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Glossar: Beitragsbemessungsgrenze einfach erklärt

Die Beitragsbemessungsgrenze 2026 liegt bei 5.812,50 Euro im Monat für die Krankenversicherung. Was die Grenze bedeutet und wie sie wirkt, erklärt dieser Glossarbeitrag.
Berufseinsteigerin mit Mitarbeiterausweis am ersten Arbeitstag

Inhalt

Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Höchstbetrag, bis zu dem Sozialversicherungsbeiträge aus deinem Einkommen berechnet werden. Verdienst du mehr, steigt dein Beitrag darüber hinaus nicht weiter. Dieser Ratgeber erklärt die Grenze, nennt die Werte für 2026 und zeigt mit einem Rechenbeispiel, wie sie wirkt.

Kurz beantwortet: Die Beitragsbemessungsgrenze liegt 2026 in der Kranken- und Pflegeversicherung bei 5.812,50 Euro im Monat (69.750 Euro im Jahr) und in der Rentenversicherung bei 8.450 Euro im Monat (101.400 Euro im Jahr). Beiträge werden nur bis zu diesen Beträgen berechnet. Stand: Januar 2026, Quellen: GKV-Spitzenverband und Deutsche Rentenversicherung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Grenze begrenzt die Berechnungsgrundlage für Beiträge, nicht dein Gehalt.
  • In der Kranken- und Pflegeversicherung lag sie 2026 bei 5.812,50 Euro im Monat.
  • In der Renten- und Arbeitslosenversicherung lag sie 2026 bei 8.450 Euro im Monat.
  • Die Grenze ist nicht identisch mit der Jahresarbeitsentgeltgrenze, die über die Versicherungspflicht entscheidet.
  • Für 2027 liegt ein Kabinettsentwurf vor: 6.375 Euro (Kranken- und Pflegeversicherung) und 8.850 Euro (Rentenversicherung) im Monat.

Was bedeutet die Grenze für deinen Beitrag?

Beiträge werden nur bis zur Grenze berechnet. Ein Einkommen oberhalb der Grenze erhöht deinen Beitrag deshalb nicht. Die Werte legt die Bundesregierung jährlich in der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung fest. Bei einer privaten Krankenversicherung dient die Grenze außerdem als Grundlage für die Berechnung des Arbeitgeberzuschusses.

Welche Werte gelten 2026 und 2027?

ZweigMonatlich 2026Jährlich 2026Monatlich 2027 (Entwurf)Jährlich 2027 (Entwurf)
Kranken- und Pflegeversicherung5.812,50 Euro69.750 Euro6.375 Euro76.500 Euro
Renten- und Arbeitslosenversicherung8.450 Euro101.400 Euro8.850 Euro106.200 Euro

Die Werte für 2026 sind amtlich. Die Werte für 2027 stammen aus dem Kabinettsstand vom 7.10.2026, der Bundesrat hat noch nicht zugestimmt. Quellen: GKV-Spitzenverband, Faktenblatt Rechengrößen 2026 und BMAS, Rechengrößenverordnung 2027.

Rechenbeispiel: Was zahlst du bei 8.000 Euro Gehalt?

Annahme: Du verdienst 8.000 Euro brutto im Monat, bist angestellt und gesetzlich krankenversichert. Der allgemeine Beitragssatz beträgt 2026 laut Gesetz 14,6 Prozent, der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2,9 Prozent. Deinen Anteil daran bildest du als Hälfte, also 8,75 Prozent. Die Pflegeversicherung lassen wir in diesem Beispiel weg.

  • Beitragsgrundlage: 5.812,50 Euro statt 8.000 Euro, weil die Grenze greift.
  • Dein Anteil in der Krankenversicherung: 5.812,50 Euro mal 8,75 Prozent, das sind 508,59 Euro im Monat.
  • Ohne Grenze wären es 8.000 Euro mal 8,75 Prozent, also 700 Euro. Der Unterschied beträgt 191,41 Euro im Monat.

Der tatsächliche Zusatzbeitrag hängt von deiner Krankenkasse ab und kann vom Durchschnitt abweichen. Dann verändert sich auch das Ergebnis.

Häufige Fragen

Zahle ich auf mein Gehalt über der Grenze mehr Beitrag?

Nein. Der Teil deines Einkommens oberhalb der Grenze bleibt für die jeweilige Versicherung beitragsfrei. Bei hohen Gehältern steigt dein Beitrag deshalb nicht proportional weiter.

Ist die Beitragsbemessungsgrenze dasselbe wie die Jahresarbeitsentgeltgrenze?

Nein. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze entscheidet, ob du überhaupt gesetzlich pflichtversichert bist. Die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt dagegen, bis zu welchem Betrag Beiträge berechnet werden. Den anderen Begriff erklärt das Glossar zur Jahresarbeitsentgeltgrenze.

Ändert sich die Grenze jedes Jahr?

Ja, die Werte werden jährlich zum 1. Januar angepasst. Für 2027 ist der Kabinettsentwurf bekannt, er wird aber erst mit der Verordnung verbindlich.

Gilt die Grenze auch für die Rente?

Ja, allerdings mit einem höheren Wert. Die Renten- und Arbeitslosenversicherung nutzt 2026 eine Grenze von 8.450 Euro im Monat.

So gehst du jetzt vor

  1. Schau in deine Gehaltsabrechnung und finde die Beitragsgrundlage für Kranken- und Rentenversicherung.
  2. Vergleiche dein Bruttomonatsgehalt mit 5.812,50 Euro (Kranken- und Pflegeversicherung) und 8.450 Euro (Rentenversicherung) für 2026.
  3. Prüfe mit dem Rechenbeispiel, ob deine Abzüge plausibel sind, und sprich Abweichungen mit deinem Arbeitgeber durch.
  4. Frag bei der Deutschen Rentenversicherung nach, wenn du die Auswirkungen auf deine Rente wissen möchtest.

Passend dazu

Quellen: GKV-Spitzenverband, Faktenblatt Rechengrößen 2026, Stand 1.1.2026; Deutsche Rentenversicherung, Pressemitteilung zu den Rechengrößen 2027, Stand Oktober 2026; BMAS, Rechengrößenverordnung 2027, Entwurf, Stand Oktober 2026; § 241 SGB V, gesetze-im-internet.de (Abruf 26.10.2026).

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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