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Pflegeversicherung mit Kindern: Beitragsabschlag einfach erklärt

Eltern zahlen in der Pflegeversicherung weniger, wenn sie mehrere Kinder haben. Was der Abschlag seit 2023 bedeutet, wer ihn bekommt und wie viel er ausmacht.
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Inhalt

Der Beitragsabschlag für Kinder in der Pflegeversicherung senkt den Beitrag von Eltern, die mehrere Kinder großziehen. Viele Beschäftigte wissen nicht, ab welchem Kind er greift, wie lange er läuft und wer ihn bezahlt. Dieser Ratgeber erklärt die Regeln und rechnet ein Beispiel vor.

Kurz beantwortet: Eltern in der sozialen Pflegeversicherung zahlen seit dem 1. Juli 2023 einen Beitragsabschlag. Er beginnt mit dem zweiten Kind und beträgt 0,25 Prozent je Kind, berücksichtigt werden die Kinder zwei bis fünf. Gezählt werden Kinder bis zum Ende des Monats, in dem sie 25 werden. Den Abschlag trägt der Beschäftigte allein. Der reguläre Beitragssatz liegt seit dem 1. Januar 2025 bei 3,6 Prozent. Stand: November 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Abschlag gilt nicht für das erste Kind. Er beginnt beim zweiten Kind.
  • Je berücksichtigtem Kind sinkt der Anteil des Beschäftigten um 0,25 Prozent, und zwar für die Kinder zwei bis fünf.
  • Kinder zählen bis einschließlich des Monats, in dem sie ihr 25. Lebensjahr vollenden.
  • Den Abschlag trägt der Beschäftigte allein. Der Arbeitgeberanteil bleibt bei der Hälfte des regulären Satzes.
  • Das Gegenstück ist der Kinderlosenzuschlag von 0,6 Prozent für Versicherte ohne Kinder ab dem 23. Lebensjahr.

Wer bekommt den Beitragsabschlag in der Pflegeversicherung?

Der Abschlag hängt an der Zahl der Kinder und nicht am Alter der Eltern. Die Deutsche Rentenversicherung beschreibt die Regel so: Ab dem zweiten bis zum fünften Kind erhalten Eltern einen Beitragsabschlag von 0,25 Prozent je Kind. Das erste Kind wird also nicht berücksichtigt. Der Abschlag gilt außerdem auch für Eltern, die selbst noch nicht 23 Jahre alt sind.

Gezählt werden Kinder bis einschließlich des Monats, in dem sie das 25. Lebensjahr vollenden. Die Elterneigenschaft ist nachzuweisen. Für leibliche, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder gelten jeweils eigene Regeln, die im Einzelfall geprüft werden.

Wie viel Beitrag spart man mit drei Kindern?

Annahme: Ein Beschäftigter hat drei berücksichtigungsfähige Kinder und einen beitragspflichtigen Monatslohn von 3.000 Euro. Bei einem Beitragssatz von 3,6 Prozent beträgt der Gesamtbeitrag 108 Euro. Der Arbeitnehmeranteil liegt bei der Hälfte, also bei 54 Euro.

Berücksichtigt werden das zweite und das dritte Kind, also zwei Abschläge von je 0,25 Prozent. Der Arbeitnehmeranteil sinkt damit um 0,5 Prozent, das sind 15 Euro im Monat. Der Beitrag des Beschäftigten beträgt dann 39 Euro, im Jahr ergibt sich eine Entlastung von 180 Euro. Der Arbeitgeberanteil bleibt davon unberührt.

Zahl der berücksichtigungsfähigen KinderAbschlag für den BeschäftigtenAnnahme: Entlastung im Monat bei 3.000 Euro Lohn
1 Kind0,00 Prozent0,00 Euro
2 Kinder0,25 Prozent7,50 Euro
3 Kinder0,50 Prozent15,00 Euro
4 Kinder0,75 Prozent22,50 Euro
5 Kinder und mehr1,00 Prozent30,00 Euro

Die Tabelle ist eine eigene Ableitung aus der Staffelung der Deutschen Rentenversicherung. Maßgeblich bleibt die Gehaltsabrechnung, in der die Kinderzahl berücksichtigt ist.

Was passiert, wenn ein Kind 25 wird?

Mit dem Monat, in dem ein Kind sein 25. Lebensjahr vollendet, fällt es aus der Berechnung heraus. Der Abschlag ändert sich dann mit der Zahl der berücksichtigten Kinder. Eltern mit mehreren jüngeren Kindern sollten deshalb die Geburtsdaten im Blick behalten, weil sich der Abzug über die Jahre schrittweise verändert.

Wie hängt der Abschlag mit dem Kinderlosenzuschlag zusammen?

Der Kinderlosenzuschlag ist die Gegenseite. Versicherte ohne Kinder zahlen seit dem 1. Juli 2023 einen Zuschlag von 0,6 Prozent, und zwar ab Vollendung des 23. Lebensjahres. Ausgenommen sind unter anderem Mitglieder, die vor dem 1. Januar 1940 geboren wurden, Wehr- und Zivildienstleistende sowie Bezieher von Bürgergeld. Was der Zuschlag für Studierende bedeutet, zeigt unser Beitrag Pflegeversicherung im Studium: Kinderlosenzuschlag ab 23.

Was plant die Pflegereform 2027 für den Zuschlag?

Der Regierungsentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz sieht laut Bundesgesundheitsministerium eine Anhebung um 0,3 Punkte ab dem 1. Januar 2027 vor. Der Zuschlag für Kinderlose würde damit von 0,6 auf 0,9 Prozent steigen. Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 30. September 2026 beschlossen. Das Gesetz ist noch nicht in Kraft, der Bundestag hat noch nicht entschieden. Der frühere Referentenentwurf vom Juni 2026 nannte noch 0,7 Prozent, dieser Wert ist überholt. Den jeweils aktuellen Stand findest du im Überblick zur Pflegereform 2027.

Häufige Fragen

Bekomme ich den Abschlag automatisch?

Der Abschlag wird über die Kinderzahl in der Beitragsberechnung berücksichtigt. Seit dem 1. Juli 2025 wird die Kinderzahl digital über das DaBPV-Verfahren erhoben, und für Arbeitgeber ist die Teilnahme verpflichtend. Prüfe deshalb, ob deine Kinder in der Gehaltsabrechnung erfasst sind, und melde Änderungen rechtzeitig.

Gilt der Abschlag auch, wenn ich selbst noch unter 23 bin?

Ja. Nach der Darstellung der Deutschen Rentenversicherung gilt der Abschlag auch für Eltern, die noch nicht 23 Jahre alt sind. Entscheidend ist die Zahl der berücksichtigungsfähigen Kinder. Der Kinderlosenzuschlag setzt dagegen erst mit Vollendung des 23. Lebensjahres ein.

Bis zu welchem Alter zählt ein Kind?

Berücksichtigt wird ein Kind bis einschließlich des Monats, in dem es das 25. Lebensjahr vollendet. Danach zählt es für den Abschlag nicht mehr. Wer mehrere Kinder hat, deren Geburtsdaten nah beieinander liegen, sollte die Monate im Kalender notieren.

Was bringt der Abschlag bei zwei Kindern?

Bei zwei Kindern berücksichtigt die Rechnung nur das zweite Kind, also einen Abschlag von 0,25 Prozent. Annahme mit 3.000 Euro Monatslohn: 7,50 Euro im Monat, rund 90 Euro im Jahr. Der Betrag ist klein, wächst aber mit jedem weiteren berücksichtigten Kind.

Wo finde ich den Beitragssatz für das laufende Jahr?

Der reguläre Beitragssatz in der sozialen Pflegeversicherung liegt seit dem 1. Januar 2025 bei 3,6 Prozent. Die Rechengrößen veröffentlicht der GKV-Spitzenverband jährlich in einem Faktenblatt. Aktuelle Werte findest du dort und in deiner Gehaltsabrechnung.

Gilt der Abschlag auch für Adoptiv- oder Pflegekinder?

Für Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder gelten jeweils eigene Regeln. Die Deutsche Rentenversicherung erläutert diese Fälle nicht im Detail. Kläre die Frage deshalb mit deiner Pflegekasse oder deinem Arbeitgeber, bevor du dich auf einen bestimmten Betrag verlässt.

Was ändert sich bei Teilzeit oder niedrigerem Lohn?

Der Abschlag ist ein Prozentsatz vom beitragspflichtigen Einkommen. Bei geringerem Lohn sinkt deshalb der Betrag in Euro, der Prozentsatz bleibt gleich. Wer seine Arbeitszeit ändert, sollte die nächste Gehaltsabrechnung mit dem Rechenbeispiel vergleichen.

So gehst du jetzt vor

  1. Zähle die Kinder, die du im Beitragsverfahren als berücksichtigungsfähig angeben kannst, und prüfe, ob das Alter jedes Kindes innerhalb der Grenze liegt.
  2. Vergleiche deine Gehaltsabrechnung mit dem Rechenbeispiel aus diesem Ratgeber, um zu sehen, ob der Abschlag erfasst ist.
  3. Melde Änderungen bei der Kinderzahl oder beim Geburtsdatum deinem Arbeitgeber, damit sie im Verfahren ankommen.
  4. Verfolge die Pflegereform bis zum Inkrafttreten, bevor du Entscheidungen für 2027 triffst.

Passend dazu

Quellen: Deutsche Rentenversicherung, Lexikon: Beitragszuschlag und Beitragsabschlag in der Pflegeversicherung (Stand 17.05.2026), Bundesgesundheitsministerium, Pressemitteilung zum Kabinettsbeschluss vom 30.9.2026; Bundesrat, Drucksache 587/26, Gesetzentwurf der Bundesregierung (9.10.2026), Bundesregierung, Pflegeneuordnungsgesetz, GKV-Spitzenverband, Faktenblatt Rechengrößen Beitragsrecht 2026.

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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