Definition
Die Versicherungspflichtgrenze, auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt, ist das Einkommen, oberhalb dessen Angestellte nicht mehr pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Sie entscheidet darüber, ob du als Arbeitnehmer in der GKV bleibst oder in die PKV wechseln kannst. Für Studierende ist sie vor allem bei Rückkehr- und Wechselfragen wichtig.
Wert (Stand 20.10.2026)
| Größe | Wert | Status | Quelle |
|---|---|---|---|
| Versicherungspflichtgrenze 2026 | 6.450 Euro im Monat, 77.400 Euro im Jahr | amtlich | GKV-SV Faktenblatt, Bundesregierung |
| Versicherungspflichtgrenze 2027 | 7.012,50 Euro im Monat, 84.150 Euro im Jahr | Verordnungsentwurf | BMAS, Kabinettsbeschluss 7.10.2026 |
Beispiel
Du arbeitest nach dem Studium mit einem Bruttogehalt von 3.200 Euro. Das liegt weit unter der Grenze von 6.450 Euro. Du bleibst gesetzlich pflichtversichert. Eine Befreiung oder ein Wechsel in die PKV ist dann nicht ohne Weiteres möglich.
Verwandte Begriffe
Beitragsbemessungsgrenze, Rückkehr in die GKV, Pflichtversicherung, Jahresarbeitsentgelt.
Weiterführende Beiträge
- Versicherungspflichtgrenze im Studium: Was sie für dich bedeutet
- Rückkehr in die GKV: Wann der Wechsel von der PKV möglich ist
Quellen
GKV-Spitzenverband, Faktenblatt Rechengrößen 2026, BMAS, Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027. Stand: 20.10.2026.
Information, keine individuelle Beratung.
Redaktion: Academycon · Stand: Oktober 2026
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