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Kassenwechsel als Student: Fristen und Ablauf

Kassenwechsel als Student: Bindungsfrist von zwölf Monaten, Kündigung über die neue Kasse und das Sonderkündigungsrecht bei Zusatzbeitrag-Erhöhung.

Definition. Ein Kassenwechsel ist der Wechsel von einer gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen. Die neue Kasse übernimmt die Kündigung über die Mitgliedschaftsmeldung, du musst bei der alten Kasse nicht selbst kündigen. Nach dem Beitritt gilt in der Regel eine Bindungsfrist von zwölf Monaten, die bei einer Beitragserhöhung entfallen kann.

Wie der Wechsel technisch abläuft

Du meldest dich bei der neuen Kasse an und gibst dort an, dass du wechseln möchtest. Die neue Kasse meldet den Wechsel an die alte Kasse. Die Meldung ersetzt damit die Kündigung, und die Alt-Kasse muss die Kündigung innerhalb von zwei Wochen bestätigen. Danach läuft die Mitgliedschaft nahtlos bei der neuen Kasse weiter.

Zahlen 2026 und ihre Quellen

GrößeWertQuelle
Bindungsfrist nach Beitritt12 Monate§ 175 Abs. 4 Satz 1 und 2 SGB V
Kündigungsfrist ohne Sonderrechtzum Ablauf des übernächsten Kalendermonats§ 175 Abs. 4 Satz 3 SGB V
Bestätigung der Kündigung durch die alte Kassespätestens innerhalb von zwei Wochen§ 175 Abs. 4 Satz 5 SGB V
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 20262,9 ProzentBundesgesundheitsministerium

Das Sonderkündigungsrecht bei Zusatzbeitrag

Erhöht deine Kasse den Zusatzbeitrag, kannst du ohne Einhaltung der zwölf Monate wechseln. Die Frist endet mit dem Ablauf des Monats, ab dem die Erhöhung erstmals gilt. Die genaue Wirkung deines Wechsels prüft die neue Kasse, deshalb frage dort nach, bevor du kündigst.

Ein Beispiel im Studium

Du bist seit einem halben Jahr bei deiner Kasse. Sie erhöht den Zusatzbeitrag zum 1. Januar 2027. Du prüfst innerhalb der Frist, ob eine andere Kasse für dich passt, und meldest den Wechsel über die neue Kasse an. Die Bindungsfrist greift in diesem Fall nicht.

Verwandte Begriffe

Häufige Fragen

Muss ich bei meiner alten Kasse selbst kündigen?

Nein, die Meldung der neuen Kasse ersetzt die Kündigung. Du solltest aber nach der Bestätigung prüfen, ob die alte Kasse den Wechsel bestätigt hat.

Kann ich während der Bindungsfrist wechseln?

In der Regel nicht, außer ein Sonderkündigungsrecht greift oder die Mitgliedschaft endet kraft Gesetzes. Prüfe den Fall vor einer Entscheidung.

Ab welchem Alter kann ich selbst wählen?

Das Wahlrecht besteht ab Vollendung des 15. Lebensjahres. Als Studierender bist du daher in der Regel frei in der Wahl deiner Kasse.

Stand: 20.10.2026. Dieser Eintrag ist Information, keine individuelle Beratung.

Quellen: § 175 SGB V, Bundesgesundheitsministerium, Beiträge der GKV.

This guide is also available in English: Read the English version.

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