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Nebenjob und Selbstständigkeit parallel: Was Studierende beachten

Nebenjob und Selbstständigkeit gleichzeitig sind für Studierende möglich. Entscheidend sind Stundengrenzen, Einkommensgrenzen und die Krankenversicherung.
Berufseinsteigerin mit Mitarbeiterausweis am ersten Arbeitstag

Inhalt

Ein Nebenjob und ein eigenes kleines Geschäft nebeneinander sind für viele Studierende der Weg in die Selbstständigkeit. Die Kombination ist möglich, sie wird aber schnell kompliziert, weil Krankenversicherung, Minijob-Grenze, BAföG und Steuern ineinandergreifen. Dieser Ratgeber ordnet die Grenzen und zeigt, welche Stellen du vorab fragen solltest.

Kurz beantwortet: Ein Nebenjob und eine nebenberufliche Selbstständigkeit lassen sich kombinieren, solange du die Stundengrenze von 20 Wochenstunden für die Selbstständigkeit einhältst. Für 2026 liegt die Minijob-Grenze bei 603 Euro brutto im Monat, die Familienversicherung endet oberhalb von 565 Euro. Stand: November 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine nebenberufliche Selbstständigkeit ist nach Angaben der DAK auf höchstens 20 Wochenstunden begrenzt. Mehr gilt als hauptberuflich.
  • Die Minijob-Grenze beträgt 2026 monatlich 603 Euro brutto und soll 2027 auf 633 Euro steigen.
  • Die Krankenkasse entscheidet im Einzelfall, ob deine Tätigkeit nebenberuflich ist.
  • Einkünfte aus dem Nebenjob und aus der Selbstständigkeit werden zusammen betrachtet, wenn es um Grenzen geht.
  • Beim BAföG solltest du Einkünfte früh melden, weil Anrechnungen rückwirkend Probleme machen können.

Wie prüft die Krankenkasse, ob du nebenberuflich selbstständig bist?

Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass die Krankenkasse entscheidet, ob eine Tätigkeit nebenberuflich ist. Sie stellt dafür auf das Gesamtbild aus Stunden, Einkommen und Studentenstatus ab, nicht auf einzelne Monate. Mehr als 20 Wochenstunden deuten nach ihrer Darstellung auf eine hauptberufliche Selbstständigkeit hin. Das ist kein starres Gesetz, sondern ein Indiz, das im Einzelfall geprüft wird. Deshalb lohnt es sich, deine geplanten Stunden für Nebenjob und Selbstständigkeit zusammenzurechnen und schriftlich festzuhalten.

Hilfreich ist eine einfache Wochenübersicht mit Arbeitszeiten für beide Tätigkeiten, Vorlesungszeiten und Prüfungsphasen. Wenn die Summe in einzelnen Wochen über 20 Stunden liegt, solltest du die Krankenkasse fragen, bevor es zum Problem wird. Eine Klärung vorab ist deutlich einfacher als eine rückwirkende Beitragsnachzahlung.

Wann lohnt sich die Kombination überhaupt?

Die Kombination aus Nebenjob und eigenem Geschäft lohnt sich vor allem dann, wenn beide Tätigkeiten zu deinem Alltag passen und du die Zeit klar aufteilen kannst. Ein fester Nebenjob mit planbaren Schichten bringt Sicherheit, während die Selbstständigkeit Spielraum für Wachstum bietet. Wer in Prüfungsphasen weniger Stunden braucht, sollte die Selbstständigkeit eher ruhen lassen, statt beides auf Kante zu fahren.

Realistisch ist die Rechnung nur, wenn du den Nettoertrag der Selbstständigkeit kennst. Zieh deshalb Kosten für Material, Software, Versand und gegebenenfalls Versicherungen ab, bevor du den Gewinn bewertest. Ein Geschäft, das nach allen Abzügen kaum Ertrag bringt, lohnt den Aufwand neben Studium und Job selten.

Welche Grenzen gelten für Einkommen?

Die Einkommensgrenzen bestimmen, ob du in der Familienversicherung deiner Eltern bleibst und welche Verdienstgrenzen beim Minijob gelten. Die folgende Tabelle fasst die Werte zusammen, die sich aus den genannten Quellen ergeben. Maßgeblich bleibt jeweils das Jahr, in dem du arbeitest.

BereichRegelStandQuelle
Familienversicherung, Einkommensgrenze565 Euro im Monat2026DAK
Minijob-Grenze603 Euro brutto im Monat2026§ 8 SGB IV
Minijob-Grenze633 Euro brutto im Monat2027Minijob-Zentrale
Selbstständigkeit, nebenberuflichHöchstens 20 WochenstundenStand 01.10.2026DAK
Kleinunternehmer, Umsatzgrenzen25.000 Euro im Vorjahr, 100.000 Euro im laufenden JahrSeit 01.01.2025§ 19 UStG

Die Minijob-Grenze ist für den Nebenjob der Maßstab, während die Familienversicherung eine eigene Grenze hat. Beide Werte lassen sich nicht einfach gleichsetzen, weil sie unterschiedliche Regeln betreffen. Ein Rechenbeispiel zeigt, wie das im Alltag aussieht.

Annahme: Du arbeitest im Nebenjob mit 450 Euro monatlich und erzielst zusätzlich aus einem kleinen Online-Verkauf 200 Euro monatlich Gewinn. Dann liegt die Summe bei 650 Euro. Damit überschreitest du die Einkommensgrenze der Familienversicherung von 565 Euro im Jahr 2026. Die Minijob-Grenze von 603 Euro gilt dagegen nur für den Minijob selbst. Das solltest du mit der Krankenkasse klären, bevor du den Verkauf ausweitest.

Was bedeutet die Kombination für das BAföG?

Nach Auskunft des Deutschen Studierendenwerks mindern Einkünfte bis zur Minijob-Grenze das BAföG nicht. Darüber hinaus werden Einkünfte berücksichtigt. Ob und in welcher Höhe Gewinne aus einer Selbstständigkeit angerechnet werden, hängt von der Berechnung im Einzelfall ab und klärt das Amt. Die genaue Berechnung hängt von deinem Förderfall ab, deshalb legst du alle Einnahmen am besten vollständig offen.

Wichtig ist der Zeitpunkt der Meldung. Einkommensänderungen sollten früh bei deinem BAföG-Amt angezeigt werden, damit keine Überzahlung entsteht, die du später zurückzahlen musst. Lass dir die Berechnung schriftlich bestätigen, wenn du größere Gewinne erwartest.

Wie wirkt sich die Selbstständigkeit auf Steuern und Umsatzsteuer aus?

Gewinne aus der Selbstständigkeit gehören in die Einkommensteuererklärung, auch wenn der Nebenjob bereits Lohnsteuer abführt. Beim Umsatz gilt die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG, sofern du die Grenzen von 25.000 Euro im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr einhältst. Dann entfällt die Umsatzsteuer, die Einkommensteuer bleibt. Eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung hilft dir, beide Einkunftsarten sauber auseinanderzuhalten.

Die Trennung der Einnahmen ist zentral. Führe Lohn aus dem Nebenjob und Erlöse aus dem Geschäft getrennt, damit du bei der Steuererklärung und beim BAföG-Antrag belegen kannst, woher welches Geld stammt.

Häufige Fragen

Muss ich die Selbstständigkeit beim Gewerbeamt anmelden, wenn ich nebenbei verdiene?

Wenn du regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht tätig bist, spricht viel für eine Gewerbeanzeige. Nach § 14 der Gewerbeordnung ist jedes Gewerbe anzuzeigen. Prüfe den Einzelfall vorab beim Gewerbeamt, denn die Abgrenzung zwischen Gewerbe und Freiberuflichkeit ist nicht immer eindeutig.

Darf der Arbeitgeber aus dem Nebenjob etwas über meine Selbstständigkeit erfahren?

Dein Arbeitgeber braucht in der Regel keine Angaben zu deiner Selbstständigkeit, sofern sie außerhalb des Arbeitsverhältnisses liegt. Prüfe aber deinen Arbeitsvertrag auf Nebentätigkeitsklauseln, denn einige Verträge verlangen eine Anzeige oder Zustimmung.

Was passiert, wenn ich die 20-Stunden-Grenze überschreite?

Dann gilt deine Selbstständigkeit nach den Angaben der DAK als hauptberuflich. Die Versicherung im Studium kann damit enden, und du musst dich gegebenenfalls freiwillig versichern. Kläre das frühzeitig mit der Krankenkasse, damit du nicht rückwirkend Beiträge nachzahlen musst.

Gilt das auch für Werkstudierende mit festem Arbeitsvertrag?

Ja, der Arbeitsvertrag ändert nichts an der Stundenrechnung für die Selbstständigkeit. Wichtig ist, dass du beide Tätigkeiten zusammen betrachtest, denn die Krankenkasse fragt nach dem Gesamtbild. Sprich auch mit dem Arbeitgeber, wenn sein Vertrag eine Nebentätigkeit regelt.

Kann ich bei einem Stipendium nebenbei selbstständig arbeiten?

Bei Stipendien gelten eigene Vorgaben des Förderwerks. Die Verbraucherzentrale rät Studierenden mit Stipendium oder Bildungsfonds, vor einem Nebenjob die Zustimmung des Förderwerks einzuholen. Dasselbe gilt sinngemäß für eine Selbstständigkeit.

So gehst du jetzt vor

  1. Liste alle geplanten Stunden für Nebenjob und Selbstständigkeit auf, getrennt nach Vorlesungszeit und vorlesungsfreier Zeit.
  2. Kläre die Einordnung bei der Krankenkasse und halte die Auskunft schriftlich fest.
  3. Melde Einkommensänderungen beim BAföG-Amt oder beim Förderwerk, bevor der Verdienst beginnt.
  4. Trenne die Konten und Belege für Lohn und Geschäftserlöse, damit die Steuererklärung sauber gelingt.

Passend dazu

Quellen: DAK-Gesundheit: Nebenberuflich selbstständig (aktualisiert 01.10.2026) | Verbraucherzentrale: Nebenjob im Studium (Stand 24.04.2025) | Minijob-Zentrale: Minijob-Grenze 2027 | Deutsches Studierendenwerk: FAQ BAföG (Stand Januar 2026) | § 19 UStG, Wortlaut (zuletzt geändert 29.06.2026)

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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