Teilzeit im Referendariat ist möglich, wenn du ein Kind betreust, einen pflegebedürftigen Angehörigen versorgst oder besondere persönliche Gründe hast. Die Grundlage ist das Deutsche Richtergesetz, die Einzelheiten regelt das Landesrecht. Dieser Ratgeber zeigt, welche Voraussetzungen gelten, wie sich die Dauer verändert und was für Beihilfe und Versicherung wichtig ist.
Kurz beantwortet: Teilzeit im Rechtsreferendariat ist auf Antrag möglich, wenn du ein Kind unter 18 Jahren betreust oder einen pflegebedürftigen Angehörigen versorgst. Die regelmäßige Dienstzeit sinkt dann um ein Fünftel, und der Vorbereitungsdienst dauert zweieinhalb statt zwei Jahre. Stand: Oktober 2026, Grundlage ist § 5b DRiG.
Das Wichtigste in Kürze
- Teilzeit ist im Rechtsreferendariat nur auf Antrag zu haben. Bei der Betreuung eines Kindes unter 18 Jahren oder der Pflege eines Angehörigen ist sie zu eröffnen, bei anderen besonderen Gründen kann sie eröffnet werden.
- Die regelmäßige Dienstzeit wird in Teilzeit um ein Fünftel reduziert.
- Der Vorbereitungsdienst dauert in Teilzeit zweieinhalb Jahre. Die Verlängerung wird angemessen auf die Pflichtstationen verteilt.
- Die Höhe der Anwärterbezüge und die Ausgestaltung der Teilzeit regelt das Landesrecht.
- Als Beamter auf Widerruf bist du in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei, wenn du Anspruch auf Beihilfe hast. Die Beihilfesätze richten sich nach dem Landesrecht.
Wann ist Teilzeit im Referendariat möglich?
Das Deutsche Richtergesetz nennt zwei Fallgruppen. Die erste betrifft die tatsächliche Betreuung oder Pflege eines Kindes unter 18 Jahren oder eines pflegebedürftigen Angehörigen. Hier ist Teilzeit auf Antrag zu eröffnen. Die zweite betrifft vergleichbare besondere persönliche Gründe. Dafür kann Teilzeit auf Antrag eröffnet werden, eine Zusage gibt es in diesem Fall also nicht automatisch.
Entscheidend ist das Wort tatsächlich. Die Betreuung oder Pflege muss im Alltag stattfinden. Welche Nachweise dein Oberlandesgericht verlangt, legt das Landesrecht fest. Deshalb lohnt sich eine frühe Nachfrage beim zuständigen Oberlandesgericht, bevor du den Antrag stellst.
Welche Stationen sind betroffen?
Die Ausbildung gliedert sich in vier Pflichtstationen und eine oder mehrere Wahlstationen. Jede Pflichtstation dauert mindestens drei Monate, die Station beim Rechtsanwalt mindestens neun Monate. Eine Verlängerung ist nur aus zwingenden Gründen möglich, nicht wegen unzureichender Leistungen. Diese Mindestdauern gelten auch dann, wenn du in Teilzeit ausgebildet wirst.
| Station | Mindestdauer nach § 5b Abs. 4 DRiG |
|---|---|
| Ordentliches Gericht in Zivilsachen | 3 Monate |
| Staatsanwaltschaft oder Strafgericht | 3 Monate |
| Verwaltungsbehörde | 3 Monate |
| Rechtsanwalt | 9 Monate |
| Wahlstation(en) | Landesrecht regelt die Dauer |
Was verändert sich bei der Dauer?
In Vollzeit dauert der Vorbereitungsdienst zwei Jahre. In Teilzeit beträgt er zweieinhalb Jahre, weil die regelmäßige Dienstzeit um ein Fünftel gekürzt wird. Die Verlängerung soll angemessen auf die Pflichtstationen verteilt werden. Wie das in deinem Land konkret aussieht, zeigt dir das Oberlandesgericht.
Für deine Lebensplanung bedeutet das: Der Einstieg in den Beruf verschiebt sich um ein halbes Jahr. Wenn du in dieser Zeit Miete, Kredite oder andere feste Kosten trägst, solltest du die längere Ausbildungszeit einmal vollständig durchrechnen, bevor du den Antrag stellst.
Annahme: Der Vorbereitungsdienst beginnt am 1. Februar 2027 in Teilzeit. Nach zweieinhalb Jahren endet er rechnerisch am 31. Juli 2029. In Vollzeit wäre er Ende Januar 2029 vorbei.
| Vollzeit | Teilzeit | |
|---|---|---|
| Dauer des Vorbereitungsdienstes | 2 Jahre | 2,5 Jahre |
| Regelmäßige Dienstzeit | 100 Prozent | um ein Fünftel reduziert |
| Voraussetzung | keine | Antrag mit Begründung |
| Rechtsgrundlage | § 5b Abs. 1 DRiG | § 5b Abs. 6 DRiG |
Wie wirkt sich Teilzeit auf die Bezüge aus?
Die Anwärterbezüge sind Landessache. Ob und wie sie in Teilzeit angepasst werden, regelt das Landesrecht deines Bundeslandes. Verlass dich deshalb nicht auf Zahlen aus anderen Ländern. Einen Überblick über die Beträge je Bundesland bietet unser Ratgeber Anwärterbezüge im Referendariat nach Bundesland.
Was bedeutet Teilzeit für Versicherung und Beihilfe?
Im Vorbereitungsdienst wirst du in der Regel als Beamter auf Widerruf geführt. Dann bist du nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei, wenn du einen Anspruch auf Beihilfe hast. Die Krankheitskosten laufen dann über die Beihilfe und eine ergänzende private Krankenversicherung. Die Sätze legt das Landesrecht fest.
| Situation | Beihilfesatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Anwärter ohne Kinder (Regelfall) | 50 Prozent | Landesbeihilfeverordnung |
| Hessen, Anwärterbezüge | 70 Prozent ambulant und zahnärztlich, 85 Prozent stationär | Merkblatt zur HBeihVO, § 15 |
Die Regel von 50 Prozent gilt für Beamte auf Widerruf ohne Kinder. Mit Kindern liegt der Satz in manchen Ländern höher. In einigen Ländern gibt es außerdem eine pauschale Beihilfe, bei der du dich einmal entscheidest und die Wahl nicht rückgängig machen kannst. Ob sich durch die verlängerte Dauer an Beihilfe oder Versicherung etwas ändert, bestätigt dir das zuständige Landesamt oder das Oberlandesgericht schriftlich. Mehr dazu findest du im Ratgeber Krankenversicherung im Referendariat: GKV, PKV und Beihilfe.
So stellst du den Antrag sauber
Der Antrag wirkt sich über mehrere Jahre aus, weil er Dauer, Stationsplanung und Bezüge gleichzeitig betrifft. Plane deshalb genug Zeit ein und gehe nicht davon aus, dass eine mündliche Absprache reicht. Eine schriftliche Entscheidung ist die beste Grundlage für deine weitere Planung.
- Kläre früh beim zuständigen Oberlandesgericht, welche Nachweise für Betreuung, Pflege oder persönliche Gründe gefordert sind.
- Stelle den Antrag mit einer schriftlichen Begründung und lege die Nachweise bei, damit die Behörde nicht nachfragen muss.
- Prüfe, wie sich die verlängerte Dauer auf deinen Stationsplan und deinen Examenstermin auswirkt.
- Lass dir die Auswirkungen auf Bezüge und Beihilfe schriftlich bestätigen, bevor du Verträge mit einer Krankenversicherung abschließt.
Häufige Fragen
Kann ich Teilzeit auch ohne Kinder beantragen?
Ja, wenn besondere persönliche Gründe vorliegen. Teilzeit kann dann auf Antrag eröffnet werden. Die Entscheidung liegt beim Dienstherrn, einen Anspruch wie bei der Betreuung eines Kindes gibt es in diesem Fall nicht. Eine gute Begründung ist deshalb besonders wichtig.
Verlängert sich die Ausbildung immer um ein halbes Jahr?
In Teilzeit dauert der Vorbereitungsdienst zweieinhalb Jahre statt zwei. Das entspricht einer Verlängerung um ein halbes Jahr. Die Pflichtstationen bleiben in ihren Mindestdauern bestehen, die Verlängerung wird angemessen auf sie verteilt.
Darf ich in Teilzeit einen Nebenjob annehmen?
Nebentätigkeiten sind im Vorbereitungsdienst in der Regel genehmigungspflichtig. Die Einzelheiten richten sich nach dem Landesrecht. Frage deshalb vor Aufnahme einer Tätigkeit schriftlich nach, damit du keine Probleme bekommst. Unsere Hinweise zu Nebenjobs und Steuern findest du im Ratgeber Nebenjob und Steuern.
Wo finde ich die genauen Regeln für mein Land?
Das Richtergesetz legt nur den Rahmen fest. In § 5b Abs. 7 DRiG heißt es ausdrücklich, dass das Landesrecht das Nähere regelt. Die Vorschriften stehen in den Landesgesetzen und in den Ausbildungsordnungen der Oberlandesgerichte. Dort findest du auch die aktuellen Formulare.
Passend dazu
- Krankenversicherung im Referendariat: GKV, PKV und Beihilfe
- Beihilfe im Referendariat: Anspruch, Satz und Antrag
- Referendariat: Anwärterbezüge nach Bundesland
- Krankenversicherung im Rechtsreferendariat: Ratgeber für Juristen
Quellen: Deutsches Richtergesetz, § 5b (gesetze-im-internet.de), abgerufen Oktober 2026; Sozialgesetzbuch V, § 6 (gesetze-im-internet.de), abgerufen Oktober 2026; Merkblatt zur Hessischen Beihilfeverordnung, Regierungspräsidium Kassel, Stand 2026.
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.