Definition. Ein Kassenwechsel ist der Wechsel von einer gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen. Die neue Kasse übernimmt die Kündigung über die Mitgliedschaftsmeldung, du musst bei der alten Kasse nicht selbst kündigen. Nach dem Beitritt gilt in der Regel eine Bindungsfrist von zwölf Monaten, die bei einer Beitragserhöhung entfallen kann.
Wie der Wechsel technisch abläuft
Du meldest dich bei der neuen Kasse an und gibst dort an, dass du wechseln möchtest. Die neue Kasse meldet den Wechsel an die alte Kasse. Die Meldung ersetzt damit die Kündigung, und die Alt-Kasse muss die Kündigung innerhalb von zwei Wochen bestätigen. Danach läuft die Mitgliedschaft nahtlos bei der neuen Kasse weiter.
Zahlen 2026 und ihre Quellen
| Größe | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Bindungsfrist nach Beitritt | 12 Monate | § 175 Abs. 4 Satz 1 und 2 SGB V |
| Kündigungsfrist ohne Sonderrecht | zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats | § 175 Abs. 4 Satz 3 SGB V |
| Bestätigung der Kündigung durch die alte Kasse | spätestens innerhalb von zwei Wochen | § 175 Abs. 4 Satz 5 SGB V |
| Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2026 | 2,9 Prozent | Bundesgesundheitsministerium |
Das Sonderkündigungsrecht bei Zusatzbeitrag
Erhöht deine Kasse den Zusatzbeitrag, kannst du ohne Einhaltung der zwölf Monate wechseln. Die Frist endet mit dem Ablauf des Monats, ab dem die Erhöhung erstmals gilt. Die genaue Wirkung deines Wechsels prüft die neue Kasse, deshalb frage dort nach, bevor du kündigst.
Ein Beispiel im Studium
Du bist seit einem halben Jahr bei deiner Kasse. Sie erhöht den Zusatzbeitrag zum 1. Januar 2027. Du prüfst innerhalb der Frist, ob eine andere Kasse für dich passt, und meldest den Wechsel über die neue Kasse an. Die Bindungsfrist greift in diesem Fall nicht.
Verwandte Begriffe
- Krankenkasse wechseln als Student: Krankenkasse wechseln als Student
- Sonderkündigungsrecht: Glossar Sonderkündigungsrecht bei Zusatzbeitrag
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- Alle Begriffe im Überblick: Glossar Krankenversicherung im Studium: Begriffe von A bis Z
Häufige Fragen
Muss ich bei meiner alten Kasse selbst kündigen?
Nein, die Meldung der neuen Kasse ersetzt die Kündigung. Du solltest aber nach der Bestätigung prüfen, ob die alte Kasse den Wechsel bestätigt hat.
Kann ich während der Bindungsfrist wechseln?
In der Regel nicht, außer ein Sonderkündigungsrecht greift oder die Mitgliedschaft endet kraft Gesetzes. Prüfe den Fall vor einer Entscheidung.
Ab welchem Alter kann ich selbst wählen?
Das Wahlrecht besteht ab Vollendung des 15. Lebensjahres. Als Studierender bist du daher in der Regel frei in der Wahl deiner Kasse.
Stand: 20.10.2026. Dieser Eintrag ist Information, keine individuelle Beratung.
Quellen: § 175 SGB V, Bundesgesundheitsministerium, Beiträge der GKV.
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