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Riester-Rente nach der Reform: Was bei der Auszahlung passiert

Ab 2027 wird die Riester-Rente durch ein neues Modell abgelöst. Was die Reform für bestehende Verträge und die Auszahlung bedeutet, erklärt der Ratgeber.
Studentin mit Fahrradhelm vor einem Universitätsgebäude

Inhalt

Die Riester-Rente bekommt mit der Reform des Altersvorsorgerechts eine neue Auszahlungslogik. Wer heute einen Riester-Vertrag besitzt, fragt sich vor allem, was am Ende ausgezahlt wird und ob sich der Vertrag umstellen lässt.

Kurz beantwortet: Laut der Seite der Deutschen Rentenversicherung (Stand 17.09.2026) wird die Riester-Rente ab 2027 durch das neue Modell abgelöst. Bestehende Riester-Verträge laufen weiter. Künftig ist eine Wahl zwischen lebenslanger Rente und einem Auszahlplan vorgesehen, der auf 20 Jahre ab dem 65. Lebensjahr angelegt ist. Stand: November 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Reform trennt künftig klarer zwischen Verträgen, die weiterlaufen, und neuen Modellen.
  • Für bestehende Riester-Verträge nennt die DRV ausdrücklich den Bestandsschutz.
  • Neu ist die Wahl zwischen lebenslanger Rente und Auszahlplan.
  • Ein Auszahlplan ist auf 20 Jahre ab dem 65. Lebensjahr angelegt.
  • Die lebenslange Rente entfällt bei den neuen Zeitrenten, wie die DRV beschreibt.
  • Wie Altverträge im Detail ausgezahlt werden, steht im Vertrag und in den Anbieterunterlagen.

Was sich bei der Auszahlung ändert

Nach der Darstellung der Deutschen Rentenversicherung bestehen künftig zwei Wege: Eine lebenslange Rente oder ein Auszahlplan. Der Auszahlplan läuft über 20 Jahre ab dem 65. Lebensjahr, danach ist das Guthaben aufgebraucht. Beim Altersvorsorgedepot ohne Garantien nennt die Seite als frühestes Ende der Auszahlung das 85. Lebensjahr.

MerkmalRiester (bisher)Neue Zeitrente bzw. Auszahlplan (ab 2027)
AuszahlungLebenslange Rente ist der übliche WegWahl zwischen lebenslanger Rente und Auszahlplan
LaufzeitLebenslang20 Jahre ab dem 65. Lebensjahr, laut DRV-Seite
Status des VertragsBestehende Verträge laufen weiterNeue Modelle ab 2027, Wechsel per Erklärung möglich

Wer schon länger spart, sollte zwischen Weiterlaufenlassen und Umstellung abwägen. Die Entscheidung hängt von Vertragsbedingungen und Kosten ab. Eine Einordnung bietet Riester-Vertrag weiterlaufen lassen oder kündigen?, zur Umstellung siehe Riester wechseln.

Was gilt für bestehende Verträge?

Die Deutsche Rentenversicherung betont auf ihrer Seite, dass bestehende Riester-Verträge weiterlaufen. Wer zusätzlich einen neuen Vertrag abschließt, für den gelten nach dieser Darstellung die neuen Regeln auch für den bestehenden Vertrag. Ob und in welcher Form die bisherige lebenslange Leibrente für Altverträge fortbesteht, beschreibt die Seite nicht Vertrag für Vertrag. Dafür ist der konkrete Vertrag maßgeblich.

Wie wird ein Wechsel behandelt?

Nach der DRV-Darstellung soll ein Wechsel in die neue Förderung durch eine Erklärung möglich sein. Dabei muss die bisherige Förderung nicht zurückgezahlt werden. Gesetzlich begrenzte Wechsel-, Abschluss- oder Vertriebskosten können aber anfallen. Zur Übertragung in ein Altersvorsorgedepot macht die Seite keine ausdrücklichen Angaben.

Häufige Fragen

Bekomme ich meine Riester-Rente ab 2027 noch lebenslang?

Für bestehende Verträge laufen die bisherigen Regeln nach der DRV-Darstellung weiter. Für neue Zeitrenten entfällt die lebenslange Zahlung. Wer genau welche Auszahlung hat, steht im Vertrag und ist bei Unklarheiten beim Anbieter zu klären.

Warum endet der Auszahlplan erst mit 85?

Die DRV-Seite beschreibt, dass das Geld im Auszahlplan nach 20 Jahren ab dem 65. Lebensjahr aufgebraucht ist und der Vertrag mit dem 85. Lebensjahr endet. Für das Altersvorsorgedepot ohne Garantien nennt die Seite das 85. Lebensjahr als frühestes Ende der Auszahlung.

Muss ich etwas unternehmen, damit meine Förderung erhalten bleibt?

Nach der Darstellung der DRV ist ein Wechsel per Erklärung möglich, ohne die bisherige Förderung zurückzahlen zu müssen. Vor einer Entscheidung lohnt der Blick in die Vertragsunterlagen und in die Information des Anbieters.

So gehst du jetzt vor

  1. Vertragsunterlagen heraussuchen und die Auszahlungsregeln des eigenen Vertrags prüfen.
  2. Klären, ob der Vertrag weiterläuft oder ein Wechsel sinnvoll ist.
  3. Kosten für Wechsel und Abschluss beim Anbieter erfragen.
  4. Die Gesamtplanung mit dem Überblick zur Altersvorsorge 2027 abgleichen.

Die Laufzeit im Überblick

Die Deutsche Rentenversicherung beschreibt für den Auszahlplan eine Auszahlphase von 20 Jahren ab dem 65. Lebensjahr. Die folgende Übersicht rechnet diese Phase auf die Lebensjahre um. Sie zeigt nur die Zeitachse, keine Auszahlungshöhe.

LebensalterPhase laut DRV-DarstellungHinweis
bis 64Ansparphase im VertragAbhängig von Beiträgen, Förderung und Vertragsbedingungen
65 bis 84Auszahlplan läuft über 20 JahreDie Höhe der Auszahlung steht im Vertrag
ab 85Vertrag endet, Guthaben laut Plan aufgebrauchtLaut DRV-Seite endet der Vertrag mit dem 85. Lebensjahr

Die Tabelle macht eine Sache deutlich: Der Auszahlplan verteilt das Guthaben über einen festen Zeitraum, statt eine lebenslange Zahlung zu leisten. Wer lange lebt, bekommt demnach nicht mehr über die Laufzeit hinaus, und wer früh Bedarf hat, muss die Verteilung im Vertrag vorab verstehen.

Was du beim Anbieter erfragen solltest

  • Welche Auszahlungsart für deinen Vertrag gilt und ob sie sich später noch ändern lässt.
  • Welche Kosten bei einem Wechsel oder bei einem neuen Abschluss anfallen.
  • Wie das bisherige Guthaben in einen neuen Vertrag übertragen wird und welche Frist gilt.
  • Ob die bisherige Förderung bei einem Wechsel erhalten bleibt, und wie das schriftlich bestätigt wird.

Was bei einem Wechsel mit der Förderung passiert

Nach der DRV-Darstellung muss die bisherige Förderung bei einem Wechsel nicht zurückgezahlt werden. Das gilt aber nur für den Wechsel selbst. Gesetzlich begrenzte Kosten bleiben möglich, und die Vertragsbedingungen des neuen Anbieters sind gesondert zu prüfen. Wer nur auf die Förderung schaut, übersieht schnell die Kostenseite.

Muss ich meinen Vertrag ab 2027 zwingend umstellen?

Nach der Darstellung der DRV laufen bestehende Verträge weiter. Eine Umstellung ist eine Option, aber keine Pflicht, sofern der Vertrag nach den Regeln weiterbesteht. Ob sich ein Wechsel lohnt, hängt von Kosten, Auszahlungsart und persönlicher Lage ab, nicht von einer Pflicht.

Warum der Vertrag das Maß ist

Die Regeln aus dem Gesetz geben den Rahmen vor, die Auszahlung im Einzelfall bestimmt aber der Vertrag. Deshalb ist es sinnvoll, die Vertragsunterlagen mit der Darstellung der DRV zu vergleichen. Wo beides übereinstimmt, ist die Lage klar. Wo nicht, sollte der Anbieter schriftlich Auskunft geben.

Was passiert, wenn ich nichts unternehme?

Nach der DRV-Darstellung laufen bestehende Verträge weiter. Ein Wechsel ist also nur dann nötig, wenn du ihn ausdrücklich willst. Ohne Entscheidung bleibt der Vertrag in seiner bisherigen Form, sofern die Regeln nichts anderes vorsehen.

Was du dir von der Riester-Auszahlung merken solltest

Die Reform verschiebt den Schwerpunkt von der lebenslangen Rente hin zur Wahl zwischen Rente und Auszahlplan. Wer einen bestehenden Vertrag hat, braucht zunächst keine Entscheidung, sollte aber die eigenen Auszahlungsregeln kennen. Die Grundlage bleibt der Vertrag, die Darstellung der DRV liefert den Rahmen. Wer die eigenen Unterlagen kennt, vergleicht Angebote auf einer sicheren Grundlage.

  • Bestehende Riester-Verträge laufen nach der DRV-Darstellung weiter.
  • Der neue Auszahlplan ist auf 20 Jahre ab dem 65. Lebensjahr angelegt.
  • Ein Wechsel ist möglich, kostet aber je nach Vertrag Geld.

Passend dazu

Quellen: Altersvorsorge-Reformgesetz auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung (Stand laut Seite 17.09.2026).

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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