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Minijob-Befreiung von der Rentenversicherung: Was seit Juli 2026 gilt

Die Befreiung von der Rentenversicherung im Minijob lässt sich seit dem 1. Juli 2026 einmalig widerrufen. So funktioniert der Widerruf nach § 6 SGB VI. Stand November 2026.
Berufseinsteigerin mit Mitarbeiterausweis am ersten Arbeitstag

Inhalt

Die Befreiung von der Rentenversicherung im Minijob kannst du seit dem 1. Juli 2026 einmalig widerrufen. Im Minijob bist du grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, eine Befreiung ist aber auf Antrag möglich. Dieser Ratgeber erklärt, was die Befreiung heute bedeutet, wie der Widerruf funktioniert und was du vorher prüfen solltest.

Kurz beantwortet: Im Minijob bist du grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Eine Befreiung ist auf Antrag möglich. Seit dem 1. Juli 2026 lässt sich die Befreiung einmalig aufheben. Die Aufhebung wirkt ab dem Monat nach dem Antrag, sofern die Einzugsstelle nicht innerhalb eines Monats widerspricht. Grundlage ist § 6 SGB VI. Stand: November 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht im Minijob beruht auf einem Antrag und ist nicht automatisch.
  • Seit dem 1. Juli 2026 lässt sich eine Befreiung einmalig aufheben.
  • Die Aufhebung wirkt ab dem Monat nach der Antragstellung.
  • Die Befreiung gilt nur für die jeweilige Beschäftigung.
  • Für künftige Änderungen zählen die Stichtage im Gesetz, nicht Ankündigungen in der Presse.

Was bedeutet die Befreiung im Minijob?

Mit einer Befreiung bleibst du im Minijob ohne Rentenversicherungspflicht. Der Arbeitgeber meldet die Befreiung an die Einzugsstelle. Nach § 6 Abs. 3 SGB VI gilt sie als erteilt, wenn die Einzugsstelle nicht innerhalb eines Monats nach der Arbeitgebermeldung widerspricht. Wirksam wird sie je nach Meldezeitpunkt ab Monatsbeginn oder ab einem späteren Monat, wie § 6 Abs. 4 SGB VI regelt.

Wie funktioniert der Widerruf?

Der Widerruf ist im Gesetz klar geregelt. Die folgende Tabelle fasst die Punkte zusammen, auf die es ankommt.

PunktRegelungFundstelle
Gültig seit1. Juli 2026Deutsche Rentenversicherung, Mitteilung vom Juni 2026
Wer stellt den AntragDie beschäftigte Person§ 6 Abs. 6 SGB VI
Anzahleinmalig§ 6 Abs. 6 SGB VI
Wirkungab dem Monat nach der Antragstellung§ 6 Abs. 6 SGB VI
Wirksamkeitgilt als wirksam, wenn die Einzugsstelle nicht innerhalb eines Monats widerspricht§ 6 Abs. 6 SGB VI
Bindungbindend für die Dauer der Beschäftigung§ 6 Abs. 6 SGB VI

Die Fundstellen stehen im Gesetzestext. Den Ablauf in deinem Fall stimmst du mit dem Arbeitgeber ab, der die Meldung vornimmt.

Was passiert nach dem Widerruf?

Mit dem Widerruf greift die Rentenversicherungspflicht im Minijob wieder. Die Beitragszeiten zählen dann für deine spätere Rente und für die Wartezeit. Ob das für dich sinnvoll ist, hängt von deiner Lebenssituation ab. Wer im Monat auf jeden Euro angewiesen ist, wägt anders ab als jemand, der Rentenansprüche aufbauen möchte.

Wann ist die Pflicht sinnvoll und wann die Befreiung?

Die Entscheidung ist eine Abwägung zwischen Rentenansprüchen und dem Nettoverdienst im Monat.

  • Für die Rentenversicherungspflicht spricht: Beitragszeiten zählen für deine spätere Rente und für Wartezeiten.
  • Gegen die Pflicht spricht: Der Beitrag verringert den Nettoverdienst im Monat, und das belastet das Budget während des Studiums.
  • Hilfreich ist ein Vergleich des Beitrags mit dem Rentenzuwachs, den du erwartest. Die Deutsche Rentenversicherung kann dir die Folgen im Einzelfall erläutern.

Welche Angaben brauchst du, bevor du den Widerruf stellst?

Bevor du den Widerruf auslöst, lohnt sich ein kurzer Check. Da die Aufhebung für die Dauer der Beschäftigung bindend ist, solltest du einen Job, den du nur für wenige Monate machst, anders bewerten als eine dauerhafte Tätigkeit. Notiere dir vorab die wichtigsten Punkte:

  • Anzahl und Verdienst aller Minijobs, denn die Befreiung gilt je Beschäftigung.
  • Geplante Dauer der jeweiligen Beschäftigung.
  • Termin der nächsten Gehaltsabrechnung und die Frist, die dein Arbeitgeber für die Meldung braucht.
  • Ansprechpartner beim Arbeitgeber, der die Meldung an die Einzugsstelle übernimmt.

Bei Fragen zur Rentenversicherung hilft die Deutsche Rentenversicherung direkt weiter. Sie kann dir die Folgen für deinen Fall erläutern, ohne dass du dich festlegen musst.

Was ändert der Widerruf am Monatsverdienst?

Der Bruttolohn bleibt gleich. Mit dem Widerruf kommt ein Beitragsanteil zur Rentenversicherung dazu, der den Nettobetrag senkt. Wie hoch der Abzug genau ausfällt, hängt von dem Beitragssatz des Jahres und von der Abrechnung ab, die dein Arbeitgeber durchführt. Eine feste Zahl nennen wir hier bewusst nicht, weil sie je nach Jahr und Abrechnung schwankt.

Welche Rolle spielt die Rente für Studierende?

Im Studium wirkt die Rente weit entfernt, und das Geld im Monat ist oft knapp. Gleichzeitig entstehen Rentenansprüche nur aus Beitragszeiten. Wer während des Studiums Beiträge zahlt, sammelt Zeiten, die später für die Rente und für Wartezeiten zählen. Wer die Pflicht vermeidet, behält mehr Geld im Monat, verzichtet aber auf diese Ansprüche. Beide Wege sind möglich, und die Entscheidung hängt davon ab, wie du deine Finanzen insgesamt planst.

Welche Fehler vermeidest du beim Widerruf?

  • Den Widerruf ohne Abstimmung mit dem Arbeitgeber auslösen, obwohl dieser die Meldung übernimmt.
  • Die Einmaligkeit übersehen, denn ein zweiter Widerruf ist im Gesetz nicht vorgesehen.
  • Die Wirkung auf den Monat vergessen: Die Aufhebung gilt erst ab dem Monat nach der Antragstellung.

Wer diese Punkte im Blick behält, vermeidet Lücken in der Abrechnung und unnötige Rückfragen beim Arbeitgeber und bei der Einzugsstelle.

Wichtig ist außerdem: Die Befreiung betrifft immer nur die einzelne Beschäftigung. Mit einem zweiten Minijob entsteht eine eigene Entscheidung, die du getrennt prüfen solltest. So behältst du die Übersicht, wenn sich Verdienste und Arbeitgeber während des Studiums ändern.

Häufige Fragen

Kann ich mich im Minijob von der Rentenversicherung befreien lassen?

Ja, auf Antrag. Die Befreiung wird über den Arbeitgeber an die Einzugsstelle gemeldet. Gilt sie als erteilt, bist du im Minijob rentenversicherungsfrei, solange die Befreiung besteht.

Wann kann ich die Befreiung widerrufen?

Seit dem 1. Juli 2026 ist ein einmaliger Widerruf möglich. Die Aufhebung wirkt ab dem Monat nach deinem Antrag. Den Zeitpunkt solltest du mit der nächsten Gehaltsabrechnung abstimmen.

Gilt der Widerruf für alle meine Minijobs?

Die Befreiung bezieht sich auf die jeweilige Beschäftigung. Hast du mehrere Minijobs, betrachtest du sie deshalb einzeln. Die Regel dazu steht in § 6 Abs. 5 SGB VI.

Ändert der Widerruf meine Krankenversicherung?

Nein. Die Rentenversicherungspflicht ist ein eigener Bereich. Für die Krankenversicherung gelten eigene Regeln, die im Ratgeber zur Krankenversicherung mit Nebenjob erklärt werden.

Gibt es ab 2027 schon neue Regeln?

Für 2027 sind Änderungen im Gespräch. Verbindliche Termine nennen wir hier erst, wenn sie im Gesetz stehen. Den aktuellen Stand findest du im Bundesgesetzblatt und auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung.

So gehst du jetzt vor

  1. Prüfe anhand deiner Gehaltsabrechnung, ob du im Minijob von der Rentenversicherung befreit bist.
  2. Entscheide, ob die Rentenversicherung für dich sinnvoll ist, und vergleiche den Beitrag mit deinem Ziel.
  3. Sprich mit deinem Arbeitgeber, der die Meldung an die Einzugsstelle übernimmt.
  4. Bewahre den Antrag und die Bestätigung auf, bis der Widerruf wirkt.

Passend dazu

Quellen: § 6 SGB VI, gesetze-im-internet.de, Stand November 2026; Deutsche Rentenversicherung, Mitteilung zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht im Minijob, Juni 2026

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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