Wer im Studium BAföG bezieht und über einen Wehrdienst nachdenkt, fragt sich zuerst, was mit der Förderung passiert. Der Wehrdienst und BAföG treffen auf eine Regel, die nur Ausbildungen fördert, und auf einen Sold, der deutlich über den üblichen Hinzuverdienstgrenzen liegt. Dieser Ratgeber ordnet die Wirkung auf die Förderung, die Förderungshöchstdauer und die Familienleistungen ein.
Kurz beantwortet: Das BAföG fördert die Dauer der Ausbildung (§ 15 Abs. 2 BAföG). Leistest du Wehrdienst, studierst du in dieser Zeit in der Regel nicht, die Förderung ruht daher praktisch. Der Wehrdienst steht nicht unter den Verlängerungsgründen des § 15 Abs. 3 BAföG. Der Sold liegt bei etwa 2.600 Euro brutto monatlich (Bundeswehr, Stand der Angaben: 19.12.2025). Stand: November 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Das BAföG wird für die Dauer der Ausbildung geleistet. Ein Dienst bei der Bundeswehr ist keine Ausbildung im Sinne des Studiums.
- § 15 Abs. 3 BAföG zählt die Gründe für eine Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus auf. Der Wehrdienst gehört nicht dazu.
- Semester ohne BAföG zählen nach Angaben der Studierendenwerke trotzdem zur Förderungshöchstdauer.
- Der Sold des neuen Wehrdienstes beträgt laut Bundeswehr etwa 2.600 Euro brutto monatlich und ist damit ein erhebliches Einkommen.
- Kindergeld und Familienversicherung können sich um die Dauer des Dienstes verlängern (§ 32 Abs. 5 EStG, § 10 Abs. 2 SGB V).
Wird das BAföG während des Wehrdienstes weitergezahlt?
Die Antwort ergibt sich aus dem Zweck des Gesetzes. § 15 Abs. 2 BAföG bestimmt, dass die Förderung für die Dauer der Ausbildung geleistet wird, bei Hochschulstudiengängen grundsätzlich bis zur Förderungshöchstdauer. Wer für sechs oder mehr Monate in den Wehrdienst eintritt, nimmt in dieser Zeit nicht am Studium teil. Die Voraussetzung der laufenden Ausbildung entfällt dann, und das BAföG-Amt kann die Zahlung für diese Monate nicht fortführen.
Der neue Wehrdienst bleibt nach Angaben der Bundesregierung freiwillig und dauert mindestens sechs Monate (Bundesregierung, Stand 5. Dezember 2025). Die Entscheidung liegt also bei dir. Teile dem Amt für Ausbildungsförderung deinen Dienstbeginn rechtzeitig und schriftlich mit, damit Überzahlungen gar nicht erst entstehen. Eine überzahlte Förderung müsste zurückgezahlt werden.
Wie wirkt sich der Sold auf das BAföG aus?
Würdest du während des Dienstes weiter gefördert, würde das Amt deine Bezüge als eigenes Einkommen prüfen. Die Studierendenwerke nennen in ihren FAQ (Stand Januar 2026) einen anrechnungsfreien Betrag von 603 Euro brutto im Monat, darüber sinkt die Förderung anteilig. Der Grundsold von etwa 2.600 Euro brutto für Freiwillige mit sechs bis elf Monaten Dienstzeit liegt weit darüber. Für Soldatinnen und Soldaten auf Zeit ab zwölf Monaten nennt die Bundeswehr rund 2.700 Euro brutto (Stand der Seite: 19.12.2025).
Wichtiger ist deshalb die Frage, was nach dem Dienst gilt. Wann ein neuer Förderzeitraum beginnt und welche Nachweise das Amt verlangt, hängt vom Einzelfall ab. Die Regeln zum Hinzuverdienst im laufenden Studium erklärt der Ratgeber BAföG und Nebenjob: Hinzuverdienstgrenze 2026 und 2027.
| Frage | Was die Quellen sagen | Stand |
|---|---|---|
| Fördert das BAföG außerhalb der Ausbildung? | Förderung für die Dauer der Ausbildung (§ 15 Abs. 2 BAföG) | geltende Fassung |
| Ist Wehrdienst ein Verlängerungsgrund? | Nicht in der Liste des § 15 Abs. 3 BAföG | geltende Fassung |
| Zählen Semester ohne BAföG zur Höchstdauer? | Ja, nach Angaben der Studierendenwerke | Januar 2026 |
| Sold im neuen Wehrdienst | etwa 2.600 Euro brutto monatlich (6 bis 11 Monate) | 19.12.2025 |
| Anrechnungsfreies Einkommen | 603 Euro brutto im Monat, laut FAQ der Studierendenwerke | Januar 2026 |
Verlängert der Wehrdienst die Förderungshöchstdauer?
Das ist die Frage mit dem größten finanziellen Gewicht. § 15 Abs. 3 BAföG nennt fünf Gründe, aus denen eine Förderung über die Höchstdauer hinaus für eine angemessene Zeit möglich ist: Schwerwiegende Gründe, die Pflege naher Angehöriger, die Mitwirkung in Hochschulgremien, das erstmalige Nichtbestehen der Abschlussprüfung sowie Behinderung, Schwangerschaft oder die Erziehung eines Kindes bis 14 Jahre. Der Wehrdienst steht dort nicht ausdrücklich. Ob das Amt ihn im Einzelfall als schwerwiegenden Grund einordnet, ist eine Entscheidung der Behörde, die der Gesetzestext nicht vorwegnimmt.
Die Studierendenwerke weisen darauf hin, dass auch Semester ohne BAföG-Förderung zur Förderungshöchstdauer zählen. Ein Dienstsemester, das die Hochschule als Fachsemester führt, würde also an der Höchstdauer zehren. Lässt du dich stattdessen beurlauben, hängt die Zählung von der Hochschule ab. Frag dort vor dem Dienstbeginn nach, wie dein Studiengang Beurlaubungen und Fachsemester behandelt. Zusätzlich lässt § 15 Abs. 4 BAföG ein Flexibilitätssemester nach Ablauf der Höchstdauer zu, sofern es nicht schon genutzt wurde.
Was gilt für Kindergeld und Familienversicherung während des Dienstes?
Hier ist die Rechtslage klarer. Für Kinder ab 18 Jahren verlängern sich die Altersgrenzen von 21 und 25 Jahren um die Dauer eines Grundwehr- oder Zivildienstes und eines freiwilligen Wehrdienstes von höchstens drei Jahren (§ 32 Abs. 5 EStG). In der gesetzlichen Familienversicherung verlängert sich die Altersgrenze von 25 Jahren um die Dauer des freiwilligen Wehrdienstes nach § 58b des Soldatengesetzes (§ 10 Abs. 2 SGB V). Beides setzt die jeweiligen Grundvoraussetzungen voraus und wirkt nur an der Altersgrenze, nicht bei der Frage, ob das Einkommen unter den Grenzen bleibt.
Mehr zu den Grenzen findest du in den Ratgebern Kindergeld im Studium und im Master und Familienversicherung im Studium. Welche Folgen der Dienst für die Krankenversicherung insgesamt hat, behandelt Wehrdienst und Krankenversicherung.
Welche Rolle spielt die BAföG-Reform 2027?
Die Reform ist ein eigenes Thema und hat mit dem Wehrdienst keinen unmittelbaren Zusammenhang. Wenn du die Förderung nach dem Dienst wieder aufnimmst, gelten die dann maßgeblichen Sätze und Freibeträge. Welche Änderungen im Gespräch sind und welche beschlossen wurden, steht im Ratgeber BAföG-Reform 2027: Was sich ändert und ab wann.
Kann ich den Wehrdienst bei laufendem Studium aufschieben?
Für den Fall einer Heranziehung sieht § 12 Abs. 4 Nr. 3 des Wehrpflichtgesetzes als Härtegrund ein Hochschulstudium vor, wenn zum Diensteintritt das dritte Semester erreicht ist. Es ist eine Soll-Vorschrift und verlangt einen Antrag. Für den freiwilligen Dienst stellt sich diese Frage nicht, weil du den Zeitpunkt selbst wählst. Der Ratgeber Zurückstellung vom Wehrdienst wegen Studium beantragen geht auf Antrag und Grenzen ein.
Häufige Fragen
Muss ich dem BAföG-Amt den Wehrdienst melden?
Änderungen, die für die Förderung erheblich sind, solltest du dem Amt unverzüglich und schriftlich mitteilen. Ein Dienstbeginn gehört dazu, weil er die Ausbildung unterbricht. Frag beim zuständigen Studierendenwerk nach, welches Formular genutzt wird.
Bekomme ich nach dem Dienst wieder BAföG?
Das hängt davon ab, ob du dein Studium fortsetzt und die Voraussetzungen erfüllst, insbesondere Förderungshöchstdauer und Eignungsnachweise. Du stellst dazu einen neuen Antrag. Die Förderung beginnt frühestens mit dem Antragsmonat.
Wird der Sold als Einkommen berücksichtigt?
Für die Zeit, für die du Förderung beantragst, prüft das Amt dein Einkommen. Bezüge aus dem Dienst fallen darunter, soweit sie in den maßgeblichen Zeitraum fallen. Wie das Amt rechnet, erfährst du im Bescheid.
Gibt es beim BAföG eine Altersgrenze?
Das BAföG kennt Altersgrenzen für den Beginn einer Ausbildung, die für die Förderung nach dem Dienst relevant sein können. Die allgemeinen Regeln dazu erklärt der Ratgeber BAföG Altersgrenze: Förderung mit über 30 und 45.
So gehst du jetzt vor
- Kläre mit der Hochschule, ob du dich beurlauben lässt und wie Fachsemester gezählt werden.
- Teile dem BAföG-Amt Dienstbeginn und Dauer schriftlich mit.
- Halte die Dienstzeit und die Bezüge fest, damit du sie später belegen kannst.
- Prüfe, ob Kindergeld und Familienversicherung der Eltern fortlaufen, und melde den Dienst der Familienkasse und der Krankenkasse.
- Stelle nach dem Dienst rechtzeitig einen neuen BAföG-Antrag, denn die Förderung beginnt frühestens mit dem Antragsmonat.
Passend dazu
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- BAföG 2026: Anspruch, Höhe und Rückzahlung erklärt
Quellen: § 15 BAföG, gesetze-im-internet.de; FAQ BAföG, Deutsches Studierendenwerk, Stand Januar 2026; Neuer Wehrdienst, bundeswehr.de, Stand der Seite 19.12.2025; Fragen und Antworten zum neuen Wehrdienst, Bundesregierung, 5. Dezember 2025; § 32 EStG, gesetze-im-internet.de; § 10 SGB V, gesetze-im-internet.de.
Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.