Die Riester-Reform 2027 löst die bisherige Riester-Rente ab. Ab 2027 gibt es ein neues, staatlich gefördertes Modell mit mehreren Produktvarianten. Für Studierende und Berufsstarter zählt vor allem, wie sich die Zulagen verändern, was mit bestehenden Verträgen passiert und welche neuen Produkte es gibt.
Kurz beantwortet: Die Riester-Reform 2027 ersetzt die Riester-Rente ab 2027 durch neue Produkte, darunter das Altersvorsorgedepot. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung (Stand: Oktober 2026) beträgt die Grundzulage künftig höchstens 540 Euro im Jahr, die Kinderzulage höchstens 300 Euro pro Kind. Bestehende Riester-Verträge laufen mit Bestandsschutz weiter.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Riester-Rente wird ab 2027 durch ein neues, staatlich gefördertes Modell abgelöst. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) nennt den Start ab 2027, für Selbstständige ab Januar 2027.
- Die Grundzulage ist nach dieser Darstellung auf höchstens 540 Euro pro Jahr begrenzt. Die Kinderzulage liegt bei höchstens 300 Euro pro Kind und Jahr.
- Bestehende Riester-Verträge laufen weiter. Ein Wechsel in die neue Förderung ist per Erklärung möglich.
- Neu sind Produkte ohne Garantie (Altersvorsorgedepot), Produkte mit Garantie und ein Standarddepot mit einem Kostendeckel von maximal 1,0 Prozent.
- Ob du profitierst, hängt von deinem Eigenbeitrag, deinem Status in der Rentenversicherung und den Kosten des Vertrags ab.
Was ändert sich bei der Riester-Rente ab 2027?
Der Bundesrat hat das Gesetz nach Angaben der DRV am 8. Mai 2026 verabschiedet. Bisher fördert der Staat einen Riester-Vertrag mit 4 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, höchstens aus einem Eigenbeitrag von 2.100 Euro. Die Förderung betrug damit höchstens 175 Euro pro Jahr.
Die neue Systematik setzt beim Eigenbeitrag an. Die Grundzulage beträgt 50 Cent je eigenem Euro bis zu einem Eigenbeitrag von 360 Euro. Darüber hinaus gibt es 25 Cent je Euro bis zu einem Eigenbeitrag von 1.440 Euro. Die Grundzulage liegt damit bei höchstens 540 Euro pro Jahr.
Die Darstellung der DRV beschreibt die Staffelung oberhalb von 360 Euro nicht ganz eindeutig. Lass dir die genaue Berechnung für deinen Fall bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) oder beim Anbieter bestätigen, bevor du dich festlegst.
| Merkmal | Riester bis 2026 | Förderung ab 2027 |
|---|---|---|
| Grundförderung | 4 Prozent des Vorjahreseinkommens, höchstens aus 2.100 Euro Eigenbeitrag | 50 Cent je Euro bis 360 Euro Eigenbeitrag, darüber 25 Cent je Euro bis 1.440 Euro |
| Höchstbetrag Grundzulage pro Jahr | 175 Euro | 540 Euro |
| Kinderzulage pro Kind und Jahr | 185 Euro (Geburt bis 2007) oder 300 Euro (Geburt ab 2008) | 1 Euro je eigenem Euro, höchstens 300 Euro |
| Produktform | Riester-Rente mit lebenslanger Auszahlung | Altersvorsorgedepot, Garantieprodukt und zeitlich befristete Auszahlpläne |
Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Seite zur Altersvorsorgereform, zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.
Wie hoch fällt die Zulage aus? Ein Rechenbeispiel
Annahme: Du zahlst im Jahr 360 Euro in einen neuen Vertrag ein. Nach der Staffelung der DRV beträgt die Grundzulage 50 Prozent von 360 Euro, also 180 Euro. Zusammen ergeben sich 540 Euro, bevor Kosten und Rendite berücksichtigt werden.
Annahme: Für ein Kind, für das du kinderzulageberechtigt bist, zahlst du 300 Euro ein. Dann ergibt sich eine Kinderzulage von 300 Euro im Jahr. Zulagen sind eine Förderung, aber keine Garantie für eine bestimmte Rente. Was am Ende ankommt, hängt von den Kosten und der Entwicklung des Vertrags ab.
Was bedeutet die Reform für Studierende und Berufsstarter?
Die Zulagen setzen voraus, dass du zum Kreis der Förderberechtigten gehörst. Nach bisherigem Recht zählen dazu unter anderem Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Für Studierende ist deshalb der Rentenversicherungsstatus entscheidend, nicht der Job selbst. Mehr Hintergrund bietet unser Überblick zur Rentenversicherung im Studium.
Werkstudierende bleiben bei einer Beschäftigung von bis zu 20 Stunden pro Woche in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei, sind aber in der Rentenversicherung pflichtversichert. Wie die 20-Stunden-Grenze genau wirkt, erklärt der Ratgeber Werkstudent: 20-Stunden-Regel, Rentenversicherung und Semesterferien.
Berufsstarter, die eine rentenversicherungspflichtige Stelle antreten, gehören in der Regel zu den Förderberechtigten. Ab 2027 kommen nach Angaben der DRV zusätzlich Selbstständige mit Gewerbe- oder selbstständigen Einkünften und Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke hinzu, zum Beispiel Mitglieder der Ärzteversorgung.
Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?
- Bestehende Verträge laufen weiter. Es gilt Bestandsschutz.
- Du kannst per Erklärung in die neue Förderung wechseln.
- Ein Wechsel in einen Neuvertrag ist möglich. Die bisherige Förderung musst du dabei nicht zurückzahlen. Es können aber gesetzlich begrenzte Wechsel-, Abschluss- oder Vertriebskosten anfallen.
- Schließt du zusätzlich einen neuen Vertrag ab, gelten nach Angaben der DRV die neuen Regeln automatisch auch für deinen bestehenden Riester-Vertrag.
Für wen passen die neuen Produkte, für wen eher nicht?
Ein Vergleich lohnt sich, weil die Produkte sehr unterschiedlich funktionieren. Die DRV nennt diese Varianten:
- Altersvorsorgedepot ohne Garantien: Höhere Renditechancen, aber auch höheres Risiko. Es passt eher, wenn du Schwankungen über viele Jahre aushältst.
- Standarddepot: Die Effektivkosten sind auf höchstens 1,0 Prozent begrenzt. Die DRV sieht es für Menschen vor, die sich nicht entscheiden können.
- Garantieprodukt: Am Ende der Ansparphase stehen 80 oder 100 Prozent der eingezahlten Beiträge inklusive Zulagen zur Verfügung. Es passt eher, wenn Planbarkeit wichtiger ist als Wertzuwachs.
- Zeitlich befristete Auszahlpläne: 20 Jahre Auszahlung ab dem 65. Lebensjahr, das Geld ist mit dem 85. Lebensjahr aufgebraucht. Eine lebenslange Rente ist in dieser Variante nicht vorgesehen.
Ein Produkt mit Risiko passt eher nicht, wenn du das Geld kurzfristig brauchst oder Verluste kurz vor dem Rentenbeginn nicht auffangen kannst. Ein Garantieprodukt bietet dafür weniger Spielraum für Wertzuwachs. Welche Gewichtung für dich stimmt, hängt von deiner Lebenssituation ab.
Wo bekommst du verlässliche Auskunft?
Die DRV bietet nach eigenen Angaben ein Intensivgespräch zur Altersvorsorge an. Verbraucherzentralen beraten zur Altersvorsorge, allerdings gegen Entgelt. Fragen zu Zulagen und Förderregeln beantwortet die ZfA. Wenn du eine persönliche Einschätzung zu deiner Situation möchtest, kannst du dich auch bei Academycon beraten lassen. Wie wir arbeiten, steht auf unserer Seite zur Arbeitsweise.
Häufige Fragen
Kann ich ab 2027 noch einen klassischen Riester-Vertrag abschließen?
Nach Angaben der DRV wird die Riester-Rente ab 2027 durch das neue Modell abgelöst. Welche Übergangsregeln für Neuabschlüsse im Einzelfall gelten, solltest du vor einem Abschluss bei der DRV oder beim Anbieter erfragen.
Bekomme ich eine Zulage, wenn ich als Student nebenbei arbeite?
Das hängt von deinem Rentenversicherungsstatus ab, nicht allein vom Job. Wer rentenversicherungspflichtig beschäftigt ist, kann grundsätzlich zu den Förderberechtigten gehören. Wer sich bei einem Minijob von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt, ist dort in der Regel nicht pflichtversichert. Im Zweifel hilft die Auskunft der DRV.
Ist das Altersvorsorgedepot dasselbe wie ein Sparplan?
Nein. Das Altersvorsorgedepot ist ein Depot, in dem du Anlagen am Kapitalmarkt hältst. In der Variante ohne Garantie kann der Wert schwanken. Ein Sparplan kann Teil davon sein, muss es aber nicht. Entscheidend sind die Kosten und die gewählte Variante.
Lohnt sich der Wechsel aus einem bestehenden Riester-Vertrag?
Das lässt sich nicht pauschal sagen. Prüfe Kosten, Garantien, Restlaufzeit und die bisherige Förderung. Ein Wechsel in die neue Förderung per Erklärung ist möglich. Ein Wechsel in einen Neuvertrag kann begrenzte Kosten auslösen. Lass dir diese Kosten schriftlich nennen.
Bis wann muss ich mich entscheiden?
In den von uns ausgewerteten Quellen ist keine eindeutige Frist für den Wechsel genannt. Frag bei deinem Anbieter oder bei der DRV nach, bevor du Fristen verstreichen lässt.
So gehst du jetzt vor
- Prüfe, ob du einen Riester-Vertrag hast, und lass dir Beiträge, Zulagen und Kosten der letzten Jahre schriftlich nennen.
- Kläre bei der DRV oder der ZfA, ob du zum Kreis der Förderberechtigten gehörst und welche Regeln für dich gelten.
- Vergleiche neue Produkte nach Kosten, Garantie und Auszahlungsform. Das Standarddepot mit 1,0 Prozent Effektivkosten als Obergrenze ist ein guter Maßstab.
- Lass dir Unterschiede erklären, bevor du wechselst oder neu abschließt, und behalte die laufenden Kosten im Blick.
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Quellen: Deutsche Rentenversicherung: Altersvorsorgereform (Stand: 17.09.2026) und Gemeinsames Rundschreiben zur versicherungsrechtlichen Beurteilung von Studenten und Praktikanten (Fassung 2016, aktuelle Fassung prüfen).
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.