Viele Eltern fragen sich, ob das Kindergeld weiterläuft, wenn ihr Kind ein Semester im Ausland studiert. Die Antwort hängt davon ab, wo das Kind seinen Wohnsitz hat, wo es studiert und wie lange der Aufenthalt dauert. Dieser Ratgeber erklärt die Grundregeln, die Rolle des Studienorts und die Beträge, die 2026 und 2027 gelten oder geplant sind. Für die Finanzierung des Auslandsabschnitts selbst lohnt sich zusätzlich der Blick auf das Auslands-BAföG.
Kurz beantwortet: Ein Auslandssemester beendet den Kindergeldanspruch nicht automatisch. Entscheidend sind der Wohnsitz des Kindes, der Studienort und die Art der Ausbildung. Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit prüft das im Einzelfall. Der Betrag 2026 liegt bei 259 Euro pro Kind und Monat (§ 66 EStG, Stand Oktober 2026).
Das Wichtigste in Kürze
- Kindergeld wird für Kinder bis 25 Jahre gezahlt, wenn sie in einer Erstausbildung oder einem Erststudium sind (§ 32 Abs. 4 EStG).
- Ein Auslandssemester ist kein automatisches Ende des Anspruchs. Der Wohnsitz des Kindes ist der wichtigste Punkt.
- Ob der Studienort in der EU, im EWR, in der Schweiz oder außerhalb dieser Staaten liegt, macht für die Prüfung einen Unterschied.
- Der Betrag 2026 beträgt 259 Euro pro Kind und Monat. Für 2027 ist eine Erhöhung auf 267 Euro geplant.
- Bei Unsicherheit solltest du die Familienkasse vor dem Auslandsaufenthalt schriftlich fragen.
Wann bleibt der Kindergeldanspruch bestehen?
Der Anspruch hängt an mehreren Voraussetzungen, die zusammen geprüft werden. Die Familienkasse fragt in der Regel nach diesen Punkten:
- Altersgrenze: Bei einer Erstausbildung oder einem Erststudium besteht der Anspruch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Ein Minijob ist dabei unschädlich.
- Wohnsitz: Das Kind muss einen Wohnsitz haben, der den Anspruch trägt. Ein Auslandsaufenthalt allein ändert diese Frage nicht zwingend.
- Ausbildung: Das Auslandssemester muss Teil der Ausbildung sein, also zum Studium gehören und nicht nur ein Urlaub.
- Übergangszeit: Zwischen Ausbildungsabschnitten sind bis zu vier Monate in der Regel unschädlich, zum Beispiel zwischen Schulende und Studienbeginn.
Die Regeln für Zweitausbildung oder Zweitstudium sind strenger. Hier ist eine Erwerbstätigkeit nur bis 20 Stunden pro Woche unschädlich (§ 32 Abs. 4 EStG, Stand 2026).
Welche Rolle spielt der Studienort?
Der Studienort ist für die Einordnung wichtig. Die folgende Übersicht zeigt die typischen Fragen. Sie ersetzt keine Auskunft der Familienkasse.
| Konstellation | Was du prüfen solltest | Ansprechpartner |
|---|---|---|
| Auslandssemester in EU, EWR oder Schweiz, Wohnsitz bleibt in Deutschland | Ob die Wohnung bei den Eltern erhalten bleibt und das Semester Teil des Studiums ist | Familienkasse, mit Studienplan |
| Studium an einer Hochschule außerhalb EU, EWR und Schweiz | Wohnsitz des Kindes und Dauer des Aufenthalts, der Einzelfall entscheidet | Familienkasse, frühzeitig vor der Abreise |
| Ausbildung überwiegend im Ausland, Kind lebt dort | Wohnsitz und Staat, dann ist der Anspruch eingeschränkt oder entfällt | Familienkasse, in Einzelfällen auch Beratung |
Eine Gerichtsentscheidung zu einem Auslandsstudium lässt sich nicht pauschal auf deinen Fall übertragen. Ob die Entscheidung auf dich passt, prüft die Familienkasse. Wichtig ist der Unterschied zwischen einem Aufenthalt zu Ausbildungszwecken und einem Umzug. Wer den Lebensmittelpunkt in Deutschland behält und das Auslandssemester als Teil des Studiums belegen kann, hat in der Regel die besseren Argumente. Ein Wegzug aus der elterlichen Wohnung verändert die Lage dagegen deutlich.
Was Kindergeld 2026 und 2027 betragen soll
| Zeitraum | Betrag pro Kind und Monat | Status und Quelle |
|---|---|---|
| 2026 | 259 Euro | amtlich, § 66 EStG, Stand Oktober 2026 |
| 2027 | 267 Euro | geplant, Einkommensteuerreformgesetz 2027, Kabinettsbeschluss 2. September 2026 |
| 2028 | 272 Euro | geplant, gleicher Gesetzentwurf, noch nicht beschlossen |
Die Erhöhung ab 2027 ist noch nicht beschlossen. Gelten die Beträge, hängt das am Gesetzgebungsverfahren.
Welche Unterlagen helfen bei der Prüfung?
Die Familienkasse nennt dir die genauen Unterlagen. Üblicherweise helfen diese Nachweise:
- Eine Bescheinigung der Hochschule über die Immatrikulation und über den Auslandsaufenthalt als Studienabschnitt.
- Der Studienplan oder das Learning Agreement, aus dem hervorgeht, welche Leistungen angerechnet werden.
- Angaben zur Wohnung in Deutschland, etwa Mietvertrag oder Meldebescheinigung, die zeigen, dass der Wohnsitz bestehen bleibt.
- Nachweise über Erwerbstätigkeit, zum Beispiel Minijob-Verträge, wenn das Kind neben dem Studium arbeitet.
Kindergeld oder Kinderfreibetrag?
Bei höherem Einkommen kann der Kinderfreibetrag günstiger sein als das Kindergeld. Das Finanzamt prüft das im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung, man spricht von der Günstigerprüfung. Der Kinderfreibetrag wirkt also auf die Steuer, das Kindergeld wird ausgezahlt. Ob sich eine Umstellung lohnt, sollte mit dem Steuerbescheid oder einer Steuerberatung geprüft werden.
Rechenbeispiel: Sechs Monate Auslandssemester
Annahme: Dein Kind ist 24 Jahre alt, studiert im Erststudium, behält seinen Wohnsitz bei dir und du erhältst für die sechs Monate den Anspruch in voller Höhe.
- Monatlicher Betrag: 259 Euro pro Kind (§ 66 EStG, Stand 2026).
- Für sechs Monate: 259 Euro mal 6, also 1.554 Euro.
- Wenn der Anspruch entfällt, fehlen diese 1.554 Euro. Prüfe das vor der Abreise, damit die Finanzierung nicht ins Wanken gerät.
Häufige Fragen
Muss ich der Familienkasse das Auslandssemester melden?
Ja, Veränderungen bei Wohnsitz und Ausbildung solltest du melden. Eine frühe schriftliche Anfrage hilft, Missverständnisse zu vermeiden. Die Familienkasse nennt dir die Unterlagen, die sie für die Prüfung braucht.
Bekomme ich Kindergeld, wenn mein Kind außerhalb der EU studiert?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Es kommt auf den Wohnsitz des Kindes und die Art des Aufenthalts an. Die Familienkasse prüft den Fall, und du solltest die Entscheidung schriftlich einholen.
Gilt das Kindergeld auch in der vorlesungsfreien Zeit im Ausland?
Die vorlesungsfreie Zeit ist in der Regel Teil der Ausbildung, solange das Studium fortgesetzt wird. Ein reiner Urlaub im Ausland ist davon zu unterscheiden. Ob dein Fall dazugehört, bestätigt die Familienkasse auf Anfrage.
Was passiert, wenn das Kind nach dem Semester wieder zu Hause wohnt?
Dann spricht viel dafür, dass der Anspruch ohne Unterbrechung weiterläuft. Die Frage ist, ob der Wohnsitz bei den Eltern durchgehend besteht. Melde Änderungen rechtzeitig, damit keine Rückforderung entsteht.
Gilt das Kindergeld auch für ein Zweitstudium im Ausland?
Nur eingeschränkt. Bei einem Zweitstudium gelten die strengeren Regeln mit der Grenze von 20 Stunden Erwerbstätigkeit pro Woche (§ 32 Abs. 4 EStG). Ein Minijob ist bei Erststudium unschädlich, bei Zweitstudium gelten die Stundengrenzen.
So gehst du jetzt vor
- Kläre den Studienort und die Dauer des Auslandsaufenthalts mit der Hochschule.
- Stelle der Familienkasse eine schriftliche Anfrage mit Studienplan und Angaben zum Wohnsitz des Kindes.
- Plane die Finanzierung mit und ohne Kindergeld, bis du die Antwort hast.
- Melde Veränderungen rechtzeitig, damit der Anspruch nicht gefährdet wird.
Passend dazu
- Kindergeld bis 25: Sonderfälle, Übergangszeit, Zweitausbildung
- Kindergeld im Studium und im Master: Anspruch, Dauer und Sonderfälle
- Kindergeld für Studenten: Voraussetzungen und Antrag
- Auslands-BAföG 2026: Förderung für das Auslandssemester
- Auslandssemester finanzieren: Kosten, Auslands-BAföG, Stipendien
Quellen: § 32 EStG, Kinder (Gesetzestext, Stand Oktober 2026); § 66 EStG, Höhe des Kindergeldes (Stand 2026); Bundesagentur für Arbeit, Kindergeld ab 18 Jahren (ohne Stand); Bundesregierung, Einkommensteuerreform 2027 (Stand Oktober 2026).
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.