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Nachhilfe und Steuer: Ab wann Einkommensteuer fällig wird

Nachhilfe im Studium bleibt steuerfrei, solange dein Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt (2026: 12.348 Euro). Hier siehst du, welche Zahlen zählen.
Berufseinsteigerin mit Mitarbeiterausweis am ersten Arbeitstag

Inhalt

Nachhilfe gehört zu den häufigsten Nebenverdiensten im Studium, und die Frage, ab wann dafür Einkommensteuer fällig wird, hängt an einer einzigen Größe: Dem Grundfreibetrag. Wer mit Nachhilfe unter diesem Betrag bleibt, zahlt keine Einkommensteuer, kann aber trotzdem erklärungspflichtig sein. Dieser Ratgeber zeigt, welche Zahlen zählen und wie du dein Jahr einordnest.

Kurz beantwortet: Einkommensteuer fällt an, sobald dein zu versteuerndes Einkommen im Jahr den Grundfreibetrag übersteigt. Er beträgt 2026 laut § 32a EStG 12.348 Euro. Für 2027 sieht der Regierungsentwurf 12.564 Euro vor. Der Bundestag hat ihn am 8. Oktober 2026 in erster Lesung beraten, das Gesetzgebungsverfahren ist nach dem Stand vom 2. November 2026 nicht abgeschlossen. Maßgeblich ist die Summe aller Einkünfte, nicht allein die Nachhilfe. Stand: November 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 Euro pro Jahr (§ 32a EStG). Darunter entsteht keine Einkommensteuer.
  • Für 2027 nennt der Regierungsentwurf zur Einkommensteuerreform (Kabinett, 2. September 2026) 12.564 Euro. Der Bundestag hat den Entwurf am 8. Oktober 2026 in erster Lesung beraten und an die Ausschüsse überwiesen, das Verfahren ist nicht abgeschlossen.
  • Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen. Es entsteht aus allen Einkünften, abzüglich Betriebsausgaben, Werbungskosten und Sonderausgaben.
  • Nachhilfe als Honorar gilt meist als selbstständige Tätigkeit. Dann zählt der Gewinn, also Einnahmen minus Ausgaben, nicht der Umsatz.
  • Ein steuerfreier Übungsleiterbetrag setzt einen bestimmten Auftraggeber voraus und greift bei privaten Honoraren in der Regel nicht.

Ab welchem Verdienst zahlst du mit Nachhilfe Einkommensteuer?

Der Einkommensteuertarif beginnt mit einem Grundfreibetrag. Liegt dein zu versteuerndes Einkommen im Jahr darunter, beträgt die Steuer null (§ 32a EStG). Entscheidend ist also nicht, wie viel du pro Stunde verlangst, sondern was nach allen Abzügen am Jahresende übrig bleibt. Die Übersicht trennt geltendes Recht von Geplantem.

GrößeWertStandStatus
Grundfreibetrag 202612.348 Euro pro Jahr1. Januar 2026Geltendes Recht, § 32a EStG
Arbeitnehmerpauschbetrag1.230 Euro pro Jahrseit 2023Geltendes Recht, § 9a EStG
Übungsleiterfreibetrag3.300 Euro pro JahrAbruf November 2026Geltendes Recht, § 3 Nr. 26 EStG, nur für bestimmte Auftraggeber
Grundfreibetrag 202712.564 Euro pro Jahr1. Januar 2027Regierungsentwurf vom 2. September 2026, erste Lesung im Bundestag am 8. Oktober 2026, Verfahren nicht abgeschlossen

Welche Einkunftsart ist Nachhilfe?

Das Steuerrecht kennt für deine Nachhilfe zwei typische Konstellationen. Bist du bei einem Nachhilfeinstitut angestellt und bekommst Lohn, handelt es sich um Arbeitslohn. Der Arbeitgeber behält Lohnsteuer ein, und dir steht der Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.230 Euro zu (§ 9a EStG), ohne dass du Ausgaben belegen musst. Unterrichtest du dagegen auf eigene Rechnung, zum Beispiel Schüler, die dich direkt bezahlen, ermittelst du einen Gewinn: Einnahmen abzüglich der Ausgaben, die mit der Nachhilfe zusammenhängen, etwa Fahrtkosten oder Lernmaterial.

Welche Konstellation vorliegt, hängt von der konkreten Ausgestaltung ab und wird vom Finanzamt beurteilt. Plattformen bieten teils beide Modelle an. Einen Überblick über Verdienst und Vermittlung findest du im Ratgeber Nachhilfe-Plattformen im Vergleich. Zur Einordnung als Minijob lies Nachhilfe als Minijob.

Gilt der Übungsleiterfreibetrag auch für private Nachhilfe?

Der Übungsleiterfreibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG befreit nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder in vergleichbarer Rolle bis zu 3.300 Euro im Jahr. Voraussetzung ist ein bestimmter Auftraggeber: Eine juristische Person des öffentlichen Rechts mit Sitz in der EU, im EWR oder in der Schweiz oder eine nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG begünstigte Einrichtung, und zwar zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke. Eltern oder Schüler, die dich privat bezahlen, erfüllen das nicht. Unterrichtest du dagegen im Auftrag einer solchen Einrichtung, etwa in einem gemeinnützigen Verein, kann der Freibetrag in Betracht kommen. Ob deine Tätigkeit darunter fällt, prüft das Finanzamt im Einzelfall.

Beachte außerdem, dass Ausgaben, die mit steuerfreien Einnahmen zusammenhängen, nur abziehbar sind, soweit sie die steuerfreien Einnahmen übersteigen (§ 3 Nr. 26 EStG).

Wie rechnest du dein Jahr durch?

Die folgenden Beispiele sind vereinfacht und zeigen nur die Logik. Sie berechnen keine Steuer in Euro, sondern prüfen, ob du die Schwelle überschreitest. Sozialabgaben und weitere Sonderausgaben mindern dein Einkommen zusätzlich und sind nicht eingerechnet.

Annahme A: Du gibst 2026 ausschließlich selbstständig Nachhilfe. Die Einnahmen betragen 4.800 Euro, die Ausgaben 600 Euro. Der Gewinn von 4.200 Euro liegt deutlich unter 12.348 Euro. Es entsteht keine Einkommensteuer.

Annahme B: Du arbeitest als Werkstudent mit 9.000 Euro Arbeitslohn und gibst zusätzlich selbstständig Nachhilfe mit 4.000 Euro Gewinn. Vom Arbeitslohn gehen 1.230 Euro Pauschbetrag ab, es bleiben 7.770 Euro. Zusammen mit der Nachhilfe ergeben sich 11.770 Euro, und das liegt unter dem Grundfreibetrag. Steuer fällt nicht an. Eine Steuererklärung kann trotzdem nötig sein, wie der nächste Abschnitt zeigt.

Annahme C: Dein Gesamtgewinn liegt bei 14.000 Euro. Dann übersteigt das Einkommen den Grundfreibetrag, und der Tarif nach § 32a EStG greift auf den übersteigenden Teil. Zur Berechnung kannst du den Steuerrechner des Bundesfinanzministeriums verwenden.

Musst du Nachhilfe-Einnahmen in einer Steuererklärung angeben?

Eine Veranlagung findet bei Arbeitslohn mit Steuerabzug nur in bestimmten Fällen statt (§ 46 Abs. 2 EStG). Dazu gehören nicht lohnsteuerpflichtige Einkünfte von mehr als 410 Euro im Jahr (Nr. 1) und Arbeitslohn von mehreren Arbeitgebern (Nr. 2). Verdienst du neben deinem Werkstudentenjob mehr als 410 Euro mit selbstständiger Nachhilfe, ist daher in der Regel eine Steuererklärung abzugeben, auch wenn am Ende keine Steuer entsteht. Wer nur Nachhilfe gibt und keinen Lohn bezieht, klärt die Erklärungspflicht mit dem Finanzamt, das dich nach der Anmeldung der Tätigkeit informiert.

Unabhängig von einer Pflicht kannst du eine Veranlagung beantragen (§ 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG), etwa um einbehaltene Lohnsteuer zurückzuholen. Mehr dazu im Ratgeber Steuererklärung für Studenten und bei den Fristen für die Erklärung 2026.

Was ändert sich 2027?

Im Regierungsentwurf zum Einkommensteuerreformgesetz 2027, den das Bundeskabinett am 2. September 2026 beschlossen hat, ist ein Grundfreibetrag von 12.564 Euro für 2027 vorgesehen. Verbindlich wird der Wert erst mit dem verkündeten Gesetz. Nach der Meldung des Bundestages vom 8. Oktober 2026 (Drucksache 21/8235, abgerufen am 2. November 2026) ist der Entwurf in erster Lesung beraten und an die Ausschüsse überwiesen, der Finanzausschuss ist federführend. Für 2028 sieht der Entwurf eine weitere Anhebung auf 12.900 Euro vor. Den aktuellen Verfahrensstand findest du auf den Seiten des Deutschen Bundestages. Einen Überblick über weitere Änderungen bietet der Hub Steuern 2027 für Studierende und Berufseinsteiger.

Häufige Fragen

Muss ich Nachhilfe beim Finanzamt angeben?

Einkünfte aus Nachhilfe sind grundsätzlich steuerlich relevant, auch wenn am Ende keine Steuer anfällt. Ob du eine Erklärung abgeben musst, hängt von Einkunftsart und Gesamteinkommen ab. Neben Arbeitslohn gilt die Grenze von 410 Euro nicht lohnsteuerpflichtiger Einkünfte (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG).

Gilt der Arbeitnehmerpauschbetrag auch bei selbstständiger Nachhilfe?

Nein, der Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.230 Euro gilt für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 9a EStG). Bei selbstständiger Nachhilfe ziehst du die tatsächlichen Betriebsausgaben ab.

Wie hoch darf mein Gewinn aus Nachhilfe sein, ohne Steuern zu zahlen?

Bei alleiniger Nachhilfe liegt die Grenze 2026 beim Grundfreibetrag von 12.348 Euro zu versteuerndem Einkommen. Hast du weitere Einkünfte, etwa einen Werkstudentenjob, verbraucht dieser Verdienst den Freibetrag mit. Sonderausgaben und Vorsorgeaufwendungen können den Spielraum erhöhen.

Was ändert sich 2027, wenn der höhere Grundfreibetrag kommt?

Im Entwurf liegt der Grundfreibetrag 2027 bei 12.564 Euro. Das wären 216 Euro mehr als 2026. Der Bundestag hat den Entwurf am 8. Oktober 2026 in erster Lesung beraten. Maßgeblich ist der Wert im verkündeten Gesetz.

Beeinflusst der Nachhilfeverdienst BAföG oder Kindergeld?

Beides hat eigene Einkommensregeln, die nicht mit dem Grundfreibetrag übereinstimmen. Die Hinzuverdienstgrenzen findest du im Ratgeber BAföG und Nebenjob und im Beitrag Kindergeld und Nebenjob.

So gehst du jetzt vor

  1. Rechne deine erwarteten Jahreseinnahmen aus Nachhilfe zusammen und ziehe die Ausgaben ab, die du belegen kannst.
  2. Addiere weitere Einkünfte, zum Beispiel aus einem Werkstudentenjob, und vergleiche die Summe mit dem Grundfreibetrag des Jahres.
  3. Klär, ob deine Nachhilfe als Anstellung oder auf eigene Rechnung läuft, und bewahre Honorarabrechnungen und Belege auf.
  4. Prüfe, ob eine Erklärungspflicht besteht (mehr als 410 Euro nicht lohnsteuerpflichtige Einkünfte neben Arbeitslohn) und plane die Frist ein.
  5. Bei Unsicherheit über die Einordnung fragst du das Finanzamt oder holst eine persönliche Beratung ein, zum Beispiel über Academycon.

Passend dazu

Quellen: § 32a EStG, Einkommensteuertarif (Stand: November 2026), § 9a EStG, Pauschbeträge für Werbungskosten (Stand: November 2026), § 3 EStG, Steuerbefreiungen (Nr. 26) (Stand: November 2026), § 46 EStG, Veranlagung bei Arbeitslohn (Stand: November 2026), Bundesregierung, Einkommensteuerreform 2027 (Stand: November 2026), Deutscher Bundestag, Einkommensteuerreformgesetz 2027, erste Lesung am 8. Oktober 2026 (Abruf 02.11.2026)

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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