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Wehrdienst und Krankenversicherung: Wer zahlt im Dienst?

Krankenversicherung im Wehrdienst: Wer die Beiträge zahlt, was für Freiwillige und Soldaten auf Zeit gilt und was Familienversicherung und PKV betrifft. Stand November 2026.
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Inhalt

Die Krankenversicherung im Wehrdienst ist für viele die erste praktische Frage, wenn ein Dienst bei der Bundeswehr näher rückt. Entscheidend ist, ob du bei deiner Kasse versichert bleibst, wer die Beiträge übernimmt und was für Familienversicherung oder private Verträge gilt. Dieser Ratgeber beantwortet das für den neuen, freiwilligen Wehrdienst und trennt dabei Freiwillige von Soldatinnen und Soldaten auf Zeit.

Kurz beantwortet: Im freiwilligen Wehrdienst bleibst du nach Angaben der Techniker Krankenkasse (Stand der Seite: 13.01.2026) bei deiner Kasse versichert, die Beiträge übernimmt der Bund. Soldatinnen und Soldaten auf Zeit brauchen in der Regel keine gesetzliche Versicherung, weil der Bund die Versorgung stellt (§ 30 Abs. 1 SG). Die Pflegeversicherung läuft weiter. Stand: November 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine bestehende Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung geht durch den Wehrdienst nicht verloren (§ 193 Abs. 2 SGB V).
  • Im freiwilligen Wehrdienst übernimmt der Bund laut TK die Beiträge, auch für die Familienversicherung.
  • Soldatinnen und Soldaten auf Zeit erhalten die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung als Sachbezug (§ 30 Abs. 1 SG) und zahlen nur ihren Pflegeversicherungsbeitrag.
  • Die Altersgrenze der Familienversicherung von 25 Jahren verlängert sich um die Dauer des freiwilligen Wehrdienstes (§ 10 Abs. 2 SGB V).
  • Für private Verträge gelten die Bedingungen des Versicherers. Frag vor Dienstbeginn nach Ruhen oder Anwartschaft.

Bin ich im Wehrdienst weiter krankenversichert?

Ja, der Schutz bricht nicht ab. § 193 SGB V regelt das Fortbestehen der Mitgliedschaft bei Wehrdienst und Zivildienst. Beschäftigte, die nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz weiter Entgelt erhalten, gelten danach als nicht unterbrochen beschäftigt (Abs. 1). Versicherungspflichtige ohne diesen Anspruch und freiwillige Mitglieder verlieren ihre Mitgliedschaft durch den Wehrdienst nicht (Abs. 2). Die Pflichtmitgliedschaft bleibt auch dann bestehen, wenn die Versicherungspflicht am Tag vor Dienstbeginn endet oder nur ein Wochenende oder gesetzlicher Feiertag dazwischen liegt.

Für den neuen Wehrdienst beschreibt die TK die Praxis so: Du bleibst bei deiner Kasse versichert und zahlst keine Beiträge, weil der Bund sie übernimmt. Das gilt nach ihrer Seite auch für die Familienversicherung. Eine ruhende Mitgliedschaft nennt die Seite nicht. Du musst deiner Kasse die Entscheidung für den Dienst mitteilen, bei der TK über ein Formular im Online-Postfach oder per Post. Die Kasse meldet sich nach Dienstende bei dir.

Wer zahlt die Beiträge im Wehrdienst?

Das hängt von deinem Status ab. Die Bundeswehr unterscheidet Freiwillige im Wehrdienst mit sechs bis elf Monaten Dienstzeit und Soldatinnen und Soldaten auf Zeit ab zwölf Monaten. Die Übersicht fasst zusammen, was die Quellen für die Krankenversicherung sagen.

StatusKrankenversicherungBeiträgeQuelle
Freiwilliger Wehrdienst (6 bis 11 Monate)Du bleibst in der Kasse versichertDer Bund übernimmt die Beiträge, auch für die FamilienversicherungTK, Stand 13.01.2026
Soldat oder Soldatin auf Zeit (ab 12 Monaten)Gesetzliche Versicherung in der Regel nicht nötigDu zahlst nur den PflegeversicherungsbeitragTK, Stand 13.01.2026; § 30 SG
Bestehende Pflicht- oder freiwillige MitgliedschaftMitgliedschaft bleibt bestehenFür den Einzelfall fragst du deine Kasse§ 193 Abs. 2 SGB V
Private KrankenversicherungEs gelten die VertragsbedingungenBeim Versicherer erfragenVertrag

Für die Einordnung als Freiwilliger oder Soldat auf Zeit ist die Dienstzeit maßgeblich, die du mit der Bundeswehr vereinbarst. Wie lange der neue Wehrdienst dauert, erklärt der Ratgeber Wehrdienst-Dauer: Wie lange der neue Wehrdienst dauert.

Was bedeutet die truppenärztliche Versorgung?

§ 30 Abs. 1 des Soldatengesetzes gibt Soldaten Anspruch auf Geld- und Sachbezüge, Versorgung sowie Reise- und Umzugskostenvergütung. Zu den Sachbezügen zählt die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Du wirst also im Dienst über die Truppe medizinisch versorgt, ohne dafür einen Beitrag an eine Kasse zu zahlen. Die Weiterführung der sozialen Krankenversicherung für Angehörige regelt das Gesetz an anderer Stelle. Das Soldatengesetz selbst sagt nichts dazu, wie sich die Versorgung im Detail zur gesetzlichen Krankenversicherung verhält. Das klären Bundeswehr und Kasse im Einzelfall.

Was gilt für Studierende, die in den Dienst gehen?

Wer als Studierender pflichtversichert ist, behält die Mitgliedschaft nach § 193 Abs. 2 SGB V. Während des Dienstes trägt der Bund die Beiträge, wenn du als Freiwilliger Wehrdienst leistest. Ob und wie dein Semesterbeitrag, deine Immatrikulation und der Versicherungsnachweis gegenüber der Hochschule weiterlaufen, hängt davon ab, ob du dich beurlauben lässt. Der Ratgeber Krankenversicherung im Urlaubssemester erklärt die Grundlagen der Beurlaubung. Die allgemeinen Pflichten im Studium beschreibt Krankenversicherung für Studenten: Pflicht, Optionen, Sonderfälle.

Bist du über deine Eltern familienversichert, verlängert sich die Altersgrenze von 25 Jahren um die Dauer eines freiwilligen Wehrdienstes nach § 58b des Soldatengesetzes (§ 10 Abs. 2 SGB V). Die übrigen Voraussetzungen, vor allem die Einkommensgrenzen, bleiben bestehen. Die Details findest du im Ratgeber Familienversicherung im Studium.

Was gilt bei einer privaten Krankenversicherung?

Für private Verträge gilt das Vertragsrecht, nicht § 193 SGB V. Die Quellen zum Wehrdienst beschreiben nur die gesetzliche Versicherung. Frag deshalb vor Dienstbeginn schriftlich bei deinem Versicherer nach, ob der Vertrag während des Dienstes ruhen kann, welche Anwartschaft möglich ist und wie hoch der laufende Betrag wäre. Zur Anwartschaft bei privaten Verträgen siehe Anwartschaft in der PKV. Wer eine persönliche Einordnung wünscht, findet das Vorgehen bei Academycon unter So arbeiten wir.

Die TK weist für die gesetzliche Versicherung auf zwei Optionen hin: Die freiwillige Weiterversicherung, die sich zum Beispiel lohnen kann, wenn Kinder beitragsfrei mitversichert werden sollen, und die Anwartschaft, bei der du einen kleinen Monatsbetrag zahlst, keine Leistungen erhältst und das Recht auf spätere Rückkehr behältst. Beides ist eine Abwägung für deinen Einzelfall.

Häufige Fragen

Muss ich meiner Krankenkasse den Wehrdienst melden?

Ja. Die TK verlangt die Meldung, sobald du dich für den Dienst entschieden hast. Das gilt sinngemäß für jede Kasse, frag dort nach Formular und Frist. Ohne Meldung kann es bei Beitragsbescheiden und Nachweisen zu Rückfragen kommen.

Zahle ich im Wehrdienst weiter Beiträge?

Im freiwilligen Wehrdienst übernimmt der Bund laut TK die Beiträge. Soldatinnen und Soldaten auf Zeit zahlen nur den Beitrag zur Pflegeversicherung. Andere Beiträge, etwa für zusätzliche private Verträge, laufen nach deinem Vertrag weiter.

Was ist mit der Krankenversicherung meiner Kinder oder meines Partners?

Die Familienversicherung bleibt nach den Angaben der TK im freiwilligen Wehrdienst bestehen. Bei Soldatinnen und Soldaten auf Zeit regelt das Gesetz die Weiterführung der sozialen Krankenversicherung für Angehörige (§ 30 Abs. 1 SG). Die genauen Voraussetzungen klärst du mit deiner Kasse.

Gilt das auch für ein Studium nach dem Dienst?

Nach dem Dienst meldet sich deine Kasse bei dir. Wenn du dein Studium fortsetzt, prüfst du mit ihr, wie die Versicherung als Studierender weiterläuft.

So gehst du jetzt vor

  1. Kläre, ob du Freiwilliger (sechs bis elf Monate) oder Soldat auf Zeit (ab zwölf Monaten) wirst.
  2. Melde den Dienst deiner Krankenkasse, bei privater Versicherung deinem Versicherer.
  3. Frag nach, ob Familienversicherung, Zusatzverträge und Beitragsbescheide weiterlaufen.
  4. Entscheide mit der Hochschule, ob du dich beurlauben lässt.
  5. Plane die Rückmeldung nach dem Dienst und halte Nachweise bereit.

Passend dazu

Quellen: § 193 SGB V, gesetze-im-internet.de; § 30 Soldatengesetz, gesetze-im-internet.de; Krankenversicherung beim freiwilligen Wehrdienst, Techniker Krankenkasse, Stand der Seite 13.01.2026; § 10 SGB V, gesetze-im-internet.de; Fragen und Antworten zum neuen Wehrdienst, Bundesregierung, 5. Dezember 2025.

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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