Für die Krankenversicherung im Fernstudium zählt die Einschreibung, die Studienform spielt keine Rolle: Wer an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben ist, ist in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, sofern keine vorrangige Absicherung besteht. Vorrang haben die Pflichtversicherung als Arbeitnehmer und die Familienversicherung. Bis zum Alter von 30 kostet die studentische Versicherung 2026 bei einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 % rund 143 € bis 148 € im Monat.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Versicherungspflicht für Studierende gilt auch im Fernstudium, wenn du an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben bist und das Semester, in dem du 30 wirst, noch nicht überschritten hast.
- Arbeitest du regelmäßig mehr als 20 Stunden pro Woche, zum Beispiel in Vollzeit, bist du in der Regel als Arbeitnehmer pflichtversichert. Eine studentische Versicherung kommt dann nicht in Betracht.
- Bis 25 bleibst du über die Eltern familienversichert, wenn dein Gesamteinkommen 2026 höchstens 565 € im Monat beträgt (Minijob: 603 €).
- Vor der Einschreibung verlangt die Hochschule eine digitale Bestätigung einer gesetzlichen Kasse, auch von Privatversicherten.
- Eine Befreiung für die private Krankenversicherung beantragst du binnen drei Monaten. Sie ist unwiderruflich.
Bin ich als Fernstudent studentisch versichert?
Ja, wenn du an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben bist und keine vorrangige Versicherung besteht. Das regelt § 5 SGB V. Die Pflichtversicherung der Studierenden (KVdS) knüpft an die Immatrikulation an. Präsenz ist keine Voraussetzung. Die FernUniversität in Hagen schreibt, dass bei Vollzeitstudierenden bis zum 30. Lebensjahr in der Regel Versicherungspflicht besteht.
Die Mitgliedschaft endet mit dem Semester, in dem du 30 wirst, oder mit der Exmatrikulation zum Semesterende. Über 30 bleibt die Pflicht nur bestehen, wenn die Art der Ausbildung oder persönliche oder familiäre Gründe die Überschreitung rechtfertigen.
Für den Vergleich der Studienmodelle selbst lohnt der Beitrag Online-Studium oder Präsenzstudium. Wie sich das Studieren von überall organisieren lässt, steht unter ortsunabhängig studieren.
Gibt es Unterschiede zwischen Fernuni und privater Fernhochschule?
Bei der Versicherung entscheidet die staatliche Anerkennung der Hochschule. Das Gesetz spricht von staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen, die Trägerschaft nennt es nicht. Ob dein Anbieter als Hochschule anerkannt ist, klärst du bei der Hochschule, ob die studentische Versicherung für dich gilt, bei der Krankenkasse.
Bei einem Fernlehrgang eines Instituts ohne Hochschulstatus fehlt die Einschreibung an einer Hochschule. Die studentische Versicherungspflicht entsteht dort in der Regel nicht.
Welche Krankenversicherung passt zu deiner Situation?
| Situation | Versicherung | Beitrag |
|---|---|---|
| Regelmäßig mehr als 20 Stunden Job pro Woche, zum Beispiel Vollzeit | Pflichtversicherung als Arbeitnehmer | über das Beschäftigungsverhältnis, kein studentischer Beitrag |
| Job bis 20 Stunden pro Woche, Studium überwiegt, bis 30 | Studentische Versicherung (KVdS) | (10,22 % + Zusatzbeitrag) von 855 €, bei 2,9 % rund 143 € bis 148 € |
| Kein Job, bis 25 | Familienversicherung über die Eltern, sonst KVdS | beitragsfrei bzw. rund 143 € bis 148 € |
| Verheiratet oder verpartnert, Partner gesetzlich versichert | Familienversicherung über den Partner, wenn das Einkommen höchstens 565 € beträgt | beitragsfrei |
| Über 30, keine Verlängerung der KVdS | Freiwillige gesetzliche oder private Versicherung | Beitrag aus mindestens 1.318,33 € Einnahmen, bei 2,9 % Zusatzbeitrag rund 223 € plus Pflege |
Der Beitrag in der KVdS besteht aus 10,22 % auf 855 € (87,38 €), dem Zusatzbeitrag deiner Kasse auf denselben Betrag und der Pflegeversicherung von 30,78 € beziehungsweise 35,91 € kinderlos ab 23. Beim durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 % sind das (10,22 % + 2,9 %) von 855 € = 112,18 € plus Pflege, also 142,96 € beziehungsweise 148,09 €.
Was gilt, wenn ich neben dem Fernstudium arbeite?
Wer regelmäßig mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet, gilt in der Regel als Arbeitnehmer. Bei einem Vollzeitjob bist du deshalb pflichtversichert, und diese Pflichtversicherung hat Vorrang vor der studentischen. Das Studium überwiegt zeitlich nicht, deshalb greift auch das Werkstudentenprivileg nicht. Liegt dein Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze von 6.450 € im Monat (2026), bist du versicherungsfrei und wählst zwischen freiwilliger gesetzlicher und privater Absicherung. Für die Hochschule forderst du die Bestätigung bei der Krankenkasse an, bei der du über den Job versichert bist.
Beispiel: Lena, 28, arbeitet 40 Stunden pro Woche und studiert nebenbei im Fernstudium. Sie ist über ihren Arbeitgeber gesetzlich versichert und zahlt keinen studentischen Beitrag. Die Bestätigung für die Hochschule holt sie bei ihrer Kasse ab.
Arbeitest du höchstens 20 Stunden pro Woche und überwiegt das Studium, bleibst du in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung frei. Du bist weiterhin über die KVdS versichert, die Rentenversicherung bleibt pflichtig. Die Höhe des Entgelts spielt dabei keine Rolle. Im Fernstudium gibt es meist keine festen Semesterferien, deshalb muss jeder Beschäftigungszeitraum einzeln geprüft werden. Bis zu 26 Wochen im Jahr dürfen es mehr als 20 Stunden sein, wenn die Mehrarbeit am Wochenende, abends oder nachts anfällt und unvorhersehbar oder von vornherein befristet ist. Das behält der Arbeitgeber im Blick.
Beispiel: Tom, 24, studiert im Fernstudium und arbeitet 15 Stunden pro Woche als Werkstudent. Er bleibt in der KVdS und zahlt als Kinderloser ab 23 bei einem Zusatzbeitrag von 2,9 % rund 148 € im Monat.
Kann ich im Fernstudium familienversichert bleiben?
Ja, wenn du die Voraussetzungen nach § 10 SGB V erfüllst. Kinder sind bis 18 ohne weitere Bedingung, bis 23 ohne Erwerbstätigkeit und bis 25 im Studium familienversichert. Das Gesamteinkommen darf 2026 höchstens 565 € im Monat betragen, bei einem Minijob gilt 603 €. Kindergeld, BAföG und Wohngeld zählen nicht mit. Familienversicherung setzt einen Wohnsitz im Inland voraus. Wer sich von der Versicherungspflicht befreien ließ, ist ausgeschlossen. Wie die Familienversicherung im Studium endet, steht im Beitrag Familienversicherung im Studium, zum Kindergeld im Fernstudium hilft Kindergeld im Studium.
Ehepartner und eingetragene Lebenspartner sind ohne Altersgrenze mitversichert, wenn der Partner gesetzlich versichert ist und dein Einkommen unter der Grenze bleibt. Während des Mutterschutzes und der Elternzeit gilt eine Einschränkung: Wer davor nicht gesetzlich versichert war, ist für diese Zeit nicht mitversichert.
Beispiel: Nora, 33, beginnt nach der Elternzeit ein Fernstudium und hat kein Einkommen. Ihr Mann ist gesetzlich versichert. Sie kann über ihn familienversichert sein, die Familienversicherung geht der studentischen Versicherung vor. Ihre Kasse prüft das bei der Anmeldung.
Was kostet die Krankenversicherung im Fernstudium?
In der KVdS gilt die oben genannte Formel, bundesweit mit derselben Grundlage von 855 €. Nur der Zusatzbeitrag unterscheidet sich je Kasse. Die aktuellen Sätze aller Kassen stehen im Beitrag Zusatzbeiträge 2026 aller Krankenkassen.
Über 30 ohne Verlängerung gilt eine andere Rechnung. Als freiwilliges Mitglied ohne Anspruch auf Krankengeld zahlst du den ermäßigten Satz von 14,0 % plus Zusatzbeitrag auf mindestens 1.318,33 € im Monat. Beispiel: Mark, 31, kinderlos, Zusatzbeitrag 2,9 %: (14,0 % + 2,9 %) von 1.318,33 € = 222,80 € plus Pflegeversicherung von 4,2 % = 55,37 €, zusammen 278,17 € im Monat. Eigene Einnahmen können den Beitrag erhöhen, der Höchstwert bemisst sich nach 5.812,50 €.
Muss ich der Krankenkasse die Immatrikulation melden?
Die Meldung übernimmt die Hochschule: Sie meldet die Immatrikulation unverzüglich elektronisch an die zuständige Kasse. Deine Aufgabe ist der Nachweis vorher. Die Hochschule verlangt vor der Einschreibung eine digitale Bestätigung einer gesetzlichen Kasse über deinen Versicherungsstatus. Das gilt auch für Privatversicherte und Befreite. Die Bestätigung lässt sich frühestens ab dem 1. Juni für das Wintersemester und ab dem 1. Dezember für das Sommersemester anfordern.
Wechselst du die Kasse, informiert die neue Kasse die Hochschule. Wer vom Ausland aus studiert, braucht laut FernUniversität in Hagen keinen Nachweis.
Was gilt bei der privaten Krankenversicherung im Fernstudium?
Eine Befreiung beantragst du bei der Krankenkasse innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht. Sie wirkt rückwirkend, wenn du bis dahin keine Leistungen in Anspruch genommen hast, und wird nur wirksam, wenn du eine andere Absicherung nachweist. Die Befreiung gilt normalerweise für das gesamte Studium und kann nicht widerrufen werden. Eine Rückkehr in die gesetzliche Versicherung ist später nur eingeschränkt möglich, und private Beiträge können steigen. Eine beitragsfreie Familienversicherung ist während der Befreiung nicht möglich. Die Bestätigung einer gesetzlichen Kasse für die Hochschule brauchst du trotzdem. Die Details zur Entscheidung zwischen GKV und PKV findest du unter Familienversicherung im Studium und in der Übersicht Krankenversicherung für Studenten.
Häufige Fragen
Bin ich als Fernstudent studentisch versichert?
Ja, wenn du an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben bist, das Semester, in dem du 30 wirst, noch nicht überschritten hast und keine vorrangige Versicherung hast. Vorrang haben die Pflichtversicherung als Arbeitnehmer und die Familienversicherung.
Kann ich im Fernstudium familienversichert bleiben?
Ja, bis 25 über die Eltern, solange du studierst und dein Gesamteinkommen 2026 höchstens 565 € im Monat beträgt (Minijob: 603 €). Über Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner ist die Familienversicherung ohne Altersgrenze möglich, wenn der Partner gesetzlich versichert ist.
Was gilt, wenn ich neben dem Fernstudium arbeite?
Wer regelmäßig mehr als 20 Stunden arbeitet, zum Beispiel in Vollzeit, ist in der Regel als Arbeitnehmer pflichtversichert. Bei höchstens 20 Wochenstunden und überwiegendem Studium bleibst du in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung frei und über die KVdS versichert. Die Rentenversicherung bleibt pflichtig.
Muss ich der Krankenkasse die Immatrikulation melden?
Die Hochschule meldet sie elektronisch an die Kasse. Du besorgst vor der Einschreibung die digitale Bestätigung einer gesetzlichen Kasse, frühestens ab 1. Juni für das Wintersemester oder ab 1. Dezember für das Sommersemester.
Gibt es Unterschiede zwischen Fernuni und privater Fernhochschule?
Das Gesetz knüpft an die staatliche Anerkennung der Hochschule an und nennt die Trägerschaft nicht. Ob dein Anbieter anerkannt ist, erfährst du bei der Hochschule, ob die studentische Versicherung für dich gilt, bei der Krankenkasse. Bei Fernlehrgängen ohne Hochschulstatus besteht in der Regel keine studentische Versicherungspflicht.
So gehst du jetzt vor
- Kläre, welche Versicherung Vorrang hat: Job, Familienversicherung oder studentische Versicherung.
- Prüfe das Alter: Bis 25 ist die Familienversicherung über die Eltern möglich, bis 30 gilt die KVdS.
- Fordere rechtzeitig vor der Einschreibung die digitale Bestätigung deiner Kasse an.
- Rechne den Beitrag mit dem Zusatzbeitrag deiner Kasse durch.
- Plane eine Befreiung für die private Versicherung nur nach sorgfältiger Prüfung, denn sie ist unwiderruflich.
Wenn du deine Situation durchsprechen willst, findest du auf der Startseite von Academycon den Weg zur Beratung.
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Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Beratung.
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