Wer sich im Studium für eine private Krankenversicherung (PKV) entscheidet, sollte sich nicht nur von schnellen Online-Vergleichsportalen leiten lassen.
Viel entscheidender sind die konkreten Leistungsmerkmale, die je nach Tarif stark variieren können. In diesem Artikel beleuchten wir die ambulanten Leistungen einer PKV im Detail – mit echten Beispielen und hilfreichen Tipps.
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1. Hilfsmittel 🦼 – Von Einlagen bis Rollstuhl
Hilfsmittel sind alles, was den Alltag mit gesundheitlichen Einschränkungen erleichtert: Orthopädische Schuheinlagen, Kompressionsstrümpfe, CPAP-Geräte, Hörgeräte oder Gehhilfen.
In der PKV gilt: Manche Tarife erstatten nur einfache Standardmodelle oder setzen Höchstgrenzen fest. Andere übernehmen hochwertige Varianten und sogar Reparaturkosten.
🚪 Offener vs. geschlossener Hilfsmittelkatalog – Was ist der Unterschied?
🟢 Offener Hilfsmittelkatalog
Bei einem offenen Katalog ist nicht genau festgelegt, welche Hilfsmittel übernommen werden. Stattdessen gilt: Alles, was medizinisch notwendig, sinnvoll und begründbar ist, kann erstattet werden – abhängig vom Einzelfall und vom ärztlichen Nachweis.
✅ Vorteil: Große Flexibilität, neue und moderne Hilfsmittel (z. B. digitale Therapiegeräte) sind oft eingeschlossen
🔴 Geschlossener Hilfsmittelkatalog
Hier wird eine fixe Liste von Hilfsmitteln festgelegt – alles, was nicht auf dieser Liste steht, wird nicht übernommen. Punkt.
❌ Nachteil: Keine Chance auf Kostenübernahme für neue, innovative oder individuelle Hilfsmittel
🔍 Beispiel aus dem echten Leben:
Situation:
Laura, 31, Studentin mit Skoliose, braucht:
- Maßgefertigte Einlagen (Kosten: 120 €)
- Eine spezielle Trainingsrolle zur Wirbelsäulenentlastung (160 €)
- Kompressionsstrümpfe für langes Sitzen im Hörsaal (40 €)
✅ Tarif A – PKV mit offenem Hilfsmittelkatalog:
- Einlagen: 120 € vollständig übernommen
- Trainingsrolle: 80 % Erstattung (128 €)
- Kompressionsstrümpfe: voll übernommen auf Antrag (40 €)
→ Eigenanteil: 32 €
🔴 Tarif B – PKV mit geschlossenem Hilfsmittelkatalog:
- Einlagen: nur 80 € erstattet, da nur Standardmodell auf Liste
- Trainingsrolle: nicht erstattungsfähig, da nicht gelistet
- Kompressionsstrümpfe: nicht enthalten
→ Eigenanteil: 240 €
⚠️ Tarif C – Gesetzliche Krankenversicherung (GKV):
Kompressionsstrümpfe: nur bei medizinischer Indikation, ansonsten komplett privat
→ Eigenanteil: mindestens 200–250 €
Einlagen: Kassenmodell, geringe Auswahl – 10 € Zuzahlung
Trainingsrolle: nicht erstattungsfähig, zählt als „Lifestyle“-Produkt
🧠 Merksatz:
Ein offener Hilfsmittelkatalog gibt dir Handlungsspielraum – Ein geschlossener bringt oft böse Überraschungen.
📢 Warum ist das so?
Die GKV erstattet Hilfsmittel nur in sehr begrenztem Rahmen – meist das absolute Minimum, oft nur Standardmodelle. Maßanfertigungen, modernere oder angenehmere Varianten (z. B. weiche Materialien, Sportdesigns oder digitale Geräte) müssen privat getragen werden.
Bei nicht lebensnotwendigen Produkten wie Rückenrollen, Sitzkissen oder Kompressionssocken für den Alltag heißt es fast immer: „Keine Kassenleistung.“
💡 Fazit zum Punkt Hilfsmittel:
| Tarif | Einlagen | Trainingsrolle | Kompressionsstrümpfe | Eigenanteil |
|---|---|---|---|---|
| PKV A (offen) | ✅ 100 % | ✅ 80 % | ✅ 100 % | ca. 32 € |
| PKV B (geschlossen) | ⚠️ Teilweise | ❌ | ❌ | ca. 240 € |
| GKV | ⚠️ Nur Kassenmodell | ❌ | ❌ (außer medizinisch verordnet) | ca. 250 € |