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EXIST-Gründerstipendium: Bewerbung, Ablauf und Förderhöhe

Das EXIST-Gründerstipendium unterstützt Studierende bei der Gründung. Hier findest du Förderhöhe, Antragsberechtigung und den Weg über die Hochschule.
Berufseinsteigerin mit Mitarbeiterausweis am ersten Arbeitstag

Inhalt

Das EXIST-Gründerstipendium ist eines der bekanntesten Förderprogramme für Gründungen aus der Hochschule. Es richtet sich auch an Studierende, die eine Geschäftsidee in einen Businessplan übersetzen wollen. Dieser Ratgeber zeigt dir, wer antragsberechtigt ist, welche Förderhöhen das Bundesministerium nennt und wie der Weg über deine Hochschule aussieht.

Kurz beantwortet: Studierende, die mindestens die Hälfte ihres Studiums absolviert haben, können das EXIST-Gründerstipendium beantragen. Laut Infoblatt des Bundesministeriums beträgt die Stipendienrate für Studierende 1.000 Euro im Monat, die Förderdauer liegt bei 12 Monaten. Stand: November 2025, Werte vor der Bewerbung beim Projektträger prüfen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Antragsberechtigt sind unter anderem Studierende, die mindestens 50 Prozent ihres Studiums absolviert haben, sowie Absolventinnen und Absolventen bis fünf Jahre nach dem Abschluss.
  • Die Förderung dauert nach den Angaben des Infoblatts 12 Monate.
  • Die Hochschule ist Antragstellerin und stellt einen Arbeitsplatz für ein Jahr bereit.
  • Der Antrag wird über den Projektträger Jülich gestellt, eine feste Frist gibt es laut Infoblatt nicht.
  • Vor dem Antrag steht der Kontakt zum Gründungsnetzwerk deiner Hochschule und ein Ideenpapier.

Wer kann das EXIST-Gründerstipendium beantragen?

Laut dem Infoblatt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sind Teams mit bis zu drei Gründerinnen und Gründern antragsberechtigt, die mehrheitlich aus Absolventinnen und Absolventen bestehen. Außerdem können Studierende beantragen, die mindestens die Hälfte ihres Studiums absolviert haben. Absolventinnen und Absolventen sind bis maximal fünf Jahre nach dem Abschluss berechtigt. Auch wissenschaftliche Mitarbeitende bis fünf Jahre nach ihrem Ausstieg gehören zum Kreis.

Für dich als Studierende ist der Zeitpunkt entscheidend. Vor dem Erreichen der Hälfte deines Studiums ist das Stipendium nach den Angaben nicht vorgesehen. Plane deshalb die Gründungsidee so, dass du zum Antrag die formalen Voraussetzungen erfüllst.

Wie hoch ist die Förderung?

Das Infoblatt nennt für Studierende eine monatliche Stipendienrate von 1.000 Euro, dazu kommt ein Kinderzuschlag von 150 Euro je Kind. Für Sachausgaben sind pauschal 10.000 Euro bei einer Einzelgründung und 30.000 Euro bei einer Teamgründung vorgesehen. Hinzu kommt eine Coachingpauschale von 5.000 Euro. Die folgende Tabelle fasst die Werte zusammen.

PostenWertStandQuelle
Stipendienrate, Studierende1.000 Euro pro MonatNovember 2025BMWE-Infoblatt
Kinderzuschlag150 Euro pro Kind und MonatNovember 2025BMWE-Infoblatt
Sachausgaben Einzelgründung10.000 EuroNovember 2025BMWE-Infoblatt
Sachausgaben Teamgründung30.000 EuroNovember 2025BMWE-Infoblatt
Coachingpauschale5.000 EuroNovember 2025BMWE-Infoblatt
Förderdauer12 MonateNovember 2025BMWE-Infoblatt

Die Förderung dient nach den Angaben des Förderprogramms vor allem der Phase der Erstellung des Businessplans. Sie ersetzt also keine laufende Finanzierung im Geschäftsbetrieb. Wenn du die Summen in deine Planung einbeziehst, rechne mit Monatsbeträgen, die nach Abzug von Sozialabgaben und Steuern anders ausfallen können. Eine Steuerberatung klärt, wie das Stipendium bei dir zu behandeln ist.

Wie läuft die Bewerbung ab?

Der Weg führt über deine Hochschule. Zuerst nimmst du Kontakt zum Gründungsnetzwerk deiner Hochschule auf. Gemeinsam entwickelt ihr ein Ideenpapier, und du suchst dir eine Mentorin oder einen Mentor aus der Hochschule oder Forschungseinrichtung. Erst danach folgt der Antrag, den die Hochschule als Antragstellerin über den Projektträger Jülich einreicht.

  1. Kontakt zum Gründungsnetzwerk der Hochschule aufnehmen und die Idee vorstellen.
  2. Gemeinsam ein Ideenpapier erstellen, das Geschäftsmodell und Zielgruppe beschreibt.
  3. Eine Mentorin oder einen Mentor aus der Hochschule oder einer Forschungseinrichtung gewinnen.
  4. Den Antrag über die Hochschule und den Projektträger Jülich einreichen, ohne feste Frist.

Die Hochschule stellt außerdem einen Arbeitsplatz für ein Jahr bereit. Das ist ein wichtiger Vorteil, weil Büromiete in der Anfangsphase oft ins Gewicht fällt. Frag bei deiner Hochschule nach, welche Unterstützung darüber hinaus angeboten wird.

Was sollte in deinem Ideenpapier stehen?

Ein gutes Ideenpapier beschreibt das Problem, das du löst, die Zielgruppe und deinen Vorschlag. Es erklärt, warum deine Lösung neu oder besser ist als bestehende Angebote. Außerdem solltest du grob darlegen, wer im Gründungsteam arbeitet und welche Kompetenzen vorhanden sind. Das Papier ist kein fertiger Businessplan, es ist der Anfang der Abstimmung mit deinen Ansprechpersonen.

Lass das Papier von der Gründungsberatung deiner Hochschule gegenlesen, bevor du es einreichst. Erfahrene Beratende erkennen schnell, wo Annahmen fehlen oder Zahlen nicht zusammenpassen, und das spart dir eine Schleife.

Häufige Fragen

Kann ich das Stipendium neben dem Studium bekommen?

Ja, sofern du die Voraussetzungen erfüllst. Das Stipendium ist für die Gründungsphase gedacht und soll dir ermöglichen, den Businessplan zu erstellen. Stimme deine Zeitplanung mit dem Studium ab, denn die Förderung setzt eine ernsthafte Gründungsarbeit voraus.

Gibt es eine Bewerbungsfrist?

Laut dem Infoblatt ist eine Antragstellung jederzeit möglich, eine feste Frist besteht nicht. Trotzdem empfiehlt es sich, den Prozess mit der Hochschule früh zu starten, weil das Ideenpapier und die Mentorensuche Zeit brauchen.

Wer entscheidet über die Bewilligung?

Die Förderung läuft über den Projektträger Jülich im Auftrag des Bundesministeriums. Dort erhältst du auch Auskunft zum Verfahren und zu den aktuellen Konditionen. Die Förderseite des Bundesministeriums verweist für Förderhöhe und Verfahren ebenfalls auf den Projektträger.

Ist das Stipendium steuerpflichtig?

Die steuerliche Behandlung hängt von deiner Situation ab und sollte mit einer Steuerberatung geklärt werden. Das Infoblatt macht dazu keine verbindlichen Angaben, deshalb solltest du dich nicht allein darauf verlassen.

Wann passt das Stipendium und wann eher nicht?

Das Stipendium passt zu Gründungsideen, die noch in der Entwicklung stecken und eine Forschungs- oder Technologiebasis haben, oder zu Teams, die ihr Vorhaben mit Unterstützung der Hochschule weiterentwickeln wollen. Wer schon ein laufendes Geschäft betreibt und Umsätze erzielt, sollte prüfen, ob die Förderlogik noch passt, denn das Programm richtet sich an die Phase vor dem Markteintritt.

Weniger geeignet ist es, wenn du vor allem eine kurzfristige Finanzierung für Lebenshaltungskosten suchst. Die Förderung ist an ein Gründungsvorhaben gebunden und kein allgemeiner Zuschuss zum Studium. Auch wenn du das Stipendium bekommst, bleibt dein Studium der Rahmen, in den du die Gründung einpasst, und das sollte deine Planung von Anfang an berücksichtigen. Für Studienfinanzierung gibt es andere Wege, die im Ratgeber zu Studienkrediten und Förderung im Studium beschrieben werden.

So gehst du jetzt vor

  1. Prüfe, ob du die Hälfte deines Studiums absolviert hast oder die Absolventenregel erfüllst.
  2. Schreib dein Ideenpapier und sprich es mit dem Gründungsnetzwerk deiner Hochschule durch.
  3. Suche eine Mentorin oder einen Mentor und kläre die Zeitplanung mit dem Studium.
  4. Lass dir die aktuellen Förderwerte beim Projektträger Jülich bestätigen, bevor du den Antrag stellst.

Was passiert nach den zwölf Monaten?

Nach Ablauf der Förderdauer steht die Gründung vor der Frage, wie es weitergeht. Das Ergebnis des Businessplans entscheidet, ob du den Schritt in den Markt wagst, eine weitere Förderung beantragst oder das Vorhaben anpasst. Plane diese Entscheidung schon während der Förderung, damit du rechtzeitig Gespräche mit Beratungsstellen führst.

Achte außerdem auf die Buchhaltung, Umsatzsteuer und Krankenversicherung, sobald aus dem Projekt ein laufendes Geschäft wird. Die Regeln dazu hängen von Umsatz und Stundenzahl ab, deshalb lohnt sich ein Blick in die Ratgeber zu Kleinunternehmerregelung und Selbstständigkeit im Studium.

Passend dazu

Quellen: BMWE: Infoblatt EXIST-Gründungsstipendium 2025 (Stand November 2025, abgerufen 02.11.2026) | BMWK-Infopool: EXIST-Gründungsstipendium (Existenzgründungsportal, ohne Datum)

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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