Viele Minijobs lassen sich kurzfristig beenden, trotzdem passieren Fehler bei Frist, Termin oder Form. Dieser Ratgeber erklärt die gesetzlichen Kündigungsfristen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, zeigt, was der Nachweis über das Kündigungsverfahren verlangt, und rechnet einen Termin durch. Die gesetzlichen Regeln gelten, soweit Vertrag oder Tarifvertrag nichts Abweichendes vorsehen.
Kurz beantwortet: Ohne abweichende Vereinbarung kannst du einen Minijob mit vier Wochen Frist zum 15. oder zum Monatsende kündigen (§ 622 Abs. 1 BGB). In einer vereinbarten Probezeit von höchstens sechs Monaten beträgt die Frist zwei Wochen (§ 622 Abs. 3 BGB). Der Nachweis über die Arbeitsbedingungen muss das Kündigungsverfahren nennen, mindestens mit Schriftform (§ 2 Abs. 1 Nr. 14 NachwG). Stand: November 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Grundfrist für Arbeitnehmer beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende.
- In der Probezeit sind es zwei Wochen. Die Probezeit darf höchstens sechs Monate dauern.
- Eine kürzere Frist im Vertrag ist nur in engen Ausnahmefällen zulässig, etwa bei vorübergehender Aushilfe.
- Längere Fristen im Vertrag bleiben wirksam.
- Im Nachweis des Arbeitgebers muss das Kündigungsverfahren stehen, mindestens mit Schriftform.
Welche Kündigungsfrist gilt beim Minijob?
Ein Minijob ist ein Arbeitsverhältnis, deshalb greift zunächst § 622 BGB. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Fälle.
| Situation | Frist | Endtermin | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Kündigung durch dich nach der Probezeit | vier Wochen | zum 15. oder zum Monatsende | § 622 Abs. 1 BGB |
| Kündigung in der Probezeit (höchstens sechs Monate) | zwei Wochen | zwei Wochen nach Zugang der Kündigung | § 622 Abs. 3 BGB |
| Vorübergehende Aushilfe, nicht über drei Monate hinaus | kürzere Frist, wenn sie vereinbart ist | nach Vereinbarung | § 622 Abs. 5 Nr. 1 BGB |
Kündigt der Arbeitgeber, verlängert sich die Frist mit der Dauer des Arbeitsverhältnisses. Ab zwei Jahren beträgt sie einen Monat, ab fünf Jahren zwei Monate (§ 622 Abs. 2 BGB). Die Kündigung erfolgt jeweils zum Ende eines Kalendermonats.
Muss die Kündigung schriftlich erfolgen?
Der Arbeitgeber muss im Nachweis über die wesentlichen Arbeitsbedingungen angeben, welches Kündigungsverfahren gilt. Das Nachweisgesetz verlangt hier mindestens die Schriftform. Zusätzlich gehören die Kündigungsfristen und die Frist für eine Kündigungsschutzklage in den Nachweis (§ 2 Abs. 1 Nr. 14 NachwG).
Für dich heißt das: Verlass dich nicht auf eine mündliche Absprache. Schreibe die Kündigung, unterschreibe sie mit Datum und bewahre eine Kopie auf. Den Zugang kannst du etwa durch Übergabe mit Empfangsbestätigung nachweisen.
Was muss im Vertrag oder im Nachweis stehen?
Der Nachweis nach dem Nachweisgesetz enthält eine Reihe von Pflichtangaben. Für die Kündigung sind besonders diese Punkte wichtig:
- Die vereinbarte Probezeit, falls eine vereinbart ist (Nummer 6)
- die Kündigungsfristen (Nummer 14)
- das einzuhaltende Kündigungsverfahren, mindestens mit Schriftform (Nummer 14)
- die Frist für die Kündigungsschutzklage (Nummer 14)
- geltende Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen (Nummer 15)
Fehlt eine dieser Angaben, frage schriftlich nach. Ein Blick in den Nachweis hilft auch bei der Frage, ob eine längere Frist gilt als die gesetzliche.
Aufhebungsvertrag oder Kündigung?
Ein Aufhebungsvertrag ist etwas anderes als eine Kündigung. Er braucht die Einigung beider Seiten und endet zu dem Zeitpunkt, den ihr vereinbart. Frist und Form einer Kündigung gelten dafür nicht automatisch. Wenn der Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag vorlegt, lies ihn in Ruhe durch und lass dich vor der Unterschrift beraten, besonders wenn offene Ansprüche wie Urlaub im Raum stehen.
Rechenbeispiel: Bis wann muss ich kündigen?
- Annahme: Du kündigst am 10. März, die Probezeit ist beendet und die Kündigung geht dem Arbeitgeber am selben Tag zu.
- Die Frist von vier Wochen läuft vom 10. März bis zum 7. April.
- Der nächste zulässige Endtermin nach dem 7. April ist der 15. April.
- Ergebnis: Der früheste Endtermin ist der 15. April. Ein späteres Ende, etwa zum Monatsende, ist ebenfalls möglich.
Wie wird die Frist berechnet?
Die Kündigungsfrist beginnt mit dem Zugang der Kündigung beim Arbeitgeber. Der Endtermin muss auf den 15. oder auf das Monatsende fallen und so weit entfernt sein, dass die Frist vollständig eingehalten wird. Wer die Frist knapp setzt, riskiert einen späteren Endtermin, auch wenn er das so nicht wollte. Plane deshalb mit einem kleinen Puffer. Wer die Frist sauber zählt, vermeidet Streit über den Endtermin.
Für das Datum zählt der Zugang, nicht der Tag, an dem du den Brief schreibst. Wenn du die Kündigung per Post schickst, verschiebt sich der Zugang um die Laufzeit der Post. Eine Übergabe im Betrieb mit schriftlicher Empfangsbestätigung schafft Klarheit.
Gilt ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung?
Tarifverträge können von den gesetzlichen Fristen abweichen (§ 622 Abs. 4 BGB). Im Geltungsbereich gelten sie auch für nicht tarifgebundene Parteien, wenn diese die Anwendung vereinbart haben. Ob für deinen Minijob ein Tarifvertrag gilt, steht im Nachweis. Dort solltest du nachsehen.
Wie kann ich den Zugang der Kündigung nachweisen?
Bewahre eine Kopie der Kündigung auf und notiere das Datum der Übergabe. Eine Übergabe mit Empfangsbestätigung, auf der Ort, Datum und Unterschrift stehen, ist das stärkste Beweismittel. Wer den Brief einwirft, sollte Zeugen oder einen Nachweis über den Einwurf haben.
Was gilt, wenn der Arbeitgeber kündigt?
Kündigt der Arbeitgeber, gelten die längeren Fristen aus § 622 Abs. 2 BGB, die mit der Dauer des Arbeitsverhältnisses steigen. Prüfe dann, ob das Datum im Schreiben mit der gesetzlichen Frist übereinstimmt, und halte den Zugang schriftlich fest.
Häufige Fragen
Muss ich einen Grund für die Kündigung nennen?
Nein. Wer als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer kündigt, muss keinen Grund angeben. Frist und Form bleiben trotzdem einzuhalten, sonst ist die Kündigung unwirksam oder wirkt zu einem späteren Termin.
Kann ich mitten im Semester kündigen?
Ja. Die Frist bestimmt den Endtermin, nicht das Semester. Plane den Endtermin so, dass offene Schichten übergeben und Abrechnungen vorher geklärt sind.
Was passiert mit meinem Urlaub, wenn ich vor Jahresende gehe?
Scheidest du vor erfüllter Wartezeit oder in der ersten Jahreshälfte aus, entsteht Teilurlaub von einem Zwölftel des Jahresurlaubs je vollem Monat (§ 5 Abs. 1 BUrlG). Die Einzelheiten zum Urlaub im Minijob findest du im Artikel zum Urlaubsanspruch.
Gilt eine längere Frist aus dem Vertrag?
Ja. Längere einzelvertragliche Fristen bleiben unberührt (§ 622 Abs. 5 Satz 3 BGB). Kürzere Fristen sind dagegen nur in den gesetzlich genannten Ausnahmefällen zulässig.
So gehst du jetzt vor
- Prüfe Vertrag und Nachweis auf Probezeit, Frist und Kündigungsverfahren.
- Berechne den frühesten Endtermin, indem du die Frist ab dem Zugang der Kündigung zählst.
- Kündige schriftlich, unterschrieben und mit Datum, und bewahre eine Kopie auf.
- Kläre offenen Urlaub und die Abrechnung, bevor du das letzte Mal arbeitest.
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Quellen: § 622 BGB, Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen (gesetze-im-internet.de, Abruf November 2026); § 2 NachwG, Nachweispflicht (gesetze-im-internet.de, Abruf November 2026); Bundesurlaubsgesetz, §§ 4 und 5 (gesetze-im-internet.de, Abruf November 2026).
Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.