TK oder DAK für Studierende: Wer beide Kassen nebeneinanderlegt, findet bei den Pflichtleistungen keinen Unterschied, bei den freiwilligen Zuschüssen für Zähne, Körper und Sport aber durchaus. Dieser Ratgeber stellt die Beträge gegenüber, die beide Kassen selbst veröffentlichen, und rechnet sie gegen den Unterschied im Zusatzbeitrag. Eine Empfehlung folgt daraus nicht.
Kurz beantwortet: Der Zusatzbeitrag liegt bei der TK bei 2,69 Prozent und bei der DAK bei 3,20 Prozent (Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbands, Stand 27. Oktober 2026). Für Studierende ergibt das 4,36 Euro Unterschied im Monat, rund 52,33 Euro im Jahr. Bei Zahnreinigung und Osteopathie nennt die DAK Zuschüsse von 60 und 120 Euro, die TK-Satzung bis zu 40 Euro und bis zu 120 Euro (Stand Oktober 2026).
Das Wichtigste in Kürze
- Die DAK weist für Studierende 145,52 Euro im Monat aus (Stand 1. Oktober 2026, Pflegeversicherung ohne Zuschlag), bei der TK ergibt dieselbe Rechnung 141,16 Euro.
- Die DAK nennt für professionelle Zahnreinigung 60 Euro, die TK-Satzung bis zu 40 Euro pro Jahr.
- Osteopathie wird bei der DAK mit 120 Euro genannt, bei der TK mit bis zu drei Sitzungen zu je 40 Euro.
- Die DAK bietet mit Fit & Travel und Garantietarif 90 zwei Wahltarife an, die TK arbeitet mit dem Tarif PrämieXtra.
- Wie Beitrag, Bemessung und Fristen allgemein funktionieren, steht im Beitrag zur studentischen Krankenversicherung 2026.
Was zahlen Studierende bei TK und DAK im Monat?
| Baustein | TK | DAK |
|---|---|---|
| Zusatzbeitragssatz | 2,69 Prozent | 3,20 Prozent |
| Krankenversicherung gesamt | 110,38 Euro | 114,74 Euro |
| Pflegeversicherung ohne Zuschlag | 30,78 Euro | 30,78 Euro |
| Gesamtbeitrag | 141,16 Euro | 145,52 Euro |
| Gesamtbeitrag ab 23 Jahren ohne Kind | 146,29 Euro | 150,65 Euro |
Die DAK-Zahlen stammen von der Beitragsseite der DAK (Stand 1. Oktober 2026), die TK-Zahlen sind aus Satz und Bemessungsgrundlage berechnet. Der Unterschied von 4,36 Euro im Monat entspricht dem Abstand der beiden Zusatzbeitragssätze, mehr nicht. Erklärt wird der Begriff im Glossar zum Zusatzbeitrag der Krankenkasse.
Wie unterscheiden sich die Zuschüsse für Zähne und Körper?
| Leistung | DAK (Studierendenseite, Stand 1. Oktober 2026) | TK (Satzung, Stand 17. April 2026) |
|---|---|---|
| Professionelle Zahnreinigung | 60 Euro | Bis zu 40 Euro pro Jahr ab 18 Jahren |
| Osteopathie | 120 Euro | Bis zu drei Sitzungen pro Jahr, 40 Euro je Sitzung (§ 27b) |
| Sportmedizinische Untersuchung | 120 Euro | Auf der Studierendenseite genannt, ohne Betrag |
| Check-up und Hautkrebs-Screening ab 17 | 40 Euro und 60 Euro | Nicht in den ausgewerteten Seiten beziffert |
| Kurse zur Prävention | Zuschuss zu Stressbewältigung und Yoga, Betrag nicht genannt | 80 Prozent, höchstens 150 Euro, zwei Maßnahmen pro Jahr (§ 18) |
Ob die DAK-Beträge an Bedingungen geknüpft sind, etwa an Wahltarife oder das Bonusprogramm, geht aus der Seite nicht eindeutig hervor. Frag das vor der Entscheidung nach. Gerade bei Zuschüssen gilt: Maßgeblich ist, was die Kasse dir schriftlich zusagt.
Was bieten die Tarife und Bonusprogramme?
Die DAK beschreibt den AktivBonus als Punktesystem, das du als Geld auszahlen oder als verdoppelten Zuschuss für Sportausrüstung, Laufschuhe oder einen Fitness-Tracker einlösen kannst, mit bis zu 500 Euro Zuschuss. Der Tarif Fit & Travel enthält laut DAK 60 Euro im Jahr für Vereins- oder Fitnessbeiträge oder einen Tracker, 100 Euro für Reiseimpfungen und drei Monate Auslandsreiseschutz über die HanseMerkur, die Jahresprämie von 120 Euro übernimmt die DAK. Der Garantietarif 90 zahlt 90 Euro jährlich über drei Jahre.
Die TK setzt auf ihr Bonusprogramm mit Challenges und auf den Wahltarif PrämieXtra (§ 30 der Satzung, Mindestlaufzeit ein Jahr, Ende spätestens nach drei Jahren). Voraussetzung für die Prämie sind laut Satzung keine in Anspruch genommenen Leistungen zulasten der TK.
Wie verhalten sich Zuschuss und Zusatzbeitrag zueinander?
Annahme: Du nimmst im Jahr eine professionelle Zahnreinigung und drei osteopathische Sitzungen in Anspruch, und die 120 Euro der DAK gelten für diese Behandlung. Dann ergibt sich bei der DAK ein Zuschuss von 60 plus 120, zusammen 180 Euro. Bei der TK sind es höchstens 40 Euro für die Zahnreinigung und 3 mal 40, also 120 Euro für die Osteopathie, zusammen 160 Euro. Der Abstand beträgt 20 Euro. Der Zusatzbeitrag unterscheidet sich im selben Jahr um 52,33 Euro. Beide Zahlen hängen von deiner Nutzung ab: Ohne Behandlungen entfällt der Zuschuss, der Zusatzbeitrag fällt dagegen immer an.
Häufige Fragen
Gelten die Zuschüsse für jeden Studierenden?
Die genannten Beträge sind Satzungs- und Kassenangebote, keine Pflichtleistungen. Voraussetzungen wie Altersgrenzen (TK: Zahnreinigung ab 18) oder Tarifbindung können gelten. Maßgeblich ist die Satzung der Kasse.
Wie erreiche ich die DAK?
Die DAK nennt eine Telefonnummer (040 325 325 555, rund um die Uhr zum Ortstarif), eine App und Videoberatung. Die TK nennt ihr ServiceTeam unter 040 460 660, ebenfalls rund um die Uhr.
Verliere ich Boni beim Kassenwechsel?
Nicht eingereichte Nachweise verfallen in der Regel mit dem Ende der Mitgliedschaft. Reiche Belege vor dem Wechsel ein und lass dir den Stand bestätigen.
So gehst du jetzt vor
- Notiere, welche Leistungen du in den nächsten zwölf Monaten voraussichtlich nutzt.
- Frag bei der DAK und der TK nach den Zuschüssen für genau diese Leistungen und lass dir Betrag und Bedingung nennen.
- Setze den Zuschuss zum Zusatzbeitragsunterschied ins Verhältnis und halte das Ergebnis fest.
- Wähle die Kasse und beachte die zwölfmonatige Bindung (Fristen beim Kassenwechsel).
Passend dazu
- Techniker Krankenkasse für Studierende: Beitrag, Leistungen und Fakten
- DAK-Gesundheit für Studierende: Beitrag 2026, ab 30 und Leistungen
- TK oder Barmer für Studierende 2026
- Kassenwechsel als Student: Fristen und Ablauf
Quellen: GKV-Spitzenverband, Krankenkassenliste (Stand 27. Oktober 2026), DAK-Gesundheit, Krankenversicherung für Studierende (Abruf Oktober 2026), DAK-Gesundheit, Beiträge und Kosten (Stand 1. Oktober 2026), DAK-Gesundheit, Leistungen und Tarife für Studierende (Stand 1. Oktober 2026), TK, Satzung (Stand 17. April 2026).
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.