Die Notfallreform 2027 regelt neu, wie Notaufnahme, Notdienst und die Rufnummer 116117 zusammenarbeiten. Der Bundestag hat das Gesetz am 15. Oktober 2026 beschlossen. Dieser Überblick ordnet die Neuerungen ein und verlinkt alle Artikel der Themengruppe Gesundheitssystem neu, von der Krankschreibung bis zur Organspende.
Kurz beantwortet: Der Bundestag hat die Notfallreform am 15. Oktober 2026 beschlossen (Stand: November 2026). Zentral sind Integrierte Notfallzentren, in denen Krankenhaus-Notaufnahme und KV-Notdienstpraxis an einem Standort zusammenarbeiten, sowie die Aufteilung der Rufnummer 116117 in eine Terminservice- und eine Akutleitstelle. Ein festes Datum für das Inkrafttreten nennt die Mitteilung des Ministeriums nicht.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundestag hat das Gesetz am 15. Oktober 2026 beschlossen. Der Bundesrat hat zum Gesetzentwurf bereits im Juni 2026 Stellung genommen.
- Integrierte Notfallzentren (INZ) sollen die zentrale Anlaufstelle für Hilfesuchende in medizinischen Notfällen werden.
- Die Rufnummer 116117 wird in eine Terminservice- und eine Akutleitstelle aufgeteilt.
- Patienten können in die KV-Notdienstpraxis des INZ geleitet werden.
- Bei Lebensgefahr bleibt die 112 die richtige Nummer.
- Das Inkrafttreten richtet sich nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt. Ein festes Datum steht in den Unterlagen nicht.
Was ändert sich bei Notaufnahme und Notdienst?
Die Reform setzt auf gemeinsame Anlaufstellen. Ein Integriertes Notfallzentrum vereint an einem Standort die Notaufnahme eines Krankenhauses, eine Notdienstpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung und eine zentrale Ersteinschätzung. Für Patienten heißt das vor allem: Wer weiß, welche Stelle für sein Anliegen zuständig ist, kommt schneller an die passende Versorgung. Wie dieser Ablauf im Einzelnen aussehen soll, erklärt der Artikel zu den Integrierten Notfallzentren.
| Anliegen | Erste Anlaufstelle | Hinweis |
|---|---|---|
| Lebensbedrohlicher Zustand | 112 | Rettungsdienst sofort alarmieren |
| Dringende Beschwerden, Praxis nicht erreichbar | 116117 | Künftig getrennt in Terminservice und Akutleitstelle |
| Akute Beschwerden außerhalb der Sprechzeiten | KV-Notdienstpraxis | Im INZ vorgesehen, wo ein INZ besteht |
| Verletzung oder Erkrankung mit stationärem Bedarf | Krankenhaus-Notaufnahme | Am INZ-Standort mit Notdienstpraxis verbunden |
- Wann 112, wann 116117: Die richtige Nummer im Notfall
- Notfallreform 2027: Welche Arzneimittel Notdienstpraxen abgeben dürfen
- Teilnotdienst in der Apotheke: Was Patienten wissen müssen
- Leistungsgruppen im Krankenhaus: Welche Klinik zuständig ist
- Krankenhausreform: Was Patienten konkret erwartet
Wie komme ich schneller an einen Facharzttermin?
Die Terminservicestelle wird künftig ein eigener Teil der Rufnummer 116117. Die Schritte für einen Termin beschreibt der Artikel Facharzttermin schneller bekommen: Terminservice 116117 nutzen. Ob sich dadurch Wartezeiten verkürzen, ist mit der Reform noch nicht belegt.
Was ändert sich bei der Krankschreibung?
Ob und wie sich Krankschreibungen am Telefon oder online ändern, ist Gegenstand von Vorschlägen. Die Artikel in diesem Abschnitt zeigen den Ablauf für Versicherte und Arbeitgeber, die Fristen gegenüber Arbeitgeber und Krankenkasse und die geplanten Änderungen mit ihrem jeweiligen Stand.
- Telefonische Krankschreibung: Wird sie abgeschafft und was gilt bis dahin?
- Attest ab dem ersten Krankheitstag: Muss ich sofort zum Arzt?
- Online-Krankschreibung per Fragebogen: Warum sie verboten werden soll
- Krankmeldung: Fristen gegenüber Arbeitgeber und Krankenkasse
- Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: Wie lange der Arbeitgeber zahlt
- Teilkrankengeld 2027: Was bei Teil-Arbeitsunfähigkeit gilt
- Karenztag einführen: Was Beschäftigte am ersten Krankheitstag verlieren
Wann gehe ich zuerst zum Hausarzt?
Welche Rolle der Hausarzt künftig spielen soll, ist ein eigenes Thema. Die Artikel in diesem Abschnitt erklären Überweisung, Arztwahl, Bonusheft und typische Alltagsfragen zur Versorgung, jeweils mit Datum und Quelle.
- Muss ich zuerst zum Hausarzt? Das Primärarztsystem erklärt
- Hausarzt-Überweisung für den Facharzt: Brauche ich sie?
- Gibt es 2026 noch eine Praxisgebühr? Was Patienten heute zahlen
- Apotheke statt Arzt bei leichten Erkrankungen: Was erlaubt ist
- Bonusheft beim Zahnarzt: Was Studierende damit bekommen
- Impfungen für das Auslandssemester: Was die Kasse zahlt
Was ändert sich bei E-Rezept und elektronischer Patientenakte?
Die elektronische Patientenakte (ePA) und das E-Rezept verändern, wie Patienten Informationen und Verordnungen nutzen. Die Artikel zeigen Schritt für Schritt, wie du das E-Rezept ohne App einlöst, was in der ePA steht und welche Widerspruchsmöglichkeiten bestehen.
- ePA widersprechen: Anleitung Schritt für Schritt
- E-Rezept einlösen ohne App: So geht es Schritt für Schritt
- E-Rezept per Post bestellen: Versandapotheke und Ablauf
- Was in der ePA steht und wer darauf zugreifen darf
- ePA-Pflicht für Arztpraxen: Was sich für Patienten ändert
- Apothekenreform 2026: Was sich für Patienten ändert
- Digitale Gesundheitskarte per App: Ersatz für die Plastikkarte?
Was gilt bei der Organspende?
Die Widerspruchslösung wird seit Längerem diskutiert. Die Artikel dieses Abschnitts erklären das Ausfüllen des Organspendeausweises, den Eintrag im Register, den Geltungsbereich eines Widerspruchs und den Ablauf bei Hirntod.
- Widerspruchslösung bei Organspende: Was sich ändern würde
- Organspendeausweis ausfüllen: Schritt für Schritt
- Organspende-Register online eintragen: So geht es
- Organspende widersprechen: Wo der Eintrag gilt
- Organspende: Pro und Contra der Widerspruchslösung für junge Menschen
- Hirntod und Organspende: Wie der Ablauf im Krankenhaus aussieht
Was gilt bei Cannabis?
Das Cannabisgesetz ist Gegenstand laufender Diskussionen und Auswertungen. Die Artikel zeigen, was feststeht, welche Regeln für Besitz gelten, wie Anbauvereinigungen funktionieren und was beim Führerschein zählt.
- Cannabisgesetz 2026: Was geplant ist und was feststeht
- Cannabis Besitzgrenze für Studierende: Was erlaubt ist
- Cannabis Clubs: Mitgliedschaft und Anmeldung im Überblick
- Cannabis und Führerschein: Was Studierende beachten sollten
- Cannabis-Evaluation: Was die bisherigen Ergebnisse zeigen
Häufige Fragen
Wann tritt die Notfallreform in Kraft?
Ein konkretes Datum nennt die Mitteilung des Bundesgesundheitsministeriums vom 15. Oktober 2026 nicht. Die Fristen im Gesetzentwurf laufen ab Verkündung im Bundesgesetzblatt. Bis dahin gilt das bisherige Recht.
Muss ich bei einem Notfall zuerst die 116117 anrufen?
Nein. Bei Lebensgefahr wählst du sofort die 112. Die 116117 ist der richtige Weg für dringende Beschwerden, wenn keine Praxis erreichbar ist oder außerhalb der Sprechzeiten. Die Einschätzung am Telefon ist künftig in der Akutleitstelle vorgesehen.
Was ist ein Integriertes Notfallzentrum?
Ein Integriertes Notfallzentrum (INZ) ist ein Standort, an dem Krankenhaus-Notaufnahme, KV-Notdienstpraxis und eine zentrale Ersteinschätzung zusammenarbeiten. Das Bundesgesundheitsministerium nennt es die zentrale Anlaufstelle für Hilfesuchende in medizinischen Notfällen.
Gilt die Reform auch für Studierende?
Eine Sonderregel für Studierende nennt die Mitteilung vom 15. Oktober 2026 nicht. Welche Anlaufstelle dir offensteht, hängt davon ab, welche Standorte in deiner Region als INZ arbeiten.
Wo finde ich den amtlichen Gesetzestext?
Den amtlichen Text veröffentlicht das Bundesgesetzblatt nach der Verkündung. Bis dahin sind die Mitteilungen des Bundesgesundheitsministeriums und die Drucksachen des Bundestags und des Bundesrats die verlässlichen Quellen. Wer die Änderungen für seine Praxis oder seinen Arbeitgeber einordnen muss, findet dort auch die Begründungen des Gesetzgebers, die den Ablauf der Stellen genauer beschreiben.
So gehst du jetzt vor
- Merke dir die beiden Nummern: 112 bei Lebensgefahr, 116117 bei dringenden Beschwerden außerhalb der Sprechzeiten.
- Prüfe, welche Notdienstpraxis und Notaufnahme in deiner Nähe liegen. Die Kassenärztliche Vereinigung deines Bundeslandes informiert über den Notdienst.
- Verfolge den Stand im Bundesgesetzblatt, bevor du dich auf ein Datum verlässt.
- Lies den Artikel im passenden Abschnitt oben, wenn dich ein Thema konkret betrifft.
Passend dazu
- Glossar Krankenversicherung im Studium: Begriffe von A bis Z
- Notaufnahme und Notarzt für Privatversicherte: Wer zahlt was?
- Krankenversicherung beim Berufseinstieg: Vom Examen zum ersten Arbeitsvertrag
Quellen:
- Bundesgesundheitsministerium: Bundestag beschließt Notfallreform, Pressemitteilung vom 15.10.2026
- Bundesrat: Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung, Drucksache 255/26, Beschluss vom 12.06.2026
Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.