Die telefonische Krankschreibung soll nach dem Willen der Koalition wegfallen. Wer heute krank ist und nicht in die Praxis kommen kann, fragt sich deshalb, ob diese Möglichkeit bald verschwindet und was bis dahin gilt. Dieser Ratgeber trennt politische Beschlüsse vom geltenden Recht und zeigt, woran du dich bis zu einer Änderung halten kannst. Eine verwandte Frage behandelt der Beitrag zur Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag.
Kurz beantwortet: Der Koalitionsausschuss hat festgelegt, dass die telefonische Krankschreibung abgeschafft wird. Ein Gesetz dazu gibt es noch nicht, der Zeitplan ist offen. Bis eine Änderung in Kraft tritt, gilt die bisherige Regelung aus der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Die Videosprechstunde soll nach Angaben des Gesundheitsministeriums erhalten bleiben. Stand: November 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Koalitionsausschuss hat im Programm für Aufschwung und Beschäftigung festgelegt, dass die telefonische Krankschreibung wegfällt.
- Das ist ein politischer Beschluss und noch kein Gesetz. Einen belastbaren Zeitplan gibt es bislang nicht.
- Die telefonische Krankschreibung ist nicht im Gesetz selbst geregelt, sondern in einer Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).
- Nach Angaben des Gesundheitsministeriums bleibt die Videosprechstunde möglich.
- Eine Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag gehört zum selben Reformpaket, ist aber ebenfalls nicht beschlossen.
Was gilt heute bei einer telefonischen Krankschreibung?
Die Voraussetzungen für eine Krankschreibung ohne Praxisbesuch legt die Richtlinie des G-BA fest. Die Details zu Diagnosen und Fallgruppen stehen dort und können sich ändern, deshalb lohnt sich bei Unsicherheit der Blick in die aktuelle Fassung oder eine Rückfrage bei der Praxis. Solange kein Gesetz in Kraft ist, bleibt die bestehende Regelung maßgeblich. Die Abschaffung ist damit eine angekündigte Änderung, kein bereits eingetretener Zustand.
| Form | Was gilt heute | Stand der Planung |
|---|---|---|
| Telefonische Krankschreibung | Möglich nach der Richtlinie des G-BA | Abschaffung im Koalitionsprogramm festgelegt, kein Gesetz |
| Videosprechstunde | Grundsätzlich möglich | Soll nach Angaben des Gesundheitsministeriums erhalten bleiben |
| Attest ab dem ersten Tag | Nachweis bei einer Dauer von mehr als drei Kalendertagen | Pflicht ab Tag 1 geplant, Zeitplan offen |
Wie kam es zu den Plänen?
Die Debatte begann nicht im Gesetzgebungsverfahren, sondern in der öffentlichen Diskussion über die hohe Zahl der Krankentage. Laut Ärzteblatt hatte Bundeskanzler Merz die Debatte angestoßen. Die Gesundheitsministerin Warken erklärte im Februar 2026 jedoch, sie wolle keinen eigenen Anlauf zur Abschaffung unternehmen. Sie verwies auf den Koalitionsvertrag, der Missbrauch bei Krankschreibungen über Onlineplattformen eindämmen will. Später hat der Koalitionsausschuss die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung in sein Programm aufgenommen. Die Berichterstattung zeigt also einen Kurswechsel innerhalb weniger Monate.
Ein Hintergrund ist die elektronische Übermittlung. Seit 2022 werden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen elektronisch an die Krankenkassen gemeldet. Die erfassten Fehltage stiegen laut ZDFheute von rund 15 Kalendertagen im Jahr 2019 auf 20 im Jahr 2022 und blieben dort. Diese Zahlen sind Berichterstattung über amtliche Daten, sie sollten in eigenen Auswertungen gegen die Quelle geprüft werden.
Wie aus einem Beschluss eine geltende Regel wird
- Die Koalition legt Vorhaben fest, etwa im Koalitionsvertrag oder in einem Reformprogramm. Das ist ein politischer Beschluss und noch kein geltendes Recht.
- Ein Ministerium arbeitet einen Gesetzentwurf aus. Vor dem Kabinettsbeschluss wird häufig zunächst ein Referentenentwurf bekannt.
- Das Kabinett beschließt den Entwurf, danach beraten Bundestag und Bundesrat.
- Erst mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt und dem vorgesehenen Inkrafttreten gilt die neue Regel.
Parallel kann ein Gesetz den G-BA beauftragen, seine Richtlinie zu ändern oder aufzuheben. Dieser Weg ist bei der telefonischen Krankschreibung relevant, weil sie nicht im Gesetz selbst steht. Wann dieser Schritt erfolgt, ist offen.
Was bedeutet das im Alltag für Studierende und Berufseinsteiger?
Für den Alltag ändert sich bis zu einer Neuregelung wenig. Wichtiger als die Frage, ob du telefonisch krankgeschrieben wirst, ist die Meldung an deinen Arbeitgeber. Die Pflicht dazu besteht unabhängig vom Weg der Bescheinigung. Die Regeln zur Krankmeldung und den Fristen erläutert der Ratgeber Krankmeldung: Fristen gegenüber Arbeitgeber und Krankenkasse. Wer regelmäßig Arbeitsunfähigkeit erlebt, sollte außerdem wissen, welche Leistungen die Krankenkasse dabei übernimmt, etwa beim Krankengeld für Studierende.
Welche Rolle spielt der Gemeinsame Bundesausschuss?
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen. Er legt verbindliche Regeln für Ärztinnen, Ärzte und Krankenkassen fest, unter anderem in Richtlinien. Die telefonische Krankschreibung ist eine solche Regel. Wer die Änderung verfolgt, sollte deshalb nicht nur auf Koalitionsbeschlüsse achten, sondern auch auf Beschlüsse des G-BA.
Das hat praktische Folgen. Ein Gesetz kann den G-BA auffordern, seine Richtlinie zu ändern. Der Ausschuss selbst kann zudem Anpassungen vornehmen, sobald sie rechtlich möglich sind. Für Studierende heißt das: Der Stand ändert sich möglicherweise schrittweise, nicht erst mit einem einzigen Stichtag.
Wie sieht es mit der Videosprechstunde aus?
Die Videosprechstunde ist die Alternative, die in der Debatte am häufigsten genannt wird. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums soll sie bestehen bleiben. Für dich bedeutet das: Wer nicht in die Praxis kommen kann, aber eine ärztliche Untersuchung braucht, hat voraussichtlich auch künftig einen Weg. Wie dieser Weg im Detail aussieht, legen die künftigen Regeln fest.
Für die Planung im Alltag heißt das: Verlass dich nicht auf Schlagzeilen, sondern auf den Stand der Richtlinie und auf das, was dein Arbeitgeber verlangt. Wenn sich die Regeln ändern, werden sie zuerst im Bundesgesetzblatt verkündet oder in der Richtlinie des G-BA veröffentlicht. Erst dann gelten sie tatsächlich.
Häufige Fragen
Gilt die telefonische Krankschreibung heute noch?
Nach dem Stand dieses Ratgebers ja, denn ein Gesetz, das sie streicht, ist nicht beschlossen. Maßgeblich ist die Richtlinie des G-BA. Ob und wann sie wegfällt, hängt vom Gesetzgebungsverfahren ab, das bisher keinen festen Termin hat.
Wer hat die Abschaffung beschlossen?
Der Koalitionsausschuss hat sie in einem Programm festgelegt. Ein Beschluss des Bundestags liegt nicht vor. Ein Koalitionsbeschluss bindet die Regierung politisch, ersetzt aber kein Gesetz und kann im Verfahren noch verändert werden.
Bleibt die Videosprechstunde erhalten?
Nach Angaben des Gesundheitsministeriums soll sie möglich bleiben. Die genaue Ausgestaltung hängt von künftigen Regeln ab. Wer auf die Videosprechstunde angewiesen ist, sollte Änderungen im Blick behalten.
Muss ich bei einer telefonischen Krankschreibung trotzdem den Arbeitgeber informieren?
Ja. Du musst deine Arbeitsunfähigkeit unverzüglich anzeigen und die voraussichtliche Dauer nennen. Das gilt unabhängig davon, auf welchem Weg die Krankschreibung zustande kommt.
Wo finde ich verlässliche Informationen?
Am verlässlichsten sind das Bundesgesundheitsministerium, der Gemeinsame Bundesausschuss und das Bundesgesetzblatt. Deine Krankenkasse informiert zusätzlich über Änderungen, die sie unmittelbar betreffen.
So gehst du jetzt vor
- Kläre mit deiner Praxis, ob sie eine Krankschreibung ohne Praxisbesuch anbietet und unter welchen Bedingungen.
- Melde dich bei Arbeitsunfähigkeit sofort beim Arbeitgeber und nenne die voraussichtliche Dauer.
- Prüfe bei einer längeren Erkrankung rechtzeitig, ob eine Videosprechstunde oder ein Praxisbesuch nötig ist.
- Verfolge das Gesetzgebungsverfahren über das Bundesgesundheitsministerium, damit dich eine Änderung nicht unvorbereitet trifft.
Passend dazu
- Gesundheitssystem neu: Überblick zu Notaufnahme, Krankschreibung und ePA
- Attest ab dem ersten Krankheitstag: Muss ich sofort zum Arzt?
- Online-Krankschreibung per Fragebogen: Was geplant ist
- Krankmeldung: Fristen gegenüber Arbeitgeber und Krankenkasse
- ePA widersprechen: Anleitung Schritt für Schritt
Quellen: § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz, gesetze-im-internet.de, ZDFheute: Überblick zur Reform der Krankschreibung (ohne Datum), Ärzteblatt: Warken plant keine Abschaffung der telefonischen Krankschreibung (26.02.2026).
Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.