Das Rechtsreferendariat in Hamburg wird mit einer Unterhaltsbeihilfe vergütet, nicht mit Anwärterbezügen wie im Lehramt. Dieser Ratgeber erklärt, was die Hamburger Verordnung regelt, welche Angaben du beim Amt prüfen musst und wie Nebenjob und Krankenversicherung zusammenhängen.
Kurz beantwortet: Im Rechtsreferendariat in Hamburg erhältst du eine Unterhaltsbeihilfe nach der Verordnung über die Unterhaltsbeihilfe für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare vom 14. Dezember 2022. Sie besteht aus einem Grundbetrag und kann einen Zuschlag für Kinderbetreuung umfassen. Nebenverdienst wird oberhalb eines Anrechnungsgrenzbetrags angerechnet. Die aktuellen Beträge erfragst du bei der Justizbehörde. Stand: Oktober 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Unterhaltsbeihilfe besteht nach § 1 Abs. 1 der Verordnung aus einem Grundbetrag. Die Höhe steht im Verordnungstext.
- Für die Kinderbetreuung sieht § 1 Abs. 2 einen Zuschlag vor, der bei einem Kind gesondert beziffert ist.
- Vergütungen aus einer Nebentätigkeit werden nach § 3 Abs. 1 oberhalb eines Anrechnungsgrenzbetrags auf die Unterhaltsbeihilfe angerechnet.
- Die Verordnung stammt aus dem Dezember 2022 und gilt seit dem 1. Januar 2023. Ob sie seitdem angepasst wurde, prüfe vor deiner Planung.
- Krankenversicherung regelt die Verordnung nicht. Dein Versicherungsstatus entscheidet, welcher Weg für dich passt.
Was regelt die Hamburger Verordnung?
Die Verordnung über die Unterhaltsbeihilfe für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare ist Landesrecht. Ihr Wortlaut ist in einer Gesetzessammlung mit Stand 31. Dezember 2022 und einer Gesamtausgabe vom 14. Juni 2023 abrufbar, die wir ausgewertet haben. Die Regelungen gelten ab dem 1. Januar 2023. Wir nennen die Beträge bewusst nicht als aktuell, weil die Fassung älter ist als drei Jahre. Die Höhe, die heute gilt, erfährst du bei der zuständigen Stelle.
| Regelung | Inhalt | Stand |
|---|---|---|
| § 1 Abs. 1, Grundbetrag | Die Unterhaltsbeihilfe besteht aus einem Grundbetrag, dessen Höhe im Verordnungstext steht | Verordnung vom 14. Dezember 2022, gültig ab 1. Januar 2023 |
| § 1 Abs. 2, Kinderbetreuungszuschlag | Zuschlag für ein Kind mit gesondertem Betrag, Höhe im Verordnungstext | wie oben |
| § 3 Abs. 1, Anrechnung Nebentätigkeit | Vergütung oberhalb des Anrechnungsgrenzbetrags wird angerechnet | wie oben |
Die Verordnung listet also drei Bausteine. Für deine Planung zählt, wie hoch die aktuellen Beträge sind und wie die Anrechnung im Einzelfall berechnet wird. Beides prüft die Justizbehörde.
So funktioniert die Anrechnung von Nebenverdienst
Die Anrechnung folgt einer einfachen Logik. Angerechnet wird nur der Teil deiner Nebentätigkeitsvergütung, der den Anrechnungsgrenzbetrag übersteigt. Ein Betrag darunter bleibt anrechnungsfrei. Das Prinzip erklärt die Verordnung, die konkrete Grenze steht im Gesetzestext.
Rechenbeispiel (Annahme)
| Schritt | Betrag |
|---|---|
| Vergütung aus Nebentätigkeit (Annahme) | 800 Euro |
| Anrechnungsgrenzbetrag (Annahme, nicht der Verordnungswert) | 500 Euro |
| Angerechnet auf die Unterhaltsbeihilfe | 300 Euro |
Die Zahlen sind nur Annahmen, um die Logik zu zeigen. Den tatsächlichen Grenzbetrag nennt dir die zuständige Stelle. Wichtig: Die Anrechnung betrifft nur den Teil oberhalb des Grenzbetrags, nicht den gesamten Verdienst.
Krankenversicherung: Was die Verordnung offenlässt
Die Unterhaltsbeihilfe-Verordnung enthält keine Regel zur Krankenversicherung. Ob du gesetzlich pflichtversichert bist, freiwillig versicherst oder privat versichert bist, hängt von deinem Status ab. Das ist entscheidend, weil eine freiwillige gesetzliche Versicherung den Beitrag am Einkommen bemisst, also auch an die Unterhaltsbeihilfe und mögliche Nebeneinkünfte anknüpft. Einen Überblick zur Versicherung im Studium und danach bietet der Ratgeber Jura: Versicherung vom Studium bis zum Referendariat.
Die pauschale Beihilfe in Hamburg haben wir für dich geprüft. Das Merkblatt zur pauschalen Beihilfe, Stand Januar 2024 setzt Bezüge wie Anwärterbezüge voraus und nennt Personen in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis. Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare werden darin nicht ausdrücklich genannt. Ob die Unterhaltsbeihilfe darunter fällt, lässt sich dem Merkblatt nicht sicher entnehmen. Frag deshalb bei der Personalstelle nach.
Schritt für Schritt: Deine Lage prüfen
- Lass dir die aktuell geltende Fassung der Verordnung und die Höhe des Grundbetrags von der Justizbehörde bestätigen.
- Frag nach, ob für dich der Kinderbetreuungszuschlag gilt und wie er beantragt wird.
- Kläre die Höhe des Anrechnungsgrenzbetrags, bevor du einen Nebenjob annimmst.
- Lass deinen Versicherungsstatus von deiner Krankenkasse oder deinem Versicherer bestätigen.
- Rechne mit den offiziellen Werten und einer Reserve für die Krankenversicherung.
Häufige Fragen
Ist die Unterhaltsbeihilfe in Hamburg dasselbe wie die Anwärterbezüge im Lehramt?
Nein. Die Unterhaltsbeihilfe folgt einer eigenen Verordnung und ist anders aufgebaut. Die Lehramts-Werte und ihre Zuschläge findest du im Ratgeber Lehramtsreferendariat in Hamburg: Bezüge, Beihilfe und Krankenkasse. Die Beträge sind nicht vergleichbar.
Gibt es einen Zuschlag für Kinder?
Ja. Die Verordnung sieht in § 1 Abs. 2 einen Kinderbetreuungszuschlag vor, der bei einem Kind gesondert beziffert ist. Die Höhe steht im Verordnungstext, die aktuelle Fassung erfragst du bei der Justizbehörde. Ob weitere Kinder zusätzliche Zuschläge auslösen, geht aus dem Auszug nicht hervor.
Muss ich jeden Nebenverdienst melden?
Das regelt die Verordnung nicht ausdrücklich. Sicher ist, dass Vergütungen oberhalb des Anrechnungsgrenzbetrags angerechnet werden. Melde Nebenverdienste deshalb vorher bei der zuständigen Stelle, damit keine Rückforderung entsteht.
Wo finde ich den aktuellen Betrag?
Die Justizbehörde Hamburg erteilt Auskunft zur aktuellen Höhe der Unterhaltsbeihilfe. Frag nach der geltenden Fassung der Verordnung und der Änderung seit Dezember 2022.
Welche Angaben brauchst du für die Anfrage?
Nenne in deiner Anfrage den Beginn des Vorbereitungsdienstes, dein Ausbildungsverhältnis, die Zahl der berücksichtigungsfähigen Kinder und geplante Nebentätigkeiten mit ungefährer Vergütung. Dann kann die Stelle die Anrechnung für deinen Fall prüfen und dir Auskunft dazu geben.
Was passiert, wenn sich meine Situation ändert?
Ändern sich die Zahl der Kinder, dein Nebenverdienst oder dein Versicherungsstatus, melde das zeitnah. So bleibt die Unterhaltsbeihilfe korrekt berechnet, und Rückfragen bleiben aus.
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Quellen:
- Verordnung über die Unterhaltsbeihilfe für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare (RRefUBV HA), Landesrecht Hamburg, Stand 31. Dezember 2022
- Merkblatt zur pauschalen Beihilfe, Freie und Hansestadt Hamburg, Stand Januar 2024
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.