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Heizkosten in der WG: Wer zahlt was und wie abgerechnet wird

Wie der Vermieter Heizkosten nach der Heizkostenverordnung verteilt, wie ihr in der WG intern aufteilt und welche Fristen gelten. Mit Rechenbeispiel.
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Inhalt

Heizkosten gehören zu den Positionen, bei denen in Wohngemeinschaften am häufigsten nachgefragt wird. Zwei Ebenen sind dabei zu trennen: Der Vermieter rechnet gegenüber dem Mietverhältnis ab, und ihr regelt intern, wer welchen Anteil trägt. Dieser Ratgeber zeigt dir, wie die Verteilung nach der Heizkostenverordnung funktioniert, welche Fristen gelten und worauf du bei der Abrechnung achten kannst.

Kurz beantwortet: Die Heizkostenverordnung verlangt, dass mindestens 50 und höchstens 70 Prozent der Kosten der zentralen Heizungsanlage nach dem erfassten Wärmeverbrauch verteilt werden. Der Rest wird nach Wohn- oder Nutzfläche verteilt (§ 7 Abs. 1 HeizkostenV). Wie ihr die Summe in der WG untereinander aufteilt, regelt eure Absprache. Stand: November 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Vermieter verteilt die Heizkosten nach der Heizkostenverordnung, nicht nach Gefühl oder Kopfzahl.
  • Mindestens 50 und höchstens 70 Prozent richten sich nach dem erfassten Wärmeverbrauch (§ 7 Abs. 1 Satz 1 HeizkostenV).
  • Den restlichen Anteil verteilt der Vermieter nach Wohn- oder Nutzfläche.
  • Die interne Aufteilung unter den Mitbewohnern ist eine Frage eurer Absprache und sollte schriftlich festgehalten werden.
  • Die Abrechnung muss dir spätestens im zwölften Monat nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen (§ 556 Abs. 3 BGB).

Wie verteilt der Vermieter die Heizkosten?

Die Heizkostenverordnung legt fest, welcher Anteil der Kosten nach dem tatsächlichen Verbrauch erfasst werden muss. Nach § 7 Abs. 1 Satz 1 HeizkostenV sind mindestens 50 vom Hundert und höchstens 70 vom Hundert der Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage nach dem erfassten Wärmeverbrauch der Nutzer zu verteilen. Für bestimmte ältere, mit Öl oder Gas beheizte Gebäude sieht Satz 2 einen Anteil von 70 Prozent vor.

Anteil der KostenVerteilungsmaßstabRechtsgrundlage
Mindestens 50 Prozent und höchstens 70 ProzentErfasster Wärmeverbrauch der Nutzer§ 7 Abs. 1 Satz 1 HeizkostenV
Der RestWohn- oder Nutzfläche des Raums§ 7 Abs. 1 HeizkostenV, Verteilung des Restes
Gebäude nach Satz 2 mit 70 ProzentErfasster Wärmeverbrauch, höherer Anteil§ 7 Abs. 1 Satz 2 HeizkostenV

Für dich bedeutet das: Ein Teil der Rechnung hängt davon ab, wie viel das Gebäude insgesamt verbraucht, und der Rest davon, wie groß die Wohnfläche ist. Ein Mitbewohner, der wenig heizt, zahlt also nicht allein nach seinem eigenen Verbrauch.

Wie teilt ihr die Heizkosten in der WG untereinander auf?

Der Vermieter stellt die Abrechnung in der Regel an den Mietvertrag, nicht an einzelne Mitbewohner. Wie die Summe unter euch aufgeteilt wird, ist eine Frage der internen Absprache. Gesetzlich ist dafür keine Verteilung vorgeschrieben, deshalb solltet ihr sie gemeinsam festlegen und schriftlich dokumentieren.

Eine häufige Lösung ist die Kopfteilung, bei der jeder den gleichen Anteil trägt. Wer ein deutlich größeres Zimmer bewohnt oder andere Gewohnheiten hat, kann auch eine Aufteilung nach Zimmergröße vereinbaren.

Rechenbeispiel (Annahme): Der Vermieter rechnet 1.200 Euro Heizkosten für die gesamte Wohnung ab. Drei Personen teilen die Summe zu gleichen Teilen. Dann entfallen 400 Euro auf jede Person. Bei einer Aufteilung nach Zimmergröße würde sich der Betrag verschieben, die Summe bleibt gleich.

Welche Fristen gelten für die Abrechnung?

Nach § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB ist die Abrechnung dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Nachforderung des Vermieters ausgeschlossen, es sei denn, er hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten (§ 556 Abs. 3 Satz 3 BGB).

Rechenbeispiel (Annahme): Der Abrechnungszeitraum ist das Kalenderjahr 2026. Dann muss die Abrechnung dir spätestens bis zum Ende des Dezembers 2027 zugehen. Einwendungen musst du dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitteilen (§ 556 Abs. 3 Satz 5 BGB).

Wie prüfst du die Heizkostenabrechnung?

  1. Prüfe, ob der Abrechnungszeitraum stimmt und ob du nur für die Monate abgerechnet wirst, in denen du in der Wohnung gewohnt hast.
  2. Vergleiche die geleisteten Vorauszahlungen mit der Summe in der Abrechnung.
  3. Kontrolliere den Verteilungsschlüssel: Stimmt der Anteil nach Verbrauch und der Rest nach Fläche?
  4. Achte darauf, dass nur die Kosten eurer Wohnung und nicht eines anderen Gebäudeteils auftauchen.
  5. Notiere Auffälligkeiten schriftlich und sende deine Einwendung rechtzeitig an den Vermieter.

Häufige Fragen

Muss ich Heizkosten zahlen, wenn ich selbst kaum heize?

Ein Teil der Kosten richtet sich nach dem erfassten Verbrauch, der Rest nach der Fläche. Wer wenig heizt, spart deshalb nur einen Teil der Kosten. Ob sich das Heizverhalten im Einzelfall auswirkt, zeigt die Abrechnung mit den Verbrauchswerten.

Was passiert, wenn ein Mitbewohner auszieht?

Die Regeln dazu stehen in eurem Mietvertrag und in der internen Absprache. Hält die Vereinbarung fest, wer bis zum Ende der Abrechnungsperiode welchen Anteil trägt, gibt es später weniger Streit. Die Wohnungsübergabe sollte ebenfalls dokumentiert werden.

Kann eine Störung der Heizung die Miete mindern?

Eine Heizungsstörung kann einen Mangel der Mietsache darstellen. Ob und in welchem Umfang die Miete sinkt, wird im Einzelfall geprüft (§ 536 Abs. 1 BGB). Melde die Störung deshalb sofort und schriftlich dem Vermieter.

Wohin schicke ich meine Einwendungen?

Einwendungen gehen an den Vermieter oder die Hausverwaltung, nicht an die Mitbewohner. Für die Frist zählt der Zugang der Abrechnung bei dir. Bewahre deshalb den Umschlag oder die E-Mail mit Datum auf.

Was du für die Prüfung der Abrechnung brauchst

Bevor du die Abrechnung prüfst, lege dir die Unterlagen bereit, mit denen sich die Angaben vergleichen lassen. Dazu gehören der Mietvertrag mit den Angaben zur Wohnfläche, die Abrechnung selbst, deine Kontoauszüge mit den Vorauszahlungen und ein eventuelles Übergabeprotokoll. Wichtig sind außerdem die Angaben darüber, wer in der Wohnung gewohnt hat und für welche Monate.

Mit diesen Dokumenten lässt sich in der Regel schnell klären, ob die Fläche, die Personenzahl und der Abrechnungszeitraum zu eurer Wohnung passen. Fehlt eines davon, notiere es, denn du kannst es in einer Einwendung ansprechen.

Warum die Heizkostenabrechnung oft unübersichtlich wirkt

Die Abrechnung verbindet mehrere Ebenen. Zuerst steht die Gesamtsumme der Heizkosten des Gebäudes, dann folgt die Aufteilung auf die Wohnungen nach dem Verteilungsschlüssel, und am Ende kommt der Anteil, der auf deine Wohnung entfällt. Dazu kommen die Vorauszahlungen, mit denen die Summe verrechnet wird. Wer diese Schritte getrennt betrachtet, findet Fehler leichter.

Achte besonders auf den Unterschied zwischen dem verbrauchsabhängigen Teil und dem Flächenanteil. Ein hoher Verbrauch im Gebäude erklärt nicht automatisch eine hohe Nachzahlung in deiner Wohnung, weil der Anteil nach Fläche und nach Verbrauch getrennt berechnet wird.

Was du tun kannst, wenn die Summe hoch wirkt

Ist die Nachzahlung deutlich höher als in den Vorjahren, lohnt sich ein Vergleich. Prüfe, ob sich die Wohnfläche geändert hat, ob der Schlüssel angepasst wurde oder ob ein Mitbewohner über einen längeren Zeitraum ausgezogen ist. Frage den Vermieter schriftlich nach den Grundlagen der Berechnung und nutze dafür das Einsichtsrecht nach § 556 Abs. 4 BGB.

Eine höhere Abrechnung bedeutet nicht automatisch einen Fehler. Sie kann auch auf steigende Energiepreise oder einen längeren Heizzeitraum zurückgehen. Entscheidend ist, dass die Berechnung nachvollziehbar ist und die Fristen eingehalten werden.

So gehst du jetzt vor

  1. Lege die Abrechnung und deine Vorauszahlungen nebeneinander und prüfe die Summen.
  2. Vereinbart intern schriftlich, wer welchen Anteil trägt, und dokumentiert die Absprache.
  3. Schreibe fristgerecht Einwendungen, wenn du Positionen nicht nachvollziehen kannst.
  4. Lass dich beraten, wenn die Summe hoch ist oder du unsicher bist.

Passend dazu

Quellen: § 7 HeizkostenV: Verteilung der Kosten, gesetze-im-internet.de, abgerufen im November 2026 und § 556 BGB: Vereinbarungen über Betriebskosten, gesetze-im-internet.de, abgerufen im November 2026.

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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