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Übungsleiterpauschale und Ehrenamtspauschale im Studium

Die Übungsleiterpauschale liegt bei 3.300 Euro, die Ehrenamtspauschale bei 960 Euro im Jahr. Wann beide im Studium greifen und wo die Grenzen liegen.
Studentin füllt in der Bibliothek einen Förderantrag aus

Inhalt

Wer im Studium im Sportverein trainiert, Kinder im Jugendtreff betreut oder ehrenamtlich bei der Stadt mitarbeitet, bekommt dafür oft eine Vergütung. Das Steuerrecht kennt dafür zwei Freibeträge, die Übungsleiterpauschale und die Ehrenamtspauschale. Beide wirken aber nur unter bestimmten Bedingungen. Dieser Ratgeber zeigt, wann sie greifen, wie du die Grenzen im Jahr einhältst und was du bei Sozialversicherung und Nachweis beachten solltest.

Kurz beantwortet: Die Übungsleiterpauschale befreit nebenberufliche Einnahmen aus gemeinnützigen Tätigkeiten bis 3.300 Euro im Jahr von der Einkommensteuer (§ 3 Nr. 26 EStG). Die Ehrenamtspauschale liegt bei 960 Euro im Jahr und gilt nur für Tätigkeiten im Dienst oder Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (§ 3 Nr. 26a EStG). Stand: Oktober 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Übungsleiterpauschale liegt bei 3.300 Euro im Jahr, das sind 275 Euro im Monat, wenn die Zahlung gleichmäßig erfolgt.
  • Die Ehrenamtspauschale liegt bei 960 Euro im Jahr, das sind 80 Euro im Monat.
  • Beide Befreiungen betreffen die Einkommensteuer. Sie machen eine Tätigkeit nicht automatisch sozialversicherungsfrei.
  • Für dieselbe Tätigkeit gilt immer nur eine der beiden Befreiungen.
  • Die Tätigkeit muss nebenberuflich sein und für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke erfolgen.

Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale im Vergleich

Beide Pauschalen stehen im Einkommensteuergesetz und sind eng verwandt. Der wichtigste Unterschied liegt beim Auftraggeber und beim Betrag. Die Übungsleiterpauschale ist höher und deckt typische Trainer-, Ausbilder- oder Betreuertätigkeiten ab. Die Ehrenamtspauschale ist niedriger und setzt voraus, dass die Tätigkeit im Auftrag einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft erfolgt, etwa einer Stadt, eines Landkreises oder einer anderen Körperschaft des öffentlichen Rechts.

MerkmalÜbungsleiterpauschaleEhrenamtspauschale
Rechtsgrundlage§ 3 Nr. 26 EStG§ 3 Nr. 26a EStG
Betrag im Jahr3.300 Euro960 Euro
Betrag im Monat (gleichmäßig)275 Euro80 Euro
Typische TätigkeitÜbungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbare TätigkeitVergleichbare Tätigkeit im Dienst oder Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts
Gemeinsame VoraussetzungNebenberuflich und für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche ZweckeNebenberuflich und für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke

Die Beträge und Voraussetzungen stammen aus dem Gesetzestext in der Fassung, die bei der Prüfung im Oktober 2026 abrufbar war (§ 3 EStG). Der Gesetzestext ist maßgeblich. Bei Unsicherheit prüfe ihn selbst oder frag beim Finanzamt nach.

Wann greift die Pauschale im Studium?

Die Pauschale setzt voraus, dass die Tätigkeit nebenberuflich ausgeübt wird. Das heißt, sie ist nicht deine Hauptquelle des Lebensunterhalts und nimmt im Vergleich zum Studium einen begrenzten Umfang ein. Wichtig ist außerdem der Auftraggeber. Ein Verein, der gemeinnützige Ziele verfolgt, kann die Pauschale ermöglichen. Ob das der Fall ist, zeigt in der Regel der Freistellungsbescheid des Finanzamts, den der Verein besitzt.

  • Nebenberufliche Tätigkeit im Verein, etwa als Trainerin einer Jugendmannschaft oder als Übungsleiter in einer Sportgruppe.
  • Gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke des Auftraggebers.
  • Tätigkeit im Dienst oder Auftrag einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft für die Ehrenamtspauschale, etwa bei einer Stadt oder im Rahmen einer öffentlichen Einrichtung.
  • Keine Doppelbefreiung: Für dieselbe Tätigkeit wird nur eine Pauschale angewendet.

Viele Sport- und Kulturvereine sind als gemeinnützig anerkannt, aber nicht alle. Ein Verein, der vor allem gesellige Zwecke verfolgt, ist in der Regel nicht gemeinnützig. Deshalb lohnt der Blick in den Freistellungsbescheid, bevor du einen Vertrag unterschreibst. Die Pauschale gilt außerdem je Kalenderjahr, und maßgeblich ist, in welchem Jahr das Geld dir zufließt. Eine Nachzahlung im Januar für Dezember-Termine zählt deshalb zum neuen Jahr.

Rechenbeispiel: Wie viel bleibt steuerfrei?

Annahme: Die Zahlungen erfolgen gleichmäßig über zwölf Monate. Die Tabelle zeigt, wie sich unterschiedliche Monatsbeträge auf die Pauschale auswirken. Der Betrag über der Pauschale ist grundsätzlich steuerpflichtig.

MonatlichJahrSteuerfreiÜber der Pauschale
250 Euro (Übungsleiter)3.000 Euro3.000 Euro0 Euro
400 Euro (Übungsleiter)4.800 Euro3.300 Euro1.500 Euro
80 Euro (Ehrenamt, öffentlich-rechtlich)960 Euro960 Euro0 Euro

Im zweiten Beispiel liegt der Betrag über der Pauschale bei 1.500 Euro. Dieser Teil fließt in deine Einkünfte ein. Ob daraus Einkommensteuer entsteht, hängt davon ab, wie hoch dein übriges Einkommen ist. Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 Euro (§ 32a EStG).

Sozialversicherung: Steuerfrei heißt nicht beitragsfrei

Die Pauschalen befreien von der Einkommensteuer. Ob für die Vergütung Sozialversicherungsbeiträge anfallen, richtet sich nach eigenen Regeln und nach der Art der Tätigkeit. Die steuerliche Befreiung entscheidet darüber nicht. Wer neben dem Studium mehrere Einnahmen hat, sollte deshalb die Krankenkasse und den Verein gemeinsam fragen, bevor die Zahlungen starten.

Auch die Frage, ob eine Pauschale auf andere Grenzen angerechnet wird, etwa die Minijob-Grenze oder die Grenze der Familienversicherung, lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Krankenkasse oder die Minijob-Zentrale kann im Einzelfall Auskunft geben.

Häufige Fragen

Gilt die Pauschale auch für Nachhilfe?

Private Nachhilfe ist meist keine Tätigkeit für einen gemeinnützigen Auftraggeber. Die Übungsleiterpauschale greift nur, wenn der Auftraggeber gemeinnützig ist, etwa ein Verein oder eine andere gemeinnützige Einrichtung. Bei privater Nachhilfe bleibt die Einnahme meist steuerpflichtig.

Kann ich beide Pauschalen gleichzeitig nutzen?

Für dieselbe Tätigkeit nicht. Die Ehrenamtspauschale entfällt, wenn für dieselbe Tätigkeit ganz oder teilweise eine Befreiung nach Nr. 12, 26 oder 26b gewährt wird. Bei unterschiedlichen Tätigkeiten kann die Prüfung anders ausfallen, deshalb lohnt sich eine Auskunft des Finanzamts.

Brauche ich eine Steuererklärung, wenn ich nur steuerfreie Pauschalen erhalte?

Wer nur steuerfreie Einnahmen hat, schuldet in der Regel keine Einkommensteuer. Ob eine Steuererklärung nötig ist, hängt vom Gesamteinkommen ab, zum Beispiel vom Lohn aus einem Minijob. Prüfe das mit dem Finanzamt oder einer Beratungsstelle.

Was passiert, wenn der Verein nicht gemeinnützig ist?

Dann greift die Pauschale nicht, und die Einnahmen sind grundsätzlich steuerpflichtig. Ob ein Verein gemeinnützig ist, steht im Freistellungsbescheid. Frag den Verein danach, bevor du die Tätigkeit aufnimmst.

Ein schriftlicher Vertrag, eine Stundenliste und die Zahlungen auf dem Konto helfen, die Tätigkeit später nachzuweisen. Bewahre die Unterlagen so lange auf, wie du sie für deine Steuererklärung brauchst. Gerade bei mehreren Engagements im Jahr verliert man sonst schnell den Überblick, welche Pauschale wofür gilt.

So gehst du jetzt vor

  1. Prüfe, ob der Auftraggeber gemeinnützig oder öffentlich-rechtlich ist, zum Beispiel über den Freistellungsbescheid.
  2. Lass dir die Tätigkeit und die Vergütung schriftlich bestätigen, mit Angabe der Stunden oder Termine.
  3. Notiere deine Termine und Zahlungen über das Jahr, damit du den Stand jederzeit siehst.
  4. Rechne gegen Jahresende den Betrag mit 3.300 Euro beziehungsweise 960 Euro ab.
  5. Kläre Steuer und Sozialversicherung mit dem Verein und deiner Krankenkasse, bevor es Zahlungen gibt.

Passend dazu

Quellen: § 3 EStG, Nr. 26 und 26a (Abruf Oktober 2026), § 32a EStG, Grundfreibetrag (Abruf Oktober 2026).

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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