Die Pflegeversicherung im Studium ist ein Pflichtbeitrag, den Studierende allein tragen. Ob zusätzlich ein Kinderlosenzuschlag anfällt, hängt von zwei Merkmalen ab: Dem Alter und der Frage, ob du Kinder hast. Dieser Ratgeber rechnet den Beitrag für 2026 vor, erklärt die Ausnahmen und zeigt, was für 2027 geplant ist.
Kurz beantwortet: Pflichtversicherte Studierende zahlen 2026 einen Pflegebeitrag von 3,6 Prozent auf eine Bemessungsgrundlage von 855 Euro, also 30,78 Euro im Monat. Ohne Kind kommt ab dem Monat nach Vollendung des 23. Lebensjahres ein Zuschlag von 0,6 Beitragssatzpunkten hinzu. Dann sind es 35,91 Euro. Stand: Oktober 2026 (GKV-Spitzenverband, Bundesgesundheitsministerium).
Das Wichtigste in Kürze
- Der Pflegebeitrag liegt 2026 bei 3,6 Prozent der Bemessungsgrundlage von 855 Euro im Monat.
- Der Kinderlosenzuschlag beträgt 0,6 Beitragssatzpunkte und gilt ab dem Monat nach Vollendung des 23. Lebensjahres.
- Studierende mit Kind zahlen den Zuschlag nicht und bleiben bei 30,78 Euro im Monat.
- Den Pflegebeitrag als Studierende/r trägst du allein, weil kein Arbeitgeber mitzahlt.
- Für 2027 ist ein Zuschlag von 0,7 Punkten geplant. Das Gesetz ist noch nicht in Kraft.
Wie hoch ist der Pflegebeitrag im Studium?
Die Beitragsberechnung nutzt dieselbe Bemessungsgrundlage wie bei der Krankenversicherung. Für Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen, sind das 855 Euro im Monat (§ 236 SGB V, Stand 1.1.2026). Der allgemeine Beitragssatz der Pflegeversicherung beträgt seit dem 1. Januar 2025 3,6 Prozent. Das Bundesgesundheitsministerium und der GKV-Spitzenverband nennen denselben Satz.
| Fallgruppe | Beitragssatz | Beitrag pro Monat (Annahme: 855 Euro) | Quelle |
|---|---|---|---|
| Studierende mit Kind | 3,6 Prozent | 30,78 Euro | GKV-Spitzenverband, Stand 1.1.2026 |
| Studierende ohne Kind bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres | 3,6 Prozent | 30,78 Euro | GKV-Spitzenverband, Stand 1.1.2026 |
| Studierende ohne Kind ab dem Monat nach Vollendung des 23. Lebensjahres | 4,2 Prozent (3,6 plus 0,6) | 35,91 Euro | GKV-Spitzenverband, Stand 1.1.2026 |
Rechenweg: Schritt für Schritt zum Zuschlag
Der Zuschlag wird aus der Differenz zwischen den beiden Sätzen berechnet. Die Schritte sind übersichtlich, und du kannst sie mit deinem eigenen Beitragsbescheid prüfen.
- Bemessungsgrundlage festlegen: 855 Euro im Monat für Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen (§ 236 SGB V).
- Beitragssatz ohne Zuschlag ansetzen: 3,6 Prozent.
- Zuschlag ohne Kind ab 23 hinzurechnen: 0,6 Beitragssatzpunkte, zusammen 4,2 Prozent.
- Beitrag ohne Zuschlag rechnen: 855 mal 3,6 Prozent ergibt 30,78 Euro.
- Beitrag mit Zuschlag rechnen: 855 mal 4,2 Prozent ergibt 35,91 Euro.
Rechenbeispiel. Annahme: Die Bemessungsgrundlage bleibt 855 Euro, und du bist ohne Kind über 23. Dann beträgt der Unterschied 5,13 Euro im Monat (berechnet) oder rund 61,56 Euro im Jahr. Der Betrag ist eine Rechnung aus den genannten Werten, keine Angabe deiner Kasse.
Diese Rechnung betrifft nur die Pflegeversicherung. Den Krankenversicherungsbeitrag für Studierende rechnest du getrennt mit dem Zusatzbeitrag deiner Kasse nach. Wie das im Teilzeitstudium mit Kind aussieht, zeigt der Ratgeber Krankenversicherung im Studium in Teilzeit mit Kind.
Wer ist vom Zuschlag ausgenommen?
Der Zuschlag knüpft an zwei Merkmale an: Das Alter und das Vorhandensein von Kindern. Die Regel steht im Sozialgesetzbuch XI. Entscheidend ist der Zeitpunkt. Der Zuschlag gilt erst ab dem Monat, der auf deinen 23. Geburtstag folgt. Bis dahin fällt der allgemeine Satz an.
- Mitglieder bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres zahlen keinen Zuschlag.
- Mitglieder mit Kind zahlen keinen Zuschlag, auch wenn sie älter als 23 sind.
- Mitglieder ohne Kind ab dem Monat nach Vollendung des 23. Lebensjahres zahlen den Zuschlag von 0,6 Beitragssatzpunkten.
Ein häufiger Irrtum ist die Verwechslung mit dem Zusatzbeitrag der Krankenkasse. Der Zusatzbeitrag gehört zur Krankenversicherung und hat mit dem Kinderlosenzuschlag nichts zu tun. Die Pflegeversicherung ist davon getrennt, auch wenn beide Beiträge auf demselben Bescheid stehen.
Was ist 2027 geplant?
Das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) sieht laut Bundesgesundheitsministerium vor, den Zuschlag ab 2027 um 0,1 Punkte auf 0,7 anzuheben. Der Gesamtsatz für Kinderlose läge dann bei 4,3 Prozent. Der allgemeine Pflegebeitragssatz bliebe bei 3,6 Prozent. Die Bundesregierung hat den Entwurf am 30. September 2026 im Kabinett beschlossen. Das Gesetz ist noch nicht in Kraft, und ob die Anhebung im beschlossenen Entwurf unverändert enthalten ist, lässt sich bisher nicht abschließend bestätigen.
Plane deshalb mit dem geltenden Satz von 0,6 Punkten und prüfe die Fassung nach der Verkündung. Änderungen gelten erst ab dem Zeitpunkt, den das Gesetz festlegt.
Was passiert nach dem Studium?
Mit einer Beschäftigung ändert sich die Beitragsberechnung. Der Kinderlosenzuschlag bleibt für Mitglieder ohne Kinder ab 23 Jahren aber grundsätzlich bestehen, weil er an Alter und Kinder anknüpft und nicht an den Status als Studierende/r. Den Übergang in den Beruf beschreibt der Ratgeber Berufseinstieg nach dem Studium: So gelingt dir der Start.
Häufige Fragen
Zahle ich den Zuschlag, wenn ich ein Kind habe?
Nein. Mitglieder mit Kind zahlen den Zuschlag nicht. Studierende mit Kind bleiben beim Satz von 3,6 Prozent und zahlen damit 30,78 Euro im Monat bei einer Bemessungsgrundlage von 855 Euro (GKV-Spitzenverband, Stand 1.1.2026).
Ab welchem Monat genau gilt der Zuschlag?
Der Zuschlag gilt ab dem Monat nach der Vollendung des 23. Lebensjahres. Wirst du am 10. März 23 Jahre alt, beginnt der Zuschlag also im April. Prüfe deinen Bescheid, weil die Krankenkasse den Beginn im Beitragsbescheid ausweist.
Warum zahlen Studierende den Pflegebeitrag allein?
Studierende ohne Arbeitsverhältnis haben keinen Arbeitgeber, der sich an den Beiträgen beteiligt. Deshalb tragen sie den Pflegebeitrag allein (GKV-Spitzenverband, Stand 1.1.2026). Bei einer Beschäftigung gelten andere Regeln für die Beitragsteilung.
Erhöht sich mein Beitrag 2027 automatisch?
Nein. Eine Anhebung gilt nur, wenn das Gesetz in Kraft tritt. Dann gilt der neue Satz ab dem im Gesetz genannten Zeitpunkt. Solange das nicht geschehen ist, gilt der bisherige Satz.
Was gilt, wenn ich familienversichert bin?
Dann zahlst du als Studierende/r keinen eigenen Pflegebeitrag, weil du über ein Mitglied familienversichert bist (§ 10 SGB V). Familienversicherte haben keinen eigenen Beitrag. Der Zuschlag betrifft Mitglieder mit eigener Beitragspflicht, also zum Beispiel Studierende, die selbst versichert sind.
Wie erkenne ich den Zuschlag auf meinem Bescheid?
Der Zuschlag ist als eigener Posten oder im Pflegebeitrag ausgewiesen. Ist er enthalten, entsprechen die 35,91 Euro der Rechnung 855 mal 4,2 Prozent. Fehlt er, obwohl du ohne Kind über 23 bist, kläre das mit deiner Krankenkasse.
So gehst du jetzt vor
- Prüfe, ob du das 23. Lebensjahr bereits vollendet hast und ob du Kinder hast.
- Rechne deinen Pflegebeitrag mit 855 Euro und dem passenden Satz nach, also 3,6 oder 4,2 Prozent.
- Vergleiche das Ergebnis mit deinem Beitragsbescheid und notiere den Monat, ab dem der Zuschlag gilt.
- Verfolge das Gesetzgebungsverfahren zum PNOG, bevor du 2027 planst.
- Melde Änderungen bei deiner Krankenkasse, etwa wenn sich deine Familie oder dein Status ändert.
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Quellen: GKV-Spitzenverband, Faktenblatt Rechengrößen Beitragsrecht 2026 (Stand 1.1.2026); Bundesgesundheitsministerium, Kinderlosenzuschlag (Stand 14.9.2026); Bundesgesundheitsministerium, Erläuterung der Maßnahmen im PNOG (Stand 4.6.2026); Bundesregierung, Pflegeneuordnungsgesetz (Kabinettsbeschluss 30.9.2026); Sozialgesetzbuch V, § 236 (Abruf Oktober 2026).
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.