Ein Auslandssemester in den USA ist ein Nicht-EU-Aufenthalt. Die Europäische Krankenversicherungskarte gilt dort nicht, du brauchst also eine eigene Absicherung. Außerdem verlangt die Einreise ein Visum mit vorheriger Zulassungsbestätigung der Hochschule. Dieser Ratgeber zeigt, was du für die Versicherung, die Nachweise und die Kosten prüfen solltest.
Kurz beantwortet
In den USA reicht die Europäische Krankenversicherungskarte nicht aus. Du brauchst eine Auslandskrankenversicherung, die Behandlung und Rücktransport abdeckt. Für ein Studium an einer US-Hochschule ist in der Regel ein Visum der Kategorie F-1 nötig, für ein Austauschprogramm ein J-1. Die SEVIS-Gebühr und die Visumgebühr ergeben zusammen 535 US-Dollar bei F-1 und 405 US-Dollar bei J-1. An einzelnen Auslandsvertretungen kommt seit Mai 2026 zusätzlich eine Visa Integrity Fee von 250 US-Dollar hinzu.
Bleibst du in Deutschland krankenversichert?
Ein Auslandsaufenthalt in den USA beendet die deutsche Versicherung nicht automatisch. Ob deine gesetzliche Versicherung während des Semesters ruht, weiterläuft oder endet, klärst du mit deiner Krankenkasse. Die studentische Versicherung hängt an der Einschreibung, deshalb musst du die Frage vor der Abreise schriftlich beantworten lassen. Ob die Versicherung in den USA leistet, ist eine andere Frage. Dafür brauchst du eine Auslandskrankenversicherung, die du selbst abschließt. Die Details dazu stehen im Ratgeber Krankenversicherung im Auslandssemester: Was gilt?.
Wer mit einem J-1 Visum einreist, muss nach 22 CFR 62.14 eine Krankenversicherung mit mindestens 100.000 US-Dollar für medizinische Leistungen je Unfall oder Krankheit, 25.000 US-Dollar für die Überführung im Todesfall und 50.000 US-Dollar für medizinische Evakuierung haben. Die Selbstbeteiligung darf höchstens 500 US-Dollar je Unfall oder Krankheit betragen. Für F-1 legt die Gasthochschule ihre Anforderungen oft selbst fest.
Welche Nachweise brauchst du für die USA?
Für die Visumsantragstellung verlangt die US-Auslandsvertretung ein Zulassungsdokument der Hochschule, einen Nachweis, dass du alle Studien-, Lebens- und Reisekosten tragen kannst, und das Online-Formular DS-160. Die Quelle nennt für den Finanznachweis keine feste Summe.
- F-1: Form I-20 der Gasthochschule, bei der Hochschule in SEVIS registriert
- J-1: Teilnahmebescheinigung des Austauschprogramms.
- Nachweis der Finanzierung für alle Kosten des Aufenthalts, ohne feste Summe in der Quelle
- SEVIS-Gebühr (Formular I-901): 350 US-Dollar für F-1, 220 US-Dollar für J-1
- Visumgebühr: 185 US-Dollar. Das Formular DS-160 selbst nennt auf der Quellseite keine eigene Gebühr
Was kostet das Semester?
Die Kosten hängen stark von der Gasthochschule, der Wohnform und dem Standort ab. Die Quellen des US-Außenministeriums und der Homeland Security nennen keinen Betrag für die Lebenshaltung, deshalb steht hier noch kein Monatswert. Plane außerdem die Flugkosten, die Auslandskrankenversicherung, den Semesterbeitrag der Heimathochschule und eventuelle Studiengebühren der Gasthochschule ein. Studiengebühren für Gaststudierende unterscheiden sich je nach Hochschule und Austauschabkommen, einen belegten Betrag gibt es dafür nicht.
Rechenbeispiel: Die Pflichtgebühren ergeben bei F-1 350 US-Dollar SEVIS-Gebühr plus 185 US-Dollar Visumgebühr, also 535 US-Dollar. Bei J-1 sind es 220 plus 185, also 405 US-Dollar. Kommt die Visa Integrity Fee von 250 US-Dollar hinzu, steigen die Beträge auf 785 beziehungsweise 655 US-Dollar. Lebenshaltung und Aufenthaltsdauer hängen von Hochschule und Programm ab, deshalb nennen wir hier keinen Gesamtbetrag.
Häufige Fragen
Gilt meine Europäische Krankenversicherungskarte in den USA?
Nein. Die Karte gilt nur in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums und in der Schweiz. In den USA brauchst du eine eigene Absicherung.
Brauche ich für ein Semester in den USA ein Visum?
Für ein Studium mit Zulassung an einer Hochschule ist in der Regel ein Studentenvisum nötig, mit dem Form I-20 als Zulassung (F-1). Für ein Austauschprogramm kommt das J-1 in Frage. Welche Kategorie für dich gilt, klärt die Auslandsvertretung.
So gehst du jetzt vor
- Kläre mit deiner Krankenkasse, ob und wie deine Versicherung während des Semesters läuft.
- Schließe eine Auslandskrankenversicherung ab, die Behandlung und Rücktransport abdeckt. Bei J-1 müssen die Mindestsummen nach 22 CFR 62.14 erreicht werden.
- Beantrage das Visum rechtzeitig, zahle die SEVIS-Gebühr und die Visumgebühr und lass dir die aktuellen Gebühren von der Auslandsvertretung bestätigen.
- Rechne die Lebenshaltung mit einem Puffer durch, sobald der Betrag aus einer belastbaren Quelle vorliegt.
Information, keine individuelle Beratung.
Redaktion: Academycon · Stand: Oktober 2026
Quellen, jeweils abgerufen am 20.10.2026:
- U.S. Department of State, Student Visa (F-1, M-1, I-20, Visumgebühr 185 US-Dollar, Finanzierungsnachweis): Zur Seite des U.S. Department of State
- U.S. Immigration and Customs Enforcement, I-901 SEVIS Fee (350 US-Dollar F-1, 220 US-Dollar J-1). Die Seite trägt kein Gültigkeitsdatum: Zur Seite von ICE
- 22 CFR § 62.14 (Insurance), eCFR: Zum Text im eCFR
- Visa Integrity Fee, Hinweis der Boston University ISSO vom 19.05.2026 (250 US-Dollar, an einzelnen Konsulaten erhoben): Zum Hinweis der Boston University
- EducationUSA, Finance your studies (kein Betrag für Lebenshaltung): Zur Seite von EducationUSA
- Study in the States, Financial Ability (kein Betrag): Zur Seite von Study in the States
- Europäische Kommission, Europäische Krankenversicherungskarte (Geltungsbereich): Zur Seite der Europäischen Kommission
- § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V in der geltenden Fassung.
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Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Beratung.
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