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Wohngemeinschaft gründen: Wer den Mietvertrag unterschreibt

Wer im Mietvertrag steht, schuldet die Miete dem Vermieter gemeinsam. Was du vor der Unterschrift klären solltest, damit die WG-Gründung nicht scheitert.
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Inhalt

Eine Wohngemeinschaft beginnt oft mit einer Anzeige und einem Vertrag, den viele Beteiligte nur flüchtig lesen. Wer am Ende im Mietvertrag steht, bestimmt aber, wer dem Vermieter gegenüber für die Miete einstehen muss. Die Frage nach der Unterschrift ist deshalb mehr als eine Formalie.

Kurz beantwortet: Im Mietvertrag stehen alle Personen, die die Wohnung gemeinsam mieten wollen. Mehrere Mieter schulden die Miete dem Vermieter gemeinsam, und der Vermieter darf sich aussuchen, von wem er die Leistung ganz oder teilweise verlangt (§ 421 BGB). Wer nicht im Vertrag steht, ist kein Mieter. Stand: November 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Alle, die gemeinsam mieten wollen, sollten im Mietvertrag namentlich genannt sein.
  • Mehrere Mieter haften dem Vermieter gegenüber grundsätzlich gemeinsam für die Miete.
  • Die interne Aufteilung der Kosten im WG-Alltag regelt das Verhältnis untereinander, nicht den Vertrag mit dem Vermieter.
  • Bevor du unterschreibst, prüfe Kaution, Übergabe und Nebenkosten im Vertrag.
  • Wer ausziehen will, braucht eine Lösung mit dem Vermieter, die im Vertrag abgesichert ist.

Wer gehört in den Mietvertrag?

Ein Mietvertrag ist eine Vereinbarung mit dem Vermieter. Wer dort namentlich steht, ist Vertragspartei und damit Mieter. Wer dagegen nur in der Wohnung lebt, ohne im Vertrag zu stehen, hat eine andere Rolle, die im Vertrag mit einem Hauptmieter geregelt wird. Dieser Unterschied ist für die spätere Haftung zentral.

Viele WGs unterschreiben zunächst nur mit einem Teil der Bewohner, weil der Vermieter das so wünscht oder weil einige Mitbewohner später einziehen. Prüfe in diesem Fall genau, wer die Miete schuldet und wer gegenüber dem Vermieter Rechte hat. Eine nachträgliche Ergänzung des Vertrags ist ein eigenes Vorhaben, das du mit dem Vermieter absprechen solltest.

Was bedeutet die gemeinsame Haftung?

Wenn mehrere Personen einen Mietvertrag gemeinsam unterschreiben, gilt als Ausgangspunkt die Regel für Gesamtschuldner. Der Gläubiger, also der Vermieter, darf sich aussuchen, von welchem Schuldner er die Leistung ganz oder teilweise verlangt. Bis die Leistung vollständig erbracht ist, bleiben alle Schuldner verpflichtet (§ 421 BGB).

Für dich heißt das: Der Vermieter kann die volle Miete von einem einzelnen Mitmieter fordern, auch wenn andere Mitbewohner einen Teil zahlen müssten. Ob das im Einzelfall so ist, hängt auch davon ab, wie der Vertrag formuliert ist. Die Regel zeigt aber, warum eine saubere Absprache unter den Mitbewohnern so wichtig ist.

Welche Punkte solltest du vor der Unterschrift klären?

Viele Konflikte entstehen nicht durch den Vertrag, sondern durch Erwartungen, die niemand ausgesprochen hat. Die folgende Tabelle zeigt, welche Punkte du mit allen Beteiligten klären solltest, bevor der Vertrag unterschrieben wird.

PunktWas du klären solltest
VertragspartnerAlle künftigen Mieter stehen namentlich im Mietvertrag
Miete und NebenkostenHöhe der Miete, Vorauszahlungen und die Verteilung untereinander
MietkautionWer zahlt, wer die Kaution erhält und wie sie angelegt wird
ÜbergabeWer die Wohnung abnimmt und wer das Protokoll unterschreibt
Ein- und AuszugWie ein Mitbewohner ausziehen kann und wer einen Nachmieter sucht
GemeinschaftsflächenKüche, Bad, Keller und Möbel, die allen gehören oder einzelnen

Schreibe die Absprachen am besten in eine gemeinsame Notiz, die alle unterschreiben. Sie ersetzt nicht den Mietvertrag, hilft aber, Missverständnisse zu vermeiden.

Wie gehst du bei der Vertragsunterschrift vor?

Lies den Mietvertrag vollständig, bevor du unterschreibst. Achte besonders auf die Angaben zu den Mietern, zur Miete, zur Kaution und zur Übergabe. Wenn ein Punkt unklar ist, frage nach, bevor du den Vertrag unterschreibst.

  1. Prüfe, ob alle Mieter namentlich im Vertrag stehen.
  2. Kläre intern, wie Miete, Nebenkosten und Kaution aufgeteilt werden.
  3. Lege fest, wer die Wohnung bei Auszug übergibt und wer Ansprechpartner für den Vermieter ist.
  4. Bewahre eine unterschriebene Kopie aller Mieter sicher auf.

Wann die Haftung endet

Ob und wann die gemeinsame Haftung endet, hängt vom Mietvertrag, von einer Vereinbarung mit dem Vermieter und von der Entwicklung des Mietverhältnisses ab. Ein Auszug einzelner Mitbewohner beendet nicht automatisch die Verpflichtung. Wie du dich nach einer Trennung absichern kannst, zeigt der Beitrag zur Haftung nach der Trennung.

Für deine Planung heißt das, dass du den Auszug immer mit dem Vermieter abstimmst und dir eine schriftliche Bestätigung geben lässt. Ob ein Nachmieter dich aus dem Vertrag entlastet, hängt von der Vereinbarung mit dem Vermieter ab. Frage deshalb vor dem Auszug nach, welche Form der Vermieter dafür verlangt.

Was ist, wenn jemand später dazukommt?

Viele WGs nehmen während der Laufzeit eine neue Person auf, etwa weil ein Mitbewohner früher auszieht. Dann stellt sich die Frage, ob die neue Person in den bestehenden Mietvertrag eintritt oder ob ein eigener Vertrag entsteht. Das ist keine Frage, die sich nebenbei klären lässt. Sprich mit dem Vermieter, bevor die neue Person einzieht, und halte die Vereinbarung schriftlich fest.

Für die Mitbewohner heißt das auch, dass Zahlungen und Kaution sauber übergeben werden. Eine Liste mit Kontonummern, Zahlungsdaten und dem Stand der Kaution spart später viel Streit.

Häufige Fragen

Kann ich ohne Unterschrift in die WG einziehen?

Wer nicht im Mietvertrag steht, ist kein Mieter. Ob ein Mitbewohner ohne eigene Unterschrift in der Wohnung leben darf, hängt von der Vereinbarung mit dem Hauptmieter und vom Vermieter ab. Kläre das vor dem Einzug schriftlich.

Muss der Vermieter alle Mitbewohner akzeptieren?

Das hängt vom Vertrag und vom Einzelfall ab. Wenn ein neuer Mitbewohner in den Mietvertrag aufgenommen werden soll, braucht es eine Vereinbarung mit dem Vermieter. Prüfe außerdem, welche Regeln der Vertrag für Untervermietung oder Mieterwechsel enthält.

Was ist, wenn ein Mitmieter die Miete nicht zahlt?

Dann kann der Vermieter die Miete nach der Regel für Gesamtschuldner grundsätzlich von jedem Mieter verlangen. Sprich das frühzeitig an und halte Zahlungen nachvollziehbar fest. Bei Zahlungsproblemen hilft der Beitrag zum Mietrückstand.

Welche Rolle spielt die Mietkaution?

Die Kaution ist ein eigenes Thema mit eigenen Regeln für Höhe, Ratenzahlung und Anlage. Wie du sie als Student sinnvoll planst, erfährst du im Beitrag zur Mietkaution.

Mehr zu den Rollen im WG-Vertrag findest du im Beitrag Hauptmieter oder Untermieter im WG-Zimmer: Der Unterschied.

Ein weiterer Punkt betrifft die Kommunikation. Wenn der Vermieter Post, Mängelanzeigen oder Mieterhöhungen schickt, sollte klar sein, wer diese Schreiben entgegennimmt und an alle weitergibt. Vereinbart am besten einen Ansprechpartner für den Vermieter und einen gemeinsamen Ordner für alle Unterlagen. So geht nichts verloren, und jeder Mitbewohner kennt den Stand.

Auch bei Entscheidungen, die alle betreffen, etwa einer Renovierung oder einem Wechsel des Internetanbieters, lohnt es sich, vorab eine gemeinsame Regel festzulegen. Das schützt die Beziehung unter den Mitbewohnern, wenn die Lage später schwieriger wird.

So gehst du jetzt vor

  1. Sprich mit allen künftigen Mitbewohnern über die Aufteilung der Kosten und Pflichten.
  2. Lass dir den Mietvertrag vor der Unterschrift vollständig erklären, auch die Klauseln zur Kaution.
  3. Halte die internen Absprachen schriftlich fest, zum Beispiel in einer gemeinsamen Notiz.
  4. Vereinbare mit dem Vermieter frühzeitig, wie ein Wechsel oder Auszug einzelner Mieter abläuft.

Passend dazu

Quellen:

§ 421 BGB, Gesamtschuldner (gesetze-im-internet.de, abgerufen im November 2026).

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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