KKH oder TK als Student: Beide Kassen sind gesetzliche Krankenkassen mit denselben Pflichtleistungen aus dem SGB V. Sie unterscheiden sich bei Zusatzbeitrag, Satzungsleistungen, Wahltarifen und Bonusprogrammen. Dieser Ratgeber zeigt, wo du diese Unterschiede findest, und bewertet keine der beiden Kassen.
Kurz beantwortet: Der Grundbeitrag für Studierende ist bei KKH und TK gleich: 87,38 Euro pro Monat (Stand 1. Januar 2026, GKV-Spitzenverband). Dazu kommt der Zusatzbeitrag, den jede Kasse selbst festlegt. Unterschiede gibt es vor allem beim Zusatzbeitrag sowie bei Satzungsleistungen, Wahltarifen und Bonusprogrammen.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Grundbeitrag beträgt 10,22 Prozent der Bemessungsgrundlage von 855 Euro, also 87,38 Euro im Monat (Stand 1. Januar 2026).
- Der Zusatzbeitrag kommt vollständig hinzu. Der Durchschnitt aller Kassen lag 2026 bei 2,9 Prozent (Bundesgesundheitsministerium).
- Die Satzungen regeln Zusatzleistungen wie Prävention, Zweitmeinung oder Zahnreinigung unterschiedlich. Maßgeblich ist die Fassung der Kasse (KKH Stand Februar 2026, TK Stand 17. April 2026).
- Beide Kassen haben Bonusprogramme. Die Beträge hängen von nachgewiesenen Maßnahmen und Fristen ab.
- Ein Wechsel ist nach zwölf Monaten Bindung zum Ende des übernächsten Kalendermonats möglich (§ 175 SGB V).
Was zahlst du als Studierender bei der KKH oder der TK?
Studierende zahlen einen ermäßigten Beitrag. Für sie gilt 7/10 des allgemeinen Beitragssatzes von 14,6 Prozent, also 10,22 Prozent. Die Bemessungsgrundlage liegt für Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen, bei 855 Euro im Monat. Diese Werte sind bei jeder gesetzlichen Kasse gleich. Unterschiedlich ist der Zusatzbeitrag, den du auf der Website deiner Kasse findest. Wer sich für eine private Absicherung interessiert, findet Grundlagen in unserem Beitrag Private Krankenversicherung für Studenten: Kosten und Leistungen.
So setzt sich der Monatsbeitrag zusammen (Stand 1. Januar 2026, GKV-Spitzenverband):
| Baustein | Rechenweg | Betrag im Monat |
|---|---|---|
| Krankenversicherung ohne Zusatzbeitrag | 855 Euro × 10,22 Prozent | 87,38 Euro |
| Zusatzbeitrag der Kasse (Annahme: 2,5 Prozent) | 855 Euro × 2,5 Prozent | 21,38 Euro |
| Pflegeversicherung (ohne Kinderlosenzuschlag) | 855 Euro × 3,6 Prozent | 30,78 Euro |
| Beispiel gesamt | Summe der Bausteine | 139,54 Euro |
Annahme: 2,5 Prozent ist ein Rechenwert und keine Angabe der KKH oder der TK. Mit dem bundesweiten Durchschnitt von 2,9 Prozent (Bundesgesundheitsministerium, Stand 2026) betragen der Zusatzbeitrag 24,80 Euro und die Summe 142,96 Euro. Kinderlose ab dem Monat nach dem 23. Geburtstag zahlen in der Pflegeversicherung zusätzlich 0,6 Beitragssatzpunkte, also 35,91 Euro statt 30,78 Euro im Monat (Stand 1. Januar 2026).
Worin unterscheiden sich KKH und TK bei den Satzungsleistungen?
Gesetzliche Kassen bieten die Leistungen des SGB V. Darüber hinaus können sie in ihrer Satzung zusätzliche Leistungen festlegen. Die folgende Übersicht zeigt Ausschnitte aus den Satzungen beider Kassen. Ob eine Leistung für dich einen Unterschied macht, hängt davon ab, ob du sie nutzt und die Voraussetzungen erfüllst.
| Thema | KKH (Satzung, Stand Februar 2026) | TK (Satzung, Stand 17. April 2026) |
|---|---|---|
| Prävention | Zuschuss für zwei Präventionsmaßnahmen pro Jahr (§ 24) | 80 Prozent Zuschuss zu verhaltensbezogenen Kursen, höchstens 150 Euro, zwei Maßnahmen pro Jahr (§ 18) |
| Zweitmeinung | Unabhängige ärztliche Zweitmeinung bei bestimmten geplanten Eingriffen, die Kosten werden voll übernommen (§ 29b) | Im ausgewerteten Auszug nicht genannt |
| Osteopathie und Zahnreinigung | Im Satzungsteil §§ 29j bis 29z genannt, Einzelheiten dort | Osteopathie bis zu drei Sitzungen pro Jahr, 40 Euro je Sitzung (§ 27b); professionelle Zahnreinigung bis 40 Euro im Jahr ab 18 Jahren |
| Digitale Gesundheitskompetenz | Kostenübernahme für eigene Angebote, Zuschuss für Angebote Dritter (§ 26) | Schulungsmaßnahmen (§ 25a) |
Die Tabelle zeigt nur Ausschnitte. Ein Zuschuss für Zahnreinigung hilft dir nicht, wenn du sie nicht in Anspruch nimmst. Schreib dir deshalb vor dem Vergleich auf, welche Leistungen du in den nächsten Semestern tatsächlich brauchst.
Welche Bonusprogramme und Wahltarife bieten KKH und TK?
- KKH-Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten (§ 24a): Für die erste und zweite nachgewiesene Maßnahme je 10 Euro, für jede weitere 5 Euro pro Kalenderjahr. Nachweise und Antrag bis 31. März des Folgejahres.
- KKH-Wahltarife: Selbstbehalt (§ 29f), Prämie bei Leistungsfreiheit (§ 29c, Bindung ein Jahr) und Krankengeldtarife (§ 28b).
- TK-Bonusprogramm (§ 26): Gesundheitsbonus für Vorsorge, Schutzimpfungen und Präventionsangebote. Die Einzelheiten stehen in den Anlagen 2 bis 4 der Satzung.
- TK-Wahltarife: PrämieXtra (§ 30, Mindestlaufzeit ein Jahr, spätestens nach drei Jahren Ende), 300Plus (§ 31, Voraussetzung ist ein beitragspflichtiges Jahreseinkommen von mindestens 30.000 Euro, Laufzeit drei Jahre).
Wahltarife sind an Mindestlaufzeiten gebunden. Krankengeldtarife richten sich an bestimmte Versichertengruppen. Frag deshalb vor einer Wahl schriftlich bei der Kasse nach, ob du als Studierender infrage kommst.
Wie funktioniert ein Wechsel zwischen KKH und TK?
Die Wahl einer Kasse erklärst du gegenüber der gewünschten Kasse. Sie darf die Mitgliedschaft nicht ablehnen oder durch falsche oder unvollständige Beratung erschweren (§ 175 Abs. 1 SGB V). Die neue Kasse meldet den Wechsel der bisherigen Kasse, die das Ende der Mitgliedschaft spätestens binnen zwei Wochen bestätigt. Wie der Wechsel konkret abläuft, erklärt Krankenkasse wechseln als Student: Nachteile und Fristen.
| Regel | Inhalt |
|---|---|
| Bindung an die gewählte Kasse | Mindestens zwölf Monate (§ 175 Abs. 4 Satz 1) |
| Ordentliche Kündigung | Zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats. Die Meldung der neuen Kasse ersetzt die Kündigung (§ 175 Abs. 4 Satz 3 und 4) |
| Sonderkündigung bei Zusatzbeitrag | Bis zum Ablauf des Monats, ab dem ein Zusatzbeitrag erstmals erhoben oder erhöht wird (§ 175 Abs. 4 Satz 6) |
Worauf solltest du beim Vergleich achten?
| Kriterium | Wo du es findest |
|---|---|
| Aktueller Zusatzbeitrag | Website der jeweiligen Kasse |
| Satzungsleistungen wie Prävention, Zahnreinigung oder Osteopathie | Aktuelle Satzung als PDF auf der Website der Kasse |
| Bonus: Nachweise, Fristen, Verfall | Teilnahmebedingungen und Satzung |
| Wahltarife: Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist | Abschnitt Wahltarife der Satzung |
Ein Vergleich, der nur den Zusatzbeitrag betrachtet, übersieht schnell die Leistungen, die du tatsächlich nutzt. Den Zusatzbeitrag ändern Kassen jährlich, deshalb lohnt sich ein Blick auf den aktuellen Satz kurz vor einer Entscheidung.
Häufige Fragen
Ist der Grundbeitrag bei KKH und TK gleich?
Ja. Der Beitragssatz von 10,22 Prozent auf die Bemessungsgrundlage ist gesetzlich festgelegt. Verschieden sind der Zusatzbeitrag, den jede Kasse selbst festlegt, sowie die Satzungsleistungen und Bonusprogramme.
Kann die KKH oder die TK meine Aufnahme ablehnen?
Nein. Eine Kasse darf die Mitgliedschaft nicht ablehnen oder durch falsche oder unvollständige Beratung erschweren (§ 175 Abs. 1 SGB V). Bei Hinweisen auf eine rechtswidrige Behinderung muss die Aufsichtsbehörde tätig werden (§ 175 Abs. 2a SGB V).
Was passiert, wenn meine Kasse den Zusatzbeitrag erhöht?
Dann kannst du bis zum Ende des Monats kündigen, ab dem der höhere Zusatzbeitrag gilt. Die zwölfmonatige Bindung gilt in diesem Fall nicht (§ 175 Abs. 4 Satz 6 SGB V).
Lohnt sich ein Bonusprogramm?
Das hängt davon ab, ob du die Maßnahmen ohnehin nutzt. Bonusprogramme zahlen Beträge für nachgewiesene Maßnahmen und senken deinen Beitrag nicht automatisch. Nicht eingereichte Nachweise verfallen nach Ablauf der Fristen.
Wo finde ich die aktuelle Satzung meiner Kasse?
Satzungen und Nachträge veröffentlichen gesetzliche Kassen auf ihrer Website. Achte auf das Datum des letzten Nachtrags, weil sich Leistungen während eines Jahres ändern können.
So gehst du jetzt vor
- Rechne deinen Monatsbeitrag mit dem aktuellen Zusatzbeitrag der Kasse durch, die dich interessiert, und vergleiche das Ergebnis mit dem Beispiel oben.
- Lies die aktuelle Satzung der KKH und der TK, besonders die Abschnitte zu Prävention, Zusatzleistungen und Wahltarifen.
- Notiere die Leistungen, die du in den nächsten Semestern wahrscheinlich nutzt, und prüfe, ob beide Kassen sie abdecken.
- Kläre die Fristen nach § 175 SGB V. Bei Fragen zu deiner persönlichen Situation hilft eine persönliche Beratung, die du bei Academycon anfragen kannst.
Passend dazu
- Krankenkasse wechseln als Student: Nachteile und Fristen
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- TK oder Barmer für Studierende 2026
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Quellen: GKV-Spitzenverband, Faktenblatt Rechengrößen Beitragsrecht 2026 (Stand 1. Januar 2026), Bundesgesundheitsministerium, Beiträge der GKV (Stand 2026), § 175 SGB V (gesetze-im-internet.de, Abruf Oktober 2026), KKH, Satzung (Stand Februar 2026), TK, Satzung (Stand 17. April 2026).
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.