Die Krankenversicherung im Auslandssemester bleibt für gesetzlich Versicherte bestehen, wenn du in Deutschland eingeschrieben bleibst, deinen Wohnsitz hier behältst und in EU, EWR oder der Schweiz studierst. Im Ausland nutzt du dann die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Den medizinisch notwendigen Rücktransport zahlt die gesetzliche Kasse nicht, deshalb lohnt sich eine private Auslandskrankenversicherung. Außerhalb der EU brauchst du in der Regel Schutz im Studienland oder eine private Police.
Das Wichtigste in Kürze
- Wer eingeschrieben bleibt und den Wohnsitz in Deutschland behält, bleibt bei einem Auslandssemester in EU, EWR oder Schweiz in der studentischen Pflichtversicherung.
- Die EHIC deckt medizinisch notwendige Leistungen nach den Regeln des Aufenthaltslandes. Örtliche Zuzahlungen können anfallen.
- Der Rücktransport nach Deutschland gehört nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.
- Außerhalb der EU brauchst du in der Regel Schutz im Studienland oder eine private Auslandskrankenversicherung. In Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen, etwa den USA oder Australien, leistet die Kasse bei Krankheit nicht.
- Privat Versicherte klären im Tarif, wo, wie lange und mit welchen Leistungen er im Ausland gilt.
Bleibst du im Auslandssemester gesetzlich versichert?
Das entscheiden deine Einschreibung, dein Wohnsitz und das Zielland. Die Übersicht zeigt, was in welcher Lage gilt:
| Situation | Was gilt |
|---|---|
| In Deutschland eingeschrieben, Wohnsitz in Deutschland, Ziel in EU, EWR oder Schweiz | Die studentische Pflichtversicherung bleibt bestehen, solange du die Altersgrenze 30 nicht überschreitest. Familienversicherte zahlen keinen Beitrag, Selbstversicherte zahlen ihre Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge weiter. |
| Urlaubssemester oder Beurlaubung | Die Versicherungspflicht gilt grundsätzlich auch dann, ebenso im Auslandssemester. |
| Ziel außerhalb der EU | In der Regel brauchst du eine Versicherung im Studienland oder eine private Auslandskrankenversicherung. |
| Ziel ohne Sozialversicherungsabkommen, zum Beispiel USA oder Australien | Die gesetzliche Kasse leistet bei Krankheit nicht. Eine private Absicherung ist dringend zu empfehlen. |
| Privat versichert | Dein Tarif bestimmt, wo, wie lange und mit welchen Leistungen der Schutz im Ausland gilt. |
Die Regeln gelten für Aufenthalte von einem bis etwa zwei Semestern. Beim Erasmus-Programm wird ein Semester mit höchstens vier Monaten gefördert, zwei Semester mit höchstens acht. Planst du ein ganzes Studium im Ausland und exmatrikulierst dich, gelten andere Regeln, die Krankenversicherung für Studierende mit Auslandsplänen erklärt. Zur Organisation des Semesters selbst steht mehr unter Erasmus und Auslandssemester.
Beispiel: Lea, 22, ist in der studentischen Pflichtversicherung und verbringt ein Semester in Spanien. Annahmen: Sie bleibt an ihrer deutschen Hochschule eingeschrieben und behält ihren Wohnsitz in Deutschland. Ihre Pflichtversicherung läuft weiter, in Spanien nutzt sie die EHIC. Zusätzlich schließt sie eine Auslandskrankenversicherung ab, weil die Kasse den Rücktransport nicht übernimmt.
Wie bist du im Erasmus-Semester krankenversichert?
Die Erasmus-Rate ist ein Geldzuschuss zu den Mehrkosten. Versichert bist du über deine Krankenkasse oder eine Police. Fürs Erasmus-Semester gilt dieselbe Regel wie für jedes Auslandssemester: Bleibst du in Deutschland eingeschrieben und behältst den Wohnsitz, bleibt die studentische Pflichtversicherung bestehen. Sprich vor der Abreise mit deiner Kasse und prüfe, ob eine zusätzliche Police nötig ist.
Was deckt die EHIC im Auslandssemester ab?
Die Europäische Krankenversicherungskarte gilt in der EU, im EWR und in der Schweiz. Sie deckt medizinisch notwendige Leistungen nach den Regeln des Aufenthaltslandes ab. Du bekommst also dort die Leistungen, die auch Versicherte des Landes erhalten. Örtliche Zuzahlungen fallen an, zum Beispiel in Frankreich.
Nicht abgedeckt ist der medizinisch notwendige Rücktransport nach Deutschland. Länderdetails und Praxistipps findest du unter Versicherung im EU-Ausland.
Brauchst du als Student eine Auslandskrankenversicherung?
Kassen und Verbraucherzentrale empfehlen eine private Auslandsreise-Krankenversicherung. Außerhalb der EU brauchst du sie oder Schutz im Studienland, innerhalb der EU ist sie sinnvoll, wenn du den Rücktransport absichern willst. Auf diese Punkte kommt es an:
- Laufzeit: Klassische Reiseversicherungen gelten oft nur für eine begrenzte Zahl von Tagen je Reise. Für ein Semester brauchst du eine Langzeitpolice, die den gesamten Aufenthalt abdeckt.
- Rücktransport: Er sollte ausdrücklich eingeschlossen sein.
- Umfang: Prüfe, ob Arzt, Klinik, Medikamente und Notfälle abgedeckt sind und ob die Police für ein Studium gilt, nicht nur für eine Urlaubsreise.
Für Ziele außerhalb Europas gibt es Besonderheiten, die der Beitrag Versicherung im Nicht-EU-Ausland erklärt. Wenn du Auslands-BAföG bekommst, gibt es einen Zuschlag für die Mehrkosten der Auslandskrankenversicherung, je zur Hälfte Zuschuss und Darlehen. Wie er funktioniert, steht im Beitrag BAföG-Zuschuss zur Krankenversicherung.
Was gilt für die PKV im Auslandssemester?
Wie weit die private Krankenversicherung im Ausland reicht, regelt dein Tarif. Frag deinen Versicherer schriftlich:
- In welchen Ländern gilt der Schutz?
- Gibt es eine zeitliche Begrenzung für Auslandsaufenthalte, und reicht sie für dein Semester?
- Ist der medizinisch sinnvolle Rücktransport eingeschlossen?
- Gilt der Schutz für ein Studium oder nur für Reisen?
Privat Versicherte zahlen Arztrechnungen in der Regel zunächst selbst und reichen sie beim Versicherer ein. Dafür bleiben drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde. Beispiel: Eine Rechnung vom November 2026 kannst du bis zum 31.12.2029 einreichen. Bewahre Rechnungen, Zahlungsbelege und Behandlungsunterlagen sorgfältig auf.
Was tust du im Notfall im Ausland?
Such den nächsten Arzt oder das nächste Krankenhaus auf und ruf in dringenden Fällen den Notruf des Landes. Halte Ausweis, EHIC oder Policenummer und die Kontaktdaten deines Versicherers bereit. Frag nach Rechnungen und einer Beschreibung der Behandlung, denn du brauchst sie für die Abrechnung. Für geplante Behandlungen fragst du vorher bei Kasse oder Versicherer nach, ob die Kosten übernommen werden.
Was gilt bei Vorerkrankung, regelmäßiger Medikation oder Schwangerschaft?
Kläre vor der Abreise, ob du deine Medikamente im Zielland bekommst und ob deine Police Behandlungen bei bestehenden Erkrankungen einschließt. Bei Schwangerschaft gilt: Studierende in der studentischen Pflichtversicherung haben keinen Anspruch auf Krankengeld und Mutterschaftsgeld. Mutterschaftsleistungen kann beantragen, wer neben dem Studium arbeitet. Sprich im Zweifel mit deiner Kasse und deiner Ärztin oder deinem Arzt.
Was gilt nach der Rückkehr?
Bist du in Deutschland eingeschrieben geblieben, ändert sich an der Pflichtversicherung nichts. Reiche offene Arztrechnungen bei Kasse oder Versicherer ein, bevor die Frist abläuft, und beende die Auslandspolice zum Ende des Aufenthalts. Frag den Anbieter, wie du den Vertrag kündigst.
Häufige Fragen
Bin ich im Auslandssemester über meine gesetzliche Krankenkasse versichert?
In EU, EWR und Schweiz bleibst du in der studentischen Pflichtversicherung, wenn du in Deutschland eingeschrieben bleibst und deinen Wohnsitz hier behältst. Im Ausland gilt die EHIC. Außerhalb der EU brauchst du in der Regel Schutz im Studienland oder eine private Auslandskrankenversicherung.
Brauche ich im Erasmus-Semester eine Auslandskrankenversicherung?
Empfehlenswert ist sie fast immer, weil die gesetzliche Kasse den medizinisch notwendigen Rücktransport nicht zahlt. Außerhalb der EU brauchst du sie oder Schutz im Studienland. Achte auf eine Langzeitpolice, denn klassische Reiseversicherungen gelten oft nur für eine begrenzte Zahl von Tagen je Reise.
Was deckt die EHIC nicht ab?
Die EHIC deckt medizinisch notwendige Leistungen nach den Regeln des Aufenthaltslandes. Örtliche Zuzahlungen können anfallen. Nicht übernommen wird der medizinisch notwendige Rücktransport nach Deutschland. Für Ziele außerhalb von EU, EWR und Schweiz reicht die Karte in der Regel nicht.
Gilt meine PKV im Auslandssemester?
Das regelt dein Tarif. Geltungsbereich, zeitliche Begrenzung und Rücktransport stehen in den Versicherungsbedingungen. Frag deinen Versicherer ausdrücklich nach einem Semester im Ausland und lass dir die Antwort schriftlich geben. Rechnungen reichst du in der Regel selbst ein.
So gehst du jetzt vor
- Kläre, ob du in Deutschland eingeschrieben bleibst und wo dein Wohnsitz gemeldet bleibt.
- Frag deine Krankenkasse, ob deine Pflichtversicherung weiterläuft, und besorge die EHIC, falls dein Ziel in EU, EWR oder Schweiz liegt.
- Vergleiche Langzeitpolicen nach Laufzeit, Rücktransport und Umfang.
- Wenn du privat versichert bist, hol dir die Antworten auf die Fragen zum Tarif schriftlich.
- Bewahre im Ausland alle Rechnungen auf und reiche sie nach der Rückkehr rechtzeitig ein.
Wenn du deine Situation durchsprechen willst, findest du auf der Startseite von Academycon den Weg zur Beratung.
Erfahrungen zu uns findest du bei ProvenExpert, Trustlocal und Trustindex. Erwähnt wurde Academycon unter anderem in einer Pressemitteilung bei CNN Money Schweiz. Eine Übersicht aller Erwähnungen steht auf der Presseseite.
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Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Beratung.
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