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Lehramtsreferendariat in Niedersachsen: Bezüge und Versicherung

Lehramtsreferendariat in Niedersachsen: Anwärtergrundbetrag ab April 2026, Familienzuschlag, Beihilfe und Krankenversicherung mit Rechenbeispiel.
Referendar steht vor der Tafel in einem Klassenzimmer

Inhalt

Wer das Lehramtsreferendariat in Niedersachsen beginnt, erhält Anwärterbezüge. Dabei handelt es sich um ein monatliches Entgelt aus dem Ausbildungsverhältnis, das sich aus einem Grundbetrag und weiteren Bestandteilen zusammensetzt. Dieser Ratgeber zeigt die Zahlen, die wir mit einem amtlichen Stand belegen können, und erklärt, wie Beihilfe und Krankenversicherung dazu passen.

Kurz beantwortet: Der Anwärtergrundbetrag im Lehramtsreferendariat in Niedersachsen beträgt ab 1. April 2026 laut Kultusministerium 1.722,66 Euro für Grundschule, Haupt- und Realschule sowie Sonderpädagogik und 1.761,92 Euro für Gymnasium und berufsbildende Schulen. Hinzu kommen Familienzuschlag und weitere Bestandteile. Stand: Oktober 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Anwärtergrundbetrag liegt ab 1. April 2026 bei 1.722,66 Euro oder 1.761,92 Euro, je nach Lehramt.
  • Der Familienzuschlag beträgt in der Stufe 1 (verheiratet) 170,36 Euro und in der Stufe 2 (ein Kind) 315,97 Euro.
  • Den Anwärtersonderzuschlag nennt das Kultusministerium ohne Betrag. Frag bei der Stelle nach der aktuellen Summe.
  • Für aktive Beamte gilt bei der Beihilfe ein Satz von 50 Prozent, für Anwärter sind Zahnleistungen eingeschränkt.
  • Die Krankenversicherung wählst du nach Status, meist als Kombination aus Beihilfe und einem privaten Tarif oder als gesetzliche Versicherung.

Wie hoch sind die Anwärterbezüge in Niedersachsen 2026?

Die Anwärterbezüge bestehen aus mehreren Teilen. Der Grundbetrag hängt von der Lehramtsform ab. Dazu kommen der Familienzuschlag, wenn du Anspruch hast, und der Anwärtersonderzuschlag. Das Niedersächsische Kultusministerium nennt die Beträge mit Gültigkeit ab 1. April 2026.

PositionBetrag ab 1. April 2026Quelle
Anwärtergrundbetrag Grundschule, Haupt- und Realschule, Sonderpädagogik1.722,66 EuroNiedersächsisches Kultusministerium
Anwärtergrundbetrag Gymnasium, berufsbildende Schulen1.761,92 EuroNiedersächsisches Kultusministerium
Familienzuschlag Stufe 1 (verheiratet)170,36 EuroNiedersächsisches Kultusministerium
Familienzuschlag Stufe 2 (ein Kind)315,97 EuroNiedersächsisches Kultusministerium
Anwärtersonderzuschlagim Dokument ohne Betragbei der Ausbildungsstelle erfragen

Rechenbeispiel: Brutto aus Grundbetrag und Familienzuschlag

Annahme: Gymnasium, verheiratet, ohne weitere Zuschläge. Der Grundbetrag von 1.761,92 Euro plus Familienzuschlag Stufe 1 mit 170,36 Euro ergibt 1.932,28 Euro brutto, vor Steuern und ohne Anwärtersonderzuschlag. Eine verlässliche Netto-Zahl brauchst du aus dem Abgabenrechner des Bundesministeriums der Finanzen (bmf-steuerrechner.de), denn die Lohnsteuer hängt von deinen persönlichen Merkmalen ab. Sozialabgaben fallen für Beamtinnen und Beamte nicht an. Dafür zahlst du Beiträge für die Krankenversicherung aus dem Netto.

Beihilfe im Lehramtsreferendariat: Was gilt in Niedersachsen?

Beihilfe gibt es für Anwärter, die beihilfeberechtigt sind. Das Informationsblatt der NLBV nennt für aktive Beamte 50 Prozent. Höhere Sätze für Familien und Kinder sind im Stand August 2023 genannt und hier nicht übernommen; die aktuelle Fassung erfragst du bei der NLBV. Für Anwärter nennt das Blatt keinen eigenen Satz, dafür gelten bei Zahnleistungen Einschränkungen. Den verbleibenden Anteil deckt ein Tarif ab. Mehr dazu erklärt unser Ratgeber zur Beihilfe im Referendariat.

Die Beträge gelten ab dem Stichtag 1. April 2026. Ändert das Land die Sätze, verschieben sich deine Zahlen. Prüfe deshalb vor jeder größeren Entscheidung den aktuellen Stand bei der Ausbildungsstelle, auch wenn dieser Ratgeber im Oktober 2026 aktualisiert wurde.

Krankenversicherung im Lehramtsreferendariat: Wie gehst du vor?

Im Lehramtsreferendariat lautet die Frage meist: Beihilfe plus privater Anwärtertarif oder gesetzliche Versicherung? Das hängt von Status, Vorversicherung und deinem Einkommen ab. Unser Ratgeber zur Krankenversicherung im Referendariat zeigt die Unterschiede. Vor dem Abschluss prüfst du die Aufnahmebedingungen, denn Tarife verlangen oft Angaben zur Gesundheit.

Für die Planung zählt außerdem, dass Beihilfe nur auf Antrag und mit vollständigen Belegen gezahlt wird. Lege dir eine Liste deiner Rechnungen an und reiche sie zeitnah ein, damit die Erstattung nicht ins Stocken gerät.

Was ändert sich beim Wechsel des Bundeslands?

Anwärterbezüge und Beihilferegeln unterscheiden sich von Land zu Land. Wer in ein anderes Bundesland wechselt, sollte die Zahlen neu prüfen. Eine Übersicht nach Bundesland findest du im Ratgeber zu den Anwärterbezügen nach Bundesland. Vergleich dazu auch das Rechtsreferendariat, denn dort gelten andere Regeln: Rechtsreferendariat in Mecklenburg-Vorpommern.

Häufige Fragen

Bekomme ich im Lehramt in Niedersachsen Anwärterbezüge?

Ja. Lehramtsanwärter erhalten Anwärterbezüge. Der Grundbetrag hängt von der Schulform ab, die du studierst. Der Familienzuschlag und weitere Bestandteile kommen hinzu, sofern du Anspruch hast.

Warum gibt es zwei Grundbeträge?

Die Beträge unterscheiden sich nach Lehramt. Für Grundschule, Haupt- und Realschule sowie Sonderpädagogik nennt das Kultusministerium 1.722,66 Euro, für Gymnasium und berufsbildende Schulen 1.761,92 Euro. Welche Gruppe für dich gilt, ergibt sich aus deinem Lehramt.

Wie hoch ist der Anwärtersonderzuschlag?

Das Kultusministerium nennt den Zuschlag, aber ohne Betrag. Frag bei der zuständigen Stelle nach dem aktuellen Betrag, bevor du dein Budget festlegst.

Was zahlt die Beihilfe bei Zahnersatz?

Für Anwärter im Vorbereitungsdienst gelten in Niedersachsen Einschränkungen bei Zahnersatz, Inlays, Zahnkronen und implantologischen Leistungen. Eine Ausnahme gilt bei Unfällen während der Ausbildung. Plane Zahnbehandlungen deshalb mit einer Rücklage.

Wie komme ich auf mein Netto?

Das Netto berechnest du mit dem Abgabenrechner des Bundesministeriums der Finanzen. Wir rechnen die Lohnsteuer hier nicht selbst, weil das ohne deine persönlichen Steuerdaten zu ungenau wäre.

So gehst du jetzt vor

  1. Bestätige deinen Grundbetrag für dein Lehramt schriftlich bei der Ausbildungsstelle.
  2. Kläre Familienzuschlag, Anwärtersonderzuschlag und deinen Beihilfeanspruch.
  3. Vergleiche Tarife nach Leistungen und Eigenanteil, nicht nur nach Beitrag, und prüfe die Aufnahmebedingungen.
  4. Rechne dein Netto mit dem Abgabenrechner des BMF nach und plane einen Puffer ein.
  5. Bei Fragen zur Gesamtrechnung hilft eine persönliche Beratung bei academycon: So arbeiten wir.

Passend dazu

Quellen: Niedersächsisches Kultusministerium: Besoldung, Anwärtergrundbeträge und Familienzuschlag (Stand: 1. April 2026); NLBV: Allgemeines Informationsblatt über die Gewährung von Beihilfen, Vordr. 2719 (Stand: August 2023).

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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