Das Lehramtsreferendariat in Brandenburg, also der Vorbereitungsdienst für angehende Lehrkräfte, lässt sich nicht pauschal finanziell beschreiben. Entscheidend ist zuerst der rechtliche Status: Beamtin oder Beamter auf Widerruf oder ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis. Davon hängen Beihilfe, Krankenversicherung und Bezüge ab. Dieser Ratgeber erklärt, worauf du achten solltest und wo die verbindlichen Angaben stehen. Den Weg vom Studium bis zum Referendariat beschreibt auch der Ratgeber zur Versicherung vom Studium bis zum Referendariat.
Kurz beantwortet: Im Lehramtsreferendariat in Brandenburg entscheidet der Status darüber, ob du als Beamtin oder Beamter auf Widerruf mit Beihilfeanspruch eingestellt wirst oder im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis bist. Das Bildungsministerium nennt beide Wege in seiner Ausschreibung. Konkrete Bezüge stehen auf der Informationsseite des Ministeriums. Stand: Oktober 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Einstellung erfolgt nach der Ausschreibung des Ministeriums in der Regel als Beamtin oder Beamter auf Widerruf.
- Ist das nicht möglich, folgt der Vorbereitungsdienst in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis.
- Dein Status bestimmt, ob und wie du beihilfeberechtigt bist. Das klärst du vor Antritt.
- Die Bezüge legt das Land fest. Konkrete Beträge findest du auf der Seite des Ministeriums und nicht in diesem Text.
- Ein Informationsblatt zu Beihilfesätzen nennt Anwärter nicht ausdrücklich. Frag die Beihilfestelle nach deinem Satz.
Was bedeutet Beamter auf Widerruf im Vorbereitungsdienst?
Viele Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter werden in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen. Die Ausschreibung des Ministeriums beschreibt diese Form als Regelfall, sofern die Voraussetzungen vorliegen. Fehlen sie, absolvierst du den Vorbereitungsdienst in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis.
Der Unterschied ist wichtig. Ein Beamter auf Widerruf steht in einem Dienstverhältnis mit Besoldung und in der Regel mit Anspruch auf Beihilfe. Ein Ausbildungsverhältnis folgt eigenen Regeln, und die Krankenversicherung kann dann anders aussehen.
Welche Beihilfe bekommst du als Anwärterin oder Anwärter?
Die Beihilfe in Brandenburg berechnet sich über einen Bemessungssatz. Ein Informationsblatt der Zentralen Bezügestelle des Landes nennt für beihilfeberechtigte Beamte den Grundsatz von 50 Prozent und für Versorgungsempfänger 70 Prozent. Eine ausdrückliche Aussage zu Anwärtern und Referendaren enthält das Blatt nicht.
| Personenkreis | Satz laut Informationsblatt | Hinweis |
|---|---|---|
| Beihilfeberechtigte Beamte | 50 Prozent | Grundsatz |
| Beamte in Elternzeit | 70 Prozent | Sonderregel |
| Versorgungsempfänger | 70 Prozent | ohne Waisen |
| Beihilfeberechtigte Waisen | 80 Prozent | Sonderregel |
| Anwärterinnen und Anwärter, Referendarinnen und Referendare | nicht ausdrücklich genannt | bei der Beihilfestelle erfragen |
Das Blatt stammt vom 15. Oktober 2021. Sätze können sich ändern, deshalb prüfe den aktuellen Stand, bevor du dich festlegst.
Wie sieht die Krankenversicherung im Ausbildungsverhältnis aus?
Wirst du als Beamter auf Widerruf eingestellt, bist du in der Regel beihilfeberechtigt und musst den Restanteil über eine private Krankenversicherung absichern. Im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis hängt die Versicherung davon ab, wie die Sozialversicherung in deinem Fall greift.
Die Frage, ob Sozialversicherungsbeiträge anfallen, klärst du zuerst mit der Ausbildungsstelle. Eine Übersicht zur Versicherung im Referendariat bietet der Ratgeber zur Krankenversicherung im Referendariat.
Welche Rolle spielen Teilzeit und familiäre Gründe?
Teilzeit in der Ausbildung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die Ausschreibung des Ministeriums erwähnt, dass bei Teilzeit aus familiären Gründen eine Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erfolgen kann. Der Grund für Teilzeit entscheidet also mit darüber, welcher Status gilt.
Kläre das schriftlich, bevor du den Antrag stellst. Frag auch nach, ob sich die Zahlungen durch die Teilzeit verändern.
Wo findest du die verbindlichen Bezüge?
Nach dem Referentenentwurf (Stand 2. Juli 2026, noch nicht verkündet) beträgt der Anwärtergrundbetrag nach A 13 1.800,10 Euro und nach A 12 1.768,84 Euro im Monat (Werte gültig ab 1. Januar 2026, vorbehaltlich der Verkündung). Die Beträge ändern sich, und wir veröffentlichen nur Zahlen, die wir an einer Primärquelle prüfen können. Verbindlich sind das Besoldungsrecht des Landes und die Informationsseite des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport. Dort findest du den aktuellen Stand und die Hinweise zu Zahlungen.
Welche Unterlagen solltest du aufheben?
- Den Einstellungsbescheid mit der genauen Statusangabe.
- Schriftliche Auskünfte der Beihilfestelle und der Ausbildungsstelle zu Bemessungssatz und Zahlungen.
- Nachweise zum Familienstand und zu berücksichtigungsfähigen Angehörigen.
- Den Versicherungsnachweis deiner Krankenversicherung.
Häufige Fragen
Bin ich in Brandenburg als Lehramtsanwärter verbeamtet?
Die Ausschreibung nennt den Regelfall des Beamtenverhältnisses auf Widerruf. Ob er für dich gilt, zeigt dein Einstellungsbescheid. Lies ihn genau und frag nach, wenn der Status dort nicht eindeutig steht.
Bekomme ich Beihilfe, obwohl ich im Ausbildungsverhältnis bin?
Das hängt vom Status ab. Die Beihilfestelle beantwortet diese Frage für deinen Fall schriftlich. Ein Ausbildungsverhältnis ist nicht automatisch mit dem Beamtenanspruch gleichzusetzen.
Gibt es einen Durchschnittswert für die Beihilfe?
Nein, ein Durchschnittswert hilft dir wenig. Entscheidend sind dein Satz, deine Familie und deine tatsächlichen Rechnungen. Rechne deinen Fall mit deinen eigenen Zahlen durch, dann wird die Lücke sichtbar.
Gilt Teilzeit automatisch auch für meine Zahlungen?
Nicht automatisch. Die Zahlungen hängen von der Regelung ab, die für dich gilt. Frag die zuständige Stelle, bevor du Teilzeit beantragst, damit du keine Überraschung erlebst.
Was ändert sich, wenn ich in ein anderes Bundesland wechsle?
Dann gelten die Regeln des neuen Landes. Ein Wechsel kann andere Bezüge und andere Beihilfesätze mit sich bringen. Prüfe das vorab, bevor du die Stelle wechselst.
So gehst du jetzt vor
- Lies deinen Einstellungsbescheid und notiere, ob du als Beamter auf Widerruf oder im Ausbildungsverhältnis eingestellt wirst.
- Frag die Beihilfestelle schriftlich nach dem Bemessungssatz für dich und deine Familie.
- Kläre bei deiner Krankenkasse oder deinem Versicherer, welche Absicherung zu deinem Status passt, bevor du kündigst.
- Hol dir die aktuellen Bezüge direkt beim Ministerium und hebe die Unterlagen auf.
Passend dazu
- Lehramt: Versicherung vom Studium bis zum Referendariat
- Krankenversicherung im Referendariat: GKV, PKV und Beihilfe
- Lehramtsreferendariat in Berlin 2026/27: Anwärterbezüge, Beihilfe und Krankenversicherung
- Beihilfe im Referendariat: Anspruch, Satz und Antrag
- Referendariat: Anwärterbezüge nach Bundesland
Quellen: Referentenentwurf Besoldungstabellen Brandenburg, Stand 2. Juli 2026Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg, Ausschreibung Vorbereitungsdienst (ohne Stand, Einstellungstermin 1. Februar 2025), Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg, Informationsblatt Bemessungssatz, Stand 15.10.2021.
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.