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Frühstart-Rente: Was sie bringt und wer sie bekommt

Die Frühstart-Rente soll Kindern ab 6 Jahren monatlich 10 Euro bringen. Wer sie bekommt, was offen ist und was das für Eltern und Studierende bedeutet.
Studentin mit Fahrradhelm vor einem Universitätsgebäude

Inhalt

Die Frühstart-Rente ist ein geplanter staatlicher Zuschuss zur Altersvorsorge für Kinder. Der Bundestag hat sie nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung (DRV) am 16. Oktober 2026 beschlossen, das Gesetzgebungsverfahren ist laut DRV aber noch nicht abgeschlossen. Für Studierende ist sie nur mittelbar relevant, denn sie richtet sich an Kinder zwischen sechs und 18 Jahren.

Kurz beantwortet: Die Frühstart-Rente ist ein staatlicher Zuschuss von 10 Euro pro Monat für Kinder mit erstem Wohnsitz in Deutschland zwischen 6 und 18 Jahren. Laut Regierungsentwurf vom 7. September 2026 soll sie 2027 starten. Der Bundestag hat sie nach DRV-Angaben am 16. Oktober 2026 beschlossen. Stand: Oktober 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Zuschuss beträgt nach dem Regierungsentwurf 10 Euro pro Monat, also 120 Euro im Jahr, für jedes berechtigte Kind.
  • Berechtigt sind Kinder, die das sechste Lebensjahr vollendet, aber das 18. noch nicht vollendet haben. Sie brauchen einen ersten Wohnsitz in Deutschland und eine Identifikationsnummer.
  • Der Entwurf sieht einen Start zum 1. Januar 2027 vor. Die Angaben zum ersten Geburtsjahrgang unterscheiden sich leicht zwischen Entwurf und DRV.
  • Das geförderte Kapital soll grundsätzlich erst ab dem 65. Lebensjahr ausgezahlt werden.
  • Für Studierende ist die Frühstart-Rente meist nicht direkt relevant, für Eltern und Angehörige dagegen schon.

Wer bekommt die Frühstart-Rente?

Nach dem Regierungsentwurf haben Kinder Anspruch, die das sechste Lebensjahr vollendet, aber das 18. noch nicht vollendet haben. Sie müssen mit ihrem ersten Wohnsitz im Inland gemeldet sein und eine Identifikationsnummer nach § 139b der Abgabenordnung besitzen.

Wer selbst 18 oder älter ist, fällt nach diesen Altersgrenzen nicht unter die Förderung. Für Studierende ist die Frühstart-Rente daher in der Regel nicht direkt relevant. Für Eltern, Großeltern und andere Angehörige ist sie dagegen eine Information, die im Blick bleiben sollte.

Bei der Frage, mit welchem Jahrgang es losgeht, gibt es eine kleine Abweichung. Die DRV nennt Kinder der Geburtsjahrgänge 2020 und 2021 als zuerst betroffen, der Regierungsentwurf nennt den Geburtsjahrgang 2020 als Start. Maßgeblich ist der endgültige Gesetzestext.

Wie hoch ist der Zuschuss und wie fließt das Geld?

Der Zuschuss beträgt nach dem Regierungsentwurf 10 Euro für jeden Monat. Das sind 120 Euro im Jahr. Gibt es für das Kind einen Altersvorsorgevertrag, erfolgt die Gewährung durch Zahlung zugunsten dieses begünstigten Vertrags. Ohne Altersvorsorgevertrag legt der Bund die Mittel nach dem Entwurf kollektiv am Kapitalmarkt für den jeweiligen Geburtsjahrgang an.

Annahme: Ein Kind erhält den Zuschuss von 10 Euro im Monat über zwölf Jahre, also vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr. Rechnerisch ergibt das 1.440 Euro insgesamt, ohne Rendite und ohne Kosten. Ob die Zahlungen tatsächlich über diesen Zeitraum laufen, hängt von den endgültigen Regeln ab.

MerkmalAngabeQuelle und Stand
Zuschuss10 Euro pro Monat, 120 Euro pro JahrRegierungsentwurf, Drucksache 21/7864 vom 07.09.2026
AltersgrenzenVollendung des 6. bis vor Vollendung des 18. LebensjahresRegierungsentwurf, § 1 Abs. 2
VoraussetzungErster Wohnsitz im Inland und IdentifikationsnummerRegierungsentwurf, § 1 Abs. 2
StartGeburtsjahrgang 2020 (Entwurf), 2020 und 2021 (DRV)Regierungsentwurf, DRV-Meldung vom 19.10.2026
AuszahlungGrundsätzlich nicht vor dem 65. LebensjahrRegierungsentwurf, Problem und Ziel
ParlamentBundestag beschlossen am 16.10.2026, Verfahren noch nicht abgeschlossenDRV-Meldung vom 19.10.2026

Quellen für die Tabelle: Regierungsentwurf in der Drucksache 21/7864 und die Meldung der Deutschen Rentenversicherung. Die Werte stammen aus dem Entwurf und der DRV-Darstellung, nicht aus dem endgültigen Gesetz.

Was ist noch offen?

  • Ob und wie Eltern den Zuschuss aufstocken können, verweist die DRV auf ihre FAQ. Die Einzelheiten dazu haben wir nicht geprüft und nennen sie deshalb nicht als Tatsache.
  • Die Anlage ist im Entwurf für den Fall ohne Altersvorsorgevertrag beschrieben. Wie das in der endgültigen Fassung geregelt wird, ist abzuwarten.
  • Der Bundestag hat das Gesetz beschlossen, aber das Verfahren ist laut DRV noch nicht abgeschlossen. Änderungen zwischen Entwurf und endgültigem Gesetz sind möglich.
  • Ob ein Antrag nötig ist, geht aus den Angaben nicht eindeutig hervor. Das solltest du nach Verabschiedung bei der DRV erfragen.

Was bedeutet das für Studierende und junge Eltern?

Für Studierende ist die Frühstart-Rente nur indirekt relevant. Wenn du selbst Kinder hast oder Kinder in deinem Umfeld betreust, kann sie aber eine Rolle spielen. Die Förderung ist ein Baustein für die Familie, ersetzt aber keine eigene Altersvorsorge.

Die eigene Vorsorge solltest du davon unabhängig planen. Für Erwachsene geht es in der Praxis um die Riester-Reform und das Altersvorsorgedepot. Dazu gibt es passende Hintergründe, etwa im Ratgeber Riester-Reform 2027: Was sich für Studierende und Berufsstarter ändert und im Ratgeber zum Altersvorsorgedepot 2027.

Wenn du Eltern bist oder Kindergeld beziehst, lohnt außerdem der Blick auf Kindergeld im Studium und im Master. Dort geht es um Anspruch, Dauer und Sonderfälle, nicht um die Frühstart-Rente.

Ein Blick auf die Gesamtlage hilft dabei, wann eine solche Förderung sinnvoll mitgenommen werden kann und wann sie nur ein kleiner Teil der Planung ist. Für eine Familie mit knappem Budget kann jeder zusätzliche Euro zählen, für andere ist der Zuschuss eher eine Ergänzung.

Häufige Fragen

Muss ich die Frühstart-Rente beantragen?

Die DRV-Meldung nennt dazu keine Einzelheiten. Der Regierungsentwurf setzt eine Identifikationsnummer und den ersten Wohnsitz im Inland voraus. Ob und wie ein Antrag nötig ist, solltest du nach der Verabschiedung bei der DRV erfragen.

Gilt die Frühstart-Rente für alle Kinder?

Nein. Berechtigt sind Kinder ab Vollendung des sechsten Lebensjahres bis vor Vollendung des 18. Lebensjahres mit erstem Wohnsitz in Deutschland. Außerdem ist eine Identifikationsnummer erforderlich.

Wann wird das Geld ausgezahlt?

Nach dem Regierungsentwurf ist das geförderte Kapital grundsätzlich nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres auszahlbar. Die Auszahlung liegt also weit in der Zukunft.

Wie hängt die Frühstart-Rente mit einem Altersvorsorgevertrag zusammen?

Der Entwurf unterscheidet zwei Wege. Mit Altersvorsorgevertrag wird der Zuschuss zugunsten dieses Vertrags gezahlt. Ohne Vertrag legt der Bund die Mittel an. Welcher Weg für eine Familie sinnvoll ist, hängt von den endgültigen Regeln und den Kosten ab.

Ersetzt die Frühstart-Rente meine eigene Altersvorsorge?

Nein. Der Zuschuss ist für Kinder bestimmt und beträgt 120 Euro im Jahr. Deine eigene Altersvorsorge musst du unabhängig davon planen.

So gehst du jetzt vor

  1. Verfolge den Stand des Gesetzgebungsverfahrens im Bundestag und Bundesrat, denn der Entwurf kann sich noch ändern.
  2. Prüfe, ob für ein Kind in deinem Umfeld die Altersgrenzen und die Wohnsitzregel passen.
  3. Lies nach der Verabschiedung die FAQ der DRV zu Einzahlung, Aufstockung und Anlage.
  4. Plane deine eigene Altersvorsorge unabhängig von dieser Förderung, zum Beispiel mit Blick auf die Riester-Reform.

Passend dazu

Quellen: Deutsche Rentenversicherung: Frühstart-Rente im Bundestag beschlossen (Stand: 19.10.2026) und Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente“, Drucksache 21/7864 (07.09.2026).

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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