Kurz beantwortet: Ob du beim Lieferdienst angestellt, geringfügig beschäftigt oder selbstständig arbeitest, entscheidet über Lohn, Abgaben und Schutzrechte. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2026 13,90 Euro brutto je Stunde und steigt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro. Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei 603 Euro im Monat, 2027 bei 633 Euro (Stand: November 2026).
Lieferdienste sind für Studierende ein naheliegender Nebenjob: Flexible Schichten, Einstieg ohne Vorerfahrung und ein Verdienst, der sich nach Stunden oder Auslieferungen richtet. Gleichzeitig ist der Begriff „Lieferdienst“ rechtlich unscharf. Hinter demselben Job können ein Minijob, eine Festanstellung oder ein Auftragsverhältnis stecken, und jede Variante bringt andere Abgaben und andere Rechte mit sich. Dieser Ratgeber erklärt die Verdienstgrenzen, die Frage des Status und die aktuelle Debatte um Plattformarbeit.
Das Wichtigste in Kürze
- Mindestlohn 2026: 13,90 Euro brutto je Stunde, gilt für Arbeitnehmer.
- Minijob-Grenze: 603 Euro im Monat (2026) und 633 Euro im Monat (2027).
- Status: Angestellte, Minijobber und Selbstständige haben unterschiedliche Abgaben und Rechte.
- Scheinselbstständigkeit: Wer wie ein Angestellter gesteuert wird, kann rechtlich als Angestellter gelten.
- Plattformrichtlinie: Die Umsetzung in Deutschland läuft. Nach dem Stand dieses Ratgebers ist keine Regelung beschlossen.
Welche Verdienstgrenzen gelten 2026 und 2027?
Der Mindestlohn ist die Untergrenze für Arbeitnehmer. Er wurde durch die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung festgelegt und beträgt ab 1. Januar 2026 13,90 Euro brutto je Stunde. Für 2027 sieht dieselbe Anpassung 14,60 Euro vor. Die Quelle dazu findest du auf der Seite des Bundesarbeitsministeriums zur Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung.
| Jahr | Mindestlohn je Stunde | Minijob-Grenze je Monat |
|---|---|---|
| 2026 | 13,90 Euro brutto | 603 Euro |
| 2027 | 14,60 Euro brutto | 633 Euro |
Stand: November 2026. Die Minijob-Grenze berechnet sich aus dem Mindestlohn mit der Formel nach § 8 Abs. 1a SGB IV, siehe gesetze-im-internet.de, § 8 SGB IV. Die Zahlen sind Werte für Arbeitnehmer, nicht für Selbstständige.
Annahme: Du arbeitest 2026 zehn Stunden pro Woche zum Mindestlohn von 13,90 Euro, und zwar über 52 Wochen im Jahr. Dann ergibt sich ein Jahresverdienst von 7.228 Euro und ein Monatsdurchschnitt von rund 602,33 Euro. Das liegt knapp unter der Grenze von 603 Euro. Schon eine Stunde mehr pro Woche würde den Monatsdurchschnitt über diese Grenze heben. Wer seine Stunden plant, sollte deshalb regelmäßig nachrechnen.
Die Grenze gilt für das regelmäßige Monatsentgelt. Unvorhersehbare Überschreitungen sind nach § 8 Abs. 1b SGB IV nur begrenzt möglich: Bis zur doppelten Grenze und höchstens in zwei Kalendermonaten je Zeitjahr. Im Zweifel hilft die Auskunft des Arbeitgebers oder der Minijob-Zentrale.
Warum der Status im Lieferdienst entscheidend ist
Ein Minijob bedeutet, dass du bis zur Verdienstgrenze in der Regel keine Sozialabgaben zahlst, der Arbeitgeber aber Pauschalen entrichtet. Eine Festanstellung verursacht Sozialabgaben, bringt dafür aber in der Regel volle Ansprüche im Sozialsystem mit. Ein Auftragsverhältnis als Selbstständiger wiederum verschiebt viele Pflichten auf dich: Steuern, Versicherung und Vorsorge musst du selbst organisieren.
Welcher Status vorliegt, hängt nicht vom Etikett im Vertrag ab, sondern von der tatsächlichen Gestaltung der Arbeit. Wer Schichten vorgegeben bekommt, Weisungen erhält und nicht frei entscheiden kann, wie und wann er arbeitet, spricht eher für ein Arbeitsverhältnis.
Was bedeutet Scheinselbstständigkeit bei Lieferdiensten?
Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn jemand formal als Selbstständiger auftritt, faktisch aber wie ein Angestellter arbeitet. Typische Merkmale sind feste Schichten, das Verbot, Aufträge abzulehnen, und fehlende eigene Betriebsmittel. Wenn du unsicher bist, kann eine Statusfeststellung helfen. Wie du sie beantragst, zeigt der Ratgeber zur Statusfeststellung bei der Rentenversicherung. Die Frage wird in unserem Beitrag zur Scheinselbstständigkeit bei Lieferdiensten vertieft.
Was ändert die EU-Plattformrichtlinie?
Die Bundesregierung hat am 24. April 2026 zu Plattformarbeit geantwortet, wie die Kurzmeldung des Bundestags zur Antwort (hib 344/2026) zeigt. Die EU-Richtlinie zur Plattformarbeit soll die Stellung von Plattformbeschäftigten stärken, unter anderem bei der Frage, wann eine Plattform jemanden als Arbeitnehmer behandeln muss. Wie das in Deutschland umgesetzt wird und ab wann es gilt, ist nach dem Stand dieses Ratgebers nicht beschlossen.
Für Studierende heißt das: Die Lage kann sich ändern, aber heute zählen die bestehenden Regeln. Lass dich nicht von Gerüchten über angebliche Änderungen zu einer falschen Entscheidung verleiten. Verträge und Abrechnungen sind die verlässlichen Grundlagen.
Worauf du beim Stundenlohn achten solltest
Prüfe, ob Wartezeiten, Anfahrten zur Schicht und Pausen vergütet werden. Bei einem festen Stundenlohn zählt die bezahlte Zeit, bei einer Pauschale pro Auslieferung kann der tatsächliche Stundenlohn deutlich schwanken. Rechne deshalb am Ende eines Monats nach, was du je Stunde tatsächlich bekommst, und vergleiche das mit dem Mindestlohn.
Trinkgeld ist für viele Fahrer ein wichtiger Teil des Einkommens. Ob und wie es in die Abrechnung einfließt, regelt dein Vertrag. Wie Trinkgeld steuerlich behandelt wird, erklärt der Ratgeber zu Trinkgeld im Nebenjob.
Krankenversicherung und Werkstudentenprivileg
Wer über einen Minijob arbeitet, zahlt aus diesem Job in der Regel keine Krankenversicherungsbeiträge. Der Versicherungsschutz richtet sich dann nach anderen Grundlagen, etwa der Familienversicherung oder einer eigenen Versicherung. Ob das für dich passt, zeigt der Ratgeber zur Krankenversicherung mit Nebenjob.
Arbeitest du neben dem Studium mehr als geringfügig, lohnt der Blick auf das Werkstudentenprivileg. Es beruht auf dem Gemeinsamen Rundschreiben vom 23. November 2016 und gilt grundsätzlich bei bis zu 20 Stunden pro Woche. Abend-, Nacht- und Wochenendarbeit kann unter bestimmten Voraussetzungen auch darüber hinaus möglich sein. Spätere Fassungen des Rundschreibens solltest du prüfen. Details findest du im Ratgeber zur 20-Stunden-Regel.
Plane deine Stunden auch nach dem Semesterrhythmus. Die vorlesungsfreie Zeit hat für Werkstudenten eigene Regeln, und Prüfungsphasen brauchen Luft. Wer neben dem Studium im Lieferdienst arbeitet, sollte außerdem im Blick behalten, wie sich die Arbeitszeit auf den Studienerfolg und die eigene Gesundheit auswirkt. Eine Wochenplanung mit festen Obergrenzen hilft dabei mehr als spontane Zusagen.
Häufige Fragen
Bekomme ich im Lieferdienst automatisch Mindestlohn?
Nur wenn du als Arbeitnehmer beschäftigt bist. Für Selbstständige gibt es keinen gesetzlichen Mindestlohn. Prüfe deinen Vertrag und deine Abrechnung, bevor du startest.
Was passiert, wenn ich die Minijob-Grenze überschreite?
Dann wird der Job sozialversicherungspflichtig, und zwar ab dem Monat, in dem die Grenze überschritten ist, sofern keine Ausnahme greift. Plane deine Stunden so, dass du die Grenze nicht unbeabsichtigt reißt.
Muss ich Steuern zahlen?
Das hängt von deinem Gesamteinkommen ab. Für konkrete Netto-Beispiele verweisen wir auf den Abgabenrechner des Bundesfinanzministeriums, weil die Berechnung individuell ausfällt.
Kann ich BAföG und einen Lieferjob kombinieren?
Ja, aber Einkommen wirkt sich auf die Förderung aus. Wie die Hinzuverdienstgrenzen funktionieren, erklärt der Ratgeber zu BAföG und Nebenjob.
So gehst du jetzt vor
- Kläre schriftlich, ob du als Arbeitnehmer, Minijobber oder Selbstständiger arbeitest.
- Rechne deine geplanten Stunden mit dem Mindestlohn und der Minijob-Grenze für das laufende Jahr durch.
- Bewahre Verträge, Abrechnungen und Nachweise der Arbeitszeit auf.
- Prüfe bei Zweifeln den Status, bevor du weitere Aufträge annimmst.
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Quellen: Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung, Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Stand: 2026 und 2027 festgelegt), § 8 SGB IV, gesetze-im-internet.de (Abruf November 2026) und Bundestag, Kurzmeldung hib 344/2026 zur Antwort der Bundesregierung (24.04.2026).
Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.