Ein Minijob ist für viele Studierende der einfachste Weg zu eigenem Geld neben der Uni. Oft übersehen wird dabei die Rente: Im Minijob bist du als Student in der Rentenversicherung pflichtversichert, außer du lässt dich befreien. Hier erfährst du, was dein Beitrag kostet, was er dir bringt und wann sich eine Befreiung rechnet.
Kurz beantwortet: Im Minijob bist du als Student in der Rentenversicherung pflichtversichert, außer du lässt dich befreien. Du zahlst 3,6 Prozent deines Verdienstes, der Arbeitgeber im Gewerbe zusätzlich 15 Prozent als Pauschale. Mit einem Antrag beim Arbeitgeber kannst du deinen Anteil streichen lassen. Stand: Oktober 2026, Quelle: Minijob-Zentrale.
Das Wichtigste in Kürze
- Im Minijob bist du rentenversicherungspflichtig, sofern du keinen Befreiungsantrag stellst.
- Du zahlst 3,6 Prozent deines Verdienstes, der Arbeitgeber im Gewerbe 15 Prozent Pauschale.
- Die Befreiung ist während eines Minijobs jederzeit möglich. Sie wirkt in der Regel ab dem Beginn des Kalendermonats, in dem du den Antrag stellst.
- Ein Befreiungsantrag verschiebt Geld von der Rente in dein Monatsbudget. Ob sich das lohnt, hängt von deiner gesamten Vorsorge ab.
- Beim Werkstudentenjob gibt es keine Befreiung. Dort bist du rentenversicherungspflichtig, auch wenn Kranken- und Pflegeversicherung entfallen.
Wie hoch sind die Beiträge im Minijob?
Ein Minijob bleibt nur dann ein Minijob, wenn der Verdienst die Geringfügigkeitsgrenze einhält. Sie liegt 2026 bei 603 Euro im Monat und steigt ab 1. Januar 2027 auf 633 Euro (Stand: Oktober 2026, § 8 SGB IV und Minijob-Zentrale, Minijob-Grenze 2027). Für die Rentenversicherung gelten zwei Anteile: Du zahlst 3,6 Prozent, der Arbeitgeber im Gewerbe 15 Prozent als Pauschale. Zusammen ergibt das 18,6 Prozent, also den vollen Rentenversicherungsbeitrag für 2026.
| Verdienst im Monat | Dein Anteil (3,6 Prozent) | Arbeitgeber-Pauschale (15 Prozent) |
|---|---|---|
| 300 Euro | 10,80 Euro | 45,00 Euro |
| 603 Euro (Grenze 2026) | 21,71 Euro | 90,45 Euro |
Die Tabelle rechnet mit einem gleichbleibenden Monatsverdienst und rundet auf Cent. Die Pauschale des Arbeitgebers ist für dich nicht sichtbar, sie zählt aber für deine Rente, weil sie in den Rentenbeitrag eingeht.
Was bringt dir der Rentenbeitrag aus dem Minijob?
Jeder Monat mit Rentenbeitrag bringt dir Entgeltpunkte. Wie viele, hängt davon ab, wie dein Verdienst im Verhältnis zum Durchschnittsverdienst aller Versicherten steht. Bei Minijob-Einkommen fallen die Punkte deshalb klein aus. Den persönlichen Stand siehst du in deiner Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung. Ein Minijob ersetzt keine private Altersvorsorge, er ist ein Baustein, der sich über Jahre summiert.
Wichtig für die Rente ist auch der Unterschied zwischen Beitrag und Befreiung. Wer sich befreien lässt, zahlt keinen eigenen Anteil mehr. Laut Minijob-Zentrale bleibt die Pauschale des Arbeitgebers bestehen. Mehr zu Beitragszeiten im Studium steht im Ratgeber Rentenversicherung im Studium.
Wann lohnt sich die Befreiung?
Die Befreiung ist eine Abwägung zwischen Netto und Rentenpunkten. Mit Befreiung hast du jeden Monat mehr Geld auf dem Konto, verzichtest aber auf die Punkte, die dein Anteil bringen würde. Ob das sinnvoll ist, entscheidet deine Gesamtsituation, also zum Beispiel, ob du anderweitig für das Alter vorsorgst.
Annahme: Du verdienst 400 Euro im Monat im Minijob, und das über zwölf Monate. Dein Anteil von 3,6 Prozent beträgt dann 14,40 Euro im Monat, insgesamt 172,80 Euro im Jahr. Mit Befreiung stehen dir diese 172,80 Euro im Jahr netto zur Verfügung.
Lohnt sich ein Minijob für deine Rente überhaupt?
Ein Minijob ist für die Rente vor allem eine Ergänzung. Er ersetzt weder einen späteren Vollzeitjob noch eine eigene Altersvorsorge. Trotzdem ist jeder Monat mit Rentenbeitrag ein Stück Sicherheit, das du ohne zusätzliche Mühe mitnimmst. Wer ohnehin Geld zurücklegt, sollte die Rentenbeiträge aus dem Minijob daher als festen Bestandteil seiner Planung betrachten und nicht als Kostenposten, den man reflexhaft streicht.
Für die Abwägung zählt auch, wie lange du studierst und wann du in ein Vollzeitverhältnis wechselst. Beitragszeiten bleiben auf deinem Rentenkonto erhalten, auch wenn du später den Arbeitgeber wechselst oder in eine andere Versicherungsform wechselst. Frag bei Unklarheiten lieber einmal nach, statt eine Befreiung ohne Überblick zu beantragen.
Wie beantragst du die Befreiung?
Die Befreiung beantragst du beim Arbeitgeber, nicht direkt bei der Rentenversicherung. Laut Minijob-Zentrale ist sie während eines Minijobs mit Verdienstgrenze jederzeit möglich (Minijob-Zentrale, FAQ Rentenversicherung). Die gesetzliche Grundlage findest du in § 6 SGB VI. So gehst du vor:
- Prüfe deine Lohnabrechnung. Steht dort ein Rentenversicherungsbeitrag von 3,6 Prozent, bist du versicherungspflichtig.
- Stelle den Befreiungsantrag schriftlich beim Arbeitgeber und bewahre eine Kopie auf.
- Notiere den Monat, ab dem die Befreiung wirkt. In der Regel ist das der Beginn des Kalendermonats der Antragstellung.
- Kontrolliere die nächste Lohnabrechnung. Dein Anteil sollte fehlen, der Pauschalbeitrag des Arbeitgebers bleibt.
Was gilt bei mehreren Minijobs?
Hast du mehrere Minijobs gleichzeitig, werden sie für die Versicherung zusammen betrachtet. Laut Minijob-Zentrale erstreckt sich eine Befreiung bei gleichzeitigen Minijobs auch auf später aufgenommene Minijobs. Prüfe deshalb, bevor du einen zweiten Minijob annimmst, ob eine bestehende Befreiung dann noch gilt und wie der neue Job eingeordnet wird.
Häufige Fragen
Muss ich im Minijob Rentenversicherung zahlen?
Grundsätzlich ja. Im Minijob bist du rentenversicherungspflichtig und zahlst deinen Anteil von 3,6 Prozent. Du kannst dich aber mit einem Antrag beim Arbeitgeber befreien lassen. Diese Entscheidung ist nicht mit einem Verlust von Versicherungsschutz in der Krankenversicherung verbunden.
Gilt die Rentenpflicht auch im Werkstudentenjob?
Ja. Das Werkstudentenprivileg befreit dich nur von Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, nicht von der Rentenversicherung. Dort gibt es keine Befreiung nach Minijob-Art. Die Regeln zu Stunden und Semesterferien erklärt der Ratgeber {a(DE + „werkstudent-20-stunden-regel/“, „Werkstudent: 20-Stunden-Regel“)}.
Kann ich die Befreiung später wieder rückgängig machen?
Laut Minijob-Zentrale gilt die Befreiung für die gesamte Dauer des Minijobs. Die FAQ beschreibt eine Rücknahme nicht eindeutig. Frage deshalb bei der Minijob-Zentrale oder bei der Deutschen Rentenversicherung nach, bevor du die Entscheidung triffst.
Was passiert mit meinen Rentenbeiträgen nach dem Studium?
Die Beitragszeiten aus deinem Minijob bleiben in deinem Rentenkonto erhalten. Sie zählen zu deinen späteren Rentenansprüchen, sobald du sie erreichst. Ob und wie viele Monate du für bestimmte Leistungen brauchst, prüft die Deutsche Rentenversicherung in deiner Renteninformation.
Wie hängen Minijob und Krankenversicherung zusammen?
Für Krankenversicherung und Familienversicherung gelten eigene Regeln. Die Einkommensgrenze der Familienversicherung liegt 2026 bei 565 Euro im Monat, bei geringfügiger Beschäftigung gilt eine Sonderregel. Die Details erklärt der Ratgeber Familienversicherung im Studium unter 25.
So gehst du jetzt vor
- Schau in deine letzte Lohnabrechnung und prüfe, ob der Rentenbeitrag von 3,6 Prozent abgezogen wird.
- Rechne mit deinem monatlichen Verdienst durch, was dir ein Befreiungsantrag netto bringt.
- Entscheide dich bewusst und stelle den Antrag schriftlich beim Arbeitgeber, falls du dich befreien lassen willst.
- Lass dir deine Renteninformation bei der Deutschen Rentenversicherung anzeigen, sobald du sie brauchst.
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Wenn du deine Situation persönlich durchgehen willst, kannst du dich bei Academycon beraten lassen: So arbeiten wir.
Quellen: Minijob-Zentrale: FAQ Rentenversicherung im Minijob (abgerufen Oktober 2026), Minijob-Zentrale: Minijob-Grenze 2027 (abgerufen Oktober 2026), § 8 SGB IV, § 6 SGB VI.
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.