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Referendariat in NRW: Beihilfe, Anwärtertarif und Krankenversicherung

Anwärterbezüge, Unterhaltsbeihilfe und 50 Prozent Beihilfe in NRW: Welche Zahlen belegt sind und wie du Beihilfe und Anwärtertarif kombinierst.
Referendar steht vor der Tafel in einem Klassenzimmer

Inhalt

Kurz beantwortet: Im Vorbereitungsdienst in Nordrhein-Westfalen erhalten Lehramtsanwärter nach den Besoldungstabellen 2026 einen Grundbetrag von rund 1.793 Euro brutto (Eingangsamt A 13). Rechtsreferendare bekommen eine Unterhaltsbeihilfe von 1.585,17 Euro laut Verordnung, Stand 1. April 2026. Die Beihilfe liegt im Regelfall bei 50 Prozent. Stand: Oktober 2026, Werte mit Vorbehalt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Lehramtsanwärter in NRW erhalten nach der Besoldungstabelle einen Grundbetrag im Eingangsamt A 13 von 1.793,28 Euro brutto (Stand April 2026, vorbehaltlich der Verkündung).
  • Rechtsreferendare erhalten eine Unterhaltsbeihilfe von 1.585,17 Euro, geregelt in einer Verordnung, die bis 28. Februar 2027 gilt.
  • Die Beihilfe beträgt im Regelfall 50 Prozent für Beamte ohne Kinder. Familienzuschläge kommen hinzu, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Eine pauschale Beihilfe ist in NRW nach den uns vorliegenden Quellen nicht vorgesehen. Die Beihilfestelle gibt dazu verbindlich Auskunft.
  • Für Lehrkräfte ändern sich die Grundbeträge zum 1. August 2026. Prüfe, welches Eingangsamt für deine Schulform gilt.

Welche Beträge gelten für Lehramtsanwärter?

Die Besoldungstabelle für Nordrhein-Westfalen weist für das Lehramt im Vorbereitungsdienst die Grundbeträge aus. Beim Eingangsamt A 13 liegt der Grundbetrag bei 1.793,28 Euro brutto im Monat, beim Eingangsamt A 12 bei 1.760,37 Euro. Die Werte stammen aus der Besoldungstabelle des dbb für April 2026 und stehen unter dem Vorbehalt der Verkündung im Gesetzblatt.

EingangsamtGrundbetrag (brutto, Euro im Monat)StandStatus
A 131.793,2801.04.2026dbb-Tabelle, vorbehaltlich der Verkündung
A 121.760,3701.04.2026dbb-Tabelle, vorbehaltlich der Verkündung

Welches Amt für deine Schulform gilt, steht in deinem Einstellungsbescheid. Das Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW kündigt an, dass die Grundbeträge für Primarstufe und Sekundarstufe I zum 1. August 2026 nach A 13 angehoben werden. Die genauen Beträge nennt die Behörde auf ihrer Seite nicht, deshalb nennen wir hier keine Zahl für diesen Schritt.

Unterhaltsbeihilfe für Rechtsreferendare

Rechtsreferendare erhalten in Nordrhein-Westfalen eine monatliche Unterhaltsbeihilfe, die in einer Verordnung geregelt ist. Der Grundbetrag beträgt 1.585,17 Euro. Hinzu kommt der Familienzuschlag, wenn du die Voraussetzungen erfüllst. Die Verordnung gilt laut Veröffentlichung bis zum 28. Februar 2027, danach greifen weitere Stufen.

Ob du Beamter auf Widerruf bist oder in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis stehst, zeigt dein Bescheid. Davon hängt ab, wie die Krankenversicherung geregelt ist. Mehr dazu erklärt der Ratgeber Rechtsreferendariat in Nordrhein-Westfalen: Unterhaltsbeihilfe, Krankenversicherung und Beihilfe.

Beihilfe in NRW: 50 Prozent als Regel

Für Beamte auf Widerruf ohne Kinder gilt im Regelfall ein Beihilfesatz von 50 Prozent der beihilfefähigen Kosten. Die Grundlage ist die Beihilfeverordnung des Landes. Ein Informationsblatt zur Besoldung und Versicherung im Referendariat einer Hochschule nennt denselben Satz für das Stand November 2025 (Quelle siehe unten).

Annahme: Eine Arztrechnung über 400 Euro ist beihilfefähig. Die Beihilfe übernimmt bei 50 Prozent 200 Euro. Die übrigen 200 Euro bleiben über deinen Restkostentarif gedeckt oder bei dir. Den Ablauf der Einreichung erklärt der Ratgeber Beihilfe-Rechnung einreichen.

Pauschale Beihilfe in NRW?

Einige Länder bieten eine pauschale Beihilfe an, bei der der Dienstherr einen festen monatlichen Betrag zahlt. Für Nordrhein-Westfalen liegen uns Sekundärquellen vor, die dieses Modell nicht vorsehen. Eine verbindliche Auskunft gibt die Beihilfestelle des Landesamts für Besoldung und Versorgung. Wenn du dich zwischen Landesmodellen entscheidest, frag dort vor der Wahl nach.

Eine Übersicht über alle Länder mit den Unterschieden findest du im Ratgeber Pauschale Beihilfe für Referendare: Welche Länder sie anbieten.

Krankenversicherung: Beihilfe plus Anwärtertarif

Wer als Beamter auf Widerruf Anspruch auf Beihilfe hat, ist in der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V versicherungsfrei. Die Beihilfe deckt aber nur einen Teil der Kosten. Den Rest sichert man meist über einen Anwärtertarif der privaten Krankenversicherung ab. Der Tarif muss zu deiner Beihilfe passen, damit keine großen Lücken bleiben.

BestandteilWas er abdecktWorauf du achten solltest
BeihilfeIm Regelfall 50 Prozent der beihilfefähigen KostenSatz, Antragsweg und Fristen bei der Beihilfestelle
Restkostentarif (PKV)Den Anteil, den die Beihilfe nicht übernimmtLeistungen für Zahn, Brille, Hilfsmittel und Psychotherapie
Freiwillige GKV (Alternative)Gesetzlicher Leistungskatalog, Beitrag nach BezügenErmäßigter Satz 14,0 Prozent plus Zusatzbeitrag der Kasse

Die freiwillige GKV ist eine Alternative. Sie kostet den Beitrag aus deinem Einkommen. Bei 1.800 Euro brutto und einem Gesamtsatz von 16,9 Prozent (Annahme: 14,0 Prozent plus 2,9 Prozent Zusatzbeitrag) ergeben sich 304,20 Euro im Monat für die Krankenversicherung.

Wie du Bezüge, Beihilfe und Tarif zusammendenkst

Für die Planung hilft eine einfache Rechnung. Deine Anwärterbezüge oder Unterhaltsbeihilfe sind dein Einkommen. Die Beihilfe ist ein Kostenersatz für Arzt und Klinik, der nur einen Teil deckt. Dein Tarif ist die Eigenvorsorge für den Rest. Monatlich ergibt sich deshalb: Bezüge abzüglich Tarifbeitrag und abzüglich eines Puffers für Eigenanteile.

Annahme: Du erhältst als Rechtsreferendar die Unterhaltsbeihilfe von 1.585,17 Euro und zahlst einen Tarif von 150 Euro im Monat. Dann bleiben 1.435,17 Euro übrig, bevor Steuern, Versicherungen oder Miete berücksichtigt sind. Steuern und Sozialabgaben musst du gesondert prüfen, weil sie je nach Lage und Steuerklasse unterschiedlich ausfallen. Für Netto-Beispiele eignet sich der Abgabenrechner des BMF (bmf-steuerrechner.de).

Was du jetzt in NRW tun solltest

Die Besoldung in NRW ist gut dokumentiert, die Versicherungsfrage ist dagegen individuell. Deshalb lohnt sich ein Blick auf deinen Bescheid und auf die Beihilfevorschriften, bevor du einen Tarif abschließt. Gerade beim Wechsel von Eingangsamt oder Status ändern sich die Zahlen.

Häufige Fragen

Gilt die Unterhaltsbeihilfe auch für Lehramtsanwärter?

Nein, die Verordnung zur Unterhaltsbeihilfe betrifft Rechtsreferendare. Lehramtsanwärter erhalten Anwärterbezüge nach der Besoldungstabelle. Welche Regel für dich gilt, zeigt dein Einstellungsbescheid.

Wann ändern sich die Beträge?

Die Verordnung zur Unterhaltsbeihilfe gilt bis zum 28. Februar 2027. Für Lehramt steht die Anhebung der Grundbeträge zum 1. August 2026 an. Prüfe die Werte vor jeder Entscheidung erneut.

Muss ich die Beihilfe selbst beantragen?

Ja. Du reichst deine Rechnungen bei der Beihilfestelle ein. Die Frist und die Form entnimmst du den Unterlagen der Beihilfestelle.

Was passiert bei Familienzuschlag und Kindern?

Mit Kindern steigt der Beihilfesatz, und der Familienzuschlag wird nach den Vorschriften berechnet. Die Details zu Kindern im Vorbereitungsdienst erklärt der Ratgeber Referendariat und Kind.

So gehst du jetzt vor

  1. Prüfe in deinem Bescheid, ob du Lehramtsanwärter oder Rechtsreferendar bist und welches Eingangsamt gilt.
  2. Frag bei der Beihilfestelle nach dem aktuellen Beihilfesatz und bestätige, dass keine pauschale Beihilfe vorgesehen ist.
  3. Vergleiche den Anwärtertarif mit der freiwilligen GKV anhand deines Bruttobezugs.
  4. Bewahre alle Nachweise zu Beginn und Ende deiner Versicherung auf.

Passend dazu

Quellen: Verordnung über die Gewährung einer monatlichen Unterhaltsbeihilfe NRW, Stand 01.04.2026, Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW, Anpassung der Lehrkräftebesoldung zum 1. August 2026, § 6 SGB V, Versicherungsfreiheit, Hochschul-Informationsblatt zu Besoldung und Versicherung im Referendariat, Stand November 2025, dbb-Besoldungstabelle NRW, Stand 04/2026 (Gewerkschaftsdokument).

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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