HowTo: Diese Leistungen solltest du in deiner PKV auf keinen Fall übersehen – Transportkosten

Taxi zur Therapie? Rettungswagen ins Krankenhaus? Erfahre hier, welche Transportkosten deine PKV wirklich übernimmt – im Vergleich zur GKV und mit echten Preisbeispielen.

Wer sich im Studium für eine private Krankenversicherung (PKV) entscheidet, sollte sich nicht nur von schnellen Online-Vergleichsportalen leiten lassen.

Ob mit dem Taxi zur Physiotherapie, mit dem Krankenwagen in die Klinik oder zur Nachsorge in die Uniklinik: Transportkosten entstehen schneller, als man denkt – und die Unterschiede in der Erstattung sind teils enorm. Vor allem in der privaten Krankenversicherung (PKV) lohnt es sich, diesen Punkt genau zu vergleichen.

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🚨 Was fällt alles unter Transportkosten?

  • Ambulanter Transport: z. B. Taxi zur Physiotherapie nach OP
  • Stationärer Transport: Krankenwagen in die Klinik bei einem Notfall
  • Rettungstransport: Notarztwagen oder Rettungshubschrauber
  • Vor- und nachstationäre Fahrten: z. B. zur Voruntersuchung im Krankenhaus oder zur Nachsorge
  • Verlegungsfahrten: z. B. in eine andere Klinik mit besserer Versorgung

📊 Tarifvergleich: Transportkosten bei PKV & GKV

Tarif A – PKV mit umfangreicher Transportkostenübernahme:

  • Erstattet alle medizinisch notwendigen Fahrten
  • Einschließlich Taxi, Rettungswagen und Klinikverlegung
  • Auch Fahrten zu ambulanten Therapien mit Attest werden übernommen
  • Vor- und nachstationäre Transporte eingeschlossen

🧾 Beispiel: Nach Knie-OP: 10 Taxifahrten à 25 € zur Physio + Notaufnahme mit RTW (390 €)
Voll erstattet
Eigenanteil: 0 €


🔴 Tarif B – PKV mit eingeschränkter Leistung:

  • Nur stationäre Transporte mit Rettungswagen
  • Ambulante Fahrten wie Taxi oder Nachsorgefahrten: nicht abgedeckt
  • Vorstationäre Fahrten nur mit vorheriger Genehmigung

🧾 Beispiel: Gleiche Situation
→ Taxi zur Physio: Teilweise Erstattung → 200 €
→ RTW: 390 € übernommen
Eigenanteil: ca. 50 €


⚠️ Tarif C – Gesetzliche Krankenversicherung (GKV):

  • Übernimmt nur medizinisch zwingend notwendige Fahrten
  • Vorherige Genehmigung erforderlich (außer bei RTW/Notfall)
  • Fahrten zur ambulanten Therapie: nur bei Schwerbehinderung oder Pflegegrad
  • Zuzahlung: 10 % der Kosten, min. 5 €, max. 10 € pro Fahrt

🧾 Beispiel:
→ Taxifahrten zur Physio: keine Erstattung
→ RTW: 10 € Zuzahlung
Eigenanteil: ca. 260 €


🧠 Was viele nicht wissen:

  • Auch Fahrten zur ambulanten Behandlung (z. B. zur Strahlen- oder Chemotherapie) können sehr teuer werden – werden aber in vielen PKV-Tarifen nicht automatisch übernommen.
  • Die GKV zahlt nur in Ausnahmen – z. B. bei Dialysepatienten, Pflegegrad 3+ oder nach bestimmten OPs.
  • In der PKV muss man oft ärztliche Notwendigkeit nachweisen, sonst gibt es keine Erstattung.

📌 Was du konkret prüfen solltest:

Wie werden Fahrten zur Nachsorge oder Voruntersuchung gehandhabt?

Werden auch ambulate Fahrten wie Taxi oder Mietwagen übernommen?

Gibt es Einschränkungen bei der Kilometeranzahl oder nur für bestimmte Anlässe?

Welche Nachweise (Atteste, Genehmigungen) sind notwendig?

🧾 Übersicht im Vergleich:

LeistungPKV A (umfassend)PKV B (eingeschränkt)GKV
RTW/Notfall✅ (mit Zuzahlung)
Taxi zur Physio✅ mit Attest
Vor-/Nachstationär⚠️ mit Genehmigung⚠️ sehr selten, mit Antrag
Zuzahlung✅ keine✅ keine⚠️ 5–10 € pro Fahrt

📢 Merksatz:

Wer denkt, dass der Weg zum Arzt kostenlos ist, irrt – vor allem bei der Nachsorge. Gute Tarife sparen hier schnell mehrere Hundert Euro.

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