Wer das Erste Staatsexamen 2027 ablegen will, sucht zuerst nach Terminen. Eine einheitliche Liste für ganz Deutschland gibt es nicht, weil die Landesjustizprüfungsämter die Termine ihres Landes festlegen. Dieser Ratgeber zeigt dir, wie solche Terminsysteme aufgebaut sind, welche Fristen daran hängen und wo du verbindliche Daten findest. Konkrete Daten für 2027 nennt er bewusst nicht. Die Angaben aus dem bayerischen Informationsblatt dienen nur als belegtes Beispiel, ihr Stand ist das Dokument ohne Veröffentlichungsdatum.
Kurz beantwortet: Für das Erste Staatsexamen gibt es keinen bundeseinheitlichen Terminkalender. In Bayern tragen die Termine Kennungen wie 2026/1 für März und 2026/2 für September. Ab Termin 2026/2 endet die Anmeldefrist vier Monate vor Prüfungsbeginn. Verbindlich sind die Angaben des zuständigen Landesprüfungsamts. Stand: November 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Termine legt das Landesprüfungsamt des jeweiligen Bundeslands fest.
- In Bayern besteht die Kennung aus Jahr und laufender Nummer, etwa 2026/1 für März.
- Ab Termin 2026/2 endet die Meldefrist vier Monate vor Prüfungsbeginn.
- Eine Meldung gilt nur für den nächsten Termin.
- Verbindliche Termine für 2027 stehen auf der Seite des zuständigen Prüfungsamts.
Wie sind die Prüfungstermine aufgebaut?
Die Kennung eines Termins besteht in Bayern aus dem Jahr und einer laufenden Nummer. Das bayerische Informationsblatt nennt für 2026 zwei Termine: 2026/1 im März und 2026/2 im September. Wer diese Logik kennt, ordnet Termine in Folgejahren schneller ein. Dabei gilt die Zuordnung zu Monaten nur für Bayern, andere Länder können ihre Termine anders benennen.
| Kennung (Bayern) | Monat laut Informationsblatt | Meldefrist laut Informationsblatt |
|---|---|---|
| 2026/1 | März | Für diesen Termin nennt das Dokument keine ausdrückliche Vier-Monats-Frist |
| 2026/2 | September | Vier Monate vor Prüfungsbeginn |
Die Tabelle zeigt, warum die Regel für den aktuellen Termin nachzulesen ist. Ab 2026/2 gilt die Vier-Monats-Frist ausdrücklich, für ältere Termine nennt das Dokument keine Angabe. Wer 2027 plant, sollte daher immer die Angabe zum jeweils aktuellen Termin übernehmen.
Welche Fristen hängen an einem Termin?
An einem Termin hängen mehrere Fristen: Die Meldefrist, die Frist für den Freiversuch, die Frist für eine Wiederholung und die Frist für eine Notenverbesserung. Das bayerische Informationsblatt nennt für die Notenverbesserung dieselbe Vier-Monats-Frist wie für die reguläre Anmeldung, zusätzlich eine Gebühr von 350 Euro. Beim Freiversuch gilt die Anmeldung spätestens im achten Semester, bei grundsätzlich ununterbrochenem Studium.
Eine Meldung gilt nur für den nächsten Termin. Wer 2027 einen späteren Termin ansteuert, muss sich deshalb erneut anmelden. Diese Regel ist wichtig, weil sie verhindert, dass eine frühere Anmeldung still auf spätere Termine übergeht.
Warum die Termine je Land so unterschiedlich sind
Die Länder organisieren die staatliche Pflichtfachprüfung eigenständig. Das führt zu Unterschieden bei Terminen, Fristen und Anmeldeverfahren. Ein Vergleich zwischen Bundesländern ist deshalb nur mit Vorsicht möglich. Wer etwa in Bayern studiert, aber in einem anderen Land das Examen ablegen möchte, muss die Regeln beider Länder kennen.
Die Universitätsprüfung organisieren die juristischen Fakultäten, die staatliche Prüfung das Landesprüfungsamt. Beides läuft parallel, aber nach eigenen Terminen. Diese Trennung solltest du im Blick behalten, wenn du deinen Studienplan mit den Prüfungsterminen abstimmst.
Wo findest du die verbindlichen Termine?
Verbindlich sind die Veröffentlichungen des zuständigen Landesprüfungsamts. Dort stehen Termine, Fristen und Anmeldeformulare, teils mit Stand und Änderungsdatum. Allgemeine Übersichten im Netz können veraltet sein, deshalb prüfst du bei jeder Quelle das Datum. Für Bayern ist das Landesjustizprüfungsamt die zentrale Stelle, für andere Länder die dort genannte Behörde.
Eine nützliche Checkliste für den Vergleich hilft beim Lesen:
- Welche Kennung trägt der Termin, und welches Jahr ist gemeint?
- Ab wann gilt die Meldefrist, und ist sie eindeutig angegeben?
- Gilt die Meldung nur für den nächsten Termin?
- Wann wurde die Seite zuletzt aktualisiert?
Häufige Fragen
Gibt es einen bundesweiten Termin für das Erste Staatsexamen?
Nein. Die Termine legen die Landesprüfungsämter fest. Das bayerische Informationsblatt nennt für Bayern eigene Kennungen, andere Länder arbeiten mit eigenen Systemen.
Welche Termine gelten 2027?
Konkrete Daten für 2027 nennt dieser Ratgeber nicht. Frag beim zuständigen Landesprüfungsamt nach oder prüfe dessen Seite und achte auf das Datum der letzten Änderung.
Wie lange vorher muss ich mich anmelden?
In Bayern endet die Meldefrist ab Termin 2026/2 vier Monate vor Prüfungsbeginn. Für andere Länder gilt die jeweilige Regel, die du dort nachlesen solltest.
Kann ich mich von einem Termin abmelden?
Ein Rücktritt ist nach dem Informationsblatt nur nach den §§ 9 und 10 JAPO möglich. Ob ein Wechsel auf einen späteren Termin möglich ist, klärt das Prüfungsamt im Einzelfall. Frag vor dem Schritt nach, damit du keine Frist verpasst.
So gehst du jetzt vor
- Ermittle das zuständige Landesprüfungsamt und die Seite mit den aktuellen Terminen.
- Notiere Kennung, Monat und Meldefrist jedes Termins, der für dich infrage kommt.
- Rechne die Frist vier Monate vor Prüfungsbeginn zurück, sofern sie für deinen Termin gilt.
- Melde dich nur für den nächsten Termin an und wiederhole die Anmeldung für spätere Termine.
- Speichere das Datum der Quelle, damit du später belegen kannst, welcher Stand galt.
Typische Fehler bei der Terminplanung
Der häufigste Fehler besteht darin, eine Kennung als Kalenderdatum zu lesen. Die Angabe 2026/2 ist keine Datumsangabe, sondern eine Nummer innerhalb des Verfahrens. Wer den Monat aus der Kennung ableitet, ohne das Informationsblatt zu lesen, kann bei einer Verschiebung falsch planen.
Der zweite Fehler betrifft die Meldefrist. Viele setzen die Anmeldung zu spät an, weil sie hoffen, die Universitätsprüfung sei rechtzeitig fertig. Eine abgelaufene Frist holst du nicht nach, deshalb lohnt sich ein Sicherheitsabstand von mehreren Wochen gegenüber dem Stichtag.
Der dritte Fehler betrifft Freiversuch und Wiederholung. Scheitert der Freiversuch, folgt die Anmeldung zum nächsten regulären Termin nach eigenen Fristen. Die Fristen laufen also nacheinander, nicht parallel. Wer beide Wege im Kopf behält, vermeidet Lücken im Plan.
Termine über mehrere Jahre planen
Wer Studium und Vorbereitung über zwei Jahre plant, sollte die Termine für beide Jahre gleichzeitig festhalten. Eine einfache Tabelle reicht dafür aus. Ergänze die Angaben, sobald das Prüfungsamt neue Termine veröffentlicht, und notiere immer das Datum der Quelle.
| Kennung | Monat laut Quelle | Meldefrist laut Quelle | Stand der Quelle |
|---|---|---|---|
| 2026/2 | September | Vier Monate vor Prüfungsbeginn | Datum der Veröffentlichung eintragen |
| Nächster Termin | Monat aus der Quelle übernehmen | Frist aus der Quelle übernehmen | Abrufdatum eintragen |
Annahme: Du möchtest im September antreten, und für deinen Termin gilt die Vier-Monats-Regel. Dann endet die Meldefrist ungefähr im Mai, also vier Monate vor dem Beginn der Prüfung. Ob der genaue Tag des Beginns feststeht, erfährst du erst aus der Ladung oder der Veröffentlichung des Prüfungsamts. Plane deshalb mit dem Monat und einem Puffer, nicht mit einem Tag.
Die Planung wird einfacher, wenn du die Meldefrist mit anderen Terminen verknüpfst, etwa mit dem Abschluss der Universitätsprüfung oder mit der Frist für die Bescheinigung. Dann siehst du auf einen Blick, welcher Schritt zuerst kommt und welcher Termin ihn begrenzt.
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Quellen: Informationen zur Ersten Juristischen Staatsprüfung, Landesjustizprüfungsamt Bayern, ohne Veröffentlichungsdatum, mit den Terminen 2026/1 und 2026/2, abgerufen im November 2026.
Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.