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Versicherungspflichtgrenze

Versicherungspflichtgrenze 2026: 6.450 Euro im Monat, 77.400 Euro im Jahr, 2027 laut Gesetzentwurf 7.012,50 Euro. Was sie für Studierende bedeutet.

Definition

Die Versicherungspflichtgrenze, auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt, ist das Einkommen, oberhalb dessen Angestellte nicht mehr pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Sie entscheidet darüber, ob du als Arbeitnehmer in der GKV bleibst oder in die PKV wechseln kannst. Für Studierende ist sie vor allem bei Rückkehr- und Wechselfragen wichtig.

Wert (Stand 20.10.2026)

GrößeWertStatusQuelle
Versicherungspflichtgrenze 20266.450 Euro im Monat, 77.400 Euro im JahramtlichGKV-SV Faktenblatt, Bundesregierung
Versicherungspflichtgrenze 20277.012,50 Euro im Monat, 84.150 Euro im JahrVerordnungsentwurfBMAS, Kabinettsbeschluss 7.10.2026

Beispiel

Du arbeitest nach dem Studium mit einem Bruttogehalt von 3.200 Euro. Das liegt weit unter der Grenze von 6.450 Euro. Du bleibst gesetzlich pflichtversichert. Eine Befreiung oder ein Wechsel in die PKV ist dann nicht ohne Weiteres möglich.

Verwandte Begriffe

Beitragsbemessungsgrenze, Rückkehr in die GKV, Pflichtversicherung, Jahresarbeitsentgelt.

Weiterführende Beiträge

Quellen

GKV-Spitzenverband, Faktenblatt Rechengrößen 2026, BMAS, Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027. Stand: 20.10.2026.

Information, keine individuelle Beratung.
Redaktion: Academycon · Stand: Oktober 2026

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