Die pauschale Beihilfe nach dem Hamburger Modell ist eine Alternative zur klassischen Beihilfe, die Anwärterinnen und Anwärter in einigen Bundesländern haben. Dieser Ratgeber erklärt, wie die Pauschale funktioniert, welche Länder sie anbieten und wann die GKV-Variante zu deiner Situation passen kann. Eine verbindliche Entscheidung ersetzt er nicht.
Kurz beantwortet: Die pauschale Beihilfe zahlt dir der Dienstherr als monatliche Pauschale, statt jede Arztrechnung zur Beihilfe einzureichen. Sie gibt es nur in einem Teil der Bundesländer, und die Entscheidung ist in vielen davon unwiderruflich. Die GKV-Variante bietet sich vor allem an, wenn du gesetzlich versichert bleiben willst. Stand: Oktober 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Die pauschale Beihilfe ersetzt die klassische Beihilfe durch eine feste monatliche Zahlung, die sich an deinen Krankenversicherungsbeiträgen orientiert.
- Das Modell trägt den Namen Hamburger Modell, weil Hamburg es seit dem 01.08.2018 anwendet. Die übrigen Länder haben eigene Regeln, die im Detail abweichen.
- Ob du die Pauschale wählen kannst, hängt vom Bundesland ab. Für Anwärterinnen und Anwärter ist der Zugang in den Quellen oft nicht eindeutig belegt, deshalb solltest du konkret nachfragen.
- In vielen Ländern ist die Wahl unwiderruflich. Rechne deshalb vorher durch, was die GKV-Variante bei deinen Beiträgen bedeutet.
- Ob die GKV-Variante passt, hängt von deinem Gesundheitsbedarf, deiner Familiensituation und deinen Beiträgen ab, nicht allein von der Höhe der Pauschale.
Was ist die pauschale Beihilfe im Referendariat?
Beamtinnen und Beamte auf Widerruf erhalten im Krankheitsfall in der Regel Beihilfe. Der Dienstherr übernimmt dabei einen Teil der Kosten, den Rest deckst du über eine Krankenversicherung ab. Nach der Regel der Landesbeihilfeverordnungen liegt der Beihilfesatz für Anwärterinnen und Anwärter ohne Kinder bei 50 Prozent. In Hessen gelten davon abweichende amtliche Sätze von 70 Prozent für ambulante und zahnärztliche Leistungen und 85 Prozent für stationäre Leistungen.
Bei der pauschalen Beihilfe verzichtest du auf die Einzelabrechnung jeder Rechnung. Stattdessen zahlt der Dienstherr eine feste monatliche Pauschale. Das Modell wird nach dem Hamburger Modell benannt, weil Hamburg es seit dem 01.08.2018 anbietet. Andere Länder haben es übernommen, mit eigenen Zuschnitten bei Höhe, Voraussetzungen und Widerruf.
Wie wird die Pauschale berechnet?
Die Berechnung ist in jedem Land gesetzlich festgelegt. Als Muster dient hier die Bremer Regelung aus dem Rundschreiben Nr. 11/2019 der Senatorin für Finanzen vom 29.07.2019. Sie ist also älter als der Stand dieses Ratgebers und dient nur der Veranschaulichung. Bei einer gesetzlichen Krankenversicherung übernimmt der Dienstherr dort die Hälfte des Beitrags. Bei einer privaten Krankenversicherung beträgt die Pauschale die Hälfte der Beiträge für Leistungen, die dem GKV-Leistungskatalog entsprechen, und ist auf die Hälfte des Basistarifs begrenzt.
Annahme: Dein Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 300 Euro im Monat. Nach dem Bremer Muster bekämst du dann eine Pauschale von 150 Euro. Ob dein Land eine vergleichbare Regel kennt und wie hoch sie ausfällt, musst du in der Landesverordnung oder bei der Bezügestelle prüfen.
Wichtig ist außerdem, dass die Pflegeversicherung nach dem Bremer Muster nicht Bestandteil der Pauschale ist. Ansprüche auf individuelle Beihilfe bei dauernder Pflegebedürftigkeit bleiben dort bestehen.
Welche Bundesländer bieten die pauschale Beihilfe an?
Die folgende Übersicht fasst den Stand aus Sekundärquellen zusammen, Stand Oktober 2026. Sie ist keine Rechtsauskunft. Maßgeblich ist die Regelung deines Landes, die du bei der zuständigen Stelle erfragen solltest. Wo sich Quellen widersprechen, steht „unklar“.
| Bundesland | Pauschale Beihilfe | Hinweis |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Ja | Laut Sekundärquellen seit 01.01.2023 |
| Bayern | Nein | Beihilfe nach Einzelabrechnung |
| Berlin | Ja | Laut Sekundärquellen seit 2020 |
| Brandenburg | Ja | Laut Sekundärquellen seit 2020 |
| Bremen | Ja | Wahlrecht für Anwärterinnen und Anwärter seit 01.06.2019, unwiderruflich |
| Hamburg | Ja | Hamburger Modell seit 01.08.2018, Wahl unwiderruflich |
| Hessen | Nein | Beihilfe mit amtlichen Sätzen von 70 und 85 Prozent |
| Mecklenburg-Vorpommern | Ja | Laut Sekundärquelle seit 01.05.2026 |
| Niedersachsen | Ja | Seit 01.02.2024, Wahl bindend, Ausschlussfrist ein Jahr |
| Nordrhein-Westfalen | Nein | Laut Sekundärquellen nicht verfügbar |
| Rheinland-Pfalz | Nein | Beihilfe nach Einzelabrechnung |
| Saarland | Nein | Beihilfe nach Einzelabrechnung |
| Sachsen | Unklar | Quellen widersprechen sich |
| Sachsen-Anhalt | Ja | Seit 01.01.2026, nur für freiwillig gesetzlich Versicherte, nach Sekundärquelle mit drei Monaten Frist widerrufbar |
| Schleswig-Holstein | Unklar | Quellen widersprechen sich |
| Thüringen | Ja | Laut Sekundärquellen seit 2020 |
Für viele Länder ist nach den Quellen der Zugang für Anwärterinnen und Anwärter nicht gesondert belegt. Frag deshalb ausdrücklich nach, ob die Pauschale auch für dein Referendariat gilt.
Wann passt die GKV-Variante und wann nicht?
Die pauschale Beihilfe mit GKV-Bezug ist kein Selbstläufer. Sie kann sich lohnen, muss es aber nicht. Die folgende Gegenüberstellung zeigt typische Abwägungen, ohne eine Empfehlung auszusprechen.
| Aspekt | Spricht für die GKV-Variante | Spricht gegen die GKV-Variante |
|---|---|---|
| Gesundheitsbedarf | Du brauchst selten Leistungen, die über den GKV-Umfang hinausgehen. | Du willst Leistungen nutzen, die über den GKV-Umfang hinausgehen. |
| Familie | Du hast keine Kinder, und der Beihilfesatz ist ohnehin niedrig. | Du hast Kinder. In Sachsen steigt der Beihilfesatz nach Sekundärquelle ab einem Kind auf 70 Prozent. |
| Krankenversicherung | Du bist gesetzlich versichert oder willst es bleiben. | Du hast bereits eine private Versicherung, die du weiterführen willst. |
| Verwaltung | Du willst keine Belege einreichen und nicht auf Erstattungen warten. | Du willst Rechnungen selbst prüfen und Erstattungen gezielt steuern. |
| Umzug | Du bleibst im Land, dessen Regeln du kennst. | Bei einem Wechsel in ein anderes Land gilt das Beihilferecht des neuen Dienstherrn. |
Zum Vergleich: Der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung liegt 2026 bei 14,6 Prozent, der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 2,9 Prozent (Stand 2026, Bundesgesundheitsministerium). Die einzelne Krankenkasse legt ihren Zusatzbeitrag selbst fest, deshalb solltest du den konkreten Satz deiner Wunschkasse prüfen.
Wie stellst du den Antrag?
Die Abläufe unterscheiden sich je Land. Als Muster gilt wieder die Bremer Regelung von 2019.
- Prüfe, ob dein Bundesland die pauschale Beihilfe für Anwärterinnen und Anwärter vorsieht. Frag dazu bei der zuständigen Bezügestelle oder der Ausbildungsbehörde nach.
- Kläre, ob du die Vorversicherungszeiten nach § 9 SGB V erfüllst. Nach dem Bremer Muster setzt eine Krankenvollversicherung in der GKV bei Neueinstellungen solche Zeiten voraus. Beamtinnen und Beamte können sich dann innerhalb von drei Monaten nach der Berufung freiwillig versichern.
- Stelle den Antrag schriftlich bei der Bezügestelle. Nach dem Bremer Muster erklärst du darin den Verzicht auf individuelle Beihilfen und legst einen Nachweis über eine Krankenvollversicherung bei.
- Achte auf den Zahlungsbeginn. Nach dem Bremer Muster beginnt die Zahlung am ersten Tag des Monats nach der Antragstellung. Für zurückliegende Zeiträume gibt es keine Zahlung.
Häufige Fragen
Kann ich die pauschale Beihilfe später rückgängig machen?
Das hängt vom Land ab. In Hamburg und nach dem Bremer Muster ist die Entscheidung unwiderruflich, ein Wechsel zwischen Pauschale und individueller Beihilfe ist dann nicht möglich. Nach einer Sekundärquelle ist die Regelung in Sachsen-Anhalt mit drei Monaten Frist widerrufbar. Lies deshalb die Vorschrift deines Landes im Wortlaut, bevor du dich entscheidest.
Gilt die Pauschale auch nach der Verbeamtung auf Probe?
Nach dem Bremer Muster kann beim Wechsel vom Widerruf zur Probe neu entschieden werden. Beim Wechsel von der Probe zur Lebenszeit ist das nicht mehr möglich. Wie es nach dem Referendariat weitergeht, erklärt unser Beitrag zur Verbeamtung auf Probe mit PKV und Beihilfe.
Was passiert, wenn ich in ein anderes Bundesland ziehe?
Dann gilt das Beihilferecht des neuen Dienstherrn. Nach dem Bremer Muster beteiligt sich das bisherige Land danach nicht mehr an den Krankenversicherungskosten. Plane einen Wechsel deshalb frühzeitig mit der Bezügestelle.
Muss ich trotzdem eine Krankenversicherung abschließen?
Das hängt von deinem Status ab. Nach § 193 Abs. 3 des Versicherungsvertragsgesetzes besteht für Personen mit Wohnsitz in Deutschland eine Pflicht zur Krankheitskostenversicherung. Ausgenommen sind unter anderem Personen mit Beihilfeanspruch und gesetzlich Versicherte. Ob die pauschale Beihilfe einem Beihilfeanspruch gleichsteht, kläre mit der Bezügestelle. Unabhängig von der Pflicht bleibt ein Schutz für die Lücke bei den Kosten wichtig, die die Beihilfe nicht trägt.
Lohnt sich die GKV-Variante immer, wenn sie angeboten wird?
Nein. Eine feste Antwort gibt es nicht, weil Beitrag, Leistungsumfang und Familiensituation zusammenwirken. Rechne mit deinen konkreten Beiträgen und Leistungswünschen. Eine persönliche Beratung zu deiner Situation kannst du bei Academycon anfragen, Details dazu stehen unter So arbeiten wir.
So gehst du jetzt vor
- Prüfe in der Übersicht, ob dein Bundesland die pauschale Beihilfe anbietet, und bestätige die Angabe bei der Bezügestelle.
- Stelle deinen GKV-Beitrag mit Zusatzbeitrag deinen privaten Beiträgen gegenüber, jeweils mit und ohne Pauschale.
- Kläre Vorversicherungszeiten und Familiensituation, bevor du dich entscheidest.
- Stelle den Antrag fristgerecht und bewahre den Nachweis der Krankenvollversicherung auf.
Passend dazu
- Krankenversicherung im Referendariat: GKV, PKV und Beihilfe.
- Krankenversicherung zwischen Examen und Referendariat.
- Rechtsreferendariat in Hamburg: Unterhaltsbeihilfe und Krankenversicherung.
- Beihilfe in Hamburg: Bemessungssätze und Eigenanteil.
- Großer Ratgeber für angehende Juristen.
Quellen: Rundschreiben Nr. 11/2019 der Senatorin für Finanzen Bremen (Stand 29.07.2019); § 9 SGB V, gesetze-im-internet.de (abgerufen Oktober 2026); Bundesministerium für Gesundheit, Beiträge der GKV (Stand 2026).
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.