Das Lehramtsreferendariat in Sachsen-Anhalt ist der Vorbereitungsdienst, in dem du nach dem Studium auf den Schuldienst vorbereitet wirst. Während dieser Zeit erhältst du Anwärterbezüge, und deine Krankenversicherung hängt davon ab, in welchem Status du stehst. Dieser Ratgeber zeigt, woraus sich die Bezüge ergeben, welche Rolle die Beihilfe spielt und wie du die Krankenversicherung klärst.
Kurz beantwortet: Im Lehramtsreferendariat in Sachsen-Anhalt werden Anwärterinnen und Anwärter nach den §§ 51 bis 55 des Landesbesoldungsgesetzes (LBesG LSA) besoldet. Das Finanzministerium bestätigt das in seiner Information vom 31. März 2026. Den Anwärtergrundbetrag findest du in den Anlagen 4 bis 8 zum LBesG LSA. Laut Besoldungstabelle des dbb (Stand April 2026, vorbehaltlich der Verkündung) beträgt er 1.744,00 Euro in A 13 und 1.712,28 Euro in A 12. Ob du beihilfeberechtigt bist, hängt von deinem Status ab. Stand: Oktober 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Anwärterinnen und Anwärter erhalten Besoldung nach den §§ 51 bis 55 LBesG LSA. Das bestätigt das Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt (Stand 31. März 2026).
- Der Anwärtergrundbetrag gehört zu den Anlagen 4 bis 8 zum LBesG LSA. Dort steht die Höhe, nicht im Ministeriumsschreiben.
- Ob du beihilfeberechtigt bist, entscheidet dein Beamtenstatus. Prüfe deine Einstellungsunterlagen.
- Die Höhe der Beihilfe und den Bemessungssatz haben wir für Sachsen-Anhalt nicht aus einer geprüften Quelle übernommen. Frage die Beihilfestelle.
- Der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung liegt 2026 bei 14,6 Prozent, der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 2,9 Prozent.
Wie setzen sich die Bezüge im Lehramtsreferendariat zusammen?
Die Anwärterbezüge orientieren sich am Landesbesoldungsgesetz. Das Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt schreibt, dass auch Anwärterinnen und Anwärter Besoldung nach den §§ 51 bis 55 LBesG LSA erhalten. Der Anwärtergrundbetrag wird in den Anlagen 4 bis 8 zum Gesetz genannt. Familienzuschläge kommen dazu, wenn du verheiratet bist oder Kinder hast. Laut Besoldungstabelle des dbb (Stand April 2026, vorbehaltlich der Verkündung) beträgt der Anwärtergrundbetrag 1.744,00 Euro in A 13 und 1.712,28 Euro in A 12. Eine amtliche Tabelle mit diesem Stand haben wir nicht geprüft, deshalb bitte die Anlagen prüfen.
Wenn du die Zahlen selbst nachsehen willst, gehe in drei Schritten vor. Zuerst suchst du in deinen Unterlagen die Besoldungsgruppe, danach die passende Anlage zum LBesG LSA, und zuletzt gleichst du beides mit der Bezügemitteilung deiner Dienststelle ab. Eine Abweichung klärst du sofort, nicht erst am Monatsende.
| Thema | Wo du nachsiehst | Stand und Hinweis |
|---|---|---|
| Grundbezüge | Anlagen 4 bis 8 zum LBesG LSA | Landesrecht, Fassung vor Verwendung prüfen |
| Beamtenstatus | Einstellungsbestätigung der Dienststelle | Bei Dienstbeginn |
| Beihilfe | Beihilfestelle des Landes | Individuell, schriftlich bestätigen lassen |
| Krankenversicherung | Angebot der gesetzlichen Kasse und der PKV | Laufend prüfen, Beitragssätze ändern sich |
Bist du beihilfeberechtigt?
Eine Beihilfe gibt es nur für Beamtinnen und Beamte, die beihilfeberechtigt sind. Die Beihilfe übernimmt einen Anteil der Krankheitskosten, den Rest sicherst du in der Regel über eine private Krankenversicherung ab. Wie hoch der Anteil in Sachsen-Anhalt ist, regelt das Landesrecht zur Beihilfe. Die Prozentsätze haben wir in den geprüften Quellen nicht gefunden, deshalb verweisen wir dich an die Beihilfestelle. Mehr zu den Grundlagen steht im Ratgeber Beihilfe im Referendariat: Anspruch, Satz und Antrag.
Das Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt beschreibt in seiner Information die rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis. Welche Regel für dich gilt, zeigt aber erst deine Ernennung oder Einstellungsbestätigung.
Wie sicherst du den Rest der Krankheitskosten ab?
Wenn du nicht beihilfeberechtigt bist, bleibt die Krankenversicherung nach den normalen Regeln. Dann entscheidest du zwischen gesetzlicher und privater Versicherung, soweit deine Situation das zulässt. Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich nach dem Einkommen, der Zusatzbeitrag hängt von der Kasse ab. Das GKV-Spitzenverband-Faktenblatt nennt für 2026 einen allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag lag bei 2,9 Prozent. Dein Zusatzbeitrag kann davon abweichen.
Bei einer PKV prüfst du den Tarif auf Leistungen, Selbstbehalt und Beitragsentwicklung. Eine persönliche Einordnung für deinen Fall kannst du bei Academycon anfragen: So arbeiten wir.
Was ändert sich mit Familie?
Familienzuschläge hängen von deinem Familienstand und von den Kindern ab. Sie erhöhen die Bezüge, werden aber nur gezahlt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Lege die Nachweise früh vor, damit die Zahlung nicht erst nachträglich korrigiert werden muss. Auch die Beihilfe kann sich bei Angehörigen anders auswirken, deshalb lohnt die Frage an die Beihilfestelle, bevor du einen Tarif für deine Familie abschließt.
Häufige Fragen
Gibt es in Sachsen-Anhalt ein Weihnachtsgeld im Referendariat?
Das können wir mit den geprüften Quellen nicht sicher beantworten. Frage deine Dienststelle, ob Sonderzahlungen gewährt werden. Dass es in Sachsen keine gibt, heißt nicht, dass es in Sachsen-Anhalt genauso geregelt ist.
Muss ich mich gesetzlich versichern?
Das hängt von deinem Status ab. Im Beamtenverhältnis gilt in der Regel der Grundsatz der Eigenvorsorge, dann kannst du zwischen gesetzlicher und privater Versicherung wählen. Welche Regel für dich gilt, steht in deinen Einstellungsunterlagen.
Was ist der Anwärtergrundbetrag?
Der Anwärtergrundbetrag ist die Grundbesoldung für Anwärterinnen und Anwärter. Er steht in den Anlagen zum Landesbesoldungsgesetz. Zuschläge wie der Familienzuschlag kommen gegebenenfalls hinzu.
Bin ich im Referendariat automatisch verbeamtet?
Nicht zwingend in jeder Konstellation. Prüfe deine Ernennungsunterlagen. Die Form des Dienstverhältnisses entscheidet über Beihilfe und Krankenversicherung.
Wen frage ich, wenn Zahlen fehlen?
Die Besoldungsstelle deiner Dienststelle und das Landesschulamt Sachsen-Anhalt können verbindlich Auskunft geben. Frage am besten schriftlich, dann hast du einen Nachweis, falls sich später etwas ändert.
So gehst du jetzt vor
- Prüfe deine Einstellungsbestätigung auf den Beamtenstatus und die Besoldungsgruppe.
- Suche die aktuelle Tabelle in den Anlagen zum LBesG LSA oder frage das Landesschulamt nach dem gültigen Stand.
- Kläre bei der Beihilfestelle, ob du beihilfeberechtigt bist und welcher Bemessungssatz gilt.
- Vergleiche gesetzliche und private Angebote mit deinem tatsächlichen Bedarf, bevor du etwas unterschreibst.
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Quellen: Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt: Information zu wesentlichen Aspekten der rechtlichen Stellung im Beamtenverhältnis (31. März 2026); GKV-Spitzenverband: Faktenblatt Rechengrößen Beitragsrecht (Stand 1. Januar 2026); dbb: Besoldungstabelle Sachsen-Anhalt (Stand April 2026).
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.