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Lehramtsreferendariat Rheinland-Pfalz: Anwärterbezüge und Beihilfe

Anwärtergrundbeträge in Rheinland-Pfalz je Einstiegsamt bis 2028, was die Besoldungstabelle des dbb vorsieht und was du bei Beihilfe und Krankenversicherung klären solltest.
Referendar steht vor der Tafel in einem Klassenzimmer

Inhalt

Das Lehramtsreferendariat in Rheinland-Pfalz ist der Vorbereitungsdienst nach dem Studium, in dem du unterrichtest, Seminare besuchst und Bezüge erhältst. Die Höhe dieser Bezüge, die Beihilfe und die Krankenversicherung hängen eng zusammen, deshalb solltest du sie gemeinsam betrachten.

Kurz beantwortet: Im Lehramtsreferendariat in Rheinland-Pfalz richten sich die Anwärterbezüge nach dem Anwärtergrundbetrag des Einstiegsamts. Laut Besoldungstabelle des dbb (Stand April 2026, vorbehaltlich der Verkündung) liegt der Anwärtergrundbetrag bei 1.806,71 Euro brutto für A 13 und 1.773,55 Euro für A 12 (Stand: Oktober 2026). Welches Einstiegsamt für dein Lehramt gilt, klärst du bei der zuständigen Stelle. Als Regel gelten für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf ohne Kinder 50 Prozent Beihilfe (Sekundärangabe, Stand Oktober 2026).

Das Wichtigste in Kürze

  • Grundlage: Besoldungstabelle des dbb für Rheinland-Pfalz (Stand April 2026, Entwurf vom 27. Juli 2026, vorbehaltlich der Verkündung).
  • Erhöhungen: 60 Euro zum 1. April 2026, weitere 60 Euro zum 1. März 2027 und 30 Euro zum 1. Januar 2028.
  • Einstiegsamt: Die Tabelle nennt Lehramtsanwärter nicht ausdrücklich, die Zuordnung klärst du mit der Stelle, die deine Bezüge festsetzt.
  • Beihilfe: Das Merkblatt des Landesamts für Finanzen befindet sich nach Angaben der Behörde in Überarbeitung, deshalb solltest du die Sätze direkt erfragen.
  • Krankenversicherung: GKV oder PKV, je nach Beitrag, Leistungen und Familiensituation.

Wie sind die Anwärterbezüge in Rheinland-Pfalz aufgebaut?

Der Anwärtergrundbetrag ist der Monatsbetrag, den das Gesetz je Einstiegsamt festlegt. Die folgende Tabelle zeigt die Beträge aus der Anlage des Gesetzes, jeweils brutto pro Monat.

Einstiegsamtab 1. April 2026ab 1. März 2027ab 1. Januar 2028
A 5 bis A 81.571,65 Euro1.631,65 Euro1.661,65 Euro
A 9 bis A 111.627,85 Euro1.687,85 Euro1.717,85 Euro
A 121.773,55 Euro1.833,55 Euro1.863,55 Euro
A 131.806,71 Euro1.866,71 Euro1.896,71 Euro
A 13 mit Allgemeiner Zulage1.843,13 Euro1.903,13 Euro1.933,13 Euro

Quelle: Besoldungstabelle des dbb für Rheinland-Pfalz (Entwurf, Stand 27. Juli 2026), vorbehaltlich der Verkündung im Gesetzblatt (Stand: Oktober 2026).

Die Erhöhungen folgen drei Schritten: 60 Euro ab 1. April 2026, weitere 60 Euro ab 1. März 2027 und 30 Euro ab 1. Januar 2028. Die Beträge steigen damit gestaffelt, deshalb solltest du nicht nur den aktuellen Betrag im Blick haben.

Welches Einstiegsamt gilt für dein Lehramt?

Das Gesetz legt die Einstiegsämter fest, nennt aber die Lehramtsanwärter nicht ausdrücklich. Welche Besoldungsgruppe für deine Schulart und Laufbahn gilt, ergibt sich aus den einschlägigen Vorschriften für den Vorbereitungsdienst. Frag deshalb bei der Stelle nach, die deine Bezüge festsetzt, und lass dir die Gruppe schriftlich bestätigen. Einen Überblick über die Regeln aller Länder bietet der Ratgeber Referendariat: Anwärterbezüge nach Bundesland.

Welche Beihilfe gilt in Rheinland-Pfalz?

Die Beihilfe richtet sich nach der Beihilfeverordnung des Landes. Ob und in welcher Höhe Beihilfe besteht, prüft die Beihilfestelle anhand deiner Familiensituation. Das Merkblatt des Landesamts für Finanzen Rheinland-Pfalz ist nach Angaben der Behörde derzeit in Überarbeitung und nennt in der abgerufenen Fassung keine Prozentsätze. Deshalb ist die schriftliche Auskunft beim Landesamt für Finanzen der richtige Weg.

Rechenbeispiel: Was der Unterschied über ein Jahr ausmacht

Annahme: Du bist nach A 13 eingruppiert. Der Betrag steigt zum 1. März 2027 um 60 Euro brutto im Monat, über zwölf Monate sind das 720 Euro brutto im Jahr. Zum 1. Januar 2028 kommen weitere 30 Euro im Monat hinzu, also 360 Euro brutto im Jahr gegenüber 2027.

Den Nettobetrag berechnest du mit dem Abgabenrechner des Bundesministeriums der Finanzen, weil dieser Ratgeber keine Lohnsteuer selbst berechnet.

Krankenversicherung im Referendariat in Rheinland-Pfalz

Die Entscheidung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung hängt an Beitrag, Leistungen und Familienplanung. Die Beihilfe ist nur ein Teil dieser Rechnung, weil sie einen Anteil der Kosten deckt. Die Abwägung im Detail zeigt der Ratgeber Krankenversicherung im Referendariat: GKV, PKV und Beihilfe.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Anwärtergrundbetrag für A 13 in Rheinland-Pfalz?

Laut Besoldungstabelle des dbb (vorbehaltlich der Verkündung) beträgt er 1.806,71 Euro brutto ab 1. April 2026, 1.866,71 Euro ab 1. März 2027 und 1.896,71 Euro ab 1. Januar 2028. Die Zuordnung zu A 13 für dein Lehramt musst du separat bestätigen lassen.

Gilt das Gesetz ausdrücklich auch für Lehramtsanwärter?

Nein, das Gesetz erwähnt die Lehramtsanwärter nicht ausdrücklich. Es nennt die Anwärtergrundbeträge je Einstiegsamt. Welches Amt für dich gilt, ist deshalb gesondert zu klären.

Wann steigen die Anwärterbezüge?

Die Erhöhungen gelten zum 1. April 2026, 1. März 2027 und 1. Januar 2028. Die jeweils neue Höhe steht ab dem Stichtag in deiner Gehaltsmitteilung.

Wo bekomme ich die Beihilfesätze?

Direkt beim Landesamt für Finanzen Rheinland-Pfalz, das die Beihilfe bearbeitet. Solange das Merkblatt überarbeitet wird, lass dir die Auskunft schriftlich geben.

So gehst du jetzt vor

  1. Prüfe die Mitteilung deines Dienstherrn und notiere das Einstiegsamt, das dort genannt wird.
  2. Vergleiche den Anwärtergrundbetrag mit der Tabelle und rechne die Erhöhungen zum 1. März 2027 und 1. Januar 2028 ein.
  3. Frag beim Landesamt für Finanzen schriftlich nach dem Bemessungssatz für deine Familiensituation.
  4. Kläre die Krankenversicherung, bevor du den Vorbereitungsdienst antrittst, und plane mit dem Nettobetrag.

Passend dazu

Quellen: Besoldungstabelle Rheinland-Pfalz des dbb (Entwurf, Stand 27. Juli 2026); Landesamt für Finanzen Rheinland-Pfalz: Merkblatt Beihilfe (in Überarbeitung, Abruf: Oktober 2026).

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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