Auch im Ausland kannst du BAföG bekommen. Das Auslands-BAföG ist ein eigener Förderungsweg mit eigenen Zuschlägen, eigenen Anträgen und eigenen Regeln für Dauer und Reisekosten. Dieser Ratgeber zeigt, welche Voraussetzungen gelten, welche Zuschläge es gibt und wo die Grenzen liegen.
Kurz beantwortet
Auslands-BAföG wird für einen Studienaufenthalt im Ausland gezahlt, wenn die Voraussetzungen des BAföG erfüllt sind. Zusätzlich gibt es einen Auslandszuschlag, Zuschüsse für Studiengebühren im Ausland bis 5.600 Euro für höchstens ein Jahr sowie Reisekostenzuschüsse von 250 Euro innerhalb Europas oder 500 Euro außerhalb Europas je Hin- und Rückreise. Einen Antrag stellst du gesondert bei einem der Auslands-BAföG-Ämter.
Wann gibt es Auslands-BAföG für ein volles Studium?
Ein vollständiges Studium im Ausland wird nach dem Studierendenwerk innerhalb der Europäischen Union und der Schweiz gefördert. Ein Teil des Studiums im Ausland ist möglich, wenn du vorher mindestens ein Studienjahr in Deutschland absolviert hast. Auch integrierte Programme mit einer ausländischen Partnerhochschule sind förderbar.
| Fall | Regel laut Studierendenwerk |
|---|---|
| Vollständiges Studium in der EU oder der Schweiz | Förderbar |
| Teilstudium im Ausland | Voraussetzung ist mindestens ein Studienjahr in Deutschland |
| Studium außerhalb der EU und der Schweiz | Keine eigene Obergrenze in der Quelle genannt, Einzelfall prüfen |
Welche Zuschläge gibt es?
Der Auslandszuschlag ergänzt den Bedarf, wenn du außerhalb der EU und der Schweiz studierst. Die Höhe richtet sich nach einem Prozentsatz, den das Auswärtige Amt festsetzt, und wird auf deinen Bedarf nach dem Gesetz bezogen. Eine feste Euro-Summe je Land ist in der Quelle nicht genannt, deshalb steht hier keine Zahl. Für den Krankenversicherungszuschlag verweist das Gesetz auf § 13a BAföG.
| Zuschlag | Betrag | Grundlage |
|---|---|---|
| Auslandszuschlag | Prozentsatz des Bedarfs, je Land unterschiedlich | Auslandszuschlagsverordnung, § 2 |
| Studiengebühren im Ausland | Bis zu 5.600 Euro, längstens für ein Jahr | Auslandszuschlagsverordnung, § 3 |
| Reisekosten innerhalb Europas | 250 Euro je Hin- oder Rückreise | Auslandszuschlagsverordnung, § 4 Abs. 1 |
| Reisekosten außerhalb Europas | 500 Euro je Hin- oder Rückreise | Auslandszuschlagsverordnung, § 4 Abs. 1 |
| Krankenversicherung im Ausland | Monatlich bis zur Höhe des Zuschlags nach § 13a BAföG | Auslandszuschlagsverordnung, § 5 |
Die Reisekostenzuschläge und die weiteren Zuschläge werden zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen gezahlt. Das entspricht der allgemeinen Aufteilung im BAföG.
Rechenbeispiel: Du studierst ein Jahr außerhalb der EU und zahlst Studiengebühren von 5.000 Euro. Der Zuschuss zu den Gebühren liegt bei 5.000 Euro, weil er unter der Obergrenze von 5.600 Euro liegt. Dazu kommen Reisekosten von 500 Euro für Hinreise und 500 Euro für Rückreise. Die Reisekosten ergeben insgesamt 1.000 Euro, davon 500 Euro Zuschuss und 500 Euro Darlehen. Den Auslandszuschlag rechnest du mit dem aktuellen Prozentsatz selbst aus.
Wie beantragst du Auslands-BAföG?
Den Auslands-BAföG-Antrag stellst du gesondert bei einem der Auslands-BAföG-Ämter. Welches Amt zuständig ist, richtet sich nach dem Studienland. Vor der Ausreise kannst du eine Vorabentscheidung nach § 46 Abs. 5 BAföG beantragen, um zu prüfen, ob Förderung im Grundsatz möglich ist. Eine feste Antragsfrist nennt die Quelle nicht, du erfragst sie beim zuständigen Amt.
Häufige Fragen
Verlängert ein Auslandssemester meine Förderungsdauer?
Nach Angabe des Studierendenwerks können bis zu zwei Semester im Ausland nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet werden. Ob das in deinem Fall gilt, prüft dein Amt für Ausbildungsförderung.
Zahlt das BAföG auch Erasmus-Studierende?
Erasmus-Förderung und Auslands-BAföG sind getrennte Leistungen. Wie beide zusammenwirken, erklärt der Beitrag zur Erasmus-Förderung und das zuständige Amt.
So gehst du jetzt vor
- Prüfe, ob dein Studienland innerhalb der EU oder der Schweiz liegt, denn davon hängt der Förderumfang ab.
- Stelle den Auslands-BAföG-Antrag rechtzeitig und frage vorab nach der Antragsfrist.
- Lass prüfen, ob eine Vorabentscheidung für dich sinnvoll ist.
- Kalkuliere die Zuschläge als Mischung aus Zuschuss und Darlehen, denn auch der Darlehensanteil muss zurückgezahlt werden.
Information, keine individuelle Beratung.
Redaktion: Academycon · Stand: Oktober 2026
Quellen: Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), §§ 5, 13a, 46 Abs. 5, Auslandszuschlagsverordnung (BAföG-AuslZuschlagsV), §§ 2 bis 5. Studierendenwerk, Auslands-BAföG. Stand der Quellen: Oktober 2026.
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Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Beratung und keine Steuerberatung.
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