TK oder Barmer für Studierende: Der Beitragssatz ist gesetzlich vorgegeben, der Zusatzbeitrag nicht, und genau dort liegt bei diesen beiden Ersatzkassen der messbare Unterschied. Dazu kommen verschiedene Kontaktwege, Regeln für das Auslandsstudium und Bonusangebote. Dieser Ratgeber legt die belegten Werte nebeneinander und spricht keine Empfehlung aus.
Kurz beantwortet: Laut Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbands (Stand 27. Oktober 2026) liegt der Zusatzbeitrag der TK bei 2,69 Prozent und der der Barmer bei 3,29 Prozent. Auf die Studierenden-Bemessungsgrundlage von 855 Euro gerechnet sind das 23,00 Euro und 28,13 Euro im Monat, ein Unterschied von 5,13 Euro monatlich beziehungsweise 61,56 Euro im Jahr.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Zusatzbeitrag unterscheidet sich um 0,60 Prozentpunkte, alle übrigen Bausteine des Beitrags sind bei beiden Kassen identisch.
- Die Barmer weist für Studierende einen Gesamtbeitrag von 146,29 Euro im Monat aus (Pflegeversicherung ohne Kinderlosenzuschlag), die TK kommt nach derselben Rechnung auf 141,16 Euro.
- Bei der Erreichbarkeit unterscheiden sich die Angebote: Die TK nennt für ihr ServiceTeam eine Rund-um-die-Uhr-Hotline, die Barmer bietet Telefon, Chat nach Anmeldung, Postfach und Rückruf.
- Für ein Studium außerhalb von EU, EWR, Schweiz und Vereinigtem Königreich übernimmt die TK nach eigener Auskunft keine Behandlungskosten im Studienland.
- Grundlagen zu Pflicht, Bemessung und Fristen der studentischen Krankenversicherung stehen im Beitrag zu den Zahlen und Fristen 2026.
Wie groß ist der Unterschied beim Zusatzbeitrag?
Beide Kassen erheben den Zusatzbeitrag auf dieselbe Bemessungsgrundlage von 855 Euro. Die Tabelle zeigt die Monatsbeträge für Studierende bis 22 Jahre oder mit Kind, also mit dem Pflegeversicherungsbeitrag von 30,78 Euro. Die Barmer-Zahlen decken sich mit den Angaben auf der Beitragsseite der Barmer.
| Posten | TK | Barmer |
|---|---|---|
| Zusatzbeitragssatz | 2,69 Prozent | 3,29 Prozent |
| Zusatzbeitrag im Monat | 23,00 Euro | 28,13 Euro |
| Krankenversicherung inklusive Zusatzbeitrag | 110,38 Euro | 115,51 Euro |
| Gesamt mit Pflegeversicherung (30,78 Euro) | 141,16 Euro | 146,29 Euro |
| Gesamt ab 23 Jahren ohne Kind (35,91 Euro Pflege) | 146,29 Euro | 151,42 Euro |
Rechenbeispiel: Über ein Studienjahr mit zwölf Monaten ergibt der Satzunterschied 61,56 Euro. Zur Einordnung: Der Kinderlosenzuschlag in der Pflegeversicherung beträgt ab dem Monat nach dem 23. Geburtstag ebenfalls 5,13 Euro. Beide Posten sind Teil derselben Monatsrechnung, folgen aber unterschiedlichen Regeln: Der Zuschlag ist gesetzlich festgelegt, der Zusatzbeitrag wird von der Kasse bestimmt und kann sich ändern. Wie der Begriff funktioniert, erklärt das Glossar zum Zusatzbeitrag der Krankenkasse.
Wie erreichst du die beiden Kassen?
| Kontaktweg | TK | Barmer |
|---|---|---|
| Telefon | ServiceTeam 040 460 660, 24 Stunden täglich an 365 Tagen im Jahr (TK-Seite zum Auslandsstudium) | 0202 568 333 1010 (Barmer-Beitragsseite) |
| Chat | Nicht Gegenstand der ausgewerteten Seiten | Live-Chat für Versicherte mit Login in Meine Barmer |
| Digital | TK-App, TK-Doc für medizinischen Rat per Smartphone | Postfach in Meine Barmer, Kontaktformular |
| Rückruf | Nicht Gegenstand der ausgewerteten Seiten | Rückruf möglich |
Die Tabelle gibt nur wieder, was die Kassen auf den genannten Seiten angeben. Zu Geschäftsstellen enthalten die ausgewerteten Studierendenseiten beider Kassen keine Angaben. Wenn dir ein persönlicher Termin wichtig ist, frag vor dem Beitritt nach dem nächstgelegenen Standort.
Was gilt beim Auslandsstudium?
Die TK beschreibt die Lage ausführlich. Bleibst du an einer deutschen Hochschule immatrikuliert, bleibst du versichert. In EU, EWR, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich greift die EHIC auf der Rückseite der Gesundheitskarte (Glossar zur EHIC). Außerhalb dieser Staaten übernimmt die TK laut ihrer Auskunft keine Kosten, wenn im Studienland eine Behandlung nötig wird. Nur für Bosnien-Herzegowina, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien, Tunesien und die Türkei gelten Leistungen nach dem Recht des Aufenthaltsstaats bei akuten Erkrankungen. Die TK empfiehlt zusätzlich eine private Auslandsversicherung.
Die Barmer verweist auf ihrer Beitragsseite für Studierende auf gesonderte Informationen zum Auslandsstudium und nennt eine Kostenerstattung von 100 Prozent für Reiseimpfungen im Angebot Reiseimpfungen Plus. Die Bedingungen des Auslandsschutzes selbst stehen dort nicht. Lass dir Zusagen vor der Abreise schriftlich geben. Mehr zu den Fällen im Ausland findest du bei Krankenversicherung im Studium im EU-Ausland.
Welche Boni und Satzungsleistungen kommen hinzu?
Die TK beschreibt ein Bonusprogramm mit Challenges sowie einen Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung, nennt aber auf der Studierendenseite keine Beträge. Die Satzung (Stand 17. April 2026) legt für die Zahnreinigung bis zu 40 Euro im Jahr ab 18 Jahren fest. Die Barmer nennt auf der Beitragsseite einen Bonus, die Angaben zur Höhe sind dort uneinheitlich (bis zu 200 Euro im Jahr, an anderer Stelle bis zu 1.350 Euro in drei Jahren für Geld-zurück-Tarife). Verbindlich ist in beiden Fällen die Satzung. Ein Betrag wird deshalb nicht angesetzt.
Häufige Fragen
Zahlen Studierende bei der TK und der Barmer denselben Grundbeitrag?
Ja. Der Beitrag ohne Zusatzbeitrag beträgt 87,38 Euro im Monat (10,22 Prozent von 855 Euro, Stand 1. Januar 2026). Er ist gesetzlich festgelegt und gilt für jede gesetzliche Kasse.
Ändert sich der Zusatzbeitrag während des Studiums?
Er kann sich ändern, jede Kasse legt ihn selbst fest. Steigt er, besteht ein Sonderkündigungsrecht bis zum Ablauf des Monats, ab dem der höhere Satz gilt (§ 175 Abs. 4 Satz 6 SGB V). Die Werte in diesem Ratgeber gelten für Oktober 2026.
Gibt es einen Unterschied bei den Pflichtleistungen?
Nein. Die Pflichtleistungen regelt das SGB V für alle gesetzlichen Kassen gleich. Unterschiede entstehen bei freiwilligen Satzungsleistungen, Wahltarifen und Service.
Wie schnell kann ich wechseln?
Nach dem Beitritt bindet dich die Kasse zwölf Monate. Danach genügt die Wahl der neuen Kasse, die Kündigung übernimmt diese. Alle Fristen stehen im Beitrag Krankenkasse wechseln als Student.
So gehst du jetzt vor
- Frag bei beiden Kassen den aktuellen Zusatzbeitrag ab und gleiche ihn mit der Liste des GKV-Spitzenverbands ab.
- Rechne die Differenz auf ein Studienjahr und lege fest, welchen Betrag du für einen Unterschied bei Leistungen oder Service ansetzt.
- Plane ein Auslandssemester? Dann kläre die Regeln der jeweiligen Kasse für dein Zielland vor der Immatrikulation.
- Entscheide dich schriftlich und lass dir die Mitgliedschaft bestätigen.
Passend dazu
- Techniker Krankenkasse für Studierende: Beitrag, Leistungen und Fakten
- BARMER für Studierende 2026: Beitrag, ab 30 und Leistungen
- Studentische Krankenversicherung 2026 in Zahlen
- KVdS: Krankenversicherung der Studenten
Quellen: GKV-Spitzenverband, Krankenkassenliste (Stand 27. Oktober 2026), Barmer, Beiträge für Studierende (Abruf Oktober 2026), TK, Krankenversicherung im Auslandsstudium (Abruf Oktober 2026), TK, Satzung (Stand 17. April 2026), GKV-Spitzenverband, Faktenblatt Rechengrößen Beitragsrecht (Stand 1. Januar 2026).
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.