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Steuern für Studenten: Wann du zahlst und wann nicht

Wann Studenten Steuern zahlen: Grundfreibetrag, Lohnsteuer, Minijob, BAföG und die Frage, wann eine Steuererklärung Pflicht ist.
Symbolbild: Steuern für Studenten

Inhalt

Steuern für Studenten fallen erst an, wenn das zu versteuernde Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt. 2026 sind das 12.348 € für Ledige. Darunter zahlst du keine Einkommensteuer, auch wenn dein Arbeitgeber während des Jahres Lohnsteuer einbehalten hat. Dieses Geld holst du dir über die Steuererklärung zurück.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Grundfreibetrag beträgt 2026 für Ledige 12.348 €. Bis dahin fällt keine Einkommensteuer an.
  • BAföG ist grundsätzlich steuerfrei. Stipendien sind oft steuerfrei.
  • Bei Ferienjob, Werkstudentenjob und bezahltem Praktikum wird Lohnsteuer einbehalten. Pauschal versteuerte Minijobs führen in der Regel zu keiner Erstattung.
  • Eine Steuererklärung ist nicht automatisch Pflicht. Die Grenze liegt bei Einkünften ohne Steuerabzug von 410 € im Jahr.
  • Wurde Lohnsteuer einbehalten, lohnt sich die Erklärung meist.

Ab wann zahlen Studenten Steuern?

Einkommensteuer zahlst du erst, wenn dein zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt. Das zu versteuernde Einkommen ist nicht dasselbe wie dein Bruttoverdienst. Vom Arbeitslohn zieht das Finanzamt zunächst Werbungskosten ab, mindestens den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 €.

Beispiel: Jule, 23, verdient 2026 in Nebenjobs zusammen 10.000 € brutto und hat keine weiteren Einkünfte (Annahme). Nach dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € bleiben 8.770 €. Das liegt unter dem Grundfreibetrag von 12.348 €, es fällt also keine Einkommensteuer an.

Welche Einnahmen sind für Studenten steuerfrei oder pauschal versteuert?

EinnahmeSteuerlichWas das für dich heißt
BAföGGrundsätzlich steuerfreiKeine Erstattung, keine Angabe als Einkommen
StipendiumOft steuerfreiDeckt es Studienkosten, kann der Abzug dieser Kosten gekürzt werden
Minijob (bis 603 € im Monat)Arbeitgeber versteuert pauschal mit 2 %In der Regel keine Erstattung über die Erklärung
Ferienjob, Werkstudentenjob, bezahltes PraktikumLohnsteuer wird einbehaltenErstattung über die Steuererklärung möglich
Selbstständige TätigkeitEinkünfte sind zu erklärenDie Erklärung kann Pflicht sein

Das Werkstudentenprivileg betrifft die Sozialversicherung. Bei höchstens 20 Wochenstunden in der Vorlesungszeit bist du in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei, die Rentenversicherungspflicht bleibt. Lohnsteuer wird davon unabhängig einbehalten. Alles Weitere zu Steuern beim Minijob und als Werkstudent steht in einem eigenen Beitrag.

Brauchst du als Student eine Steuer-ID und eine Steuerklasse?

Die Steuer-Identifikationsnummer wird jeder Person einmalig zugeteilt. Dein Arbeitgeber braucht sie für den Lohnsteuerabzug, und du benötigst sie für die Steuererklärung. Die Steuerklasse und weitere Merkmale ruft der Arbeitgeber elektronisch über das Verfahren ELStAM ab. Für den Hauptjob gilt eine der Steuerklassen 1 bis 5, je nach Familienstand. Bei einem zweiten Job wird die Lohnsteuer in der Regel nach Steuerklasse 6 einbehalten.

Wann musst du als Student eine Steuererklärung abgeben?

Nicht automatisch. Eine Pflicht kann sich ergeben, wenn du Einkünfte ohne Steuerabzug von mehr als 410 € im Jahr hast, das Finanzamt dich zur Abgabe auffordert oder du selbstständig tätig bist. Ansonsten ist die Erklärung freiwillig, grundsätzlich bis zum 31. Dezember des vierten Folgejahres. Wie du dabei vorgehst und welche Fristen für dich gelten, zeigt der Beitrag, der die Steuererklärung Schritt für Schritt erklärt.

Bekommst du als Student Steuern zurück?

Ja, vor allem dann, wenn Lohnsteuer einbehalten wurde und dein zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt. Das betrifft typischerweise Ferienjobs, Werkstudentenjobs, bezahlte Praktika und im dualen Studium. Pauschal versteuerte Minijobs führen in der Regel zu keiner Erstattung. Auch im Zweitstudium kann die Erklärung Geld bringen, weil Studienkosten dort als Werbungskosten gelten und ein Verlust vorgetragen wird.

Was kannst du als Student von der Steuer absetzen?

Im Erststudium sind Studienkosten Sonderausgaben bis 6.000 € pro Jahr, im Zweitstudium Werbungskosten ohne Höchstgrenze. Welche Kosten zählen und wie der Verlustvortrag funktioniert, steht im Beitrag Steuerliche Vorteile im Studium.

Auch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung spielen in der Steuererklärung eine Rolle. Wie das bei privat Versicherten aussieht, erklärt der Beitrag über die steuerlichen Vorteile der PKV.

Häufige Fragen

Muss ich als Werkstudent Steuern zahlen?

Auf deinen Lohn wird Lohnsteuer einbehalten, soweit sie anfällt. Das Werkstudentenprivileg gilt nur für die Sozialversicherung. Einkommensteuer zahlst du am Ende nur, wenn dein zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag von 12.348 € liegt. Bleibst du darunter, bekommst du die einbehaltene Lohnsteuer über die Steuererklärung zurück.

Zahlt man als Student Steuern auf einen Minijob?

Bei einem gewerblichen Minijob zahlt der Arbeitgeber eine Pauschalsteuer von 2 % sowie Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung. Die Wochenstunden spielen dafür keine Rolle. Du musst für den Minijob in der Regel keine eigene Steuer entrichten, bekommst aber auch nichts über die Erklärung erstattet.

Muss ich als Student BAföG versteuern?

Nein. BAföG ist grundsätzlich steuerfrei und gehört nicht in die Berechnung deines zu versteuernden Einkommens. Für die Familienversicherung gilt dasselbe: BAföG zählt dort nicht als Einkommen.

Ändert sich der Grundfreibetrag 2027?

Geplant ist eine Anhebung auf 12.564 €, für 2028 auf 12.900 €. Grundlage ist der Regierungsentwurf zum Einkommensteuerreformgesetz 2027 vom 2. September 2026. Verabschiedet ist das Gesetz noch nicht, bis dahin gilt der Betrag von 12.348 €.

So gehst du jetzt vor

  1. Prüfe, ob in einem deiner Jobs Lohnsteuer einbehalten wurde. Die Lohnsteuerbescheinigung deines Arbeitgebers zeigt dir den Betrag.
  2. Vergleiche dein Jahreseinkommen mit dem Grundfreibetrag von 12.348 €.
  3. Gib die Erklärung ab, wenn Lohnsteuer einbehalten wurde, du im Zweitstudium Kosten hast oder das Finanzamt dich dazu auffordert.

Passend dazu

  • Stipendium steuerpflichtig? Steuern und Sozialversicherung im Überblick
  • Quelle: Grundfreibetrag nach § 32a EStG (gesetze-im-internet.de), Stand Oktober 2026.

    Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Steuerberatung.

    This guide is also available in English: Read the English version.

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