More info

Altersvorsorgedepot Kinderzulage: Bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr

Die Kinderzulage im Altersvorsorgedepot liegt laut Bundestag bei höchstens 300 Euro pro Kind und Jahr. Was Eltern zur Zulage, zum Eigenbeitrag und zum Start 2027 wissen sollten.
Studentin mit Fahrradhelm vor einem Universitätsgebäude

Inhalt

Kurz beantwortet: Die Kinderzulage im Altersvorsorgedepot beträgt nach dem Bericht des Haushaltsausschusses des Bundestages höchstens 300 Euro pro Kind und Jahr. Die Reform ist beschlossen und gilt ab dem 1. Januar 2027 (Stand: November 2026). Welcher Eigenbeitrag für die volle Zulage nötig ist, ergibt sich aus dem Gesetz und aus den Vertragsbedingungen des Anbieters.

Das Altersvorsorgedepot soll ab dem 1. Januar 2027 die bisherige Riester-Förderung für neue Verträge ersetzen. Für Eltern ist dabei die Kinderzulage besonders interessant, weil sie je Kind gezahlt wird und nicht nur einmal pro Haushalt. Dieser Ratgeber erklärt, wie hoch die Kinderzulage nach dem beschlossenen Recht höchstens ist, wer sie erhalten kann und was du vor einer Entscheidung prüfen solltest.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Höchstbetrag der Kinderzulage liegt bei 300 Euro pro Kind und Jahr.
  • Bei zwei Kindern ergibt das maximal 600 Euro Kinderzulage im Jahr.
  • Die Reform ist vom Bundestag beschlossen und gilt ab dem 1. Januar 2027. Für 2026 gelten weiter die bisherigen Regeln.
  • Die Zulage setzt einen eigenen Beitrag voraus. Die Höhe des Mindestbeitrags für die volle Zulage musst du im Gesetz und im Vertrag nachsehen.
  • Die Kinderzulage ist Teil der Förderung des Altersvorsorgevertrags. Sie ist nicht dasselbe wie die Frühstart-Rente, die der Staat für Kinder einrichtet.

Wie hoch ist die Kinderzulage im Altersvorsorgedepot?

Die Kinderzulage wird je Kind gewährt und zusätzlich zur Grundzulage des Zulageberechtigten gezahlt. Für neue Verträge ab 2027 gilt die Regel des Reformgesetzes. Bestehende Riester-Verträge richten sich weiterhin nach den bisherigen Vorschriften.

MerkmalAngabeStandQuelle
Höchstbetrag je Kind300 Euro pro Kind und JahrBeschluss des Bundestages, Bericht des HaushaltsausschussesDrucksache 21/4997
Gilt ab1. Januar 2027Beschlossene Reform, Stand November 2026Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz, Fassung mit Änderungen
Bisherige Regel für RiesterKinderzulage nach § 85 EStGGeltendes Recht, bis zum Wechsel oder Auslaufen des Vertrags§ 85 EStG

Wer bekommt die Kinderzulage?

Die Kinderzulage knüpft an den Altersvorsorgevertrag des Zulageberechtigten an. Nach der bisherigen Regel in § 85 EStG kommt es darauf an, für welches Kind ein Elternteil Kindergeld erhält. Ob diese Anknüpfung im neuen Recht unverändert bleibt, prüfst du im Gesetzestext, bevor du einen Vertrag abschließt.

Der Haushaltsausschuss weist zudem darauf hin, dass Selbstständige künftig in den förderberechtigten Personenkreis aufgenommen werden. Wer als Elternteil selbstständig arbeitet, sollte deshalb nicht davon ausgehen, dass die Förderung nur für Angestellte gilt. Die genaue Zuordnung im Einzelfall ist eine Frage der Gesetzesfassung und der persönlichen Verhältnisse.

Welcher Eigenbeitrag ist nötig?

Die Zulage wird auf Eigenbeiträge gezahlt. Ohne Beitrag gibt es keine Zulage. Wie hoch der Eigenbeitrag sein muss, damit die volle Kinderzulage ausgezahlt wird, ergibt sich aus dem Gesetz. Lass dir vom Anbieter vor Vertragsabschluss schriftlich zeigen, welcher Beitrag für die volle Zulage gilt und wie er sich bei Änderungen der Einkünfte auswirkt.

Rechenbeispiel mit dem Höchstbetrag

Annahme: Zwei Kinder sind zulageberechtigt, und für jedes wird der Höchstbetrag gezahlt. Die tatsächliche Zulage kann niedriger ausfallen, wenn der Eigenbeitrag den Voraussetzungen nicht entspricht.

PositionBetrag pro JahrBetrag pro Monat
Kinderzulage Kind 1300 Euro25 Euro
Kinderzulage Kind 2300 Euro25 Euro
Summe600 Euro50 Euro

Die Rechnung zeigt nur die Obergrenze. Sie ersetzt keine Berechnung des Anbieters, die deinen konkreten Eigenbeitrag berücksichtigt.

Kinderzulage oder Frühstart-Rente?

Beide Förderungen betreffen Kinder und die Altersvorsorge, aber sie funktionieren verschieden. Die Frühstart-Rente ist eine eigene staatliche Leistung für Kinder. Die Kinderzulage dagegen gehört zum Vertrag des Elternteils. Wer beides prüft, sollte die beiden Wege nicht verrechnen, sondern getrennt bewerten. Der Ratgeber zur Frühstart-Rente zeigt die Unterschiede im Detail.

Steuerlicher Blick auf die Förderung

Die Zulage ist nicht die einzige steuerliche Stellschraube. Wer Beiträge als Sonderausgaben absetzen kann, muss prüfen, ob der Abzug oder die Zulage für ihn günstiger ist. Das Finanzamt führt dazu bei der Veranlagung eine Günstigerprüfung durch. Die Einzelheiten zur steuerlichen Behandlung findest du im Artikel zur steuerlichen Absetzbarkeit.

Was du jetzt tun kannst

  1. Kläre, für welche Kinder ihr Kindergeld erhaltet, denn daran knüpft die Zulage an.
  2. Lass dir vom Anbieter die Berechnung des Eigenbeitrags zeigen, der die volle Kinderzulage auslöst.
  3. Vergleiche die Kosten der Verträge, weil sie den Ertrag des Vertrags spürbar beeinflussen.
  4. Prüfe, ob ein bestehender Riester-Vertrag weiterläuft oder ob du wechseln willst, bevor du einen neuen Vertrag abschließt.

Häufige Fragen

Bekomme ich 300 Euro pro Kind automatisch?

Nein. Die Zahl ist ein Höchstbetrag. Die Zulage hängt an der Zulageberechtigung und an dem Eigenbeitrag, den du für den Vertrag leistest.

Gilt die Kinderzulage schon für 2026?

Nach dem beschlossenen Gesetz beginnt das neue Altersvorsorgedepot am 1. Januar 2027. Für 2026 bleiben die bisherigen Regeln der Riester-Förderung maßgeblich.

Ist die Kinderzulage Teil der Frühstart-Rente?

Nein. Beides sind getrennte Förderungen. Die Frühstart-Rente ist eine staatliche Leistung für Kinder, die Kinderzulage gehört zum Vertrag des Elternteils.

Wo finde ich die maßgeblichen Vorschriften?

Die Regeln stehen im Altersvorsorge-Reformgesetz und im Einkommensteuergesetz. Die Links im Abschnitt Quellen führen zu den Fundstellen dieses Artikels. Verbindlich ist immer die aktuell geltende Fassung.

Lohnt sich das Altersvorsorgedepot für Familien?

Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Ob sich der Vertrag lohnt, hängt von Einkommen, Eigenbeitrag, Kosten und Anlagestrategie ab. Der Überblick im Hub hilft bei der Einordnung.

Warum die Kinderzulage an den Vertrag gebunden ist

Die Kinderzulage fließt in den Altersvorsorgevertrag und wird nicht als Auszahlung auf dein Girokonto überwiesen. Das hat praktische Folgen. Die Förderung hängt am Vertrag, und du solltest deshalb vor einem Wechsel des Anbieters prüfen, ob die Zulage im neuen Vertrag weiterläuft. Ein Anbieterwechsel ist nicht dasselbe wie ein Vertragsende, aber die Konditionen können sich unterscheiden.

Auch die Frage, wer die Zulage im Haushalt erhält, lohnt eine genaue Klärung. Wenn beide Elternteile einen Vertrag haben, muss für jedes Kind geklärt sein, welcher Vertrag die Zulage erhält. Diese Zuordnung solltest du vor der ersten Einzahlung schriftlich festhalten, damit später keine Rückforderung droht.

Was passiert, wenn ich zu wenig einzahle?

Dann fällt die Zulage entsprechend niedriger aus oder bleibt ganz aus. Wie stark, richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben zum Eigenbeitrag, die du vor Vertragsabschluss prüfen solltest.

Vorbereitung: Kinder und Zuordnung klären

Eine einfache Vorbereitung hilft. Notiere für jedes Kind, für das Kindergeld gezahlt wird, den Zeitraum und den Elternteil, der es erhält. Diese Liste brauchst du bei jedem Vertrag, in dem eine Kinderzulage beantragt wird, und sie verhindert, dass ein Kind doppelt oder gar nicht berücksichtigt wird.

Passend dazu

Quellen: Bundestag, Drucksache 21/4997, Bericht des Haushaltsausschusses (Stand 2026), Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz in der Fassung mit Änderungen durch das Altersvorsorgereformgesetz (Stand: Fassung ab 1. Januar 2027), § 85 EStG, Kinderzulage (geltende Fassung).

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

Teilen

Weitere Artikel

Studentin liest am Küchentisch ein Schreiben ihrer Krankenkasse

Karenztag: Was Beschäftigte am ersten Krankheitstag verlieren würden

Studentin mit Rucksack und Reisepass am Fenster einer Flughafenhalle

Reisepass verloren im Ausland: Was jetzt zu tun ist

Zwei Studentinnen auf dem Campus im Herbst

Freistellung für Ehrenamt: Anspruch gegen den Arbeitgeber