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Befristeter Mietvertrag für Studierende: Wann das zulässig ist

Eine Zeitmiete ist für Wohnraum nur mit einem gesetzlichen Befristungsgrund zulässig. Was § 575 BGB verlangt, wann die Befristung unwirksam ist und wie du rechtzeitig nachfragst.
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Inhalt

Ein befristeter Mietvertrag für Studierende ist nicht schon deshalb zulässig, weil du studierst. Eine Zeitmiete für Wohnraum braucht einen Grund, den das Gesetz in § 575 BGB ausdrücklich nennt. Wer diese Gründe kennt, erkennt schnell, ob eine Befristung im Vertrag Bestand haben kann.

Kurz beantwortet: Ein befristeter Mietvertrag für Wohnraum ist nur zulässig, wenn der Vermieter nach Ablauf der Mietzeit einen der drei Gründe aus § 575 Abs. 1 BGB hat: Nutzung durch sich oder Angehörige, Beseitigung oder wesentlicher Umbau oder die Vermietung an einen zur Dienstleistung Verpflichteten. Das Studium selbst nennt das Gesetz nicht. Stand: November 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Zeitmiete ist nur zulässig, wenn ein Befristungsgrund nach § 575 Abs. 1 BGB vorliegt.
  • Das Gesetz nennt drei Gründe: Eigennutzung, Beseitigung oder wesentlicher Umbau und die Vermietung an einen zur Dienstleistung Verpflichteten.
  • Der Befristungsgrund muss dem Mieter bei Vertragsschluss schriftlich mitgeteilt werden. Fehlt diese Mitteilung, gilt das Mietverhältnis als unbefristet.
  • Du kannst frühestens vier Monate vor Ablauf verlangen, dass der Vermieter innerhalb eines Monats mitteilt, ob der Grund noch besteht.

Welche Gründe erlauben eine befristete Wohnung?

Eine Befristung ist nur in drei Fällen zulässig. Die Gründe stehen in § 575 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BGB. Die Tabelle zeigt, was sie im Alltag bedeuten.

BefristungsgrundWas damit gemeint ist
Nr. 1: Nutzung als WohnungDer Vermieter will die Räume nach Ablauf selbst als Wohnung für sich, Familienangehörige oder Haushaltsangehörige nutzen.
Nr. 2: Beseitigung oder UmbauDer Vermieter will die Räume beseitigen oder so wesentlich umbauen oder instand setzen, dass eine Fortsetzung des Mietverhältnisses dies erheblich erschweren würde.
Nr. 3: Vermietung an DienstleistungspflichtigeDer Vermieter will die Räume an einen zur Dienstleistung Verpflichteten vermieten, zum Beispiel an einen Hausmeister.

Reicht das Studium als Befristungsgrund?

Nein. Die drei Gründe in § 575 BGB betreffen den Vermieter oder das Gebäude, nicht die Ausbildung des Mieters. Eine Befristung allein wegen des Semesterendes, des Abschlusses oder der Regelstudienzeit lässt sich mit dieser Vorschrift nicht begründen. Wer nach dem Studium untervermieten möchte, findet die Regeln dafür im Beitrag über Zwischenmiete für Studierende.

Eine Wohnung auf dem freien Markt folgt anderen Regeln als ein Platz im Wohnheim. Dort gelten die Bedingungen des Trägers, und die Frage nach einer Zeitmiete stellt sich anders. Lies deshalb den Vertrag genau, bevor du unterschreibst. Einen Überblick über die Wohnformen bietet der Hub Wohnen im Studium.

Was gilt, wenn die schriftliche Mitteilung fehlt?

Der Befristungsgrund muss dem Mieter bei Vertragsschluss schriftlich mitgeteilt werden. Fehlt diese Mitteilung, gilt das Mietverhältnis als unbefristet. Prüfe deshalb zuerst, ob im Vertrag ein konkreter Grund steht und nicht nur ein Enddatum.

Tritt der Befristungsgrund erst später ein, kann der Mieter eine entsprechend längere Laufzeit verlangen. Entfällt der Grund, kann der Mieter eine unbefristete Verlängerung verlangen. Der Vermieter trägt die Beweislast für den Eintritt des Grundes und die Dauer der Verzögerung.

Wie du rechtzeitig nachfragst

Vor Ablauf der Mietzeit hast du ein Auskunftsrecht nach § 575 Abs. 2 BGB. Die Schritte im Überblick:

  1. Frage frühestens vier Monate vor Ablauf des Mietverhältnisses beim Vermieter an, ob der Befristungsgrund noch besteht.
  2. Der Vermieter muss innerhalb eines Monats mitteilen, ob der Grund noch besteht.
  3. Antwortet er zu spät, kannst du eine Verlängerung um die Dauer der Verspätung verlangen.

Annahme: Die Befristung endet am 31. Juli 2027. Die Anfrage ist dann frühestens am 31. März 2027 möglich. Schreib sie schriftlich, damit du den Zugang später nachweisen kannst. Die Regeln zum Mietvertrag insgesamt erklärt Mietvertrag verstehen: Darauf solltest du als Student achten.

ZeitpunktWas gilt
Vier Monate vor AblaufFrühester Zeitpunkt für deine Nachfrage nach dem Befristungsgrund
Nach der NachfrageDer Vermieter muss innerhalb eines Monats mitteilen, ob der Grund noch besteht
Bei verspäteter AntwortDu kannst eine Verlängerung um die Dauer der Verspätung verlangen

Häufige Fragen

Darf ein Vermieter eine Wohnung nur bis zum Studienende vermieten?

Nicht allein aus diesem Grund. Das Studienende ist kein Befristungsgrund nach § 575 Abs. 1 BGB. Eine Befristung braucht einen der drei gesetzlichen Gründe und eine schriftliche Mitteilung. Fehlt beides, gilt das Mietverhältnis als unbefristet.

Was passiert, wenn der Vermieter den Grund nicht mitteilt?

Dann gilt das Mietverhältnis als unbefristet. Ein Enddatum im Vertrag allein genügt also nicht, um dich zum vereinbarten Termin zur Rückgabe zu verpflichten. Bei Unklarheiten lass dich beraten, bevor du den Vertrag unterschreibst oder kündigst.

Kann ich eine Verlängerung verlangen?

Ja, in zwei Fällen. Antwortet der Vermieter auf deine Nachfrage zu spät, kannst du eine Verlängerung um die Dauer der Verspätung verlangen. Tritt der Grund später ein oder entfällt er, gelten die Regeln aus § 575 Abs. 3 BGB.

Wer hilft bei Streit über eine Befristung?

Bei Streit kannst du dich an eine Mieterberatung wenden, zum Beispiel an einen Mieterverein oder die Sozialberatung deines Studierendenwerks. Dort wird der Vertrag mit dir Klausel für Klausel durchgesehen.

Gilt die Befristung auch, wenn ich einverstanden bin?

Dein Einverständnis allein ersetzt keinen Befristungsgrund. Entscheidend ist, ob einer der drei Gründe nach § 575 Abs. 1 BGB vorliegt und ob er dir bei Vertragsschluss schriftlich mitgeteilt wurde. Unterschreibst du einen Vertrag ohne nachvollziehbaren Grund, ändert das an dieser Rechtslage nichts.

So gehst du jetzt vor

  1. Lies die Befristungsklausel und suche den konkreten Grund aus § 575 Abs. 1 BGB.
  2. Prüfe, ob der Grund dir bei Vertragsschluss schriftlich mitgeteilt wurde.
  3. Trag dir das Enddatum und den Termin vier Monate davor in den Kalender ein.
  4. Stell die Nachfrage schriftlich und bewahre den Nachweis auf.

Begriffe, die im Vertrag oft auftauchen

Eine Zeitmiete ist ein Mietvertrag mit festem Ende. Im Gesetz heißt das Befristung. Der Befristungsgrund ist der Umstand, der das Ende rechtfertigt, etwa der Eigenbedarf des Vermieters. Manche Verträge nennen den Grund nur mit einem Halbsatz. Entscheidend ist, ob der Grund nach § 575 BGB tatsächlich vorliegt und ob er dir bei Vertragsschluss schriftlich mitgeteilt wurde.

Eine Erklärung wirkt erst, wenn sie dem anderen Teil zugeht. Für deine Nachfrage heißt das: Ein Brief, der beim Vermieter nicht ankommt, entfaltet keine Wirkung. Hebe deshalb Versandnachweis und Eingangsbestätigung auf.

Worauf du bei der Nachfrage achten solltest

  • Nenne die Adresse der Wohnung und das Datum, an dem die Mietzeit endet.
  • Frage ausdrücklich, ob der Befristungsgrund nach § 575 Abs. 1 BGB noch besteht.
  • Erinnere daran, dass der Vermieter innerhalb eines Monats antworten muss.
  • Bewahre eine Kopie der Nachfrage, den Versandnachweis und jede Antwort auf.

Eine Mieterberatung kann deine Nachricht vor dem Versand prüfen, damit keine wichtigen Angaben fehlen.

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Quellen:

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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