Sehhilfen in der privaten Krankenversicherung: Erfahre hier, wie Brillen und Kontaktlinsen in PKV und GKV erstattet werden – mit Tarifvergleich und echten Beispielen.
Wer sich im Studium für eine private Krankenversicherung (PKV) entscheidet, sollte sich nicht nur von schnellen Online-Vergleichsportalen leiten lassen.
Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen gehören zu den häufigsten Gesundheitsausgaben junger Menschen – und trotzdem sind sie nicht automatisch gut versichert. Gerade in der privaten Krankenversicherung (PKV) lohnt sich ein genauer Blick auf die Tarifbedingungen.
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Etwa 2 von 3 Studierenden sind auf eine Brille oder Kontaktlinsen angewiesen – und das kann schnell teuer werden. Hochwertige Gläser, spezielle Beschichtungen, stylische Fassungen oder Tageslinsen summieren sich oft auf mehrere hundert Euro im Jahr.
Wer dann einen Tarif mit schlechter Erstattung hat, zahlt schnell drauf.
🧾 Beispiel: Neue Brille (Gläser + Fassung): 320 €.
→ Vollständig erstattet. Eigenanteil: 0 €
🧾 Beispiel: Neue Brille (Gläser + Fassung): 320 €.
→ Teilweise erstattet. Eigenanteil: 20 €
🧾 Beispiel: Gleiche Brille (320 €)
→ Gar nicht erstattet. Eigenanteil: 320 €
Punkt | Tarif A (PKV stark) | Tarif B (PKV eingeschränkt) | Tarif C (GKV) |
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Pauschale Erstattung | ✅ Bis 500 € | ⚠️ 300 € max. | ❌ Keine |
Dioptrien-Grenzen | ✅ Keine | ✅ Keine | ⚠️ Nur ab ±6 |
Eigenanteil Beispiel | ✅ 0 € | ⚠️ Ca. 20 € | ❌ 320 € |
Gute Sehhilfe-Leistungen in der PKV sparen dir langfristig bares Geld – schlechte Tarife kosten dich jährlich mehrere Hundert Euro.
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