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Pauschale Beihilfe für Referendare: Welche Länder sie anbieten

Welche Bundesländer eine pauschale Beihilfe anbieten, seit wann, mit welchen Einschränkungen, und wie du den Zuschuss für deine Krankenversicherung berechnest.
Referendar steht vor der Tafel in einem Klassenzimmer

Inhalt

Die pauschale Beihilfe ist eine Alternative zur klassischen Beihilfe, bei der jede Rechnung eingereicht wird. Sie ist in mehreren Bundesländern eingeführt, aber nicht überall. Wer im Referendariat steht, sollte wissen, ob sein Land sie anbietet, seit wann und mit welchen Bedingungen. Dieser Ratgeber gibt dir eine Übersicht und zeigt, woran du die Angaben für dein Land prüfst.

Kurz beantwortet: Laut einer Übersicht zur pauschalen Beihilfe (Stand Oktober 2026) bieten elf Länder diese Form an, bei Schleswig-Holstein nur eingeschränkt. Bund, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und das Saarland kennen sie nicht. Die Übersicht nennt keine eigene Regel für Referendare. Maßgeblich bleibt das Landesrecht. Stand: Oktober 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Pauschale Beihilfe heißt: Dein Dienstherr zahlt einen Zuschuss zu deinen Krankenversicherungsbeiträgen, statt einzelne Rechnungen zu erstatten.
  • Laut Übersicht bieten elf Länder die pauschale Beihilfe an. Die Startjahre reichen von 2018 bis 2026.
  • Die Entscheidung ist in der Regel unwiderruflich. Ausnahmen müssen im Landesrecht geprüft werden.
  • Der Zuschuss gilt nicht für die Pflegeversicherung.
  • Für Referendare nennen die Übersichten keine gesonderte Regel. Frage deshalb bei deinem Dienstherrn nach.

Was bedeutet pauschale Beihilfe?

Bei der individuellen Beihilfe reichst du jede Rechnung ein und erhältst den Anteil erstattet, den dein Dienstherr übernimmt. Bei der pauschalen Beihilfe entfällt das Einreichen. Stattdessen zahlt dein Dienstherr einen festen Anteil deiner nachgewiesenen Krankenversicherungsbeiträge, meist mit den Bezügen. Dein Versicherungsschutz bleibt damit Sache deiner Krankenversicherung.

Wichtig: Die pauschale Beihilfe ist kein eigener Versicherungsschutz. Sie senkt nur die Beiträge, die du selbst zahlst, und setzt voraus, dass du krankenversichert bist. Nach dem Merkblatt der Stadt Erfurt richtet sie sich an Beihilfeberechtigte, die freiwillig gesetzlich oder privat versichert sind. Bei der individuellen Beihilfe übernimmt der Staat dagegen einen Anteil jeder Rechnung, und die Versicherung deckt den Rest. Beide Modelle brauchen also eine Krankenversicherung, unterscheiden sich aber darin, wie sich dein Dienstherr beteiligt.

Die Höhe des Zuschusses und die Bedingungen legt das jeweilige Landesrecht fest. Für Thüringen beschreibt das Merkblatt der Stadt Erfurt (Stand Juni 2024) einen Zuschuss von grundsätzlich 50 Prozent der nachgewiesenen Beiträge. Bei privater Versicherung ist er auf höchstens 50 Prozent des Basistarifs begrenzt. Andere Länder können anders rechnen, deshalb ist der Vergleich zwischen Ländern nur grob möglich.

Welche Länder bieten die pauschale Beihilfe an?

Die folgende Übersicht stammt von der Deutschen Beamtenversorgung und gibt den Stand Oktober 2026 wieder. Sie ist keine amtliche Zusammenstellung. Die Angaben zu Beginn und Einschränkungen solltest du im Landesrecht gegenprüfen.

LandPauschale BeihilfeBeginn laut ÜbersichtHinweis laut Übersicht
HamburgJa1. August 2018Keine weiteren Einschränkungen genannt
BremenJa2020Einkommensgrenze für Ehepartner 12.000 Euro
BerlinJa2020Keine weiteren Einschränkungen genannt
BrandenburgJa2020Keine weiteren Einschränkungen genannt
ThüringenJa2020Zuschuss grundsätzlich 50 Prozent der Beiträge
Baden-WürttembergJa2023Keine weiteren Einschränkungen genannt
SachsenJa1. Januar 2024Angabe nicht bestätigt, andere Quelle widerspricht
NiedersachsenJa1. Februar 2024Antragsfrist ein Jahr, Einkommensgrenze für Ehepartner 22.000 Euro
Sachsen-AnhaltJa1. Januar 2026Widerruf mit drei Monaten Vorlauf möglich
Mecklenburg-VorpommernJa1. Mai 2026Keine weiteren Einschränkungen genannt
Schleswig-HolsteinEingeschränktSeit 2024Nur für bestimmte Gruppen

Die Übersicht erwähnt Anwärter und Referendare, beschreibt aber keine gesonderte Regelung für sie. Ob du als Referendar wählen darfst und unter welchen Bedingungen, entscheidet das Recht deines Landes.

In welchen Ländern gibt es keine pauschale Beihilfe?

Nach derselben Übersicht gibt es die pauschale Beihilfe derzeit nicht beim Bund sowie in Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland. Für Nordrhein-Westfalen wird erwähnt, dass die Einführung im Koalitionsvertrag verankert ist. Ob weitere Länder folgen, ist laut Übersicht politisch offen.

  • Keine pauschale Beihilfe: Bund, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland.
  • Nordrhein-Westfalen: Einführung laut Übersicht im Koalitionsvertrag verankert, derzeit nicht umgesetzt.
  • Hessen, Bayern und das Saarland: Individuelle Beihilfe mit eigenen Bemessungssätzen.

Wo die Angaben unklar sind

Nicht alle Angaben sind eindeutig. Für Sachsen nennt die Übersicht den 1. Januar 2024, eine andere Quelle widerspricht. Für Schleswig-Holstein gibt es nur eine eingeschränkte Regelung für bestimmte Gruppen, und die Quellen beschreiben sie unterschiedlich. Bei Sachsen-Anhalt ist die Widerrufsmöglichkeit mit drei Monaten Vorlauf eine Ausnahme vom sonst üblichen Grundsatz der Unwiderruflichkeit.

Halte dich deshalb an die amtliche Stelle deines Landes. Dazu zählen die Beihilfestelle deines Dienstherrn und das für dich zuständige Ministerium. Eine Entscheidung auf Basis einer Übersicht allein ist riskant.

Wie rechnest du den Zuschuss aus?

Annahme: Du bist freiwillig gesetzlich versichert und zahlst für die Krankenversicherung den Mindestbeitrag von 222,80 Euro im Monat (Berechnung für 2026). Thüringen zahlt 50 Prozent der nachgewiesenen Krankenversicherungsbeiträge. Der Zuschuss beträgt dann 111,40 Euro im Monat. Die Pflegeversicherung ist nicht Teil dieses Zuschusses, die musst du gesondert einplanen.

Für eine private Versicherung rechnest du mit dem Basistarif als Obergrenze. Liegt dein Tarif darüber, bleibt der Zuschuss dort begrenzt. Ob sich das für dich lohnt, zeigt der Vergleich mit deiner individuellen Beihilfe und deinen Restkosten.

Passt die pauschale Beihilfe zu dir?

Die pauschale Beihilfe lohnt sich vor allem, wenn du feste Beiträge hast und deine Krankheitskosten planbar sind. Sie kann weniger passend sein, wenn du mit größeren Behandlungskosten rechnest, weil dann die individuelle Erstattung je Rechnung oft mehr bringt. Wer die Entscheidung nicht allein treffen möchte, kann sie mit einer persönlichen Einschätzung prüfen. Dafür steht Academycon zur Verfügung.

Häufige Fragen

Gilt die pauschale Beihilfe auch für Referendare?

Das hängt vom Land ab. Die Übersicht nennt Anwärter und Referendare, beschreibt aber keine eigene Regel. Frage deshalb bei deiner Beihilfestelle nach, ob du im Vorbereitungsdienst wählen kannst und ab wann die Wahl gilt.

Kann ich später von der individuellen zur pauschalen Beihilfe wechseln?

In der Regel ist die Entscheidung unwiderruflich. Thüringen sieht laut Merkblatt keinen Rückweg zur individuellen Beihilfe vor. Sachsen-Anhalt erlaubt laut Übersicht einen Widerruf mit drei Monaten Vorlauf. Die Frage ist also je Land zu klären.

Zahlt die pauschale Beihilfe auch die Pflegeversicherung?

Nein. Nach der Übersicht gilt der Zuschuss nicht für die Pflegepflichtversicherung. Die Pflegeversicherung musst du separat einplanen.

Muss ich eine Vollversicherung haben?

Nach der Übersicht ist eine gesetzliche oder private Vollversicherung Voraussetzung. Das Thüringer Merkblatt verlangt bei privater Versicherung den Nachweis, dass der Tarif die Voraussetzungen des Basistarifs erfüllt. Eine reine Beihilfeergänzung erfüllt diese Voraussetzung nicht.

So gehst du jetzt vor

  1. Prüfe, ob dein Bundesland in der Übersicht als Land mit pauschaler Beihilfe geführt wird.
  2. Lies die Regel im Landesrecht und klär bei deiner Beihilfestelle, ob Referendare wählen dürfen.
  3. Rechne den Zuschuss für deine Beiträge mit einem Beispiel nach, und vergleiche ihn mit der individuellen Beihilfe.
  4. Stelle den Antrag erst, wenn du die Unwiderruflichkeit und die Fristen verstanden hast.

Passend dazu

Quellen: Übersicht zur pauschalen Beihilfe, Deutsche Beamtenversorgung (Stand Oktober 2026, nicht amtlich); Merkblatt zur pauschalen Beihilfe in Thüringen, Stadt Erfurt (Stand Juni 2024); Merkblatt für Beamtenanfänger mit Vorerkrankungen oder Behinderungen, PKV-Verband (Stand September 2022); Faktenblatt Rechengrößen Beitragsrecht, GKV-Spitzenverband (Stand 1. Januar 2026).

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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