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Mietkaution nach dem Auszug: Rückgabe, Abrechnung und Zinsen

Nach dem Auszug zählen Übergabeprotokoll, Belege und Zinsen. Was du bei der Rückzahlung der Mietkaution prüfen solltest und wie du vorgehst.
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Inhalt

Nach dem Auszug entscheidet sich, ob du deine Mietkaution vollständig zurückbekommst. Viele Streitigkeiten entstehen bei der Abrechnung, bei behaupteten Schäden oder bei der Frage, wer die Zinsen erhält. Dieser Ratgeber zeigt, welche Punkte du beim Auszug dokumentierst, was das Gesetz zur Anlage der Kaution regelt und wie du vorgehst, wenn der Vermieter nicht zahlt.

Kurz beantwortet: Die Mietkaution sichert die Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis. Die Erträge aus der Anlage stehen dir zu und erhöhen die Sicherheit (§ 551 Abs. 3 BGB, Stand November 2026). Eine feste Rückgabefrist nennt § 551 BGB nicht. Wann eine Rückzahlung angemessen ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Mit Übergabeprotokoll, Fotos und Abrechnung bist du gut vorbereitet.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kaution sichert die Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis.
  • Die Erträge aus der Anlage gehören dir und erhöhen die Sicherheit (§ 551 Abs. 3 BGB).
  • § 551 BGB regelt Höhe, Raten und Anlage, eine feste Rückgabefrist enthält die Vorschrift nicht.
  • Offene Nebenkosten oder Schäden können Teile der Kaution betreffen, wenn sie belegt sind.
  • Übergabeprotokoll, datierte Fotos und Zahlungsnachweise sind deine wichtigsten Belege.

Was gehört zur Rückzahlung?

Zurückzuzahlen ist der hinterlegte Betrag samt der Erträge aus der Anlage, soweit der Vermieter keine berechtigten Forderungen gegen dich hat. Die Anlage muss getrennt vom Vermögen des Vermieters erfolgen. Deshalb hilft es dir beim Auszug, wenn du weißt, bei welchem Kreditinstitut die Summe liegt oder welche andere Anlageform vereinbart wurde (§ 551 Abs. 3 BGB).

Wie du die Höhe der Kaution und die Zahlungsweise bereits bei Einzug festhältst, zeigt der Ratgeber Mietkaution als Student: Höhe, Raten und Anlage. Die Unterlagen aus dieser Phase brauchst du beim Auszug wieder.

Welche Unterlagen brauchst du beim Auszug?

UnterlageWofür sie hilft
ÜbergabeprotokollDokumentiert den Zustand der Wohnung bei Einzug und bei Auszug
Datierte FotosBelegen den Zustand der Räume zum Auszugszeitpunkt
KautionsnachweisZeigt Höhe, Konto und Anlagezeitraum
ZahlungsnachweiseBelegen, ob die Kaution vollständig und pünktlich geleistet wurde
NebenkostenabrechnungZeigt, ob eine Nachforderung oder ein Guthaben besteht, siehe Nebenkostenabrechnung prüfen
SchriftverkehrDokumentiert Forderungen, Fristsetzungen und Antworten

Wie läuft die Abrechnung der Kaution ab?

Der Vermieter muss prüfen, ob er Forderungen gegen dich hat, und die Kaution entsprechend abrechnen. Typische Posten sind Nachforderungen aus der Nebenkostenabrechnung, Schäden, die über die normale Abnutzung hinausgehen, und offene Mietrückstände. Die Nebenkosten folgen eigenen Regeln, die im Ratgeber zur Nebenkostenabrechnung erklärt werden.

Gerichte beurteilen einzelne Fragen zur Abrechnung im Einzelfall. Achte darauf, dass die Abrechnung nachvollziehbar ist: Jede Position sollte Betrag, Grund und, wo nötig, einen Beleg haben. Pauschale Angaben ohne Nachweis reichen für eine Einbehaltung in der Regel nicht aus, und genau an dieser Stelle lohnt sich der Blick in die Belege.

Schäden oder Abnutzung: Wo die Grenze liegt

Streit entsteht oft bei der Frage, ob ein Schaden durch die Nutzung entstanden ist oder ob er über die normale Abnutzung hinausgeht. Kratzer im Parkett nach mehreren Jahren, Wandfarbe, die nach Jahren verblasst ist, und ein defekter Herd sind typische Beispiele, bei denen die Bewertung unterschiedlich ausfallen kann. Dokumentiere deshalb den Zustand zu Einzug und Auszug möglichst genau.

Wenn der Vermieter einen Schaden behauptet, verlange eine konkrete Aufstellung mit Kosten und Rechnungen. Eine Kostenschätzung ohne Angebot ist kein Nachweis, und du kannst zu jeder Position Stellung nehmen.

Was tun, wenn der Vermieter nicht zahlt?

Setze zuerst eine angemessene Frist und fordere die Rückzahlung schriftlich unter Nennung des Betrags. Lege deine Unterlagen bei, damit der Vermieter die Ansprüche nachvollziehen kann. Bleibt die Zahlung aus, kannst du Rechtsrat einholen, zum Beispiel bei einem Mieterverein. Eine gerichtliche Klärung ist der letzte Schritt und sollte gut vorbereitet sein.

Häufige Fragen

Wie lange darf der Vermieter für die Rückzahlung brauchen?

§ 551 BGB regelt Höhe, Raten und Anlage der Kaution, eine feste Rückgabefrist nennt die Vorschrift nicht. Ob eine Zeit angemessen ist, entscheidet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Wichtig ist, dass du den Vermieter schriftlich an die Rückzahlung erinnerst und den Zeitpunkt festhältst.

Bekomme ich die Zinsen auf meine Kaution auch zurück?

Ja. Die Erträge aus der Anlage stehen dir zu und erhöhen die Sicherheit (§ 551 Abs. 3 BGB). In einem Studenten- oder Jugendwohnheim besteht aber keine Pflicht zur Verzinsung, dort gilt die Verzinsungspflicht nicht.

Darf der Vermieter einen Teil einbehalten?

Er darf die Kaution im Rahmen seiner berechtigten Forderungen verrechnen. Ob eine Forderung berechtigt ist, zeigt sich an der Abrechnung und an den Belegen. Verlange deshalb Nachweise, etwa bei Reparaturen, und prüfe jede Position einzeln.

Was passiert, wenn ich Schäden verursacht habe?

Dann kann der Vermieter die Kaution in dem Umfang einbehalten, in dem ihm ein Schadensersatzanspruch zusteht. Die Höhe richtet sich nach den tatsächlichen Kosten, die du mit Rechnungen überprüfen kannst. Ob ein Schaden über die normale Abnutzung hinausgeht, ist häufig der eigentliche Streitpunkt.

Wie bereite ich die Rückzahlung schon vor dem Auszug vor?

Fotografiere die Wohnung am Auszugstag, lass dir ein Übergabeprotokoll unterschreiben und kläre offene Punkte vorher. Wenn du die Zählerstände notierst, erleichterst du auch die Nebenkostenabrechnung. So sinkt das Risiko eines Streits über Schäden deutlich.

Was du nach der Abrechnung tust

Wenn die Abrechnung vorliegt, prüfe sie Position für Position und vergleiche die Beträge mit deinen Unterlagen. Stimmt eine Angabe nicht, notiere den Einwand schriftlich mit Verweis auf die betroffene Position. So bleibt die Diskussion sachlich und du kannst später nachvollziehbar belegen, was du bestritten hast.

Akzeptierst du die Abrechnung, verlange die Auszahlung des Restbetrags und halte das Datum des Zahlungseingangs fest. Bei Teilzahlungen des Vermieters bitte um eine Aufstellung, aus der hervorgeht, welcher Betrag auf welche Position entfällt.

So gehst du jetzt vor

  1. Lege beim Einzug und beim Auszug ein Übergabeprotokoll an und fotografiere die Räume.
  2. Fordere nach dem Auszug die Abrechnung der Kaution schriftlich an.
  3. Prüfe jede Position anhand der Belege und notiere deine Einwände.
  4. Setze bei ausbleibender Zahlung eine schriftliche Frist und hol dir Rat.

Auszug zum Semesterende: Worauf du achtest

Viele Studierende ziehen zum Semesterende aus, oft kurz vor oder nach einer Prüfungsphase. Das ist eine Zeit mit vielen Terminen, und die Wohnung wird oft in Eile übergeben. Plane deshalb mindestens zwei Wochen vor dem Auszugstermin, um die Räume in Ruhe zu reinigen und Mängel zu dokumentieren.

Kläre außerdem vorab, wie du die Schlüssel übergibst und wer bei der Wohnungsübergabe anwesend sein wird. Ein Zeuge oder ein Protokoll mit Unterschrift beider Seiten hilft, wenn später unterschiedliche Vorstellungen über den Zustand bestehen. Sprich Auszugsdatum und Übergabe schriftlich mit dem Vermieter ab.

Zinsen und Anlage: So prüfst du das Konto

Wenn du die Kaution auf einem Kautionskonto hast, lohnt sich ein Blick auf den Kontoauszug. Dort siehst du, ob Zinsen gutgeschrieben wurden und wie hoch die Summe nach der Anlage ist. Verlange bei Unklarheiten eine Bestätigung der Bank oder des Vermieters über Betrag und Anlagezeitraum.

Die Zinsen gehören zur Sicherheit und müssen bei der Rückzahlung berücksichtigt werden, soweit sie dir zustehen (§ 551 Abs. 3 BGB). Bei einem Studenten- oder Jugendwohnheim besteht keine Verzinsungspflicht. Wenn du in einem solchen Wohnheim wohnst, kannst du die Rückzahlung deshalb in der Regel ohne Zinsbestandteil erwarten.

Passend dazu

Quellen: § 551 BGB, Begrenzung und Anlage der Sicherheitsleistung (Stand: November 2026).

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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