Wenn deine Bank die Gebühren für das Girokonto erhöhen will, kommt das meist als Brief, E-Mail oder Hinweis im Postfach des Online-Bankings. Rechtlich ist das eine Änderung des Zahlungsdiensterahmenvertrags, und dafür gelten feste Regeln zu Frist, Form und Zustimmung. Wer sie kennt, kann in Ruhe entscheiden, ob er widerspricht, bleibt oder das Konto wechselt.
Kurz beantwortet: Ändert deine Bank den Girokontovertrag, muss sie die Änderung nach § 675g Abs. 1 BGB spätestens zwei Monate vor dem vorgesehenen Wirksamkeitstermin anbieten. Schweigen gilt nur dann als Zustimmung, wenn das vereinbart ist, und dann kannst du vor dem Wirksamwerden fristlos kündigen. Den Betrag einer Erhöhung nennt die Mitteilung deiner Bank. Stand: November 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Vertragsänderung muss dir die Bank spätestens zwei Monate vor dem Wirksamwerden anbieten (§ 675g Abs. 1 BGB).
- Eine Zustimmung durch Schweigen kann nur gelten, wenn sie vereinbart ist (§ 675g Abs. 2 BGB).
- Gilt eine solche Zustimmungsfiktion, darfst du den Vertrag vor dem Wirksamwerden fristlos kündigen.
- Die Bank muss im Änderungsangebot auf die Folgen des Schweigens und auf dein Recht zur kostenfreien und fristlosen Kündigung hinweisen.
- Der Bundesgerichtshof hat am 27. April 2021 Klauseln für unwirksam erklärt, die bei Änderungen der Bankbedingungen die Zustimmung des Kunden fingieren (XI ZR 26/20).
- Wer wechseln will, hat nach dem Zahlungskontengesetz Anspruch auf Unterstützung durch den Kontowechselservice.
Woran erkenne ich eine Gebührenänderung?
Die Bank muss die Änderung als Angebot übermitteln, in der Form, die Art. 248 §§ 2 und 3 EGBGB vorschreibt. Das Schreiben nennt den vorgesehenen Zeitpunkt, ab dem die Änderung gelten soll, und beschreibt die betroffenen Entgelte. Lies es vollständig und notiere das Datum, an dem es eingegangen ist. Typische Anlässe sind neue Preisverzeichnisse, geänderte Kartenentgelte oder eine neue Kontomodell-Struktur. Welche Beträge sich ändern, entnimmst du dem Schreiben und dem aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis deiner Bank.
Ob Banken derzeit insgesamt häufiger Gebühren anheben, lässt sich aus den gesetzlichen Vorgaben nicht ablesen. Das Thema wird in der Öffentlichkeit diskutiert, belastbar ist für dich vor allem, was in deiner eigenen Mitteilung steht und welche Fristen daran hängen.
Welche Frist muss meine Bank einhalten?
Nach § 675g Abs. 1 BGB muss der Zahlungsdienstleister die Änderung dem Nutzer spätestens zwei Monate vor dem vorgesehenen Wirksamkeitstermin anbieten. Die Vorschrift spricht von Änderungen des Zahlungsdiensterahmenvertrags und nennt Entgelte nicht ausdrücklich. Eine Gebührenerhöhung ist eine solche Änderung. Das bedeutet in der Praxis: Eine Gebührenerhöhung, die zum 1. Juli gelten soll, muss spätestens Anfang Mai bei dir angekommen sein. Erhältst du das Schreiben später, ist der Termin entsprechend zu verschieben. Das Datum des Zugangs solltest du daher sichern.
| Frage | Regel | Grundlage |
|---|---|---|
| Wann muss das Angebot kommen? | Spätestens zwei Monate vor dem Wirksamwerden | § 675g Abs. 1 BGB |
| Wann gilt Schweigen als Zustimmung? | Nur, wenn eine Zustimmungsfiktion vereinbart ist | § 675g Abs. 2 BGB |
| Was darfst du bei einer Zustimmungsfiktion? | Den Vertrag vor dem Wirksamwerden fristlos kündigen | § 675g Abs. 2 BGB |
| Wozu muss die Bank hinweisen? | Auf die Folgen des Schweigens und auf das Recht zur kostenfreien, fristlosen Kündigung | § 675g Abs. 2 BGB |
| Wann gelten Änderungen sofort? | Bei Zins- und Wechselkursänderungen auf Basis vereinbarter Referenzsätze | § 675g Abs. 3 BGB |
Gilt mein Schweigen als Zustimmung?
Das Gesetz erlaubt es, dass die Vertragsparteien vereinbaren, die Zustimmung gelte als erteilt, wenn du nicht vor dem Wirksamwerden widersprichst. Voraussetzung ist, dass diese Zustimmungsfiktion vereinbart wurde und die Bank dich im Änderungsangebot ausdrücklich auf die Folgen und auf dein Kündigungsrecht hinweist. Fehlt dieser Hinweis, ist das ein Punkt, den du gegenüber der Bank ansprechen kannst.
Zu den Grenzen solcher Klauseln hat der Bundesgerichtshof am 27. April 2021 entschieden (Az. XI ZR 26/20, Pressemitteilung Nr. 88/21 des Bundesgerichtshofs). Er erklärte Klauseln für unwirksam, die bei einer Änderung der Bankbedingungen die Zustimmung des Kunden fingieren. Was das für deine konkrete Erhöhung bedeutet, hängt vom Einzelfall ab. Verbraucherzentralen und Rechtsanwälte können die Klausel in deinem Vertrag prüfen.
Wie reagiere ich Schritt für Schritt auf die Mitteilung?
- Notiere das Eingangsdatum und den Zeitpunkt, zu dem die Änderung wirksam werden soll, und prüfe die Zwei-Monats-Frist.
- Prüfe, ob eine Zustimmungsfiktion vorgesehen ist und ob die Hinweise auf Folgen und Kündigungsrecht enthalten sind.
- Rechne nach, was die Änderung für dein Nutzungsverhalten bedeutet: Welche Entgelte fallen bei Kartenzahlung, Bargeld und Überweisungen an?
- Vergleiche die Preis- und Leistungsverzeichnisse zwei oder drei anderer Banken, ausschließlich mit den Positionen, die du nutzt.
- Widersprich schriftlich, wenn du die Änderung nicht akzeptierst, und bewahre einen Nachweis über den Zugang auf.
- Kündige das Konto rechtzeitig vor dem Wirksamwerden oder nutze den Kontowechselservice, wenn du wechseln willst.
Ein Widerspruch sollte kurz und datiert sein, die Kontoverbindung nennen und klar sagen, dass du der Änderung nicht zustimmst. Bitte um eine schriftliche Bestätigung und verschicke ihn so, dass du den Zugang nachweisen kannst.
Wie komme ich mit dem Kontowechselservice zu einem anderen Konto?
Wenn du wechseln willst, haben Verbraucher nach § 20 ZKG Anspruch auf Kontenwechselhilfe. Die neue Bank fordert die bisherige Bank nach § 22 ZKG innerhalb von zwei Geschäftstagen nach Erhalt deiner Ermächtigung auf, Daueraufträge, Lastschriftmandate und Informationen über Zahlungseingänge der letzten 13 Monate zu übermitteln. Den vollständigen Ablauf mit allen Fristen findest du im Ratgeber Gehaltskonto wechseln: Was beim Kontowechsel zu beachten ist. Zur Kündigung selbst hilft Girokonto kündigen: Frist, Ablauf und Restguthaben.
Wann lohnt sich ein Wechsel, wann der Verbleib?
Ein Wechsel lohnt sich, wenn die Entgelte deines Kontos dauerhaft über dem liegen, was du für deine Nutzung brauchst. Beginne mit den Umsätzen der letzten Monate: Wie oft hast du Bargeld abgehoben, wie viele Auslandszahlungen gemacht, welche Karte genutzt? Erst danach lassen sich Preisverzeichnisse sinnvoll vergleichen. Ein Konto mit hohem Grundpreis kann sich trotzdem lohnen, wenn Leistungen enthalten sind, die du sonst einzeln bezahlen würdest. Umgekehrt ist ein günstiges Konto teuer, wenn Positionen anfallen, die du regelmäßig brauchst. Konkrete Preise einzelner Banken nennt dieser Ratgeber nicht, sie stehen im jeweiligen Preisverzeichnis.
Wenn durch Gebühren ein Minus entsteht, lohnt der Blick auf die Kosten der Überziehung im Ratgeber Dispokredit für Studierende. Wird dir der Dispo gekündigt, hilft Dispo gekündigt: Was Banken dürfen und was du tun kannst.
Häufige Fragen
Darf die Bank die Gebühren einfach erhöhen?
Nein, sie braucht dafür ein Änderungsangebot mit Frist. Nach § 675g Abs. 1 BGB muss es spätestens zwei Monate vor dem vorgesehenen Wirksamwerden bei dir sein. Ob eine konkrete Erhöhung im Einzelfall zulässig ist, klärst du im Zweifel mit einer Verbraucherzentrale oder einem Rechtsanwalt.
Muss ich der Erhöhung ausdrücklich zustimmen?
Nicht unbedingt. Ist eine Zustimmungsfiktion wirksam vereinbart und weist die Bank ordnungsgemäß hin, gilt Schweigen als Zustimmung. Wie weit solche Klauseln tragen, hat der Bundesgerichtshof 2021 eingeschränkt. Lass die Klausel prüfen, wenn du dir unsicher bist.
Was passiert, wenn ich nicht reagiere?
Das hängt vom Vertrag ab. Gilt eine wirksame Zustimmungsfiktion, wird die Änderung zum angekündigten Zeitpunkt wirksam. Ohne sie bedarf die Änderung deiner ausdrücklichen Zustimmung. Reagiere deshalb vor dem Wirksamwerden, wenn du Zweifel hast.
Kostet mich die Kündigung wegen der Erhöhung etwas?
Das Gesetz verlangt, dass die Bank auf ein Recht zur kostenfreien und fristlosen Kündigung hinweist, wenn eine Zustimmungsfiktion gilt (§ 675g Abs. 2 BGB). Die Kündigung ist dann vor dem Wirksamwerden möglich.
Kann ich ein Konto ohne Gebührenerhöhung finden?
Das lässt sich nur im Vergleich der Preisverzeichnisse beurteilen. Konkrete Konten oder Banken empfiehlt dieser Ratgeber nicht.
So gehst du jetzt vor
- Notiere Eingangsdatum und Wirksamkeitstermin und prüfe die Zwei-Monats-Frist.
- Lies das Schreiben auf Zustimmungsfiktion und Kündigungshinweis durch.
- Vergleiche dein Nutzungsverhalten mit den Preisverzeichnissen anderer Banken.
- Widersprich schriftlich oder wechsle über den Kontowechselservice, bevor die Änderung wirksam wird.
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Quellen: § 675g BGB, Gesetze im Internet; § 20 ZKG, Gesetze im Internet; § 22 ZKG, Gesetze im Internet; Bundesgerichtshof, Pressemitteilung Nr. 88/21 vom 27. April 2021 zum Urteil XI ZR 26/20.
Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.