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SBK oder TK als Student: Was du bei der Kassenwahl prüfen solltest

Der Grundbeitrag ist bei SBK und TK gleich. Vor der Wahl zählen der Zusatzbeitrag, die Satzung der SBK und die Wahltarife. Eine Checkliste hilft dir.
Student vergleicht am Schreibtisch zwei Versichertenkarten

Inhalt

SBK oder TK als Student: Die SBK Siemens-Betriebskrankenkasse und die TK sind gesetzliche Krankenkassen mit denselben Pflichtleistungen. Vor einer Wahl solltest du den Zusatzbeitrag, die aktuelle Satzung der SBK und die Wahltarife prüfen. Dieser Ratgeber zeigt, wie du dabei vorgehst, und bewertet keine Kasse.

Kurz beantwortet: Der Grundbeitrag für Studierende liegt bei der SBK und der TK gleich: 87,38 Euro pro Monat (Stand 1. Januar 2026). Hinzu kommt der Zusatzbeitrag, den jede Kasse selbst festlegt. Die konkreten Satzungsleistungen der SBK stehen in ihrer aktuellen Satzung auf sbk.org und sollten dort vor einer Entscheidung geprüft werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Grundbeitrag ist bei SBK und TK gleich: 10,22 Prozent von 855 Euro, also 87,38 Euro im Monat.
  • Der Zusatzbeitrag macht den Unterschied. Er steht auf der Website der jeweiligen Kasse.
  • Die TK-Satzung nennt konkrete Leistungen, etwa Prävention, Osteopathie und Schutzimpfungen über die Regelversorgung hinaus.
  • Für die SBK prüfst du die aktuelle Satzung auf sbk.org. Dieser Ratgeber übernimmt keine Leistungsangaben der SBK ohne Prüfung.
  • Ein Wechsel ist nach zwölf Monaten Bindung zum Ende des übernächsten Kalendermonats möglich (§ 175 SGB V).

Was zahlst du als Studierender bei der SBK oder der TK?

Studierende zahlen 7/10 des allgemeinen Beitragssatzes von 14,6 Prozent, also 10,22 Prozent, auf eine Bemessungsgrundlage von 855 Euro. Ohne Zusatzbeitrag ergibt das 87,38 Euro im Monat (Stand 1. Januar 2026, GKV-Spitzenverband). Für die Pflegeversicherung allein zahlen Studierende 30,78 Euro. Eine Rechnung mit einem anderen Zusatzbeitrag steht im Ratgeber KKH oder TK für Studierende 2026.

BausteinRechenwegBetrag im Monat
Krankenversicherung ohne Zusatzbeitrag855 Euro × 10,22 Prozent87,38 Euro
Zusatzbeitrag der Kasse (Annahme: 2,7 Prozent)855 Euro × 2,7 Prozent23,09 Euro
Pflegeversicherung (ohne Kinderlosenzuschlag)855 Euro × 3,6 Prozent30,78 Euro
Beispiel gesamtSumme der Bausteine141,25 Euro

Annahme: 2,7 Prozent ist ein Rechenwert und keine Angabe der SBK oder der TK. Der Durchschnitt aller Kassen lag 2026 bei 2,9 Prozent (Bundesgesundheitsministerium, Stand 2026). Mit diesem Wert ergibt sich ein Zusatzbeitrag von 24,80 Euro. Der Schätzerkreis rechnet für 2027 rechnerisch wieder mit 2,9 Prozent. Die amtliche Festsetzung steht laut Stand Oktober 2026 noch aus.

Welche Leistungen bietet die TK, und was klärst du bei der SBK?

Die TK-Satzung (Stand 17. April 2026) enthält einige Leistungen, die für Studierende interessant sein können. Dazu gehören Präventionszuschüsse nach § 18 mit 80 Prozent der Kosten für verhaltensbezogene Kurse, höchstens 150 Euro, zwei Maßnahmen im Jahr. Osteopathie wird nach § 27b mit bis zu drei Sitzungen im Jahr und 40 Euro Erstattung je Sitzung bezuschusst. Schutzimpfungen gehen nach § 19 über die Regelversorgung hinaus, etwa HPV bis 26 Jahre, FSME und Grippe bis 60 Jahre.

Bei der SBK fragst du dieselben Punkte ab, damit du vergleichen kannst. Die Satzung auf sbk.org gibt darüber Auskunft. Wo sie nicht eindeutig ist, hilft eine schriftliche Anfrage. Diese Fragen eignen sich dafür:

  • Welche Satzungsleistungen gelten für Prävention, Osteopathie und Zahnreinigung, und mit welchen Beträgen?
  • Welche Schutzimpfungen übernimmt die SBK über die Regelversorgung hinaus?
  • Gibt es Wahltarife mit Mindestlaufzeit, und wie lange bist du daran gebunden?
  • Gibt es ein Bonusprogramm, welche Nachweise braucht es und welche Fristen gelten?
  • Wie hoch ist der Zusatzbeitrag im laufenden Jahr, und wann kann er sich ändern?

Welche Wahltarife und Boni bietet die TK?

  • Bonusprogramm (§ 26): Gesundheitsbonus für Vorsorge, Schutzimpfungen und Präventionsangebote. Die Beträge stehen in den Anlagen 2 bis 4 der Satzung.
  • PrämieXtra (§ 30): Prämie ohne in Anspruch genommene Leistungen zulasten der TK, Mindestlaufzeit ein Jahr, spätestens nach drei Jahren Ende.
  • 300Plus (§ 31): Prämie für einen Selbstbehalt. Voraussetzung ist ein beitragspflichtiges Jahreseinkommen von mindestens 30.000 Euro.

Ob ein Tarif mit Selbstbehalt für dich passt, hängt von deinem Einkommen und deinen erwarteten Kosten ab. Achte darauf, dass Wahltarife an eine Mindestlaufzeit gebunden sind.

Wie läuft ein Wechsel zur SBK oder zur TK ab?

Die neue Kasse nimmt deine Wahl entgegen und darf die Aufnahme nicht verweigern (§ 175 Abs. 1 SGB V). Ihre Meldung bei der bisherigen Kasse ersetzt deine Kündigung (§ 175 Abs. 4 Satz 4). Die bisherige Kasse bestätigt das Ende der Mitgliedschaft binnen zwei Wochen (§ 175 Abs. 2). Die Bindung von zwölf Monaten gilt auch nach einem Wechsel, außer die Mitgliedschaft endet kraft Gesetzes (§ 175 Abs. 4 Satz 2).

Häufige Fragen

Warum unterscheiden sich Kassen, wenn die Pflichtleistungen gleich sind?

Kassen dürfen über die gesetzlichen Leistungen hinaus Satzungsleistungen anbieten. Ob du sie nutzt, entscheidest du selbst. Deshalb lohnt der Blick in die Satzung, nicht nur auf den Zusatzbeitrag.

Wie lange bin ich nach einem Wechsel an die neue Kasse gebunden?

Mindestens zwölf Monate (§ 175 Abs. 4 Satz 1 SGB V). Eine Kündigung ist danach zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats möglich.

Was passiert mit einem Wahltarif, wenn ich die Kasse wechsle?

Wahltarife sind an die jeweilige Kasse gebunden. Prüfe in der Satzung, ob und wann ein Wahltarif mit dem Ende der Mitgliedschaft endet. Lass dir das Ende eines Tarifs bei einem Kassenwechsel schriftlich bestätigen.

Muss mich die SBK aufnehmen?

Die Kasse darf die Mitgliedschaft nicht ablehnen oder durch falsche oder unvollständige Beratung erschweren (§ 175 Abs. 1 SGB V). Bei Hinweisen auf eine rechtswidrige Behinderung muss die Aufsichtsbehörde tätig werden.

So gehst du jetzt vor

  1. Hol dir den aktuellen Zusatzbeitrag der SBK von ihrer Website und rechne deinen Beitrag mit dem Beispiel oben durch.
  2. Lies die aktuelle Satzung auf sbk.org und notiere die Leistungen, die du in den nächsten Semestern wahrscheinlich nutzt.
  3. Vergleiche diese Leistungen mit den Satzungsleistungen der TK und den Wahltarifen beider Kassen.
  4. Kläre die Fristen nach § 175 SGB V. Die Anmeldung bei der neuen Kasse ersetzt die Kündigung bei der bisherigen.

Passend dazu

Quellen: GKV-Spitzenverband, Faktenblatt Rechengrößen Beitragsrecht 2026 (Stand 1. Januar 2026), Bundesgesundheitsministerium, Beiträge der GKV (Stand 2026), § 175 SGB V (gesetze-im-internet.de, Abruf Oktober 2026), TK, Satzung (Stand 17. April 2026), SBK Siemens-Betriebskrankenkasse, Startseite mit Satzungen.

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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