Ein Versorgungswerk ist die berufsständische Altersversorgung für Angehörige bestimmter Kammerberufe, etwa für Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker oder Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Es wird von einer eigenen Einrichtung getragen und gilt für Selbstständige wie für Angestellte, sofern die Kammerpflicht besteht. Für Studierende ist der Begriff vor allem dann wichtig, wenn der spätere Beruf eine Kammer hat.
Kurz beantwortet: Ein Versorgungswerk ist die Altersversorgung für Angehörige kammerpflichtiger Berufe. Wer dort Pflichtmitglied wird, kann sich auf Antrag von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen (§ 6 SGB VI). Die Befreiung wirkt ab Beginn der Pflicht, wenn der Antrag innerhalb von drei Monaten gestellt wird. Stand: Oktober 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Versorgungswerk ist die eigene Altersversorgung für bestimmte Kammerberufe.
- Die Mitgliedschaft folgt aus der Kammerpflicht, nicht aus einer freien Wahl.
- Eine Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung ist auf Antrag möglich.
- Die Dreimonatsfrist entscheidet darüber, ab wann die Befreiung wirkt.
- Beiträge und Leistungen regelt jedes Werk in seiner eigenen Satzung.
Welche Berufe haben ein Versorgungswerk?
Versorgungswerke sind nach Berufsgruppen und Bundesländern getrennt organisiert. Ein Arzt in Hessen ist deshalb Mitglied eines anderen Werks als ein Arzt in Bayern. Typisch sind Werke für Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Apothekerinnen und Apotheker, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Architektinnen und Architekten. Hat dein Beruf keine Kammer, gibt es für dich kein Versorgungswerk. Dann greift in der Regel die gesetzliche Rentenversicherung, sofern keine andere Pflicht besteht. Wie das im Studium aussieht, beschreibt der Ratgeber zur Rentenversicherung im Studium.
Wie läuft die Befreiung ab?
Die Befreiung beantragst du über das Versorgungswerk, das den Antrag an die Rentenversicherung weiterleitet. Die Rentenversicherung teilt die Entscheidung in Textform mit. Für die Fristen zählt der Eingang beim Versorgungswerk (§ 6 Abs. 2 und 4 SGB VI). Die Wirkung hängt davon ab, wann du den Antrag stellst.
| Zeitpunkt des Antrags | Wirkung der Befreiung |
|---|---|
| Innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Pflicht | Ab dem Zeitpunkt, in dem die Voraussetzungen vorliegen |
| Nach Ablauf der Dreimonatsfrist | Ab Eingang des Antrags beim Versorgungswerk |
Annahme: Deine Kammerpflicht beginnt am 1. Oktober. Stellst du den Antrag erst am 15. Februar des Folgejahres, ist die Dreimonatsfrist abgelaufen. Die Befreiung wirkt dann ab dem 15. Februar.
Was bedeutet das für deine Altersvorsorge?
Mit der Befreiung zahlst du deine Altersvorsorge über das Werk und nicht über die gesetzliche Rentenversicherung. Das ist weder grundsätzlich besser noch schlechter. Es kommt auf deinen Beruf, dein Einkommen und die Satzung des Werks an. Vergleiche Beitragshöhe, Leistungsarten und Regeln zur Anpassung der Leistungen immer anhand der Unterlagen des konkreten Werks.
Wer zwischen angestellter Tätigkeit und Selbstständigkeit wechselt, sollte früh klären, für welche Tätigkeit die Befreiung gilt. Sie bezieht sich grundsätzlich nur auf die jeweilige Beschäftigung oder Tätigkeit (§ 6 Abs. 5 SGB VI).
Welche Zahlen solltest du prüfen?
Beitragssätze, Leistungen und Rechnungsgrundlagen stehen in der Satzung und der Beitragsordnung des Werks. Dieses Glossar nennt deshalb keine Werte einzelner Werke. Achte bei allen Angaben auf das Datum der letzten Änderung, denn Satzungen werden regelmäßig angepasst.
Häufige Fragen
Muss ich dem Versorgungswerk beitreten?
Wer einer Kammerpflicht unterliegt, wird Pflichtmitglied des zuständigen Werks. Ob die Pflicht für dich gilt, klärt deine Kammer. Die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung ist dann der Schritt, den du aktiv beantragst.
Gilt die Befreiung auch bei einem Nebenjob?
Das hängt davon ab, was du nebenbei machst. Die Befreiung bezieht sich auf die Tätigkeit, für die sie erteilt wurde. Eine Ausweitung auf eine andere Pflichttätigkeit ist nur unter engen Voraussetzungen möglich, etwa wenn sie von vornherein zeitlich begrenzt ist (§ 6 Abs. 5 SGB VI). Kläre das mit dem Werk, bevor du den Nebenjob beginnst.
Ist die Versorgung im Werk dasselbe wie die gesetzliche Rente?
Nein. Beide Systeme folgen eigenen Regeln. Ein Werk arbeitet nach der Satzung seiner Kammer, die gesetzliche Rente nach der Rentenformel mit Entgeltpunkten. Wer beides vergleichen möchte, braucht die Auskünfte beider Stellen. Zu den Grenzen, die in der gesetzlichen Rente gelten, hilft das Glossar zur Beitragsbemessungsgrenze.
Spielt das Versorgungswerk im Studium schon eine Rolle?
In der Regel nicht. Während des Studiums bist du meist noch nicht Mitglied eines Werks. Relevant wird es mit dem Eintritt in einen kammerpflichtigen Beruf. Als Werkstudentin oder Werkstudent bist du bis dahin in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert.
Passend dazu
- Rentenversicherung im Studium: Pflicht, Befreiung und Rentenpunkte
- Glossar: Beitragsbemessungsgrenze einfach erklärt
- Glossar: Versicherungspflichtgrenze
- Altersvorsorge für Studenten: Früh anfangen mit kleinen Beträgen
Quellen: § 6 SGB VI: Befreiung von der Versicherungspflicht (Stand: Abruf Oktober 2026), Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) (Stand: Oktober 2026).
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.